Google Workspace DSGVO – Was KMU bei der Nutzung beachten müssen
Google Workspace DSGVO-konform nutzen: AVV aktivieren, Einstellungen anpassen und Datenschutz-Checkliste für Hamburger KMU – Stand 2026.
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Sie nutzen einen Newsletter-Dienst, ein Cloud-CRM oder einen externen IT-Dienstleister? Dann verarbeitet jemand anderes personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag. Und genau dafür verlangt die DSGVO einen schriftlichen Vertrag: den Auftragsverarbeitungsvertrag, kurz AVV.
In der Praxis fehlen diese Verträge bei 40 bis 60 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen. Nicht aus bösem Willen, sondern weil das Thema unterschätzt wird. Dabei ist der AVV eines der ersten Dokumente, das eine Aufsichtsbehörde bei einer Prüfung anfordert.
Dieser Artikel erklärt, was in einen AVV gehört, wann Sie einen brauchen, welche Fehler Sie vermeiden sollten – und wie Sie bestehende Verträge schnell prüfen.
Ein AVV regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Verantwortlichen (Ihr Unternehmen) und dem Auftragsverarbeiter (der Dienstleister). Er stellt sicher, dass personenbezogene Daten nur nach Ihrer Weisung verarbeitet werden und der Dienstleister angemessene Schutzmaßnahmen umsetzt.
Die Rechtsgrundlage ist Art. 28 DSGVO. Absatz 3 listet die Pflichtinhalte auf. Absatz 9 verlangt, dass der Vertrag schriftlich oder in einem elektronischen Format vorliegt.
Wichtig: Der AVV ersetzt keinen Hauptvertrag (z. B. einen SaaS-Vertrag oder Dienstleistungsvertrag). Er ergänzt ihn um die datenschutzrechtlichen Regelungen.
Nicht jede Zusammenarbeit mit einem Dienstleister erfordert einen AVV. Entscheidend ist, ob der Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag und nach Ihrer Weisung verarbeitet.
| Dienstleister | AVV nötig? | Begründung |
|---|---|---|
| Cloud-Hosting (z. B. AWS, Hetzner) | Ja | Speichert personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag |
| Newsletter-Tool (z. B. Brevo, Mailchimp) | Ja | Verarbeitet E-Mail-Adressen und Nutzungsdaten |
| Externes Lohnbüro | Ja | Verarbeitet Mitarbeiterdaten im Auftrag |
| IT-Wartung mit Fernzugriff | Ja | Potenzieller Zugriff auf personenbezogene Daten |
| Steuerberater | Nein | Eigene Verantwortlichkeit, berufsrechtlich gebunden |
| Rechtsanwalt | Nein | Eigene Verantwortlichkeit, berufsrechtlich gebunden |
| Reinigungsfirma | Nein | Kein Zugang zu personenbezogenen Daten |
| Inkassounternehmen | Nein | Handelt als eigener Verantwortlicher |
Sind Sie unsicher, ob ein AVV nötig ist? Mit unserem kostenlosen Datenschutz-Check finden Sie offene Lücken in wenigen Minuten.
Art. 28 Abs. 3 DSGVO definiert verbindlich, was in einem AVV stehen muss. Fehlt auch nur ein Punkt, ist der Vertrag unvollständig – und im Ernstfall wertlos.
Muster-Vorlagen finden Sie bei den Aufsichtsbehörden: Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht bietet eine praxisnahe Formulierungshilfe, der LfDI Baden-Württemberg ein vollständiges Muster. Auch der Bitkom stellt eine detaillierte Mustervertragsanlage bereit.
Jeder einzelne kann dazu führen, dass Ihr AVV bei einer Prüfung nicht standhält – und ein Bußgeld droht.
1. Falsche Rollenverteilung. Ein AVV wird geschlossen, obwohl der Dienstleister gar kein Auftragsverarbeiter ist – sondern eigenverantwortlich handelt (z. B. Steuerberater). Oder umgekehrt: Ein Auftragsverarbeiter wird ohne AVV beauftragt. Diese Fehleinordnung ist der häufigste Fehler überhaupt.
2. Fehlende oder veraltete TOM-Anlage. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen werden pauschal beschrieben (“Stand der Technik”) statt konkret benannt. Ohne detaillierte TOM-Anlage ist der AVV unvollständig.
3. Widersprüchliche Unterauftragnehmer-Regelung. Der AVV schließt Drittlandübermittlungen aus, aber in der Unterauftragnehmer-Liste stehen Dienste aus den USA oder Indien. Solche Widersprüche fallen bei jeder Prüfung auf.
4. Verweis auf einen nicht existierenden Hauptvertrag. Viele AVVs beziehen sich auf einen Hauptvertrag, der nie geschlossen wurde, veraltet ist oder sich auf eine völlig andere Leistung bezieht.
5. Eigene Datennutzung durch den Auftragsverarbeiter. Klauseln, die dem Dienstleister erlauben, die Daten für eigene Zwecke zu nutzen (z. B. für Produktverbesserung), verstoßen gegen die Weisungsbindung nach Art. 28 DSGVO.
