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Brandschutzunterweisung für Mitarbeiter: Inhalte, Häufigkeit, online

Inhalt in Kürze

  • Die Brandschutzunterweisung ist Pflicht und ergibt sich aus § 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1 und der Technischen Regel ASR A2.2 — mindestens einmal jährlich.
  • Inhalte sind betriebsbezogen: Brandklassen, Verhalten im Brandfall, Flucht- und Rettungswege, Standorte von Feuerlöschern und Meldeeinrichtungen.
  • Der theoretische Teil geht online (Blended Learning nach DGUV Regel 100-001). Die praktische Feuerlöscher-Übung und die Ausbildung zum Brandschutzhelfer bleiben Präsenz vor Ort.
  • Brandschutzunterweisung ≠ Brandschutzhelfer: Die jährliche Unterweisung gilt für alle Mitarbeiter; die Brandschutzhelfer-Ausbildung (mit Löschübung) betrifft eine ausgewählte Gruppe.

Ein kleiner Schwelbrand am Drucker, verqualmte Flure, jemand sucht panisch den Feuerlöscher — solche Momente entscheiden sich in Sekunden. Ob Ihre Belegschaft dann richtig reagiert, hängt davon ab, ob sie es vorher geübt und gelernt hat.

Genau das ist der Zweck der Brandschutzunterweisung. Wir zeigen, welche Inhalte hineingehören, wie oft sie fällig ist und welche Teile online erledigt werden dürfen — und welche nicht.

Was gehört in eine Brandschutzunterweisung?

Die Inhalte richten sich nach Ihrem Betrieb und der Gefährdungsbeurteilung. Ein Büro hat andere Brandrisiken als eine Lackiererei. Diese Themen gehören in nahezu jede Brandschutzunterweisung:

  • Brandklassen und Löschmittel. Was brennt — und womit wird es gelöscht? (Klassen A bis F)
  • Verhalten im Brandfall. Alarmieren, in Sicherheit bringen, löschen — in der richtigen Reihenfolge.
  • Flucht- und Rettungswege. Wo sind sie, und warum müssen sie frei bleiben?
  • Standorte der Ausrüstung. Feuerlöscher, Brandmelder, Sammelplatz.
  • Vorbeugung. Brandlasten, Zündquellen, Umgang mit elektrischen Geräten.
  • Die Grundlage für die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen liefert die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2. Sie regelt unter anderem, welche Brandschutzausrüstung wo vorzuhalten und zu kennzeichnen ist.

    Wie häufig ist die Brandschutzunterweisung fällig?

    Wie alle Unterweisungen ist auch die Brandschutzunterweisung mindestens jährlich zu wiederholen. Dazu kommen Anlässe wie ein Umzug, bauliche Veränderungen, neue Brandrisiken oder die Einstellung neuer Mitarbeiter.

    jährlich
    Wiederholung (mind.)
    ~320.000
    Feuerschäden / Jahr (GDV, 2024)
    2 Jahre
    Nachweis aufbewahren

    Die Zahl von rund 320.000 Feuerschäden pro Jahr stammt vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und zeigt: Brandschäden sind häufig, und im Einzelfall existenzbedrohend. Vorbeugung lohnt sich.

    Brandschutzunterweisung online — was geht, was nicht?

    Hier wird es konkret. Der theoretische Teil der Brandschutzunterweisung lässt sich online abbilden — als Blended Learning im Sinne der DGUV Regel 100-001. Voraussetzung: arbeitsplatzbezogener Inhalt, eine Verständnisprüfung, eine erreichbare Ansprechperson und eine rechtssichere Dokumentation.

    Wichtig:

    Die praktische Feuerlöscher-Übung — also das tatsächliche Bedienen eines Löschers an einem Übungsfeuer — gehört nicht ins Online-Modul. Sie bleibt Präsenz vor Ort. Gleiches gilt für Räumungsübungen und die Ausbildung zum Brandschutzhelfer.

