Verarbeitungsverzeichnis erstellen: So schaffen es KMU in 5 Tagen
Verarbeitungsverzeichnis erstellen als KMU: Praxisanleitung mit den 5 häufigsten Verarbeitungen, Priorisierung und Hamburg-Tipps. DSGVO Art. 30 pragmatisch umsetzen.
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Personenbezogene Daten sammeln sich in jedem Unternehmen an. Kundendaten im CRM, Bewerbungsunterlagen im Postfach, Lohnabrechnungen in der Buchhaltung. Doch wann dürfen – und wann müssen – diese Daten gelöscht werden?
Genau das regelt ein Löschkonzept. Und genau das fehlt in den meisten KMU.
Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt, dass personenbezogene Daten gelöscht werden, sobald der Zweck der Verarbeitung entfällt (Art. 17 DSGVO). Gleichzeitig schreiben Steuer- und Handelsrecht vor, bestimmte Unterlagen jahrelang aufzubewahren. Dieses Spannungsfeld lösen Sie nur mit einem dokumentierten Löschkonzept.
Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie ein Löschkonzept nach DSGVO erstellen – praxistauglich, orientiert an der DIN 66398 und ohne juristischen Überbau.
Die deutschen Aufsichtsbehörden haben bereits mehrfach Bußgelder wegen fehlender Löschkonzepte verhängt. Eine Berliner Wohnungsbaugesellschaft zahlte 14,5 Millionen Euro, weil sie Mieterdaten ohne Löschfristen speicherte. Auch für KMU gilt: Der Grundsatz der Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO) ist keine Empfehlung, sondern Pflicht.
Ein Löschkonzept ist ein dokumentiertes Regelwerk, das festlegt:
Das Löschkonzept ist ein zentraler Baustein Ihres Datenschutzkonzepts und eng mit dem Verarbeitungsverzeichnis verknüpft. Ohne Verarbeitungsverzeichnis wissen Sie nicht, welche Daten Sie überhaupt haben. Ohne Löschkonzept wissen Sie nicht, wann Sie sie löschen müssen.
Es kam wirklich häufig vor, dass es dann ein Aha-Erlebnis war. Die Geschäftsleitung sagte: Das war mir so gar nicht bewusst. Ich dachte, Datenschutz ist dafür da, um mich zu ärgern.
Die DIN 66398 (mittlerweile abgelöst durch DIN EN ISO/IEC 27555, inhaltlich aber weiterhin gültig) beschreibt einen strukturierten Ansatz zur Entwicklung eines Löschkonzepts. Sie gliedert den Prozess in vier Ebenen:
Dieser Ansatz ist bewährt und wird auch vom BfDI (Bundesbeauftragter für den Datenschutz) empfohlen.
Die folgende Tabelle zeigt die gängigsten Aufbewahrungsfristen, die Sie in Ihrem Löschkonzept berücksichtigen müssen:
| Datenart | Frist | Rechtsgrundlage | Fristbeginn |
|---|---|---|---|
| Buchungsbelege, Rechnungen | 10 Jahre* | § 147 AO, § 257 HGB | Ende des Kalenderjahres |
| Jahresabschlüsse, Bilanzen | 10 Jahre | § 147 AO, § 257 HGB | Ende des Kalenderjahres |
| Handelsbriefe | 6 Jahre | § 257 HGB | Ende des Kalenderjahres |
| Geschäftsbriefe | 6 Jahre | § 257 HGB | Ende des Kalenderjahres |
| Bewerbungsunterlagen (Absage) | 6 Monate | AGG (§ 15 Abs. 4) | Absagedatum |
| Lohn- und Gehaltsabrechnungen | 6 Jahre | § 41 EStG | Ende des Kalenderjahres |
| Arbeitsverträge (nach Austritt) | 3 Jahre | § 195 BGB (Verjährung) | Ende des Austrittsjahres |
| Arbeitszeitnachweise | 2 Jahre | § 16 Abs. 2 ArbZG | Ende des Aufzeichnungszeitraums |
| Videoüberwachungsaufnahmen | 72 Stunden | DSGVO Art. 6, § 4 BDSG | Aufnahmedatum |
| Kundendaten (nach Vertragsende) | 3 Jahre | § 195 BGB (Verjährung) | Ende des Vertragsjahres |
| Einwilligungen | Während der Verarbeitung | Art. 7 DSGVO | Widerruf |
*Hinweis: Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV wurde die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege ab 2025 auf 8 Jahre verkürzt. Für bestimmte Branchen (z. B. Finanzdienstleister) gilt die Verkürzung erst ab 2026.
