NIS2 Geschäftsführerhaftung – Ihr persönliches Risiko bei Verstößen
NIS2 Geschäftsführerhaftung: Warum Hamburger Geschäftsführer persönlich haften und was Sie jetzt tun müssen – Pflichten und Schutz.
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Seit dem 6. Dezember 2025 gilt das NIS2-Umsetzungsgesetz in Deutschland. Die Schonfrist ist vorbei. Das BSI hat angekündigt, nach Ablauf der Registrierungsfrist aktiv zu prüfen — und durchzusetzen. Für Geschäftsführer wird die Frage „Wer prüft NIS2?" damit sehr konkret.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die zuständige Behörde. Es überwacht, ob Unternehmen die Anforderungen des NIS2-Umsetzungsgesetzes einhalten. Das BSI hat dabei deutlich mehr Befugnisse als unter dem alten IT-Sicherheitsgesetz.
Konkret darf das BSI:
Das NIS2-Umsetzungsgesetz teilt betroffene Unternehmen in zwei Kategorien ein. Diese Einteilung bestimmt, wie intensiv das BSI prüft — und wie hoch die Strafen ausfallen.
| Kriterium | Besonders wichtige Einrichtungen | Wichtige Einrichtungen |
|---|---|---|
| Sektoren | Energie, Verkehr, Gesundheit, Wasser, Digitale Infrastruktur, Bankwesen, Weltraum | Lebensmittel, Abfall, Post, Chemie, Forschung, Digitale Dienste u. a. |
| Schwellenwerte | Ab 250 Mitarbeiter oder >50 Mio. € Umsatz + >43 Mio. € Bilanz | Ab 50 Mitarbeiter oder >10 Mio. € Umsatz |
| Aufsichtsart | Proaktiv — BSI kann jederzeit ohne Anlass prüfen | Reaktiv — Prüfung erst bei Vorfall oder konkretem Verdacht |
| Max. Bußgeld | 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes | 7 Mio. € oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes |
| Audits | Regelmäßige Nachweispflicht gegenüber BSI | Nachweise auf Anforderung |
| Geschäftsführerhaftung | Ja, persönlich | Ja, persönlich |
Auch wenn Ihr Unternehmen als „wichtige Einrichtung" eingestuft wird: Reaktive Aufsicht heißt nicht keine Aufsicht. Ein einziger Sicherheitsvorfall genügt, damit das BSI umfassend prüft. Und die persönliche Geschäftsführerhaftung gilt für beide Kategorien.
Das BSI setzt auf einen mehrstufigen Ansatz. Die Prüftiefe hängt von der Kategorie Ihres Unternehmens ab.
Viele KMU glauben, NIS2 gehe sie nichts an. Das ist ein Irrtum. Wer für ein direkt betroffenes Unternehmen zuliefert, wird über die Lieferkette indirekt einbezogen — und muss Sicherheitsnachweise erbringen.
Es trifft auch die kleineren Unternehmen, die nicht direkt unter NIS2 fallen — aber aufgrund der Lieferkette ein wichtiger Bestandteil der Unternehmen sind, die unter das Gesetz fallen.
In der Praxis bedeutet das: Große Auftraggeber verlangen von ihren Zulieferern vertragliche Zusicherungen zur IT-Sicherheit. Wer diese nicht liefern kann, verliert Aufträge — ganz ohne BSI-Prüfung.
Die Strafen sind deutlich schärfer als unter dem alten IT-Sicherheitsgesetz. Das NIS2-Umsetzungsgesetz kennt mehrere Sanktionsstufen:
Bußgelder:
Weitere Sanktionen:
Mehr zur persönlichen Haftung lesen Sie in unserem Artikel NIS2-Geschäftsführerhaftung: Persönliches Risiko verstehen.
Das BSI-Portal für die NIS2-Registrierung wurde am 6. Januar 2026 aktiviert. Die Frist lief drei Monate später ab — am 6. März 2026. Nach BSI-Schätzungen haben rund 18.500 der 29.000 betroffenen Unternehmen diese Frist verpasst.