Ein fehlender AVV ist ein Verstoß gegen Art. 28 DSGVO. Die Sanktionen nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO: bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Das klingt nach Großkonzernen. Ist es aber nicht. Konkrete Fälle aus Deutschland:
Neben dem Bußgeld droht ein weiteres Risiko: Ohne gültigen AVV haften Sie als Verantwortlicher für Datenschutzverstöße des Dienstleisters. Wenn Ihr Cloud-Anbieter eine Datenpanne hat und kein AVV existiert, tragen Sie die volle Verantwortung.
Ein mittelständisches Unternehmen wollte eine Kundenzufriedenheitsumfrage über ein externes Tool durchführen. Die Frage: Brauchen wir einen AVV? Und wenn ja – reicht die Vorlage des Anbieters?
Die Antwort: Ja, ein AVV war nötig. Und nein, die Standard-Vorlage des Anbieters enthielt keine konkrete TOM-Anlage und keine Regelung zur Löschung nach Projektende. Innerhalb eines Tages haben wir den Vertrag geprüft, ergänzt und mit dem Anbieter abgestimmt.
Innerhalb von 24 Stunden war der Fall geklärt. Der Mandant wusste: Er kann jetzt datenschutzkonform eine Umfrage an seine Kunden losschicken. Genau so soll Arbeit mit einem Datenschutzbeauftragten stattfinden.
Ein sauberer AVV ist kein bürokratischer Aufwand, sondern ein Schutzschild. Er regelt klar, wer was mit den Daten Ihrer Kunden und Mitarbeitenden tun darf. Er schützt Sie vor DSGVO-Bußgeldern und vor Haftung bei Datenpannen Ihrer Dienstleister.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre AVVs vollständig und aktuell sind: Lassen Sie sie prüfen. Ein externer Datenschutzbeauftragter erkennt Lücken in der Regel innerhalb weniger Stunden.
AVV-Prüfung für Ihr Unternehmen
Wir prüfen Ihre bestehenden AVVs und erstellen fehlende – rechtssicher und verständlich.
Jetzt AVV-Check anfragen →Hamburg als Logistik-Drehscheibe und Medienstandort ist ein Hotspot für Auftragsverarbeitung: Speditionen beauftragen IT-Dienstleister, Verlage arbeiten mit externen Lettershops, Online-Händler nutzen Fulfillment-Partner im Hafen. Für all diese Konstellationen brauchen Sie einen sauberen AVV. Die HmbBfDI hat in der Vergangenheit gezielt Hamburger E-Commerce-Unternehmen angeschrieben und nach AVVs gefragt — wer dann nichts vorweisen konnte, hatte ein Problem. Unser Team prüft und erstellt Ihre Auftragsverarbeitungsverträge als Teil der DSGVO-Beratung in Hamburg.
Die Pflicht liegt beim Verantwortlichen (Ihrem Unternehmen). In der Praxis stellen viele Dienstleister eigene AVV-Vorlagen bereit. Sie sollten diese aber immer prüfen, bevor Sie unterschreiben.
Art. 28 Abs. 9 DSGVO erlaubt ein elektronisches Format. Ein per E-Mail ausgetauschtes und beiderseitig bestätigtes PDF reicht aus. Wichtig ist, dass der Vertrag nachweisbar und abrufbar ist.
Es gibt keine feste Frist. Sie sollten den AVV aber aktualisieren, wenn sich der Leistungsumfang ändert, neue Unterauftragnehmer hinzukommen oder sich die TOMs wesentlich ändern. Eine jährliche Überprüfung ist empfehlenswert.
Beim AVV handelt der Dienstleister nach Ihrer Weisung. Bei gemeinsamer Verantwortlichkeit entscheiden beide Parteien gemeinsam über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung (z. B. bei gemeinsamen Marketingaktionen). In diesem Fall brauchen Sie eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO statt eines AVV.
Die deutschen Aufsichtsbehörden bieten geprüfte Muster an – unter anderem das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht und der LfDI Baden-Württemberg. Diese Vorlagen sind kostenlos und decken alle Pflichtinhalte ab. Passen Sie sie an Ihre individuelle Dienstleisterkonstellation an.
Inhaltsverzeichnis
Google Workspace DSGVO-konform nutzen: AVV aktivieren, Einstellungen anpassen und Datenschutz-Checkliste für Hamburger KMU – Stand 2026.
WeiterlesenMicrosoft Teams DSGVO-konform nutzen: Die wichtigsten Einstellungen, AVV-Pflicht und Datenschutz-Checkliste für Hamburger Unternehmen.
WeiterlesenAVV nach Art. 28 DSGVO: Was muss rein, wann ist er Pflicht und welche Fehler kosten Bußgeld? Praxis-Checkliste für KMU mit Sofort-Tipps.
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Datenschutzberater & Geschäftsführer
Nils ist TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter und seit über 13 Jahren in der Datenschutzberatung für mittelständische Unternehmen. Als Geschäftsführer der frag.hugo Informationssicherheit GmbH und der datuno GmbH berät er KMU zu DSGVO, NIS2 und EU AI Act. Zusätzlich leitet er die BVMID-Geschäftsstelle Hamburg Süd/Ost.
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