Fehler 1: Löschkonzept nur auf Papier. Viele Unternehmen dokumentieren Löschfristen, setzen sie aber technisch nicht um. Ein Löschkonzept ohne gelebte Löschprozesse ist bei einer Prüfung wertlos.
Fehler 2: Backups vergessen. Daten werden im Produktivsystem gelöscht, existieren aber weiterhin in Backups. Klären Sie, wie Sie mit Daten in Sicherungskopien umgehen – und dokumentieren Sie die Vorgehensweise.
Fehler 3: Kein Startdatum definiert. Eine Aufbewahrungsfrist von “6 Jahren” ist nutzlos, wenn Sie nicht festlegen, ab wann die Frist läuft. Der Fristbeginn muss für jede Datenart eindeutig bestimmt sein.
Fehler 4: Papierdaten ignoriert. Das Löschkonzept gilt nicht nur für digitale Daten. Personalakten, Bewerbungsmappen und ausgedruckte Verträge müssen ebenfalls vernichtet werden – datenschutzkonform mit Aktenvernichter (mindestens Sicherheitsstufe P-4 nach DIN 66399).
Testen Sie Ihren aktuellen Stand mit unserem kostenlosen Datenschutz-Check. In wenigen Minuten erfahren Sie, wo Ihr Unternehmen steht – auch beim Thema Löschkonzept.
Sie sollten mindestens die folgenden Fragen mit “Ja” beantworten können:
Wenn Sie bei einer oder mehreren Fragen unsicher sind, sollten Sie handeln. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Sie bei der Erstellung und Pflege Ihres Löschkonzepts unterstützen. Einen umfassenden Überblick über alle DSGVO-Pflichten finden Sie in unserer DSGVO-Checkliste 2026.
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Kostenloses Erstgespräch buchen →Bei Prüfungen durch den HmbBfDI ist das Löschkonzept regelmäßig eines der ersten Dokumente, das angefordert wird. Hamburger Unternehmen, die hier nichts vorlegen können, geraten schnell in Erklärungsnot. Besonders betroffen sind Branchen mit langen Kundenbeziehungen — etwa Immobilienverwaltungen, Kanzleien oder Gesundheitsdienstleister an der Elbe, bei denen sich über Jahre große Datenbestände ansammeln. Wir erstellen Löschkonzepte nach DIN 66398 für Unternehmen in Hamburg und der Metropolregion. Sprechen Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten an, wenn Sie Ihr Löschkonzept aufsetzen oder aktualisieren wollen.
Ja. Der Grundsatz der Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO) verpflichtet jedes Unternehmen, personenbezogene Daten zu löschen, sobald der Verarbeitungszweck entfällt. Ein dokumentiertes Löschkonzept ist der Nachweis, dass Sie diese Pflicht systematisch umsetzen.
Die wichtigsten Fristen stammen aus dem Steuer- und Handelsrecht: 10 Jahre für Buchungsbelege und Jahresabschlüsse (§ 147 AO), 6 Jahre für Geschäftsbriefe (§ 257 HGB). Bewerbungsunterlagen sollten spätestens 6 Monate nach Absage gelöscht werden.
Die DIN 66398 ist ein Leitfaden zur Erstellung von Löschkonzepten. Sie strukturiert den Prozess in Datenarten, Löschklassen, Löschregeln und Umsetzungsregeln. Für KMU ist sie eine hilfreiche Orientierung, aber keine gesetzliche Pflicht.
Ohne Löschkonzept verstoßen Sie gegen die Rechenschaftspflicht der DSGVO. Aufsichtsbehörden haben bereits Bußgelder in Millionenhöhe verhängt – etwa 14,5 Millionen Euro gegen eine Berliner Wohnungsbaugesellschaft wegen fehlender Löschfristen.
Mindestens einmal jährlich sowie bei jeder wesentlichen Änderung Ihrer Datenverarbeitung, etwa wenn neue Software eingeführt oder neue Datenkategorien erhoben werden.
Inhaltsverzeichnis
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Mitgründer & IT-Unternehmer
Jens ist seit Dezember 2004 IT-Unternehmer und Geschäftsführer der hagel IT-Services GmbH in Hamburg (35+ Mitarbeitende). Mitgründer der frag.hugo Informationssicherheit GmbH und der SYNAPSE KI-Agentur. Mehrfach als „Deutschlands beste IT-Dienstleister" (statista / brand eins) ausgezeichnet.
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