    Online erledigen Sie also die jährliche Wissensauffrischung für die gesamte Belegschaft. Die praktischen Anteile organisieren Sie separat als Präsenztermin. Mehr zur Abgrenzung lesen Sie im Pillar-Beitrag Online-Unterweisung: Ist das rechtssicher?.

    Brandschutzunterweisung ist nicht Brandschutzhelfer-Ausbildung

    Ein häufiges Missverständnis: Die jährliche Brandschutzunterweisung für alle Mitarbeiter ist etwas anderes als die Ausbildung zum Brandschutzhelfer. Letztere betrifft nur einen ausgewählten Teil der Belegschaft (Richtwert: rund 5 % nach ASR A2.2) und umfasst die praktische Löschübung.

    MerkmalBrandschutzunterweisungBrandschutzhelfer-Ausbildung
    Wer?Alle BeschäftigtenAusgewählte Personen (ca. 5 %)
    InhaltVerhalten, Wege, VorbeugungZusätzlich praktische Löschübung
    Online möglich?Theorie jaNein, Präsenz mit Übung
    HäufigkeitMindestens jährlichAuffrischung empfohlen (ca. alle 3–5 Jahre)

    Aus der Praxis

    Es kam wirklich häufig vor, dass es dann ein Aha-Erlebnis war. Die Geschäftsleitung sagte: Das war mir so gar nicht bewusst.

    Nils Oehmichen Nils OehmichenDatenschutzberater bei frag.hugo

    So geht es vielen beim Brandschutz: Dass die jährliche Unterweisung Pflicht ist und sauber dokumentiert werden muss, ist oft nicht präsent — bis ein Vorfall oder eine Begehung das Thema auf den Tisch bringt.

    Das Wichtigste: Die Brandschutzunterweisung ist jährlich Pflicht für alle. Den Theorieteil können Sie online erledigen, die praktische Löschübung bleibt Präsenz.

    Ihr nächster Schritt

    Mit dem Modul Brandschutz von Hugo Safe wiederholen Sie die jährliche Brandschutzunterweisung online — mit Abschlusstest, Zertifikat und Nachweis-Dossier. Das ganze Spektrum der Pflicht-Unterweisungen finden Sie auf der Seite zu Hugo Safe.

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    Häufige Fragen (FAQ)

    Wie oft muss die Brandschutzunterweisung wiederholt werden?

    Mindestens einmal jährlich. Zusätzlich bei Anlässen wie Umzug, baulichen Änderungen, neuen Brandrisiken oder der Einstellung neuer Mitarbeiter.

    Darf ich die Brandschutzunterweisung online machen?

    Den theoretischen Teil ja — als Blended Learning nach DGUV Regel 100-001, wenn arbeitsplatzbezogen, mit Verständnisprüfung, Ansprechperson und Dokumentation. Die praktische Feuerlöscher-Übung bleibt Präsenz.

    Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzunterweisung und Brandschutzhelfer?

    Die Unterweisung betrifft alle Mitarbeiter (Theorie, jährlich). Die Brandschutzhelfer-Ausbildung betrifft nur einen Teil der Belegschaft und enthält eine praktische Löschübung.

    Welche Inhalte gehören in die Brandschutzunterweisung?

    Brandklassen und Löschmittel, Verhalten im Brandfall, Flucht- und Rettungswege, Standorte der Brandschutzausrüstung und Vorbeugung — jeweils auf den Betrieb bezogen.

    Wer darf die Brandschutzunterweisung durchführen?

    Eine fachkundige Person, die der Arbeitgeber benennt — etwa eine Führungskraft, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine geeignete externe Stelle. Die Verantwortung verbleibt beim Arbeitgeber.

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    Nils Oehmichen

    Nils Oehmichen

    Datenschutzberater & Geschäftsführer

    Nils ist TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Seit über 13 Jahren betreut er Mittelständler bei DSGVO, NIS2 und dem EU AI Act. Geschäftsführer der frag.hugo Informationssicherheit GmbH und der datuno GmbH, leitet außerdem die BVMID-Geschäftsstelle Hamburg Süd/Ost.

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