NIS2 Betroffenheitscheck – Bin ich betroffen?
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Sind Sie von NIS2 betroffen?
50+ Mitarbeiter = wahrscheinlich betroffen
NIS2 gilt für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. € Umsatz in 18 Sektoren. Viele Unternehmen wissen nicht, dass sie betroffen sind.
Auch Zulieferer sind indirekt betroffen
Großkunden, die unter NIS2 fallen, müssen ihre Lieferkette absichern. Auch wenn Sie nicht direkt betroffen sind, fordern Ihre Kunden Nachweise.
Unwissenheit schützt nicht vor Haftung
Die Registrierungspflicht beim BSI gilt ab Tag 1. Wer sich nicht registriert, verstößt bereits gegen NIS2 — mit Bußgeldern bis 10 Mio. €.
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18 Sektoren abgedeckt
Energie, Transport, Gesundheit, Digital, Produktion — wir kennen alle NIS2-Sektoren.
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Betroffen oder nicht? Und wenn ja: was genau müssen Sie tun?
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Das sagen unsere Mandanten
„Ein Großkunde hat uns ein NIS2-Lieferantenaudit geschickt – 38 Fragen, Nachweise verlangt. Dank frag.hugo hatten wir alle Richtlinien und das Datenschutzkonzept bereits parat. Auftrag gerettet.“
„Fünf Tage vor unserer TÜV-Rezertifizierung fehlten uns die IT-Risikoanalyse und der Notfallplan. Nils hat das übers Wochenende geliefert. Der Auditor war begeistert.“
„Unser vorheriger DSB hat einmal im Jahr eine Checkliste geschickt. Nils kommt vorbei, kennt unsere Prozesse in der Schifffahrt – Besatzungsdaten, Hafenmeldungen, GPS-Tracking – und sagt konkret, was zu tun ist.“
„Für jeden ist Datenschutz wichtig. Und für uns ist es wichtig, eine pragmatische Lösung zu finden, wie Unternehmen ihren Datenschutz umsetzen — ohne dabei den Geschäftsbetrieb einzustellen.“
Nils Oehmichen — Geschäftsführer & Datenschutzberater, frag.hugo
Inhalt in Kürze
- NIS-2 gilt für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. € Umsatz in 18 regulierten Sektoren. Das BSI bietet eine NIS-2-Betroffenheitsprüfung als automatisierte Ersteinschätzung an.
- Auch indirekt betroffene Zulieferer müssen Sicherheitsnachweise erbringen — ohne Nachweise riskieren Sie den Verlust von Aufträgen.
- Die Geschäftsleitung haftet persönlich für die NIS2-Umsetzung. Risikomanagement, Meldepflichten und Governance sind Pflicht.
- frag.hugo prüft Ihre NIS-2-Betroffenheit kostenlos im Erstgespräch und begleitet die NIS2-Umsetzung — von der Registrierung beim BSI bis zum fertigen Sicherheitskonzept.
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NIS2: Wer ist betroffen und warum Sie es jetzt klären müssen
Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist seit Dezember 2025 in Kraft – ohne Übergangsfrist. Die erste und wichtigste Frage für jedes Unternehmen lautet: Bin ich betroffen? Die Antwort ist weniger offensichtlich, als viele denken. Neben der direkten Betroffenheit durch Sektor und Größe gibt es die indirekte Betroffenheit über die Lieferkette, die tausende weitere Unternehmen einschließt.
Das Zwei-Kriterien-System: Größe und Sektor

Die NIS-2-Betroffenheit bestimmt sich grundsätzlich nach zwei Kriterien, die beide erfüllt sein müssen:
Kriterium 1: Größenklasse
Ihr Unternehmen muss mindestens einen der folgenden Schwellenwerte überschreiten:
- Mindestens 50 Mitarbeitende, oder
- Mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz und mehr als 10 Millionen Euro Bilanzsumme
Unternehmen, die beide Schwellenwerte überschreiten (250+ Mitarbeitende oder 50+ Mio. Euro Umsatz), werden als große Unternehmen eingestuft und fallen bei Zugehörigkeit zu einem Sektor der Anlage 1 automatisch als wesentliche Einrichtung unter NIS2.
