10 NIS2-Pflichtmaßnahmen nach §30 BSIG-neu
Das NIS2-Umsetzungsgesetz verlangt 10 konkrete Maßnahmen von Ihrem Unternehmen. Unsere druckbare Checkliste zeigt Ihnen auf 2 Seiten, was Sie umsetzen müssen.
Bereits 43+ KMU in Hamburg vertrauen uns
Die meisten KMU wissen nicht, welche konkreten Maßnahmen NIS2 von ihnen verlangt. Diese Checkliste bringt es auf den Punkt — zum Abhaken und Delegieren.
Die 10 Pflichtmaßnahmen im Überblick
Risikoanalyse und Sicherheitskonzept
Systematische Bewertung der Cyberrisiken Ihrer Organisation.
Incident Response und Meldeprozesse
Erstmeldung ans BSI innerhalb von 24 Stunden bei erheblichen Vorfällen.
Business Continuity Management
Backup-Strategien und Wiederherstellungspläne für den Ernstfall.
Sicherheit der Lieferkette
Cybersicherheitsanforderungen an Ihre Zulieferer und Dienstleister.
Schulung der Geschäftsleitung
Die Geschäftsführung muss selbst an Cybersicherheitsschulungen teilnehmen.
Kryptografie und Verschlüsselung
Angemessene Verschlüsselung für Daten in Transit und at Rest.
Zugangskontrolle und Authentifizierung
Multi-Faktor-Authentifizierung und Zero-Trust-Ansätze.
Asset Management
Vollständige Inventarisierung aller IT-Assets und Systeme.
Schwachstellenmanagement
Regelmäßige Scans und Patch-Management-Prozesse.
Netzwerksegmentierung
Trennung kritischer Netzwerke und sichere Kommunikationskanäle.
Es trifft auch die kleineren Unternehmen, die nicht direkt unter NIS2 fallen — aber aufgrund der Lieferkette ein wichtiger Bestandteil sind.
Häufige Fragen
Für alle Einrichtungen, die unter das NIS2-Umsetzungsgesetz fallen — sowohl "besonders wichtige" als auch "wichtige" Einrichtungen. Das betrifft Unternehmen ab 50 Mitarbeitern in 18 definierten Sektoren.
Ja, alle 10 Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Umsetzungstiefe richtet sich nach der Größe und dem Risikoprofil Ihres Unternehmens.
Das NIS2UmsuCG ist seit 6. Dezember 2025 in Kraft — ohne Übergangsfrist. Die Maßnahmen müssen jetzt umgesetzt werden.
Bußgelder bis 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Zusätzlich haftet die Geschäftsführung persönlich nach §38.
Jetzt kostenlos herunterladen
Tragen Sie Ihre E-Mail ein und erhalten Sie sofort Zugriff.