Datenschutzbeauftragter bestellen – Ablauf und Checkliste
Datenschutzbeauftragter bestellen: Der komplette Ablauf in 5 Schritten für Hamburger Unternehmen – von der Pflichtprüfung bis zur Behördenmeldung.
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Die Frage klingt einfach: Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten? Die Antwort ist es nicht. Denn in Deutschland greifen zwei Gesetze gleichzeitig – die DSGVO und das BDSG. Beide regeln die Datenschutzbeauftragter Pflicht, aber mit unterschiedlichen Schwellen und Kriterien.
Dieser Artikel zeigt Ihnen, wann die Pflicht greift, welche Ausnahmen es gibt und was passiert, wenn Sie keinen DSB bestellen, obwohl Sie müssten.
Das Bundesdatenschutzgesetz macht es für deutsche Unternehmen konkret. Seit November 2019 gilt: Sie müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 BDSG).
Vorher lag die Grenze bei 10 Personen. Der Gesetzgeber hat sie angehoben, um kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten.
Jede Tätigkeit, bei der personenbezogene Daten mit IT-Systemen verarbeitet werden. Das umfasst:
Alle Personen, die regelmäßig personenbezogene Daten am Computer verarbeiten. Dabei zählt jede Person als eine – unabhängig vom Umfang. Ausdrücklich eingeschlossen sind:
Beispiel: Ein Handwerksbetrieb mit 25 Mitarbeitenden. Davon arbeiten 18 auf der Baustelle ohne IT-Zugang. Nur 7 Personen im Büro nutzen PCs mit Kundendaten. Ergebnis: Keine Datenschutzbeauftragter Pflicht nach § 38 BDSG.
Unabhängig von der Mitarbeiterzahl verlangt Art. 37 DSGVO einen Datenschutzbeauftragten in drei Fällen:
1. Behörden und öffentliche Stellen – immer, mit Ausnahme von Gerichten.
2. Kerntätigkeit erfordert umfangreiche Überwachung – wenn Ihr Geschäftsmodell auf der regelmäßigen und systematischen Überwachung von Personen basiert. Beispiele: Kreditauskunfteien, Sicherheitsunternehmen mit Videoüberwachung, Tracking-Dienstleister.
3. Kerntätigkeit ist die Verarbeitung besonderer Datenkategorien – Gesundheitsdaten, biometrische Daten, Daten zur ethnischen Herkunft, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen. Beispiele: Arztpraxen, Labore, Krankenhäuser, Rechtsanwaltskanzleien mit Strafrechtsschwerpunkt.
Eine Arztpraxis mit 5 Mitarbeitenden verarbeitet täglich Gesundheitsdaten – besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO. Die Praxis liegt unter der 20-Personen-Grenze des BDSG, braucht aber trotzdem einen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO. Gleiches gilt für Unternehmen, die Verarbeitungen durchführen, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO unterliegen.
Neben der 20-Personen-Grenze nennt das BDSG zwei weitere Fälle, in denen die Datenschutzbeauftragter Pflicht greift – unabhängig von der Mitarbeiterzahl:
Gehen Sie diese Punkte durch. Wenn Sie eine Frage mit Ja beantworten, besteht die Datenschutzbeauftragter Pflicht:
Keine Frage mit Ja beantwortet? Dann besteht keine gesetzliche Pflicht. Aber: Ein freiwilliger Datenschutzbeauftragter kann sinnvoll sein – etwa wenn Ihre Kunden Datenschutz-Nachweise verlangen oder Sie Ihr Datenschutzkonzept professionell aufbauen wollen.
Viele Unternehmer denken, ich bin doch zu klein für das ganze Thema Datenschutz. Wir haben Mandanten mit drei, vier, fünf Mitarbeitern – die arbeiten für große Kunden mit enormen Ansprüchen an den Datenschutz.
Wir sehen das regelmäßig: Ein IT-Dienstleister mit 8 Mitarbeitenden hat keine DSB-Pflicht nach der 20-Personen-Grenze. Dann gewinnt er einen Auftrag bei einem Konzern. Der Konzern verlangt im Lieferantenaudit: Datenschutzbeauftragten benennen, Datenschutzkonzept vorlegen, AVVs unterschreiben.
Die gesetzliche Pflicht ist das eine. Die wirtschaftliche Notwendigkeit das andere. Wer ohne DSB in ein Lieferantenaudit geht, verliert den Auftrag – nicht wegen des Gesetzes, sondern wegen des Kunden.
Die Konsequenzen sind klar geregelt:
Bußgelder: Die Nichtbenennung eines Datenschutzbeauftragten ist ein Verstoß gegen Art. 37 DSGVO. Es drohen Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist (Art. 83 Abs. 4 DSGVO). In der Praxis liegen die verhängten Bußgelder bei KMU deutlich niedriger, aber fünfstellige Beträge sind keine Seltenheit.
Haftung der Geschäftsführung: Die Pflicht zur Bestellung trifft den Verantwortlichen – also die Geschäftsführung. Bei Verstößen kann eine persönliche Haftung entstehen. Mehr dazu in unserem Artikel DSGVO-Bußgeld vermeiden.