Kriterium 2: Sektorenzugehörigkeit
Ihr Unternehmen muss in einem der 18 regulierten Sektoren tätig sein. Diese sind in zwei Anhänge unterteilt:
Anhang I – Sektoren hoher Kritikalität (wesentliche Einrichtungen)
- Energie: Strom (Erzeugung, Übertragung, Verteilung), Gas, Öl, Wasserstoff, Fernwärme
- Transport: Luftverkehr, Schienenverkehr, Schifffahrt, Straßenverkehr
- Bankwesen: Kreditinstitute
- Finanzmarktinfrastrukturen: Handelsplätze, zentrale Gegenparteien
- Gesundheit: Krankenhäuser, Labore, Medizinproduktehersteller, Pharma, Forschungseinrichtungen
- Trinkwasser: Wasserversorger
- Abwasser: Abwasserentsorgung
- Digitale Infrastruktur: DNS, TLD, Cloud, Rechenzentren, CDN, Vertrauensdienste, Telekommunikation
- IKT-Dienste (B2B): Managed Service Provider, Managed Security Service Provider
- Öffentliche Verwaltung: Bundesbehörden, Landesbehörden
- Weltraum: Bodeninfrastrukturen
Anhang II – Sonstige kritische Sektoren (wichtige Einrichtungen)
- Post- und Kurierdienste
- Abfallwirtschaft
- Chemie: Herstellung, Produktion, Vertrieb
- Lebensmittel: Produktion, Verarbeitung, Vertrieb (Großhandel und industrielle Produktion)
- Verarbeitendes Gewerbe: Medizinprodukte, Datenverarbeitungsgeräte, elektronische/optische Erzeugnisse, elektrische Ausrüstungen, Maschinenbau, Kraftwagen und -teile, sonstiger Fahrzeugbau
- Digitale Dienste: Online-Marktplätze, Online-Suchmaschinen, soziale Netzwerke
- Forschung: Forschungseinrichtungen
Indirekte Betroffenheit: Die Lieferkette
Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt unter NIS2 fällt, können Sie indirekt betroffen sein. Art. 21 Abs. 2 lit. d der NIS2-Richtlinie verpflichtet direkt betroffene Unternehmen, die Sicherheit ihrer Lieferkette zu gewährleisten. Unsere Seite zur NIS2-Lieferketten-Compliance erklärt, wie Hugo Shield Sie dabei unterstützt. Das bedeutet in der Praxis:
- Ihre Auftraggeber werden Sicherheitsnachweise von Ihnen verlangen
- Ohne diese Nachweise riskieren Sie den Verlust von Aufträgen
- Lieferkettenanforderungen werden in Verträge aufgenommen
- Regelmäßige Audits durch Auftraggeber werden zunehmen
Was das für Hamburger Unternehmen bedeutet
Die Hamburger Wirtschaft ist stark durch Lieferketten geprägt:
- Logistik und Hafen: Der Hamburger Hafen als drittgrößter Hafen Europas ist kritische Infrastruktur. Jedes Unternehmen in der Hafenlogistik-Kette wird mit NIS2-Anforderungen konfrontiert.
- Maritime Wirtschaft: Reedereien, Schifffahrtsunternehmen und maritime Dienstleister fallen unter den Sektor Transport. Ihre Zulieferer müssen mitziehen.
- Handel: Große Handelsunternehmen fallen direkt unter NIS2 (Lebensmittel) oder durch ihre Größe. Ihre Lieferkette umfasst Hunderte von Zulieferern.
- Medien und IT-Dienstleister: Als Managed Service Provider oder Cloud-Dienstleister können sie direkt betroffen sein. Als Dienstleister betroffener Unternehmen in jedem Fall indirekt.
Gerade für Hamburger Unternehmen, die in mehreren dieser Bereiche aktiv sind, empfehlen wir eine umfassende IT-Sicherheitsberatung, die NIS2-Anforderungen und bestehende Sicherheitsmaßnahmen ganzheitlich betrachtet.
Sonderfälle: Größenunabhängige Betroffenheit
Folgende Einrichtungen fallen unabhängig von der Unternehmensgröße unter NIS2:
- Anbieter von DNS-Diensten
- TLD-Namensregistrierungsstellen
- Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze oder -dienste
- Vertrauensdiensteanbieter (qualifiziert und nicht-qualifiziert)
- Einziger Anbieter eines Dienstes in einem Mitgliedstaat, der für die Aufrechterhaltung kritischer gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Tätigkeiten wesentlich ist
Ihr Betroffenheitscheck in 5 Minuten
Starten Sie jetzt mit dem kostenlosen Hugo Check: Unser automatisierter Website-Scanner unter check.fraghugo.de zeigt Ihnen in 60 Sekunden, wo Ihre Website in Sachen DSGVO und TDDDG steht. So erhalten Sie einen schnellen ersten Eindruck, bevor Sie im Erstgespräch Ihre vollständige NIS2-Betroffenheit klären.
