Cyberangriff – Was tun? Der Notfall-Guide für Unternehmen
Ransomware, Phishing, Datenleck: Was Sie in den ersten 24 Stunden nach einem Cyberangriff tun müssen. Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Checkliste und Meldepflichten.
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Freitagabend, 18:30 Uhr. Ihre IT-Abteilung meldet: Die Server sind verschlüsselt. Ransomware. Auf dem Bildschirm steht eine Lösegeldforderung. Kunden können nicht mehr bestellen. Mitarbeiter kommen nicht an ihre Dateien.
Was tun Sie jetzt? Wen rufen Sie an? Wer entscheidet, ob gezahlt wird? Wer meldet den Vorfall an die Behörde?
Wenn Sie diese Fragen nicht in weniger als fünf Minuten beantworten können, haben Sie ein Problem. Genauer: Sie haben keinen Incident-Response-Plan.
Laut Bitkom-Studie Wirtschaftsschutz 2025 waren 84 % der deutschen Unternehmen im vergangenen Jahr von Cyberangriffen betroffen. Der Gesamtschaden: über 200 Milliarden Euro pro Jahr. Trotzdem haben 39 % der Unternehmen noch immer kein Notfallmanagement.
Das ist, als hätte ein Gebäude keinen Feuerlöscher und keinen Fluchtplan. Der Brand kommt -- die Frage ist nur wann.
Ein Incident-Response-Plan schafft Klarheit, bevor der Stress einsetzt. Er legt fest:
Zwei Regelwerke bestimmen, wie schnell Sie melden müssen:
| Regelwerk | Frist | Empfänger | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Art. 33 DSGVO | 72 Stunden | Datenschutz-Aufsichtsbehörde | Risiko für Betroffene |
| NIS2-Meldepflicht | 24h Erstmeldung, 72h Bericht, 30 Tage Abschluss | BSI | Erheblicher Sicherheitsvorfall |
| Art. 34 DSGVO | Unverzüglich | Betroffene Personen | Hohes Risiko für Betroffene |
Sobald Sie oder ein Mitarbeiter wissen, dass ein Sicherheitsvorfall vorliegt, läuft die Uhr. Sie müssen nicht erst die volle Tragweite kennen. Eine vorläufige Meldung reicht zur Fristwahrung. In Hamburg nutzen Sie das Meldeformular des HmbBfDI.
Unsere interessanteste Datenpanne war ein Dienstleister mit nur 15 Mitarbeitern, bei dem der Geschäftsführer eine E-Mail von einem Geschäftspartner bekam. Die E-Mail kam wirklich von diesem Geschäftspartner -- trotzdem war es ein Angriff.
Genau solche Fälle zeigen: Es trifft nicht nur Konzerne. Angreifer nutzen kompromittierte Geschäftspartner-Konten, um authentisch wirkende E-Mails zu versenden. Ohne Incident-Response-Plan erkennen kleine Unternehmen den Angriff oft erst Wochen später -- und die Meldefrist ist längst verstrichen.
Für KMU reicht ein schlankes Team mit klaren Rollen:
Seit dem NIS2-Umsetzungsgesetz haften Geschäftsführer persönlich, wenn keine angemessenen Sicherheitsmaßnahmen implementiert sind. Incident Response gehört zu den zehn Mindestmaßnahmen, die NIS2 fordert.
Auch außerhalb von NIS2 gilt: Wenn die Geschäftsführung nachweislich keinen Notfallplan hatte und dadurch der Schaden größer ausfällt, kann das eine Pflichtverletzung nach § 43 GmbHG darstellen. Gesellschafter und Versicherungen schauen da genau hin.
Incident-Response-Plan erstellen lassen
Wir helfen KMU, einen praxistauglichen Notfallplan aufzubauen -- inklusive Meldepflichten-Check und Notfallübung.
Kostenlose Erstberatung buchen →Ein Incident-Response-Plan ist ein dokumentierter Prozess, der festlegt, wie ein Unternehmen auf IT-Sicherheitsvorfälle reagiert. Er definiert Rollen, Kommunikationswege, Sofortmaßnahmen und Meldepflichten -- damit im Ernstfall keine wertvolle Zeit verloren geht.
Nach Art. 33 DSGVO müssen Datenpannen innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Unter NIS2 gelten noch kürzere Fristen: 24 Stunden für die Erstmeldung, 72 Stunden für den ausführlichen Bericht und 30 Tage für den Abschlussbericht an das BSI.
Die Geschäftsführung trägt die Gesamtverantwortung -- unter NIS2 sogar mit persönlicher Haftung. Operativ sollte ein Incident-Response-Team aus IT-Leitung, Datenschutzbeauftragtem, Geschäftsführung und ggf. externem Forensik-Dienstleister gebildet werden.
Laut Bitkom entsteht der deutschen Wirtschaft ein jährlicher Gesamtschaden von über 200 Milliarden Euro durch Cyberangriffe. Für einzelne KMU können die Kosten durch Betriebsunterbrechung, Wiederherstellung und Reputationsschaden schnell im sechsstelligen Bereich liegen.
Mindestens einmal jährlich sollte eine Notfallübung stattfinden. Zusätzlich sollte der Plan nach jedem realen Vorfall und bei wesentlichen Änderungen der IT-Infrastruktur aktualisiert werden.
Inhaltsverzeichnis
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Über den Autor
Datenschutzberater & Geschäftsführer
Nils ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Geschäftsführer der frag.hugo Informationssicherheit GmbH. Er berät mittelständische Unternehmen zu DSGVO, NIS2 und IT-Sicherheit – praxisnah und verständlich.
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