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Eine KI-Schulung für Mitarbeitende ist Pflicht — und zwar seit dem 2. Februar 2025. Wer im Unternehmen ChatGPT, Microsoft Copilot, Chatbots oder ein anderes Tool mit künstlicher Intelligenz nutzt, fällt unter Art. 4 der EU-KI-Verordnung. Viele Geschäftsführer haben diese Frist zur KI-Kompetenz schlicht übersehen.

Inhalt in Kürze

  • Art. 4 EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) verpflichtet seit dem 2. Februar 2025 Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz” ihres Personals sicherzustellen.
  • Die Pflicht trifft auch KMU ohne eigene KI-Entwicklung — bereits die Nutzung fertiger Tools wie ChatGPT oder Copilot macht ein Unternehmen zum Betreiber im Sinne der Verordnung.
  • Der AI Act schreibt keine feste Stundenzahl und kein Zertifikat vor, verlangt aber dokumentierbare Maßnahmen. Aufsicht und Sanktionen greifen ab dem 3. August 2026.
  • Hugo Learn deckt die Pflicht über das Modul „Sicherer Umgang mit KI-Tools (EU AI Act)” plus monatliche KI-Lektion ab — inklusive auditfestem Nachweis.

KI-Schulung Mitarbeiter Pflicht: Das fordert Art. 4 EU AI Act

Der Wortlaut ist eindeutig. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, „um nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals” sicherzustellen — so steht es in Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689.

Diese Pflicht gilt nicht erst irgendwann. Sie ist seit dem 2. Februar 2025 anwendbar. Das ist keine Übergangsfrist, sondern geltendes Recht — überall dort, wo künstliche Intelligenz im Arbeitsalltag zum Einsatz kommt.

Wichtig: Der Begriff „Betreiber” ist in Artikel 4 der KI-VO weit gefasst und meint jedes Unternehmen, in dem KI-Systeme eingesetzt werden. Eine eigene KI-Entwicklung ist nicht erforderlich. Wer eine kommerzielle KI im Arbeitsalltag anwendet, ist betroffen. Die Verordnung wurde bereits im August 2024 in Kraft gesetzt, die KI-Kompetenz-Pflicht greift seitdem schrittweise.

Das Wichtigste: Sobald in Ihrem Unternehmen jemand ein KI-Tool für die Arbeit nutzt, sind Sie Betreiber im Sinne des AI Act — und zur KI-Kompetenz-Sicherstellung verpflichtet.

Warum auch KMU betroffen sind

Viele Inhaber kleiner Firmen winken ab. „KI Act? Das ist doch was für Tech-Konzerne.” Ein Trugschluss.

Nutzt Ihr Vertrieb ChatGPT für E-Mail-Entwürfe? Schreibt das Marketing Texte mit Copilot? Sortiert ein KI-gestütztes Recruiting-Tool Bewerbungen vor? Dann ist Art. 4 für Sie bindend — unabhängig von Mitarbeiterzahl oder Branche. Sobald in Ihrem Betrieb KI-Systeme eingesetzt werden, müssen Unternehmen die KI-Kompetenz ihres Personals sicherstellen.

Die IHK Schleswig-Holstein stellt klar: Die AI-Act-Schulung betrifft alle Mitarbeiter, die mit KI-Systemen arbeiten — nicht nur Entwickler.

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Was „ausreichende KI-Kompetenz” konkret heißt

Die gute Nachricht: Der AI Act schreibt weder eine Mindeststundenzahl noch ein bestimmtes Zertifikat vor. Das hat das EU-AI-Office in seinen Q&A bestätigt. Es geht um echte Befähigung, nicht um Formalien.

KI-Kompetenz bedeutet, dass Ihr Personal KI-Systeme versteht, sinnvoll einsetzt und kritisch hinterfragt. Wer sich mit der Nutzung von KI-Systemen befasst, soll wissen, was die jeweilige Anwendung leisten kann — und wo Grenzen und Risiken liegen. Mitarbeitende, die über diese KI-Kompetenz verfügen, treffen bessere Entscheidungen und vermeiden Fehler. Auch die technischen Kenntnisse müssen nur so weit reichen, wie es die jeweilige Rolle erfordert.

