Die NIS2-Richtlinie bringt neue Cybersicherheitsanforderungen für Unternehmen. Erfahren Sie hier, was die NIS2 für Ihr Unternehmen bedeutet und wie wir Sie dabei unterstützen können.
Unter NIS2 fallen neu viele Unternehmen und Organisationen, die kritische Infrastrukturen betreiben. Wir erläutern, wer zu den Betreibern Wesentlicher Dienste zählt.
Als KRITIS gelten in der NIS 2-Richtlinie kritische Einrichtungen wie Energie-, Verkehrs- und Gesundheitsinfrastrukturen. Wir klären, ob Ihr Unternehmen davon betroffen ist.
Erfahren Sie mehr über das neue NIS 2-Gesetz zur Cybersicherheit und die Auswirkungen auf unsere Netzwerk- und IT-Infrastrukturen in Deutschland.
Die NIS 2-Richtlinie stärkt unsere Cybersicherheit und den Schutz kritischer Infrastrukturen durch strengere Vorschriften für das Risikomanagement von NIS in Deutschland.
Die NIS-2-Richtlinie erweitert den Geltungsbereich auf mittlere und große Unternehmen – prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen von den neuen Cybersicherheitsanforderungen betroffen ist.
Die NIS 2-Richtlinie stärkt unsere Cybersicherheit und Schutz kritischer Infrastrukturen durch verbesserte Risikomanagementsysteme und Meldepflichten für Betreiber wesentlicher Dienste.
Erfahren Sie in unserem Wordpress-Artikel „Informationssicherheit NIS2“ alles Wichtige für Geschäftsführer von KMU zur Umsetzung von effektiven Sicherheitsmaßnahmen. Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Cyberbedrohungen und minimieren Sie Risiken.
Erfahren Sie in unserem Wordpress-Artikel „Informationssicherheit nach NIS2“ alles, was Geschäftsführer von KMUs über die neuen Anforderungen wissen müssen. Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Cyberangriffen und bleiben Sie gesetzlich konform. Jetzt informieren!