Die NIS 2 Richtlinie stärkt die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen und verpflichtet mehr Unternehmen zur Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen.
Unter NIS2 fallen neu viele Unternehmen und Organisationen, die kritische Infrastrukturen betreiben. Wir erläutern, wer zu den Betreibern Wesentlicher Dienste zählt.
Als KRITIS gelten in der NIS 2-Richtlinie kritische Einrichtungen wie Energie-, Verkehrs- und Gesundheitsinfrastrukturen. Wir klären, ob Ihr Unternehmen davon betroffen ist.
Als führende Cybersicherheitsexperten in Deutschland wissen wir, dass die NIS 2 neue Herausforderungen für KRITIS Unternehmen mit sich bringt. Unsere Expertise hilft Ihnen dabei, sich optimal auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Was ist das NIS Gesetz? Erfahren Sie hier mehr über die neue EU-Cybersicherheitsverordnung NIS 2, die die Anforderungen an Cybersicherheit für kritische Infrastrukturen erhöht.