Gästedaten DSGVO-konform

Datenschutz Restaurant Hamburg — Datenschutzerklärung und Datenverarbeitung

Personenbezogene Daten, Einwilligung und Widerruf — Datenschutzbeauftragter für Gastronomie und Hotellerie

Datenschutz für Hotels, Restaurants und Veranstalter in Hamburg

Das Risiko

Datenschutz-Risiken in Gastronomie & Hotellerie

§ 29
BMG

Meldeschein + Allergiedaten = doppelte Pflicht

Hotels müssen Meldescheine nach § 29 BMG führen. Restaurants erfragen Allergien (= Gesundheitsdaten, Art. 9 DSGVO). Beides erfordert besondere Schutzmaßnahmen.

Art. 28
DSGVO

Reservierungssysteme ohne AVV

OpenTable, TheFork, Booking.com — jedes System verarbeitet Gästedaten. Ohne AVV ist die Nutzung rechtswidrig. Die meisten Betriebe haben keinen.

48h
LÖSCHFRIST

Videoüberwachung + Gäste-WLAN

Kameras in Eingängen, WLAN für Gäste — beides erfordert Datenschutzhinweise und korrekte Konfiguration. Verstöße sind sichtbar und leicht abmahnbar.

Nils Oehmichen & Jens Hagel – Ihr Datenschutz-Team bei frag.hugo
Die Lösung

Persönliche Beratung + digitale Plattform

frag.hugo kombiniert persönliche Datenschutzberatung durch zertifizierte Datenschutzexperten mit einer digitalen Plattform für Ihr komplettes Datenschutzmanagement.

Keine Interessenkonflikte — unabhängig und objektiv
Immer aktuell — AI Act, NIS2, aktuelle Rechtsprechung
Digitale Plattform — VVT, AVV, TOMs, Schulungen inklusive
Persönlich in Hamburg — Vor-Ort-Termine in der Metropolregion
Ihre Vorteile

Warum Unternehmen in Hamburg sich für frag.hugo entscheiden

Meldeschein-Expertise

§ 29 BMG Aufbewahrung, Zugriffskontrolle, Löschfristen — wir kennen die Regeln.

Reservierungssysteme

AVV mit OpenTable, TheFork & Co. — rechtssicher einrichten.

Gäste-WLAN compliant

WLAN-Nutzung datenschutzkonform gestalten — ohne Gäste auszusperren.

Videoüberwachung

Korrekte Beschilderung, Speicherdauer, Zugriffskontrolle.

Ab 149 €/Monat

Datenschutz muss keine Belastung sein.

Persönlich in Hamburg

Nils kennt die Hamburger Gastro-Szene und ihre Herausforderungen.

So starten Sie

Datenschutzerklärung und Datenverarbeitung — Datenschutz für Ihren Betrieb

01

Betriebs-Audit

Meldescheine, Reservierungen, WLAN, Kameras, Mitarbeiterdaten — alles erfassen.

02

AVV + Dokumentation

Verträge mit allen Plattformen und Dienstleistern sicherstellen.

03

Aushänge + Hinweise

Datenschutzhinweise für WLAN, Kameras und Webseite.

04

Team-Schulung

Kurze Einweisung für Service- und Rezeptionspersonal.

Preise

Transparente Preise, keine versteckten Kosten

Alle Pakete monatlich kündbar. Persönliches Onboarding inklusive.

Starter

149 €
  • Bis 25 Mitarbeiter
  • DSGVO-Grunddokumentation Erstellung aller DSGVO-Pflichtdokumente: Verarbeitungsverzeichnis, technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), Löschkonzept und Datenschutzrichtlinien.
  • E-Mail-Support
  • 1 Jour fixe pro Jahr Regelmäßiger persönlicher Termin mit Ihrem Datenschutzberater zur Besprechung aktueller Themen, offener Fragen und neuer Anforderungen.
Jetzt starten
Empfohlen

Professional

299 €
  • Bis 100 Mitarbeiter
  • Individuelle Prozessberatung Individuelle Analyse und Optimierung Ihrer Geschäftsprozesse hinsichtlich Datenschutz – maßgeschneidert auf Ihre Branche und Unternehmensgröße.
  • 2 Jour fixe pro Jahr Regelmäßiger persönlicher Termin mit Ihrem Datenschutzberater zur Besprechung aktueller Themen, offener Fragen und neuer Anforderungen.
  • Telefon-Support
  • DSFA-Begleitung Datenschutz-Folgenabschätzung – erforderlich bei Verarbeitungen mit hohem Risiko für Betroffene (z. B. Videoüberwachung, Profiling, Gesundheitsdaten).
Jetzt starten

