Ist eine DSGVO-Schulung für Mitarbeiter Pflicht?
DSGVO Schulung Mitarbeiter Pflicht: Welche Paragrafen gelten, wie oft Sie schulen müssen und wie Sie den Nachweis bußgeldsicher führen. Jetzt nachlesen.
Weiterlesen
Microsoft 365, Google Workspace, Lexoffice, HubSpot – die meisten KMU arbeiten längst in der Cloud. Oft ohne es bewusst entschieden zu haben. Die Buchhaltung läuft über ein SaaS-Tool, die E-Mails über Exchange Online, die Dateien liegen auf SharePoint.
Das Problem: Viele Geschäftsführer gehen davon aus, dass Microsoft oder Google sich um die Sicherheit kümmern. Stimmt – aber nur für die Infrastruktur. Für Ihre Daten, Ihre Konfiguration und Ihre Zugriffsrechte sind Sie verantwortlich. Dieses Prinzip heißt Shared Responsibility Model. Und genau hier entstehen die meisten Cloud-Sicherheitsprobleme.
Die Nummer eins. Ein öffentlich zugänglicher Azure Blob Storage, eine SharePoint-Freigabe ohne Einschränkung, ein S3-Bucket ohne Zugriffskontrolle. 2022 standen durch eine einzige Fehlkonfiguration bei Microsoft 2,4 Terabyte Kundendaten offen im Internet – betroffen: über 65.000 Unternehmen.
Neue Mitarbeiter bekommen Vollzugriff. Ehemalige behalten ihre Konten. Ohne Berechtigungskonzept nach dem Least-Privilege-Prinzip öffnen Sie die Tür für Datenverlust.
Mitarbeiter nutzen Dropbox, WhatsApp oder ChatGPT ohne Freigabe der IT. Ihre Daten landen auf Servern, von denen Sie nichts wissen – ohne Auftragsverarbeitungsvertrag, ohne Löschkonzept.
Kein MFA auf Cloud-Konten ist wie eine offene Haustür. Laut BSI-Lagebericht 2025 beginnen über 80 % der erfolgreichen Angriffe mit kompromittierten Zugangsdaten.
Der Cloud-Anbieter sichert die Infrastruktur. Sie sichern Ihre Daten, Konfigurationen und Zugänge. Diese Aufteilung ist in jedem Cloud-Vertrag definiert – und die meisten KMU kennen sie nicht.
Art. 32 DSGVO ist eindeutig: Sie müssen technische und organisatorische Maßnahmen treffen, die dem Risiko angemessen sind. Konkret:
Zusätzlich verlangt Art. 28 DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit jedem Cloud-Anbieter. Ohne AVV ist die Cloud-Nutzung ein DSGVO-Verstoß – egal wie gut die Technik ist.
Das BDSG ergänzt die DSGVO um nationale Regelungen, etwa zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ab 20 Personen, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten. Auch Cloud-Arbeitsplätze zählen.
Für jeden ist Datenschutz wichtig. Und für uns ist es wichtig, eine pragmatische Lösung zu finden, wie Unternehmen ihren Datenschutz umsetzen – ohne dabei den Geschäftsbetrieb einzustellen.
Cloud-Sicherheit prüfen lassen?
Wir analysieren Ihre Cloud-Konfiguration, prüfen AVVs und identifizieren Schwachstellen – pragmatisch und DSGVO-konform.
Kostenloses Erstgespräch buchen →Immer das Unternehmen selbst. Der Cloud-Anbieter sichert die Infrastruktur, aber für Konfiguration, Zugriffsrechte und den Schutz personenbezogener Daten sind Sie als Verantwortlicher nach Art. 24 DSGVO zuständig.
Ja. Art. 28 DSGVO verlangt einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit jedem Dienstleister, der personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet – auch mit Microsoft, Google oder Dropbox.
Nein. MFA ist nicht überall aktiv, Freigabe-Links sind oft zu großzügig, Conditional Access Policies fehlen. Eine professionelle Härtung ist für DSGVO-Konformität unverzichtbar.
Für KMU mit 20 bis 100 Mitarbeitenden liegt eine Cloud-Sicherheitsanalyse inklusive M365-Review und AVV-Prüfung typischerweise bei 1.500 bis 3.000 Euro. Gemessen an einem durchschnittlichen Schaden von 200.000 Euro pro Cybervorfall eine überschaubare Investition.
Achten Sie auf ISO 27001, SOC 2 Type II und den C5-Katalog des BSI. Diese bestätigen angemessene Sicherheitsmaßnahmen – entbinden Sie aber nicht von Ihrer eigenen Verantwortung nach Art. 32 DSGVO.
Hamburger KMU aus Handel, Logistik und Dienstleistung setzen zunehmend auf Cloud-Services – oft ohne die datenschutzrechtlichen Implikationen vollständig zu überblicken. Der HmbBfDI hat in seinem Jahresbericht die Verantwortung von Unternehmen bei der Cloud-Nutzung hervorgehoben. Als IT-Sicherheitsberatung in Hamburg unterstützen wir Sie bei einer sicheren Cloud-Strategie.
Inhaltsverzeichnis
DSGVO Schulung Mitarbeiter Pflicht: Welche Paragrafen gelten, wie oft Sie schulen müssen und wie Sie den Nachweis bußgeldsicher führen. Jetzt nachlesen.
Weiterlesen
Datenschutz-Roundup Juni 2026: 5 Mio. € CNIL-Bußgeld gegen IQVIA, das neue Data-Act-Durchführungsgesetz (DADG), die NIS2/KRITIS-Frist 17. Juli — nur 38,5 % registriert — und was der AI Act jetzt von KMU verlangt.
Weiterlesen
Datenschutz-Roundup Mai 2026: 120.000 Patientendaten nach Dienstleister-Hack, 100 Mio. € DSGVO-Bußgeld, KRITIS-Frist 17. Juli und der AI-Act-Fahrplan für KMU.
WeiterlesenÜber den Autor
Datenschutzberater & Geschäftsführer
Nils ist TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Seit über 13 Jahren betreut er Mittelständler bei DSGVO, NIS2 und dem EU AI Act. Geschäftsführer der frag.hugo Informationssicherheit GmbH und der datuno GmbH, leitet außerdem die BVMID-Geschäftsstelle Hamburg Süd/Ost.
Vier Klicks zum schriftlichen Festpreis-Angebot — oder direkt anrufen. Wir hören zu, sortieren Ihr Thema und sagen Ihnen ehrlich, ob wir helfen können.
Lieber erstmal schreiben? Kontaktformular