AVV Auftragsverarbeitung – Muster, Inhalt und typische Fehler
AVV nach DSGVO Art. 28 richtig erstellen: Pflichtinhalte, häufige Fehler und Praxistipps für Hamburger KMU – mit Muster-Übersicht.
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Gmail, Google Drive, Google Meet, Google Kalender – viele kleine und mittlere Unternehmen arbeiten täglich mit Google Workspace. Die Produktivität stimmt. Aber stimmt auch der Datenschutz?
Die kurze Antwort: Google Workspace kann DSGVO-konform betrieben werden. Die längere Antwort: Es erfordert konkrete Einstellungen, einen aktiven Auftragsverarbeitungsvertrag und ein Grundverständnis dafür, wo Ihre Daten liegen und wer darauf zugreift.
Dieser Artikel zeigt Ihnen Schritt für Schritt, was Sie als KMU beachten müssen – von der Admin Console bis zum Drittstaaten-Transfer.
Die Grundlage jeder DSGVO-konformen Nutzung von Google Workspace ist ein gültiger Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Google nennt diesen Vertrag Cloud Data Processing Addendum (CDPA). Er erfüllt die Anforderungen aus Art. 28 DSGVO und enthält die EU-Standardvertragsklauseln (SCCs).
So aktivieren Sie den AVV:
Ohne diesen Schritt verarbeitet Google Daten nicht als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. Das bedeutet: Sie haben keinen AVV – und verstoßen gegen Art. 28 DSGVO. Details zu AVV-Pflichtinhalten finden Sie in unserem AVV-Leitfaden.
Nicht jede Edition bietet dieselben Datenschutz-Funktionen. Die folgende Tabelle zeigt die relevanten Unterschiede:
| Funktion | Business Starter | Business Standard | Business Plus | Enterprise |
|---|---|---|---|---|
| AVV (CDPA) verfügbar | Ja | Ja | Ja | Ja |
| Datenregionen wählbar | Nein | Ja | Ja | Ja |
| DLP (Data Loss Prevention) | Nein | Nein | Ja | Ja |
| Vault (Aufbewahrung & E-Discovery) | Nein | Nein | Ja | Ja |
| Erweiterte Sicherheitsberichte | Nein | Nein | Ja | Ja |
| Client-seitige Verschlüsselung | Nein | Nein | Nein | Ja |
| Zugriffssteuerung nach Kontext | Nein | Nein | Nein | Ja |
Für KMU mit erhöhtem Schutzbedarf – etwa bei Gesundheitsdaten oder Finanzdaten – ist mindestens Business Plus sinnvoll. Die Datenregionen-Funktion ab Business Standard stellt sicher, dass primäre Daten auf Servern innerhalb der EU gespeichert werden.
Google verarbeitet Daten auch in den USA. Ohne gültige Rechtsgrundlage für den Transfer verstößt die Nutzung gegen Art. 44 ff. DSGVO. Prüfen Sie regelmäßig, ob der Angemessenheitsbeschluss noch Bestand hat.
Seit Juli 2023 gilt der EU-US Data Privacy Framework. Google LLC und seine US-Tochtergesellschaften sind unter diesem Framework zertifiziert. Das bedeutet: Die Übermittlung personenbezogener Daten an Google in den USA hat eine anerkannte Rechtsgrundlage.
Im September 2025 hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) eine Klage gegen den Angemessenheitsbeschluss abgewiesen und seine Gültigkeit bestätigt. Damit steht der Rahmen aktuell auf solidem Boden.
Trotzdem bleibt ein Restrisiko. Der Beschluss kann politisch oder gerichtlich kippen – wie es bei den Vorgängern Safe Harbor (2015) und Privacy Shield (2020) geschehen ist. Google sichert sich zusätzlich über die EU-Standardvertragsklauseln (SCCs) ab, die im CDPA enthalten sind.
Empfehlung: Setzen Sie nicht allein auf das Data Privacy Framework. Aktivieren Sie in der Admin Console die Datenregionen-Funktion (ab Business Standard), um primäre Daten in der EU zu halten. So reduzieren Sie die Abhängigkeit vom Transfermechanismus.
Diese Einstellungen sollten Sie als Administrator prüfen und konfigurieren:
Nicht sicher, ob Ihre Einstellungen passen? Unser kostenloser Datenschutz-Check zeigt Ihnen in wenigen Minuten, wo Handlungsbedarf besteht.