Beantworten Sie zusätzlich die folgenden Fragen, um Ihre NIS2-Betroffenheit einzuschätzen:
Frage 1: Größe
Haben Sie mindestens 50 Mitarbeitende oder erzielen Sie mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz bei gleichzeitig mehr als 10 Mio. Euro Bilanzsumme?
- Ja: Weiter zu Frage 2.
- Nein: Prüfen Sie, ob ein Sonderfall vorliegt (siehe oben). Prüfen Sie außerdem die indirekte Betroffenheit über die Lieferkette.
Frage 2: Sektor
Ist Ihr Unternehmen in einem der 18 oben genannten Sektoren tätig?
- Ja: Sie sind mit hoher Wahrscheinlichkeit direkt von NIS2 betroffen. Die Einstufung als wesentliche oder wichtige Einrichtung hängt vom konkreten Sektor und Ihrer Größe ab.
- Nein: Sie sind nicht direkt betroffen. Prüfen Sie die indirekte Betroffenheit.
Frage 3: Lieferkette
Sind Ihre wesentlichen Auftraggeber oder Kunden in einem NIS2-regulierten Sektor tätig?
- Ja: Sie werden mit hoher Wahrscheinlichkeit indirekt betroffen sein und müssen Sicherheitsnachweise erbringen.
- Nein: Sie sind wahrscheinlich nicht von NIS2 betroffen – sollten die Entwicklung aber beobachten.
Was tun, wenn Sie betroffen sind?
Wenn die Analyse ergibt, dass Sie direkt oder indirekt von NIS2 betroffen sind, empfehlen wir folgende Schritte. Unsere NIS2-Beratung begleitet Sie dabei von der Gap-Analyse bis zur vollständigen Umsetzung:
- Registrierung beim BSI: Direkt betroffene Unternehmen müssen sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik registrieren.
- Gap-Analyse: Vergleichen Sie Ihren aktuellen Sicherheitsstandard mit den NIS2-Anforderungen.
- Maßnahmenplan: Erstellen Sie einen priorisierten Plan für die Umsetzung der identifizierten Lücken.
- Meldeprozesse einrichten: Die 24h/72h-Meldepflichten erfordern funktionierende Prozesse – das geht nicht ad hoc.
- Lieferkette absichern: Beginnen Sie mit der Bewertung und Dokumentation der Sicherheit Ihrer Zulieferer.
Für die Lieferketten-Compliance bietet Hugo Shield eine strukturierte Lösung. Mehr dazu auf unserer Seite zur NIS2-Lieferketten-Compliance.
Die NIS-2-Betroffenheitsprüfung des BSI
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet eine NIS-2-Betroffenheitsprüfung als automatisierte Ersteinschätzung an. Der Entscheidungsbaum der NIS-2-Betroffenheitsprüfung führt Sie durch einen Fragenkatalog zu Sektor, Unternehmensgröße und Tätigkeitsbereich.
Diese automatisierte Ersteinschätzung gibt eine Orientierung, ersetzt aber keine fundierte rechtliche Betroffenheitsanalyse. Der BSI-Check berücksichtigt weder die indirekte Betroffenheit über Lieferketten noch branchenspezifische Sonderfälle. Für Hamburger Unternehmen — insbesondere in den Bereichen Logistik, Maritime Wirtschaft und IT-Dienstleistungen — empfehlen wir daher eine individuelle Prüfung durch unsere NIS2-Experten.
NIS2-Umsetzung: Anforderungen an die Governance

Direkt betroffene Unternehmen müssen organisatorische Strukturen schaffen, die die Einhaltung der NIS-2-Anforderungen sicherstellen:
Verantwortung der Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung trägt die persönliche Verantwortung für die NIS2-Compliance. Art. 20 der NIS-2-Richtlinie verpflichtet Leitungsorgane, die Risikomanagementmaßnahmen zu billigen und deren Umsetzung zu überwachen. Verstöße können zur persönlichen Haftung der Geschäftsführung führen. Alles Wichtige dazu erfahren Sie auf unserer Seite zur NIS2-Geschäftsführer-Haftung.