Enterprise

499 €
  • Bis 250 Mitarbeiter
  • 4h Reaktionszeit Garantierte maximale Antwortzeit bei Ihren Anfragen. Besonders wichtig bei Datenpannen, wo eine 72-Stunden-Meldefrist gilt.
  • Vor-Ort-Workshops in Hamburg Persönliche Besuche in Ihrem Unternehmen für Schulungen, Audits oder Workshops – direkt vor Ort in der Metropolregion Hamburg.
  • Individuelle Richtlinien
  • Behördenkommunikation Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit der Datenschutz-Aufsichtsbehörde – bei Anfragen, Beschwerden oder Meldungen von Datenpannen.
Jetzt starten
Flexibel buchbar

Individuelle Beratung — ohne Vertragsbindung

Sie brauchen keinen laufenden Vertrag, sondern punktuelle Unterstützung? Wir beraten Sie auch stundenweise oder projektbasiert — ohne Mindestlaufzeit.

  • Einzelstunden: 159 €/h (netto) — exakt nach Aufwand abgerechnet
  • Stundenpaket z. B. 10h: 139 €/h (1.390 €) — gültig 12 Monate, weitere Staffelungen auf Anfrage
  • Festpreis-Projekte — z. B. DSGVO-Audit, Datenschutzerklärung oder Schulung zum vereinbarten Preis
  • Ad-hoc-Einsätze — bei Datenpannen, Behördenanfragen oder kurzfristigem Bedarf sofort verfügbar
Unverbindlich anfragen
Kundenstimmen

Das sagen unsere Mandanten

„Wir dachten, wir sind zu klein für einen externen DSB. Drei Mitarbeiter, Videoagentur. Aber unsere Auftraggeber aus dem Gesundheitswesen verlangten plötzlich AVVs und Nachweise. Nils hatte das in zwei Tagen aufgesetzt.“

VP
Geschäftsführer
Videoproduktion · 5 MA · Hamburg

„Innerhalb von 24 Stunden war klar, dass wir die Umfrage datenschutzkonform durchführen können. So schnell hat noch kein Berater reagiert.“

PL
Pflegedienstleitung
Ambulanter Pflegedienst · 48 MA

„Fünf Tage vor unserer TÜV-Rezertifizierung fehlten uns die IT-Risikoanalyse und der Notfallplan. Nils hat das übers Wochenende geliefert. Der Auditor war begeistert.“

QM
Qualitätsmanager
Komponentenfertigung · 85 MA
Nils Oehmichen

„Für jeden ist Datenschutz wichtig. Und für uns ist es wichtig, eine pragmatische Lösung zu finden, wie Unternehmen ihren Datenschutz umsetzen — ohne dabei den Geschäftsbetrieb einzustellen.“

Nils Oehmichen — Geschäftsführer & Datenschutzberater, frag.hugo

Inhalt in Kürze

  • Gastronomie und Hotellerie in Hamburg verarbeiten personenbezogene Daten in jedem Betriebsablauf: Meldescheine, Reservierungen, WLAN-Nutzung, Videoüberwachung und Allergiedaten (Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO).
  • Die DSGVO verlangt klare Rechtsgrundlagen, Einwilligung bei Datenverarbeitung zu Werbezwecken und definierte Löschfristen — auch für Restaurant Hamburg und Hotelbetriebe.
  • Der HmbBfDI prüft zunehmend Gastronomiebetriebe, besonders nach Beschwerden über Videoüberwachung oder fehlende Datenschutzerklärungen.
  • frag.hugo bietet pragmatischen Datenschutz für Hotels, Restaurants und Veranstalter ab 149 €/Monat — persönlich in Hamburg.

Hamburger Gastgewerbe: Datenschutz zwischen Gastfreundschaft und Regulierung

Datenschutz Gastronomie Hamburg: Datenschutzbeauftragter für Hotels, Restaurants und Datenverarbeitung personenbezogener Daten

Hamburg ist eine der beliebtesten Tourismusdestinationen Deutschlands. Über 380 Hotels, tausende Restaurants und Bars verarbeiten täglich personenbezogene Daten ihrer Gäste — von der Reservierung über den Meldeschein bis zum WLAN-Login. Die DSGVO gilt uneingeschränkt für jeden Betrieb, unabhängig von Größe oder Rechtsform — ob natürliche oder juristische Person.

