10 NIS2-Pflichtmaßnahmen nach §30 BSIG-neu
Das NIS2-Umsetzungsgesetz verlangt 10 konkrete Maßnahmen von Ihrem Unternehmen. Die Checkliste fasst sie auf 2 Seiten zum Ausdrucken zusammen.
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10 NIS2-Pflichtmaßnahmen nach §30 BSIG-neu
Die meisten KMU wissen nicht, welche konkreten Maßnahmen NIS2 von ihnen verlangt. Diese Checkliste bringt es auf den Punkt. Zum Abhaken und Delegieren.
Die 10 Pflichtmaßnahmen im Überblick
10 Bausteine — sofort einsetzbar in Ihrem Unternehmen.
Risikoanalyse und Sicherheitskonzept
Systematische Bewertung der Cyberrisiken Ihrer Organisation.
Incident Response und Meldeprozesse
Erstmeldung ans BSI innerhalb von 24 Stunden bei erheblichen Vorfällen.
Business Continuity Management
Backup-Strategien und Wiederherstellungspläne für den Ernstfall.
Sicherheit der Lieferkette
Cybersicherheitsanforderungen an Ihre Zulieferer und Dienstleister.
Schulung der Geschäftsleitung
Die Geschäftsführung muss selbst an Cybersicherheitsschulungen teilnehmen.
Kryptografie und Verschlüsselung
Angemessene Verschlüsselung für Daten in Transit und at Rest.
Zugangskontrolle und Authentifizierung
Multi-Faktor-Authentifizierung und Zero-Trust-Ansätze.
Asset Management
Vollständige Inventarisierung aller IT-Assets und Systeme.
Schwachstellenmanagement
Regelmäßige Scans und Patch-Management-Prozesse.
Netzwerksegmentierung
Trennung kritischer Netzwerke und sichere Kommunikationskanäle.
Es trifft auch die kleineren Unternehmen, die nicht direkt unter NIS2 fallen, aber als Teil der Lieferkette wichtig sind.
Häufige Fragen
Was Sie vor dem Download wissen sollten.
Für alle Einrichtungen, die unter das NIS2-Umsetzungsgesetz fallen, also "besonders wichtige" und "wichtige" Einrichtungen. Das betrifft Unternehmen ab 50 Mitarbeitern in 18 definierten Sektoren.
Ja, alle 10 Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Umsetzungstiefe richtet sich nach der Größe und dem Risikoprofil Ihres Unternehmens.
Das NIS2UmsuCG ist seit 6. Dezember 2025 in Kraft, ohne Übergangsfrist. Die Maßnahmen müssen jetzt umgesetzt werden.
Bußgelder bis 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Zusätzlich haftet die Geschäftsführung persönlich nach §38.
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