Die neue NIS2-Richtlinie regelt die Cybersicherheitsanforderungen für Unternehmen aller Branchen und soll kritische Infrastrukturen in der EU besser schützen.
Unternehmen aus kritischen Branchen wie Energie, Verkehr und Gesundheit müssen sich mit NIS 2 auf strengere Cybersicherheitsstandards einstellen.
Wir erläutern, wer die neue NIS 2-Verordnung zur Stärkung der Cybersicherheit in Deutschland umsetzen muss. Wichtige Infos für Betreiber wesentlicher Dienste.
NIS 2 ist die neue EU-Cybersicherheitsrichtlinie, die uns dabei helfen wird, unsere kritischen Infrastrukturen und Netzwerk- und Informationssysteme besser zu schützen.
Die NIS 2 Richtlinie stärkt die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen und verpflichtet mehr Unternehmen zur Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen.
Die NIS2-Richtlinie bringt neue Cybersicherheitsanforderungen für Unternehmen. Erfahren Sie hier, was die NIS2 für Ihr Unternehmen bedeutet und wie wir Sie dabei unterstützen können.
NIS2 ist eine EU-Verordnung zur Erhöhung der Cybersicherheit für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Erfahren Sie auf unserem BSI-Portal alles über NIS 2.
Unter NIS2 fallen neu viele Unternehmen und Organisationen, die kritische Infrastrukturen betreiben. Wir erläutern, wer zu den Betreibern Wesentlicher Dienste zählt.
NIS 2 ist die nächste Generation des IT-Sicherheitsgesetzes, das kritische Infrastrukturen vor Cyberangriffen schützen soll. Wir erklären, wann es in Kraft tritt.
Als KRITIS gelten in der NIS 2-Richtlinie kritische Einrichtungen wie Energie-, Verkehrs- und Gesundheitsinfrastrukturen. Wir klären, ob Ihr Unternehmen davon betroffen ist.