Achtung:

Eine pauschale „KI ist gefährlich"-Mail an alle reicht nicht. Die Maßnahme muss zur jeweiligen Rolle passen — und sie muss nachweisbar sein. Ohne Dokumentation existiert die Schulung im Streitfall nicht.

Der Umfang darf pragmatisch bleiben. Für die meisten Rollen genügt eine kompakte Einführung plus eine unternehmenseigene Leitlinie zur KI-Nutzung. Bei einer Hochrisiko-KI — etwa automatisierte Systeme in Personalauswahl oder Kreditvergabe — fallen die Anforderungen höher aus. Entscheidend für die Compliance ist, dass die Inhalte sitzen und dokumentiert sind.

Die Pflicht erfüllen und sauber dokumentieren

Halten Sie es einfach, aber lückenlos. So gehen Sie vor:

  1. Schritt 1 — KI-Tools erfassen: Listen Sie alle eingesetzten KI-Systeme auf (ChatGPT, Copilot, KI-Funktionen im CRM, Recruiting-Tools).
  2. Schritt 2 — Rollen zuordnen: Klären Sie, wer welches Tool nutzt und welche KI-Kompetenz die jeweilige Rolle braucht.
  3. Schritt 3 — Schulen: Vermitteln Sie Grundlagen, Risiken und eine interne Richtlinie zum verantwortungsvollen Einsatz von KI. So werden alle Beteiligten geschult, die mit den Systemen arbeiten — und mögliche Risiken lassen sich minimieren.
  4. Schritt 4 — Nachweisen: Dokumentieren Sie Teilnahme, Datum und Inhalt — auditfest und jederzeit abrufbar.
  5. Schritt 5 — Wiederholen: KI entwickelt sich rasant. Frischen Sie die Kompetenz regelmäßig auf, etwa über eine monatliche Lektion.
02.02.2025
Art. 4 anwendbar
03.08.2026
Aufsicht & Sanktionen
14,90 €
pro MA/Jahr (netto)

Die Aufsichts- und Sanktionsregeln des AI Act greifen ab dem 3. August 2026. Bis dahin sollten die Nachweise vorliegen. Wer jetzt startet, hat die Pflicht in Ruhe erfüllt, bevor die Behörden prüfen.

Zusammenspiel mit der DSGVO-Schulungspflicht

Sie kennen das Muster bereits. Nach Art. 39 DSGVO gehört die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter zu den Kernaufgaben — Datenschutz ist hier seit Jahren Pflicht. Die KI-Schulung kommt nun obendrauf.

Beide Themen überschneiden sich. KI-Tools verarbeiten oft personenbezogene Daten. Wer Copilot mit Kundendaten füttert, berührt DSGVO und die KI-VO (den AI Act) zugleich. Klassische Datenschutzschulungen sensibilisieren das Personal bereits für den Umgang mit Daten — das KI-Modul setzt genau dort an.

Tipp:

Bündeln Sie die Pflichten. Wer ohnehin eine DSGVO-Schulung für Mitarbeiter durchführt, hängt das AI-Act-Modul direkt an — ein Termin, zwei Nachweise. Das spart Zeit und sorgt für konsistente Dokumentation.

Ähnlich verhält es sich mit der NIS2-Schulungspflicht für Mitarbeiter und Geschäftsführung. Drei Regelwerke, ein Schulungssystem — das hält den Aufwand klein.

Aus der Praxis: Wer wird geschult?

In Erstgesprächen merken wir immer wieder, wie sehr die Schulung von der Geschäftsleitung abhängt — und wie viel ein kurzer, direkter Draht bewirkt. Die Pflicht zur Schulung gilt für alle Personen oder Personengruppen, die KI-Anwendungen bedienen, nicht nur für die IT. Den Nachweis, dass diese Personen geschult wurden, fragt der Datenschutzbeauftragte regelmäßig ab.

Keine Frage ist doof. Oftmals kann schon damit geholfen werden, wenn Mitarbeiter schnell mal eine Frage loswerden und diese zeitnah vom Datenschutzbeauftragten beantwortet wird.

Nils Oehmichen Nils OehmichenDatenschutzberater bei frag.hugo

Genau dafür ist eine strukturierte Schulungsplattform da: Sie senkt die Hemmschwelle, hält die Inhalte aktuell und liefert ganz nebenbei den Nachweis, den Aufsichtsbehörden sehen wollen.