Registrieren Sie sich jetzt trotzdem. Das BSI hat angekündigt, nicht registrierte Unternehmen aktiv zu identifizieren und nachzuregistrieren. Eine freiwillige Nachregistrierung zeigt Kooperationsbereitschaft und kann sich bei Bußgeldbemessungen positiv auswirken.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen NIS2-Betroffenheitscheck des BSI, ob Ihr Unternehmen unter die Richtlinie fällt. Oder nutzen Sie unseren NIS2-Betroffenheitscheck für eine persönliche Einschätzung.
Einen vollständigen Fahrplan finden Sie in unserem Artikel NIS2-Umsetzung Schritt für Schritt.
Hamburg ist als Wirtschaftsstandort mit Hafen, Logistik, Luftfahrt und Energiewirtschaft besonders stark von NIS2 betroffen. Nicht nur die großen Infrastrukturbetreiber fallen unter das Gesetz — auch hunderte KMU-Zulieferer in der Metropolregion müssen Sicherheitsnachweise erbringen.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) arbeitet bei der NIS2-Umsetzung eng mit dem BSI zusammen. Als NIS2-Beratung in Hamburg kennen wir die Anforderungen an Hamburger Unternehmen genau — vom Hafendienstleister bis zum IT-Zulieferer.
NIS2 betrifft Ihr Unternehmen?
Wir prüfen Ihre NIS2-Betroffenheit, begleiten die Umsetzung und bereiten Sie auf BSI-Prüfungen vor — praxisnah und ohne Berater-Deutsch.
NIS2-Beratung anfragen →Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die zentrale Aufsichtsbehörde. Es überwacht rund 29.000 betroffene Unternehmen, kann Audits anordnen, Nachweise anfordern und Vor-Ort-Prüfungen durchführen.
Für besonders wichtige Einrichtungen drohen bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Für wichtige Einrichtungen liegt die Obergrenze bei 7 Mio. Euro oder 1,4 % des Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Besonders wichtige Einrichtungen (z. B. Energie, Gesundheit, Digitale Infrastruktur) unterliegen einer proaktiven Aufsicht — das BSI kann jederzeit ohne Anlass prüfen. Wichtige Einrichtungen werden erst bei konkreten Anhaltspunkten oder nach gemeldeten Vorfällen geprüft.
Die Registrierungsfrist lief am 6. März 2026 ab — drei Monate nach Inkrafttreten des NIS2-Umsetzungsgesetzes am 6. Dezember 2025. Rund 18.500 Unternehmen haben diese Frist nach BSI-Schätzungen verpasst.
Ja. Das NIS2-Umsetzungsgesetz sieht eine persönliche Haftung der Geschäftsleitung vor. Bei Pflichtverletzungen in der Cybersicherheit können Geschäftsführer mit ihrem Privatvermögen haften — unabhängig davon, ob das Unternehmen als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung eingestuft ist.
Inhaltsverzeichnis
NIS2 Geschäftsführerhaftung: Warum Hamburger Geschäftsführer persönlich haften und was Sie jetzt tun müssen – Pflichten und Schutz.
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NIS2 umsetzen: Der praktische Schritt-für-Schritt-Plan mit Timeline, Maßnahmen und Checkliste – auch für betroffene Hamburger Unternehmen.
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Notfallplanung für KMU: Rechtliche Pflichten, Schritt-für-Schritt-Anleitung und Vorlage für Ihren IT-Notfallplan.
WeiterlesenÜber den Autor
Datenschutzberater & Geschäftsführer
Nils ist TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Seit über 13 Jahren betreut er Mittelständler bei DSGVO, NIS2 und dem EU AI Act. Geschäftsführer der frag.hugo Informationssicherheit GmbH und der datuno GmbH, leitet außerdem die BVMID-Geschäftsstelle Hamburg Süd/Ost.
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