Die Datenverarbeitung im Gastgewerbe stellt besondere Herausforderungen: Schnelle Abläufe, viel Publikumsverkehr, wechselndes Personal und die Erwartung der Gäste an unkomplizierte Services stehen im Spannungsfeld mit den Anforderungen an den Schutz ihrer persönlichen Daten. Fragen zum Thema personenbezogene Daten erreichen uns regelmäßig aus der Hamburger Gastro-Branche.

Datenschutzerklärung und Datenverarbeitung — die wichtigsten Themen im Gastgewerbe

Meldescheinpflicht in Hotels — § 29 BMG

Hotels sind nach § 29 BMG verpflichtet, von inländischen Gästen Name und Anschrift sowie von ausländischen Gästen zusätzlich Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Passnummer zu erheben. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Für die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist der Hotelbetreiber als Verantwortlicher zuständig. Diese Daten müssen 1 Jahr aufbewahrt und danach gelöscht werden — die Löschung muss nachweisbar dokumentiert sein.

Achtung: Digitale Meldescheine über Tablets oder Apps erfordern einen AVV mit dem Softwareanbieter und müssen die gleichen Aufbewahrungs- und Löschfristen einhalten. Die Grundlage für die Datenverarbeitung ändert sich durch die Digitalisierung nicht.

Reservierungssysteme und Buchungsportale

OpenTable, TheFork, Resy oder eigene Buchungssysteme — jedes System verarbeitet personenbezogene Daten. Für jedes System brauchen Sie einen AVV nach Art. 28 DSGVO. Besonders kritisch: Wenn Gäste Allergien oder Unverträglichkeiten angeben, handelt es sich um Gesundheitsdaten nach Art. 9 a DSGVO. Die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erfordert eine ausdrückliche Einwilligung auf Grundlage ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, die jederzeit widerrufen werden kann. Zudem haben Gäste ein Recht auf Berichtigung fehlerhafter Daten und ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO.

Die Daten zur Erfüllung eines Vertrags (Reservierung) dürfen auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden. Für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Anfragen) gilt ebenfalls diese Rechtsgrundlage. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO — für die Nutzung der Daten für Direktwerbung ist hingegen eine gesonderte Einwilligung erforderlich. Gäste haben das Recht, Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen und diese in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten.

WLAN für Gäste — Datenschutzkonform

Gäste-WLAN ist Standard in jedem Restaurant Hamburg und Hotel. Es erzeugt Datenverarbeitungen: MAC-Adressen, IP-Adressen, Verbindungszeiten. Die WLAN-Nutzungsbedingungen müssen einen Datenschutzhinweis enthalten und die Rechtsgrundlage klarstellen. Ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über gespeicherte Daten besteht auch hier.

Videoüberwachung — Strenge Regeln

Kameras in Eingangsbereichen, Tiefgaragen oder Lagerbereichen sind verbreitet. Jede Kamera braucht:

  • Berechtigte Interessen (Diebstahlschutz, Sicherheit) — zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung müssen vorliegen
  • Beschilderung mit Datenschutzhinweis (Art. 13 DSGVO)
  • Definierte Löschfristen (typisch: 48–72 Stunden)
  • Keine Erfassung öffentlicher Gehwege

Die zuständige Aufsichtsbehörde in Hamburg, der HmbBfDI, hat klare Vorgaben zur Videoüberwachung veröffentlicht. Bei Widerspruch gegen die Verarbeitung durch Gäste oder Mitarbeiter muss geprüft werden, ob die berechtigten Interessen des Betreibers überwiegen.

Wo melde ich Verstöße gegen Datenschutz?

Gäste und Mitarbeiter können Datenschutzverstöße beim HmbBfDI melden. Typische Beschwerden aus der Gastronomie betreffen unzulässige Videoüberwachung, fehlende Datenschutzerklärungen auf Websites und unerwünschte Werbe-E-Mails nach einem Restaurantbesuch. Jede Beschwerde kann eine Prüfung durch die Aufsichtsbehörde auslösen.