Fazit: Jetzt die KI-Kompetenz aufbauen

Die KI-Schulungspflicht ist keine Zukunftsmusik — sie gilt seit Februar 2025. Wer wartet, bis die Sanktionen ab August 2026 greifen, geht ein vermeidbares Risiko ein.

Mit Hugo Learn erfüllen Sie Art. 4 EU AI Act ohne Mehraufwand: Das Modul „Sicherer Umgang mit KI-Tools (EU AI Act)” plus die monatliche KI-Lektion halten Ihr Team auf Stand. Quiz, Zertifikat und auditfester Nachweis sind inklusive — verwendbar auch für ISO 27001 oder TISAX.

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Häufige Fragen (FAQ)

Ist eine KI-Schulung für Mitarbeiter Pflicht?

Ja. Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Art. 4 der EU-KI-Verordnung (EU) 2024/1689, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals sicherstellen. Das gilt auch für KMU, die nur fertige Tools wie ChatGPT oder Microsoft Copilot nutzen.

Gilt der EU AI Act auch für kleine Unternehmen ohne eigene KI?

Ja. Schon wer ChatGPT, Copilot oder ein KI-gestütztes CRM einsetzt, gilt als Betreiber eines KI-Systems und unterliegt der Pflicht aus Art. 4. Eine eigene KI-Entwicklung ist nicht nötig.

Was bedeutet „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz”?

Der AI Act schreibt keine feste Stundenzahl und kein Zertifikat vor. Mitarbeiter müssen verstehen, wie KI-Systeme funktionieren, welche Risiken bestehen und wie sie die im Unternehmen genutzten Tools verantwortungsvoll bedienen — angemessen zu ihrer Rolle.

Bis wann muss die KI-Kompetenz nachgewiesen werden?

Die Pflicht gilt bereits seit dem 2. Februar 2025. Die Aufsichts- und Sanktionsregeln greifen ab dem 3. August 2026. Bis dahin sollten dokumentierte Schulungsmaßnahmen vorliegen.

Wie hängt die KI-Schulung mit der DSGVO-Schulung zusammen?

Beide Pflichten überschneiden sich beim Thema Datenverarbeitung durch KI. Wer Mitarbeiter ohnehin nach Art. 39 DSGVO schult, kann das AI-Act-Modul direkt anschließen und beide Nachweise gemeinsam führen.

Wer wird durch die KI-Verordnung in die Pflicht genommen?

Art. 4 nimmt Anbieter und Betreiber von KI-Systemen in die Pflicht. Betreiber ist jedes Unternehmen, in dem KI-Systeme eingesetzt werden — vom Einzelunternehmen bis zum Konzern. Schon die Nutzung fertiger Tools wie ChatGPT oder Copilot reicht aus.

Wie oft muss eine KI-Schulung stattfinden?

Die KI-VO nennt kein festes Intervall. Sinnvoll ist mindestens eine jährliche Auffrischung, besser eine kurze monatliche Lektion. Da sich KI-Anwendungen rasant weiterentwickeln, muss die KI-Kompetenz aktuell bleiben.

Welche KI-Schulungspflichten haben Unternehmen in der EU?

Unternehmen müssen seit dem 2. Februar 2025 sicherstellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Die Schulung muss zur Rolle passen, den verantwortungsvollen Einsatz vermitteln und dokumentiert sein. Aufsicht und Sanktionen greifen ab dem 3. August 2026.

Was bringt mir eine KI-Schulung?

Eine KI-Schulung erfüllt die Pflicht aus Art. 4 EU AI Act und senkt zugleich reale Risiken — etwa Datenlecks oder Fehlentscheidungen durch unkritische KI-Nutzung. Geschulte Mitarbeitende arbeiten schneller, sicherer und im Rahmen der Compliance.

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Nils Oehmichen

Nils Oehmichen

Datenschutzberater & Geschäftsführer

Nils ist TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Seit über 13 Jahren betreut er Mittelständler bei DSGVO, NIS2 und dem EU AI Act. Geschäftsführer der frag.hugo Informationssicherheit GmbH und der datuno GmbH, leitet außerdem die BVMID-Geschäftsstelle Hamburg Süd/Ost.

TÜV-zertifiziert BVMID Hamburg 13+ Jahre DSB 200+ Mandate
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