KI-Verordnung: Alle Fristen 2025–2027 im Überblick
KI-Verordnung Fristen im Überblick: Welche Pflicht wann greift – von der KI-Kompetenz seit Februar 2025 bis zum Geltungsbeginn für Hochrisiko-KI ab 2. August 2026.
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Rund 41 Prozent der Unternehmen in Deutschland setzen laut Bitkom aktiv künstliche Intelligenz ein – oft ohne vollständigen Überblick, welche KI-Anwendungen in welchem Fachbereich laufen. Genau hier setzt ein KI-Register an: Es schafft eine belastbare Übersicht über alle eingesetzten KI-Systeme. Wer ein KI-Register erstellen will, legt zugleich das Fundament seiner KI-Governance – die dokumentarische Basis, auf der jede weitere Pflicht des EU AI Act aufbaut.
Denn eine Wahrheit gilt für den AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) wie für die DSGVO: Was Sie nicht dokumentieren, können Sie nicht nachweisen. Und was Sie nicht nachweisen können, gilt im Zweifel als nicht erfüllt.
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Der EU AI Act verlangt an mehreren Stellen, dass Betreiber wissen, was sie tun: Sie müssen bei KI-Systemen mit hohem Risiko eine menschliche Aufsicht sicherstellen, Transparenzpflichten nach Artikel 50 einhalten und seit dem 2. Februar 2025 nach Artikel 4 für ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals sorgen. Je breiter der Einsatz von KI im Unternehmen wird, desto wichtiger ist eine zentrale Übersicht.
All das setzt einen Überblick voraus. Ohne ein Inventar Ihrer KI-Systeme können Sie weder Risiken einschätzen noch belegen, dass geschultes Personal die richtigen Werkzeuge bedient. Das KI-Register ist damit kein Selbstzweck, sondern das zentrale Steuerungsdokument, an das sich Klassifizierung, Schulung und Richtlinie andocken.
Ein weiterer Vorteil: Weil in viele KI-Systeme personenbezogene Daten fließen, überschneidet sich das Register eng mit dem Datenschutz beim KI-Einsatz. Das gilt besonders dort, wo KI-Anwendungen automatisierte Entscheidungen über Personen vorbereiten. Ein einziges, sauber geführtes Verzeichnis unterstützt Sie bei beiden Regelwerken gleichzeitig.
Ein KI-Register muss nicht kompliziert sein. Eine gepflegte Tabelle mit den folgenden Spalten reicht als solide Basis. Entscheidend ist, dass jedes Feld konsequent ausgefüllt wird:
| Feld | Was hineingehört | Warum es wichtig ist |
|---|---|---|
| Systemname | Bezeichnung und Version des Tools | Eindeutige Identifikation, auch bei ähnlichen Systemen |
| Anbieter | Hersteller bzw. Anbieter des KI-Systems | Klärt, ob Sie Betreiber oder Anbieter sind |
| Zweck / Einsatzkontext | Wofür und in welcher Abteilung genutzt | Basis für die spätere Risikoeinstufung |
| Betroffene Daten / Personen | Welche Daten fließen ein, wer ist betroffen | Schnittstelle zum Datenschutz und zur DSFA |
| Risikoklasse | minimal, begrenzt, hochrisiko oder unzulässig | Bestimmt Umfang der Pflichten |
| Verantwortlicher | Fachlich zuständige Person | Klare Zuständigkeit und Ansprechpartner |
| Dokumentationsstatus | offen, in Arbeit, abgeschlossen | Zeigt auf einen Blick, wo noch etwas fehlt |
Die Risikoklasse orientiert sich an den vier Stufen der KI-Verordnung: unzulässige Praktiken (Artikel 5), Hochrisiko-Systeme – also KI-Systeme mit hohem Risiko für Grundrechte oder Sicherheit (Artikel 6 in Verbindung mit Anhang III) –, Systeme mit begrenztem Risiko (Transparenzpflichten nach Artikel 50) und minimales Risiko. Ein Spam-Filter fällt meist in die letzte Kategorie, ein KI-gestütztes Bewerbermanagement dagegen häufig unter Anhang III.
Ein strukturiertes Werkzeug wie Hugo KI führt Sie durch genau diese Felder und verbindet das Register direkt mit Klassifizierung und Dokumentenablage – so entsteht die Nachweisführung ohne Excel-Wildwuchs.