Risikomanagement nach NIS2
NIS2 fordert ein umfassendes Risikomanagement für Netz- und Informationssysteme. Dies umfasst:
- Risikoanalyse und Bewertung der Informationssicherheit
- Maßnahmen zur Behandlung identifizierter Risiken
- Incident-Response-Prozesse für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen
- Business Continuity Management und Krisenmanagement
- Sicherheit der Lieferkette — Bewertung und Steuerung von Zuliefererrisiken
- Schulungen zur Cybersicherheit für alle Mitarbeitenden
Ein ISMS nach ISO 27001 deckt ca. 70 % dieser Anforderungen ab und ist der effizienteste Weg zur NIS2-Compliance.
Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
NIS2 verschärft die Meldepflichten erheblich:
- 24 Stunden: Erstmeldung an das BSI nach Kenntnis eines erheblichen Sicherheitsvorfalls
- 72 Stunden: Detaillierte Meldung mit Risikobewertung und ergriffenen Maßnahmen
- 1 Monat: Abschlussbericht mit Ursachenanalyse und Lessons Learned
Diese Fristen erfordern funktionierende Prozesse, die vorab definiert und erprobt sein müssen. Mehr zum Thema Incident Response erfahren Sie auf unserer Seite zur Datenpanne melden.
Wer ist von der NIS-2-Betroffenheitsprüfung betroffen?
Von der NIS-2-Betroffenheitsprüfung betroffen sind grundsätzlich alle Unternehmen und Organisationen, die in einem der 18 regulierten Sektoren tätig sind und die Schwellenwerte von mindestens 50 Mitarbeitenden oder mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz überschreiten. Dazu gehören Unternehmen aus den Bereichen Energie, Transport, Gesundheit, digitale Infrastruktur, Finanzwesen, Lebensmittelproduktion, verarbeitendes Gewerbe und viele weitere. Auch Unternehmen unterhalb der Schwellenwerte können betroffen sein, wenn sie als Zulieferer direkt betroffener Unternehmen fungieren oder zu den größenunabhängigen Sonderfällen zählen (z. B. DNS-Dienste, Vertrauensdiensteanbieter).
Bin ich von NIS-2 betroffen?
Ob Sie von NIS-2 betroffen sind, hängt von zwei Kriterien ab: Ihrer Unternehmensgröße und Ihrer Sektorenzugehörigkeit. Wenn Sie mindestens 50 Mitarbeitende beschäftigen oder einen Jahresumsatz von über 10 Mio. Euro erzielen und gleichzeitig in einem der 18 regulierten Sektoren tätig sind, fallen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit direkt unter NIS2. Aber auch kleinere Unternehmen können indirekt betroffen sein — nämlich dann, wenn Ihre Auftraggeber unter NIS2 fallen und Sicherheitsnachweise von Ihnen verlangen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Betroffenheitscheck im Erstgespräch, um Klarheit zu schaffen.
Wer muss die NIS-2 erfüllen?
Die NIS-2-Richtlinie muss von allen Unternehmen erfüllt werden, die als wesentliche oder wichtige Einrichtungen eingestuft werden. Wesentliche Einrichtungen sind große Unternehmen in Sektoren hoher Kritikalität (Anhang I) — sie unterliegen einer proaktiven Aufsicht durch das BSI mit Bußgeldern bis zu 10 Mio. Euro. Wichtige Einrichtungen sind mittlere Unternehmen in sonstigen kritischen Sektoren (Anhang II) — sie unterliegen einer reaktiven Aufsicht mit Bußgeldern bis zu 7 Mio. Euro. Die Pflichten umfassen Risikomanagement, Meldeprozesse, Lieferkettensicherheit, Schulungen und die Registrierung beim BSI. Die Geschäftsleitung haftet persönlich für die Umsetzung.
Nächster Schritt: Klarheit schaffen
NIS2 ist seit Dezember 2025 in Kraft – ohne Schonfrist. Je früher Sie Klarheit über Ihre Betroffenheit haben, desto gezielter können Sie handeln.
Kostenloses Erstgespräch buchen
In einem 30-minütigen Gespräch klären wir gemeinsam Ihre NIS2-Betroffenheit und skizzieren die nächsten Schritte – konkret, verbindlich und ohne Verkaufsdruck. Unsere NIS2-Beratung begleitet Sie dann bei der vollständigen Umsetzung.