Datenschutz und Einwilligung — welche personenbezogenen Daten darf man nicht weitergeben?

In der Gastronomie gilt: Personenbezogene Daten von Gästen dürfen nicht ohne Rechtsgrundlage weitergegeben werden. Konkret:

  • Meldescheindaten nur an die Meldebehörde (auf Anforderung)
  • Allergiedaten nur an das Küchenpersonal zur Erfüllung des Vertrags
  • Keine Weitergabe von Gästedaten an Dritte zu Marketingzwecken ohne Einwilligung
  • WLAN-Nutzungsdaten nur zur Netzwerksicherheit, nicht zur inhaltlichen Überwachung

Die erteilte Einwilligung jederzeit widerrufbar — die Wirkung des Widerrufs gilt für die Zukunft. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt unberührt.

Ist Datenschutz gesetzlich vorgeschrieben? — Datenschutzbeauftragter für Restaurant Hamburg

Ja, ohne Ausnahme. Die DSGVO gilt für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet — vom Imbiss mit einem Mitarbeiter bis zum Fünf-Sterne-Hotel. Ein Datenschutzbeauftragter ist ab 20 Mitarbeitern Pflicht, die ständig mit Datenverarbeitung beschäftigt sind. Auch kleinere Betriebe müssen die DSGVO einhalten: Datenschutzerklärung, Verarbeitungsverzeichnis und Informationspflichten gelten für alle.

Unser Gastronomie-Paket

Datenschutzerklärung und Datenschutzbeauftragter für Gastronomie: Einwilligung, Datenverarbeitung und Internetbrowser-Datenschutz

  1. Branchen-Audit — Meldescheine, Reservierungen, WLAN, Kameras, alle personenbezogenen Daten erfassen
  2. VVT und AVV — Alle Verarbeitungen und Dienstleister dokumentiert, inklusive Erfüllung eines Vertrags und vorvertraglicher Maßnahmen
  3. Datenschutzhinweise und Datenschutzerklärung — Für Meldeschein, WLAN, Kameras und Webseite
  4. Team-Schulung — Kurz und praxisnah für Service- und Rezeptionspersonal
  5. Laufende Betreuung — Datenschutzbeauftragter als Ansprechpartner für Fragen zum Datenschutz

Prüfen Sie Ihre Website mit dem Hugo Check. Fragen zum Thema personenbezogene Daten? Kontaktieren Sie uns oder buchen Sie ein Erstgespräch.

Alle Leistungen | Externer DSB Hamburg

Wann liegt ein Verstoß gegen Datenschutz vor?

Ein Verstoß gegen den Datenschutz liegt vor, wenn personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage verarbeitet, gespeicherte personenbezogene Daten unbefugt weitergegeben oder Betroffenenrechte missachtet werden. In der Gastronomie und Hotellerie sind typische Verstöße: fehlende Datenschutzerklärung auf der Website, Weitergabe von Gästedaten an Dritte ohne Einwilligung, unzulässige Videoüberwachung oder das Versäumnis, gespeicherte personenbezogene Daten fristgerecht zu löschen. Betroffene Gäste und Mitarbeiter können Verstöße beim HmbBfDI melden.

Auch in Ihrer Region

Neben Hamburg betreuen wir Gastronomie- und Hotelleriebetriebe in der gesamten Metropolregion und darüber hinaus:

Alle Standorte

FAQ

Datenschutzerklärung Restaurant Hamburg und Datenverarbeitung — FAQ

Hotels müssen nach dem Bundesmeldegesetz einen Meldeschein mit personenbezogenen Daten führen: Name, Geburtsdatum, Anschrift und Ankunftsdatum. Die Datenverarbeitung darüber hinausgehender Daten – z. B. E-Mail-Adresse für Marketing – erfordert eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Meldescheine müssen nach 1 Jahr gelöscht werden, und ein Widerruf der Einwilligung für Marketingdaten muss jederzeit möglich sein.

Die Datenverarbeitung bei WLAN-Nutzung ist auf Basis eines berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO eingeschränkt zulässig. IP-Adressen und Verbindungsdaten dürfen für die Netzwerksicherheit gespeichert werden, eine inhaltliche Überwachung der personenbezogenen Daten ist unzulässig. Die WLAN-Nutzungsbedingungen müssen eine Datenschutzerklärung mit Hinweis auf Berichtigung und Einschränkung der Verarbeitung enthalten.

