Externer vs. interner Datenschutzbeauftragter – Vorteile im Vergleich
Externer oder interner Datenschutzbeauftragter? Kosten, Vorteile und Nachteile im Vergleich – mit konkreten Zahlen für KMU in Hamburg.
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Sie wissen, dass Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen. Aber wie läuft die Bestellung konkret ab? Viele Geschäftsführer schieben das Thema vor sich her – nicht aus Desinteresse, sondern weil der Ablauf unklar ist. Dieser Artikel gibt Ihnen eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Bevor Sie bestellen, klären Sie die Grundfrage: Müssen Sie überhaupt?
Die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) ergibt sich aus zwei Rechtsquellen:
Art. 37 DSGVO – Sie müssen einen DSB benennen, wenn:
§ 38 BDSG – die deutsche Ergänzung:
Auch wenn Sie weniger als 20 Mitarbeitende haben, kann eine Pflicht bestehen – etwa wenn Sie eine Arztpraxis, ein Personalvermittlungsunternehmen oder einen Online-Shop mit Kundenprofiling betreiben. Prüfen Sie beide Rechtsgrundlagen sorgfältig. Im Zweifel hilft eine kurze Erstberatung.
Nach der Pflichtprüfung steht die nächste Entscheidung an: interner oder externer Datenschutzbeauftragter?
| Kriterium | Interner DSB | Externer DSB |
|---|---|---|
| Fachkenntnis | Muss geschult werden (Art. 37 Abs. 5 DSGVO) | Bringt Expertise und aktuelle Rechtskenntnisse mit |
| Kündigungsschutz | Besonderer Kündigungsschutz, 1 Jahr nachwirkend | Vertrag regulär kündbar |
| Kosten | Schulung + Arbeitszeit + Fortbildungen | Feste monatliche Pauschale |
| Verfügbarkeit | Im Haus, aber oft mit anderen Aufgaben belastet | Vertraglich geregelte Reaktionszeiten |
| Interessenkonflikte | Risiko bei Geschäftsführung, IT-Leitung, HR | Unabhängig von internen Hierarchien |
Für KMU mit 20 bis 300 Mitarbeitenden ist ein externer DSB in den meisten Fällen die wirtschaftlichere und sicherere Lösung. Mehr dazu im Vergleich: Externer vs. interner Datenschutzbeauftragter.
So sieht der Prozess aus – von der Entscheidung bis zur behördlichen Meldung:
Viele Mandanten fragen uns: Wie schnell geht das eigentlich? Die Antwort: schneller als gedacht. Die formale Bestellung ist oft in wenigen Tagen erledigt. Entscheidend ist, was danach passiert – die erste Bestandsaufnahme, die Priorisierung offener Punkte, die ersten Antworten auf konkrete Fragen.
Innerhalb von 24 Stunden war der Fall geklärt. Der Mandant wusste: Er kann jetzt datenschutzkonform eine Umfrage an seine Kunden losschicken. Genau so soll Arbeit mit einem Datenschutzbeauftragten stattfinden.
Genau das unterscheidet einen guten DSB von einem Papiertiger: Er beantwortet Ihre Fragen, bevor sie zum Problem werden.
Nutzen Sie diese Checkliste, damit Sie keinen Schritt vergessen:
Drei Punkte, die wir bei unseren Mandanten regelmäßig sehen:
1. Keine schriftliche Bestellung. Die DSGVO spricht zwar von „Benennung”, aber ohne schriftlichen Nachweis können Sie bei einer Behördenprüfung nicht belegen, seit wann Ihr DSB im Amt ist. Schriftform schützt Sie.
2. Meldung an die Behörde vergessen. Art. 37 Abs. 7 DSGVO ist eindeutig: Die Kontaktdaten des DSB sind der Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Klingt banal, wird aber in der Praxis häufig übersehen. Das Bußgeldrisiko liegt bei bis zu 10 Millionen Euro.
