Security Awareness Training – So schulen Sie Ihre Mitarbeiter richtig
Security Awareness Training für Hamburger Unternehmen: Inhalte, Methoden und wie Sie Phishing-Angriffe durch gezielte Mitarbeiterschulungen verhindern.
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Sie wollen Ihre Mitarbeiter gegen Phishing testen — und plötzlich liegt das Projekt beim Betriebsrat fest. Wer eine Phishing-Simulation ohne dessen Beteiligung startet, riskiert, dass die gesammelten Daten rechtswidrig sind. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie es richtig aufsetzen.
Eine Phishing-Simulation verschickt simulierte Phishing-E-Mails an die Belegschaft und protokolliert pro Mitarbeiter, wer eine Test-Mail öffnet, wer auf den Link klickt, wer Zugangsdaten eingibt und wer die Mail meldet. Genau das macht sie zu einer technischen Einrichtung im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG — also einer Einrichtung, die „dazu bestimmt ist, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen” (Gesetzestext bei gesetze-im-internet.de).
Solche simulierten Phishing-Kampagnen ahmen reale Angriffe per Social Engineering nach, ohne echten Schaden anzurichten. Wer klickt, landet auf einer harmlosen Lernseite statt bei einem Angreifer. Eine einzelne Kampagne kann nicht ausreichen: Erst regelmässig wiederholte Phishing-Simulationen lassen die Klickrate nachhaltig sinken. Je weniger Beschäftigte auf eine Test-Mail klicken, desto stärker minimiert sich das Risiko, dass ein echter Angriff erfolgreich ist. Dann ist das richtige Verhalten im Team etabliert.
Entscheidend: Das Bundesarbeitsgericht stellt in ständiger Rechtsprechung darauf ab, dass das System objektiv zur Überwachung geeignet ist. Ob Sie die Einzeldaten am Ende auswerten oder nicht, spielt keine Rolle. Schon die Eignung löst das Mitbestimmungsrecht aus.
Besteht ein Betriebsrat und Sie führen die Simulation ohne dessen Beteiligung ein, ist die Maßnahme rechtswidrig — und bereits erhobene Daten wären unrechtmäßig erhoben. Der Betriebsrat kann die Einführung blockieren, bis eine Einigung vorliegt.
Das Mitbestimmungsrecht ist zwingend. Sie können es nicht durch eine interne Richtlinie oder eine Mitarbeiter-Einwilligung umgehen. In der Praxis wird die Einführung in einer Betriebsvereinbarung geregelt.
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Mitbestimmung und Datenschutz greifen ineinander. Die DSGVO verlangt Zweckbindung, Datensparsamkeit und Transparenz (Art. 5 DSGVO bei dsgvo-gesetz.de). Übersetzt auf die Phishing-Simulation heißt das:
Der wichtigste Grundsatz: Aus einem einzelnen Klick dürfen keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen folgen. Keine Abmahnung, keine Kündigung, keine Auswirkung auf Beurteilung oder Beförderung. Wer einen Mitarbeiter abmahnt, weil er auf eine Test-Mail geklickt hat, beschädigt nicht nur das Vertrauen, sondern auch die Rechtsgrundlage der ganzen Maßnahme.
Die Betriebsvereinbarung ist Ihr zentrales Dokument. Sie schafft Rechtssicherheit und dient zugleich als datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm. Diese Punkte sollten enthalten sein:
Sie müssen die Betriebsvereinbarung nicht von null schreiben. Hugo Learn liefert Ihnen auf Anfrage eine Muster-Betriebsvereinbarung sowie ein bereits anonymisiertes Reporting — beides spart die juristische Vorarbeit.
Existiert in Ihrem Unternehmen kein Betriebsrat, entfällt die Mitbestimmung. Die DSGVO-Pflichten bleiben jedoch bestehen: Zweckbindung, Transparenz und Datensparsamkeit gelten unabhängig von der Mitbestimmung.