Prüfungen der Aufsichtsbehörde: Fehlt der DSB, ist das oft der Einstieg in eine vertiefte Prüfung. Die Behörde schaut dann genauer hin – und findet fast immer weitere Mängel.
Steht fest, dass die Datenschutzbeauftragter Pflicht greift, stellt sich die nächste Frage: intern oder extern?
| Kriterium | Interner DSB | Externer DSB |
|---|---|---|
| Kosten | Schulung, Freistellung, Fortbildung | Monatliche Pauschale |
| Kündigungsschutz | Besonderer Kündigungsschutz (§ 6 Abs. 4 BDSG) | Kein Kündigungsschutz |
| Know-how | Muss aufgebaut werden | Sofort verfügbar |
| Unabhängigkeit | Kann in Interessenskonflikte geraten | Organisatorisch unabhängig |
| Eignung für KMU | Ab ca. 100 Mitarbeitenden sinnvoll | Ideal für KMU unter 100 Mitarbeitenden |
Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist ein externer Datenschutzbeauftragter die pragmatische Lösung. Kein Kündigungsschutz-Risiko, kein Schulungsaufwand, sofort einsatzbereit.
Die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist kein Thema, das Sie aussitzen sollten. Die Regeln sind klar, die Bußgelder real und die Aufsichtsbehörden aktiver denn je. Mit der Checkliste oben wissen Sie in fünf Minuten, ob Ihr Unternehmen betroffen ist.
Falls Sie unsicher sind oder einen externen DSB suchen: Sprechen Sie mit uns. In einem kostenlosen 15-Minuten-Gespräch klären wir gemeinsam, ob und welche Lösung für Sie passt.
Unsicher ob DSB-Pflicht besteht?
In 15 Minuten klären wir gemeinsam, ob und welchen Datenschutzbeauftragten Sie brauchen.
Kostenlose Pflichtprüfung →Hamburg ist Deutschlands zweitgrößter Wirtschaftsstandort — und die HmbBfDI macht keinen Unterschied zwischen Konzern und 25-Personen-Betrieb. Speditionen rund um den Hafen, E-Commerce-Unternehmen in der HafenCity oder Agenturen in Altona: Sobald die 20-Personen-Grenze erreicht ist, prüft die Hamburger Aufsichtsbehörde bei Beschwerden konsequent, ob ein DSB benannt wurde. Wer die Pflicht klären und gleich den passenden Datenschutzbeauftragten finden will, findet bei unserem externen Datenschutzbeauftragten in Hamburg einen festen Ansprechpartner vor Ort.
Nach § 38 BDSG ab 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dabei zählen Teilzeitkräfte, Aushilfen und freie Mitarbeiter jeweils als eine Person. Zusätzlich kann die Pflicht unabhängig von der Mitarbeiterzahl nach Art. 37 DSGVO greifen.
In den meisten Fällen ja. Arztpraxen verarbeiten Gesundheitsdaten – das sind besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO. Sobald die Verarbeitung „umfangreich” ist, greift Art. 37 Abs. 1 lit. c DSGVO. Einzelpraxen mit sehr geringem Patientenaufkommen können unter Umständen ausgenommen sein, aber die Schwelle ist niedrig.
Für KMU liegen die monatlichen Kosten in der Regel zwischen 250 und 800 Euro – abhängig von Branche, Unternehmensgröße und Komplexität der Datenverarbeitung. Im Vergleich zu einem internen DSB (Schulung, Freistellung, Fortbildung, Kündigungsschutz) ist das oft die günstigere Lösung.
Nein. Der DSB muss unabhängig und weisungsfrei arbeiten können (Art. 38 Abs. 3 DSGVO). Ein Geschäftsführer hat Interessenskonflikte – er kann nicht gleichzeitig über die Datenverarbeitung entscheiden und sie kontrollieren. Gleiches gilt für IT-Leiter und Personalverantwortliche.
Es gibt politische Diskussionen, die Grenze von 20 auf 50 Personen anzuheben. Bisher ist das nicht beschlossen. Selbst bei einer Anhebung bleiben die Pflichtfälle nach Art. 37 DSGVO bestehen. Wir empfehlen, sich an der aktuellen Rechtslage zu orientieren und nicht auf mögliche Erleichterungen zu warten.
Inhaltsverzeichnis
Datenschutzbeauftragter bestellen: Der komplette Ablauf in 5 Schritten für Hamburger Unternehmen – von der Pflichtprüfung bis zur Behördenmeldung.
WeiterlesenDatenschutzbeauftragten wechseln: Ablauf, Kündigungsfristen und Übergabe-Checkliste für Hamburger Unternehmen – damit nichts verloren geht.
WeiterlesenExterner Datenschutzbeauftragter Kosten: Preisvergleich intern vs. extern, Preismodelle und worauf KMU in Hamburg achten sollten.
WeiterlesenÜber den Autor
Datenschutzberater & Geschäftsführer
Nils ist TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter und seit über 13 Jahren in der Datenschutzberatung für mittelständische Unternehmen. Als Geschäftsführer der frag.hugo Informationssicherheit GmbH und der datuno GmbH berät er KMU zu DSGVO, NIS2 und EU AI Act. Zusätzlich leitet er die BVMID-Geschäftsstelle Hamburg Süd/Ost.
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