Seit 2024 integriert Google KI-Funktionen (Gemini) in alle Workspace-Apps. Für die DSGVO-Bewertung gilt: Gemini in Workspace unterliegt denselben Datenschutzgrundsätzen wie die übrigen Workspace-Dienste. Das bedeutet:
Prüfen Sie trotzdem, ob Ihre Mitarbeitenden Gemini-Funktionen nutzen und ob das mit Ihren internen Datenschutzrichtlinien vereinbar ist. Dokumentieren Sie die Entscheidung in Ihrem Verarbeitungsverzeichnis.
Ein Hamburger Dienstleistungsunternehmen mit 25 Mitarbeitenden nutzte Google Workspace Business Standard seit zwei Jahren – ohne den AVV aktiviert zu haben. Die Datenregionen waren nicht eingestellt, externe Freigaben für Google Drive waren uneingeschränkt möglich, und fünf ehemalige Mitarbeitende hatten noch aktive Konten.
In einem halben Tag haben wir den AVV aktiviert, die Admin Console konfiguriert, verwaiste Konten deaktiviert und die Drive-Freigaben auf interne Domains beschränkt. Das Unternehmen arbeitet weiter mit Google Workspace – jetzt DSGVO-konform.
Keine Frage ist doof. Oftmals kann schon damit geholfen werden, wenn Mitarbeiter schnell mal eine Frage loswerden und diese zeitnah vom Datenschutzbeauftragten beantwortet wird.
Google setzt Unterauftragsverarbeiter ein – etwa für Rechenzentren und Support. Die vollständige Liste finden Sie unter Google Cloud Subprocessors. Sie werden per E-Mail über Änderungen informiert und können innerhalb von 30 Tagen widersprechen.
Prüfen Sie die Liste regelmäßig. Neue Unterauftragsverarbeiter in Drittstaaten ohne Angemessenheitsbeschluss sind ein Risiko, das Sie dokumentieren und bewerten müssen.
Google Workspace ist kein Datenschutzproblem. Aber es wird eins, wenn Sie die Standardeinstellungen nicht anpassen. AVV aktivieren, Datenregionen setzen, Freigaben einschränken, 2FA erzwingen – diese Schritte kosten wenig Zeit und schützen Sie vor DSGVO-Bußgeldern.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Google-Workspace-Konfiguration den Anforderungen entspricht, lassen Sie sie prüfen. Ein externer Datenschutzbeauftragter erkennt offene Punkte in der Regel innerhalb eines halben Tages.
Google Workspace DSGVO-Check
Wir prüfen Ihre Google-Workspace-Einstellungen und sorgen für DSGVO-Konformität.
Jetzt Check anfragen →Hamburger Startups und Agenturen setzen besonders häufig auf Google Workspace. Die Digitalszene rund um den Digital Hub Hamburg wächst — und damit die Zahl der Unternehmen, die Gmail, Drive und Meet ohne korrekte DSGVO-Konfiguration nutzen. In der Praxis sehen wir: Der AVV fehlt, Datenregionen sind nicht gesetzt, ehemalige Mitarbeiter haben noch Zugriff. Unsere Datenschutzberatung in Hamburg bringt Ihre Google-Workspace-Einstellungen in einem halben Tag auf DSGVO-Niveau.
Nein. Google stellt die Werkzeuge bereit, aber Sie müssen sie konfigurieren. Ohne aktiven AVV, korrekte Datenregionen und angepasste Freigabeeinstellungen ist die Nutzung nicht DSGVO-konform.
Ja. Google bietet das Cloud Data Processing Addendum (CDPA) als integrierten AVV an. Sie müssen ihn in der Admin Console aktiv akzeptieren. Ohne diesen Schritt fehlt die vertragliche Grundlage nach Art. 28 DSGVO.
Google hat als Absicherung die EU-Standardvertragsklauseln (SCCs) im CDPA verankert. Ein Wegfall des Frameworks wäre ein Rückschritt, aber kein sofortiger Rechtsverstoß – sofern die SCCs greifen und Sie ergänzende Maßnahmen dokumentiert haben.
Inhaltsverzeichnis
AVV nach DSGVO Art. 28 richtig erstellen: Pflichtinhalte, häufige Fehler und Praxistipps für Hamburger KMU – mit Muster-Übersicht.
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Über den Autor
Co-Founder
Jens ist Co-Founder und Geschäftsführer der frag.hugo Informationssicherheit GmbH. Mit über 20 Jahren IT-Erfahrung verbindet er technisches Know-how mit strategischem Denken, um Datenschutz und Compliance für KMU zugänglich zu machen.
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