Phishing ist kein theoretisches Risiko. Genau deshalb braucht eine Simulation ein sauberes Fundament — sonst testen Sie zwar, dürfen die Ergebnisse aber nicht nutzen.
Unsere interessanteste Datenpanne war ein Dienstleister mit nur 15 Mitarbeitern, bei dem der Geschäftsführer eine E-Mail von einem Geschäftspartner bekam. Die E-Mail kam wirklich von diesem Geschäftspartner – trotzdem war es ein Angriff.
Solche Fälle zeigen: Es geht nicht darum, einzelne Mitarbeiter zu überführen. Es geht darum, die gesamte Belegschaft gegen einen Angriffstyp zu sensibilisieren, der selbst erfahrene Geschäftsführer trifft. Jeder Mitarbeitende lernt aus einer simulierten Test-Mail mehr als aus einer Pflichtfolie — und genau deshalb wirken regelmässige Simulationen so gut. Wer mehr Anbieter vergleichen will, findet eine Übersicht in unserem Phishing-Simulations-Tool-Vergleich für KMU.
Die Reihenfolge entscheidet. Erst den Betriebsrat beteiligen und die Betriebsvereinbarung schließen, dann anonymisiert testen. So bleibt die Maßnahme rechtssicher — und liefert Nachweise, die in einem Audit Bestand haben. Wie Sie diese Nachweise dokumentieren, lesen Sie unter Schulungsnachweis für den Datenschutz-Audit. Wer den Datenschutz insgesamt strukturieren möchte, findet im externen Datenschutzbeauftragten von Hugo DSB den passenden Rahmen.
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Hugo Learn kennenlernen →Ja. Eine Phishing-Simulation ist eine technische Einrichtung im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, weil sie pro Mitarbeiter erfasst, wer klickt, Daten eingibt oder meldet. Der Betriebsrat muss vor der Einführung beteiligt werden, sonst ist die Maßnahme rechtswidrig.
Soweit ein Betriebsrat besteht, ja. Das Mitbestimmungsrecht aus § 87 BetrVG ist zwingend. Praktisch wird die Einführung in einer Betriebsvereinbarung geregelt, die Zweck, Auswertung und Datenschutz festlegt.
Klickraten werden nur aggregiert und anonymisiert auf Abteilungs- oder Unternehmensebene ausgewertet, nicht als personenbezogener Pranger. Einzelne Klicks dürfen keine arbeitsrechtlichen Folgen wie Abmahnungen oder Kündigungen auslösen.
Zweck (Security Awareness, kein Leistungsmonitoring), Datenarten, anonymisierte Auswertung, Ausschluss arbeitsrechtlicher Konsequenzen aus Einzelklicks, Zugriffsberechtigte sowie Speicher- und Löschfristen.
Nein. Ohne Betriebsrat entfällt die Mitbestimmung. Die DSGVO-Anforderungen an Zweckbindung, Transparenz und Datensparsamkeit gelten trotzdem, ebenso die Pflicht zur Information der Beschäftigten.
Inhaltsverzeichnis
Security Awareness Training für Hamburger Unternehmen: Inhalte, Methoden und wie Sie Phishing-Angriffe durch gezielte Mitarbeiterschulungen verhindern.
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NIS2 Schulungspflicht: § 38 BSIG zwingt die Geschäftsleitung zur Schulung, Mitarbeiter zur Sensibilisierung. Pflichten, Haftung & Nachweis kompakt erklärt.
WeiterlesenÜber den Autor
Mitgründer & IT-Unternehmer
Jens führt seit Dezember 2004 die hagel IT-Services GmbH in Hamburg, heute 35+ Mitarbeitende. Mitgründer von frag.hugo Informationssicherheit und der SYNAPSE KI-Agentur. Mehrfach als „Deutschlands beste IT-Dienstleister" (statista / brand eins) ausgezeichnet.
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