Reservierungsdaten (Name, Kontakt, Allergien) sind personenbezogene Daten, deren Verarbeitung der DSGVO unterliegt. Bei Allergien handelt es sich um Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO, die nur mit ausdrücklicher Einwilligung verarbeitet werden dürfen. Die Löschung von Reservierungsdaten bei No-Shows muss nach spätestens 6 Monaten erfolgen, und der Widerruf einer erteilten Einwilligung muss jederzeit möglich sein.

Ab 149 €/Monat im Starter-Paket – inklusive Datenschutzerklärung, Verarbeitungsverzeichnis und Beratung zur Datenverarbeitung personenbezogener Daten in Gastronomie und Hotellerie. Für Hotels mit komplexeren Anforderungen (Meldescheinpflicht, WLAN, Buchungsportale) empfehlen wir das Professional-Paket ab 299 €/Monat.

Gäste haben nach DSGVO umfassende Rechte: Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten, Berichtigung falscher Daten, Löschung nach Vertragsende, Einschränkung der Verarbeitung und Widerruf einer erteilten Einwilligung. Hotels und Restaurants müssen Anfragen betroffener Personen innerhalb eines Monats beantworten. Die Datenschutzerklärung auf Ihrer Website muss alle Rechte nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO transparent darstellen.

Ja, jede Website – auch die eines Restaurants oder Hotels – benötigt eine vollständige Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO. Die Datenschutzerklärung muss die Datenverarbeitung aller eingesetzten Tools beschreiben: Reservierungssystem, Kontaktformular und Social-Media-Einbindungen. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung), lit. b DSGVO (Erfüllung eines Vertrags) und lit. f DSGVO (berechtigte Interessen) muss transparent dargestellt werden. Betroffene Personen müssen über Rechte wie Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerruf informiert werden. Der Widerruf einer erteilten Einwilligung muss jederzeit möglich sein.

Die Datenverarbeitung personenbezogener Daten in der Gastronomie basiert auf verschiedenen Rechtsgrundlagen gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Erfüllung eines Vertrags und die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Reservierung), Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO für die gesetzliche Meldescheinpflicht, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO für die Einwilligung bei Marketing und Allergiedaten, und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für berechtigte Interessen (Videoüberwachung, WLAN). Die Einwilligung jederzeit widerrufen zu können ist ein zwingendes Recht — natürliche oder juristische Person kann gleichermaßen betroffen sein. Die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten müssen in der Datenschutzerklärung dokumentiert werden.

Ja, jeder Gast hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO. Das umfasst Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, den Zweck, die Empfänger und die Speicherdauer. Zudem besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Recht auf Berichtigung und das Recht, Daten in einem gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Der Widerruf einer Einwilligung ist jederzeit möglich. Auch der Widerspruch gegen die Verarbeitung auf Grundlage ihrer Einwilligung oder bei berechtigten Interessen muss vom Restaurant Hamburg oder Hotel bearbeitet werden. Die schutzwürdigen Gründe für die Verarbeitung müssen dabei abgewogen werden.

§ 29

BMG Meldescheinpflicht

0 €

Bußgelder bei unseren Mandanten

Art. 9

Gesundheitsdaten (Allergien)

Die Hamburger Aufsichtsbehörde prüft zunehmend auch Gastronomiebetriebe — besonders nach Beschwerden von Gästen über Videoüberwachung oder fehlerhafte Cookie-Banner.

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Vor Ort in Hamburg

Informations­sicherheit & Datenschutz in Hamburg

Hamburg ist einer der wichtigsten Wirtschaftsstandorte Deutschlands. Ob Logistik, Maritime Wirtschaft, Medien, E-Commerce oder Finanzdienstleister — jede Branche hat eigene Datenschutzanforderungen.

Als Unternehmen mit Sitz in Hamburg kennen wir den lokalen Markt und die Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI). Wir wissen, wie die Behörde arbeitet und worauf sie bei Prüfungen achtet.

Unser Büro in der Spaldingstraße 64-68, 20097 Hamburg steht Ihnen für persönliche Vor-Ort-Termine offen.

Kontakt

frag.hugo Informationssicherheit GmbH
Spaldingstr. 64-68
20097 Hamburg
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Unverbindlich, persönlich, ohne versteckte Kosten.