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Betrifft NIS2 Ihr Unternehmen?

10 Fragen, 2 Minuten — und Sie wissen, ob Sie direkt, über die Lieferkette oder gar nicht von NIS2 betroffen sind.

Basierend auf dem NIS2UmsuCG (in Kraft seit 06.12.2025)

10 Mio. €
Max. Bußgeld
der Betroffenen nicht registriert
24h
Meldepflicht bei Vorfällen
§38
Persönliche GF-Haftung
Frage 1 von 10 0%

Wie viele Mitarbeiter hat Ihr Unternehmen?

Zählen Sie alle Beschäftigten inkl. Teilzeit und Leiharbeiter.

Häufige Fragen zum NIS2-Schnellcheck

Ist der NIS2-Schnellcheck verbindlich?
Nein. Der Schnellcheck gibt eine erste Einschätzung, ersetzt aber keine rechtliche Beratung. Die tatsächliche NIS2-Betroffenheit hängt von weiteren Faktoren ab, die eine individuelle Prüfung erfordert.
Wer muss sich beim BSI registrieren?
"Besonders wichtige Einrichtungen" mussten sich bis zum 6. März 2026 beim BSI registrieren. "Wichtige Einrichtungen" haben noch bis zum 6. Juni 2026 Zeit. Die Registrierung erfolgt über das BSI-Portal.
Was passiert, wenn ich nicht unter NIS2 falle?
Auch wenn Sie nicht direkt betroffen sind: Ihre Kunden aus regulierten Sektoren werden zunehmend Compliance-Nachweise von Ihren Zulieferern verlangen. Wer vorbereitet ist, hat einen Wettbewerbsvorteil.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Dazu kommt die persönliche Haftung der Geschäftsführung nach §38 NIS2UmsuCG — das Risiko kann nicht delegiert werden.
Werden meine Daten gespeichert?
Der Schnellcheck läuft komplett in Ihrem Browser — keine Daten werden an unseren Server gesendet. Nur wenn Sie sich für die E-Mail-Auswertung entscheiden, wird Ihre E-Mail-Adresse verarbeitet. Details in unserer Datenschutzerklärung.

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