3. DSB bestellt, aber nicht eingebunden. Ein DSB, der nie gefragt wird und keinen Zugang zu relevanten Informationen hat, kann seine Aufgaben nach Art. 39 DSGVO nicht erfüllen. Das ist so, als hätten Sie keinen.
Damit es gar nicht erst zu DSGVO-Bußgeldern kommt, sollten Sie den DSB von Anfang an in Entscheidungen einbinden, die personenbezogene Daten betreffen.
Einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen ist kein bürokratisches Monster. In fünf klaren Schritten kommen Sie von der Pflichtprüfung zur Behördenmeldung. Der Aufwand für die formale Bestellung beträgt wenige Tage. Was danach zählt: ein DSB, der tatsächlich erreichbar ist, Ihre Fragen beantwortet und Ihre Dokumentation auf Stand hält.
Testen Sie vorab, wie es um Ihren Datenschutz steht – mit dem kostenlosen Hugo Check.
DSB bestellen – einfach gemacht
frag.hugo begleitet Sie vom ersten Schritt bis zur Behördenmeldung. Persönlich und unkompliziert.
Jetzt Erstgespräch vereinbaren →In Hamburg melden Sie Ihren DSB direkt bei der HmbBfDI — dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Das geht online über das Meldeformular der Behörde und dauert keine fünf Minuten. Trotzdem sehen wir bei Hamburger Mandanten regelmäßig, dass genau dieser Schritt vergessen wird. Besonders in der Hafenwirtschaft und im Großhandel, wo viele Dienstleister mit personenbezogenen Daten arbeiten, fällt ein fehlender DSB bei der nächsten Prüfung sofort auf. Wir unterstützen Sie als DSGVO-Berater in Hamburg — von der Bestellung bis zur Behördenmeldung.
Die formale Bestellung dauert wenige Tage. Bei einem externen DSB kommt die Vertragsverhandlung dazu – rechnen Sie mit ein bis zwei Wochen bis alles steht. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde erfolgt online und dauert wenige Minuten.
Ja. Nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO sind Sie verpflichtet, die Kontaktdaten Ihres DSB der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen. In den meisten Bundesländern funktioniert das über ein Online-Formular auf der Website der Landesdatenschutzbehörde.
Die Kosten variieren je nach Unternehmensgröße und Komplexität der Datenverarbeitungen. Für KMU mit 20 bis 100 Mitarbeitenden liegen die monatlichen Pauschalen typischerweise zwischen 200 und 800 Euro. Bei frag.hugo erhalten Sie im Erstgespräch ein individuelles Angebot.
Nein. Der DSB muss seine Aufgaben unabhängig und frei von Weisungen ausüben (Art. 38 Abs. 3 DSGVO). Ein Geschäftsführer hat einen Interessenkonflikt, weil er gleichzeitig über die Datenverarbeitung entscheidet und diese kontrollieren müsste. Gleiches gilt für IT-Leiter und Personalverantwortliche.
Die Aufsichtsbehörde kann ein Bußgeld nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO verhängen – bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. In der Praxis fallen fehlende DSB häufig bei Beschwerden von Betroffenen oder bei anlassbezogenen Prüfungen auf.
Nach § 38 BDSG liegt die Schwelle bei mindestens 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von der Mitarbeiterzahl greift aber Art. 37 DSGVO, wenn Sie besondere Datenkategorien verarbeiten oder systematisch Personen überwachen.
Inhaltsverzeichnis
Externer oder interner Datenschutzbeauftragter? Kosten, Vorteile und Nachteile im Vergleich – mit konkreten Zahlen für KMU in Hamburg.
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Über den Autor
Datenschutzberater & Geschäftsführer
Nils ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Geschäftsführer der frag.hugo Informationssicherheit GmbH. Er berät mittelständische Unternehmen zu DSGVO, NIS2 und IT-Sicherheit – praxisnah und verständlich.
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