In fast jedem Erstgespräch stellt sich heraus, dass niemand im Haus genau sagen kann, welche KI-Systeme überhaupt laufen. Das Register ist deshalb kein Bürokratie-Ballast, sondern der Moment, in dem ein Unternehmen zum ersten Mal den vollen Überblick bekommt. Ab da wird jede weitere Entscheidung leichter.
Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 der KI-Verordnung Betreiber und Anbieter, für ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen. Ein KI-Register zeigt Ihnen, wer welches System nutzt – und damit, welche Mitarbeitenden geschult werden müssen. Ohne Inventar lässt sich der Schulungsbedarf kaum sauber bestimmen.
Der allgemeine Geltungsbeginn der KI-Verordnung ist der 2. August 2026 – ab dann gelten unter anderem die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III und die Transparenzpflichten nach Artikel 50. Wer diese Pflichten nicht belegen kann, riskiert nach Artikel 99 bei sonstigen Verstößen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes; für KMU gilt jeweils der niedrigere Betrag.
Ein sauber geführtes Register senkt dieses Risiko spürbar, weil es die geforderte Dokumentation strukturiert bereithält und interne wie externe Audits erheblich vereinfacht. Es ist kein Garant für vollständige Compliance – aber ohne Register beginnt jede Prüfung mit einer Lücke.
Ein KI-Register zu erstellen ist der pragmatische erste Schritt in die AI-Act-Compliance – und der, der sich am schnellsten umsetzen lässt. Sieben Felder, eine klare Zuständigkeit und ein fester Pflege-Rhythmus genügen für den Anfang. Von dieser Basis aus lassen sich Klassifizierung, Schulung und KI-Richtlinie geordnet aufbauen.
Wichtig ist, jetzt zu beginnen. Der 2. August 2026 rückt näher, und ein Inventar, das erst unter Zeitdruck entsteht, bleibt lückenhaft.
KI-Register und AI-Act-Nachweise an einem Ort
Mit Hugo KI erfassen, klassifizieren und dokumentieren Sie Ihre KI-Systeme strukturiert – wir unterstützen Sie beim Aufbau Ihrer Nachweisführung.
Hugo KI kennenlernen →Ein KI-Register – auch KI-Inventar genannt – ist ein strukturiertes Verzeichnis aller KI-Systeme, die ein Unternehmen einsetzt oder bereitstellt. Es hält je System unter anderem Name, Anbieter, Zweck, betroffene Daten, Risikoklasse und Verantwortlichen fest und bildet die Grundlage jeder AI-Act-Nachweisführung.
Als Minimum: Systemname, Anbieter, Zweck und Einsatzkontext, betroffene Daten und Personen, Risikoklasse nach der KI-Verordnung, verantwortliche Person sowie der Dokumentationsstatus. Diese sieben Felder machen ein Register prüf- und pflegbar.
Ein internes KI-Register ist nicht unter diesem Namen als eigenständige Pflicht in der Verordnung (EU) 2024/1689 vorgeschrieben. In der Praxis ist es aber unverzichtbar, um Dokumentations-, Transparenz- und Kompetenzpflichten nachweisen zu können. Ohne Inventar lässt sich Compliance kaum belegen.
Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme: Fragen Sie jede Abteilung, welche KI-Tools genutzt werden – von ChatGPT über HR-Software bis zum Spam-Filter. Erfassen Sie die Systeme zunächst vollständig, bevor Sie sie klassifizieren und Verantwortliche zuweisen.
Sinnvoll ist eine zentrale Zuständigkeit, häufig beim Datenschutzbeauftragten oder einer benannten KI-Verantwortlichen. Pro Eintrag sollte zusätzlich eine fachlich verantwortliche Person aus der jeweiligen Abteilung stehen, die das System tatsächlich betreibt.
Inhaltsverzeichnis
KI-Verordnung Fristen im Überblick: Welche Pflicht wann greift – von der KI-Kompetenz seit Februar 2025 bis zum Geltungsbeginn für Hochrisiko-KI ab 2. August 2026.
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Datenschutzberater & Geschäftsführer
Nils ist TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Seit über 13 Jahren betreut er Mittelständler bei DSGVO, NIS2 und dem EU AI Act. Geschäftsführer der frag.hugo Informationssicherheit GmbH und der datuno GmbH, leitet außerdem die BVMID-Geschäftsstelle Hamburg Süd/Ost.
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