Bin ich von NIS2 betroffen? — Ihre Fragen
Eine NIS-2-Betroffenheitsprüfung zeigt: Sie fallen unter NIS-2, wenn Sie in einem der 18 regulierten Sektoren tätig sind und die Schwellenwerte überschreiten – mindestens 50 Mitarbeitende oder mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet eine automatisierte Ersteinschätzung an. Auch als Zulieferer können Sie indirekt betroffen sein und eine rechtlich verbindliche Prüfung benötigen.
Die NIS-2-Richtlinie verpflichtet direkt betroffene Unternehmen, die Sicherheit in der Informationstechnik ihrer gesamten Lieferkette zu überwachen. Auch wenn Ihre automatisierte Ersteinschätzung beim BSI keine direkte Betroffenheit ergibt, können Auftraggeber rechtlich verbindliche Sicherheitsnachweise verlangen. In der Hamburger Logistikbranche betrifft dies zahlreiche Unternehmen in kritischen Sektoren.
Möglicherweise ja – die NIS-2-Betroffenheitsprüfung muss auch Ausnahmen von der Größenregel berücksichtigen. Anbieter von DNS-Diensten, Cloud-Computing, Rechenzentren und Managed-Security-Dienste fallen unabhängig von der Größe unter die NIS-2-Richtlinie. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat klargestellt, dass auch in solchen Sektoren eine automatisierte Ersteinschätzung durchgeführt werden sollte.
Die NIS-2-Richtlinie unterscheidet nach Sektor und Unternehmensgröße: Wesentliche Einrichtungen unterliegen proaktiver Aufsicht durch das BSI mit Bußgeldern bis 10 Mio. Euro. Wichtige Einrichtungen unterliegen reaktiver Aufsicht mit Bußgeldern bis 7 Mio. Euro. Die Einstufung Ihres Unternehmens ist ein zentrales Ergebnis der NIS-2-Betroffenheitsprüfung und bestimmt den Umfang der rechtlich verbindlichen Pflichten.
Zunächst müssen Sie sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren. Dann müssen Sie die NIS-2-Anforderungen umsetzen: Risikomanagement, Meldeprozesse, Business Continuity, Lieferkettensicherheit und Schulungen. Da die NIS-2-Richtlinie seit Dezember 2025 rechtlich verbindlich ist, empfehlen wir, nach der automatisierten Ersteinschätzung sofort mit einer Gap-Analyse in Ihrem Sektor zu starten.
Unsere NIS-2-Betroffenheitsprüfung geht über die automatisierte Ersteinschätzung des BSI hinaus: Wir prüfen Ihren Sektor, Ihre Unternehmensgröße und die indirekte Betroffenheit über die Lieferkette. Das Ergebnis ist eine rechtlich fundierte Einschätzung, ob die NIS-2-Richtlinie für Sie gilt und welche Pflichten zur Sicherheit in der Informationstechnik Sie umsetzen müssen. Das Bundesamt für Sicherheit erwartet diese Dokumentation bei einer Prüfung.
Das BSI bietet eine automatisierte Ersteinschätzung an, die Ihnen eine grobe Orientierung gibt. Für eine fundierte Prüfung empfehlen wir jedoch unser kostenloses Erstgespräch: In 30 Minuten klären wir Sektor, Unternehmensgröße, Sonderfälle und insbesondere die indirekte Betroffenheit über Lieferketten — ein Aspekt, den der BSI-Online-Check nicht abdeckt. Nutzen Sie unseren kostenlosen NIS2-Check unter check.fraghugo.de als schnellen ersten Einstieg.
Die Kosten hängen von Ihrem aktuellen Sicherheitsniveau und Ihrem Sektor ab. Viele Unternehmen haben bereits Maßnahmen implementiert, die auf die NIS2-Anforderungen einzahlen — etwa Firewalls, Backups oder Zugriffskonzepte. Eine Gap-Analyse zeigt, wo konkret Handlungsbedarf besteht. Unsere NIS2-Beratung begleitet Sie dann Schritt für Schritt bei der Umsetzung. Als Zulieferer reicht oft ein strukturiertes Sicherheitskonzept mit Richtliniensammlung, das deutlich schlanker ist als eine formale Zertifizierung.
betroffene Sektoren
MA = wahrscheinlich betroffen
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