NIS-2 Beratung für betroffene Unternehmen — Hamburg & bundesweit
NIS-2-Richtlinie umsetzen — Betroffenheitsanalyse, Gap-Analyse, BSI-Registrierung, Audits, Schulungen. NIS-2 Beratung bundesweit aus Hamburg, persönlich, pragmatisch.
TÜV-zertifizierte Berater · 43+ Mandanten · 0 Bußgelder · bundesweit aktiv
Lieber erstmal schreiben? Kontaktformular
NIS-2: Sanktionen und Bußgelder bei Verstößen — die Bedrohung ist real
Bußgelder bis 10 Millionen Euro
Wesentliche Einrichtungen riskieren bis 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes — wichtige Einrichtungen bis 7 Millionen Euro. Die Sanktionen werden gefordert und durchgesetzt.
Meldepflichten innerhalb 24 Stunden
Bei erheblichen Sicherheitsvorfällen müssen betroffene Unternehmen die Erstmeldung beim BSI innerhalb von 24 Stunden absetzen — ohne funktionierendes Risikomanagement reißen Sie diese Frist.
Geschäftsführung haftet persönlich
Die Leitungsorgane sind nicht delegierbar verantwortlich. Das BSI kann temporäres Berufsverbot anordnen — Cybersicherheit ist Chefinnen- und Chefsache.
Persönliche Beratung + digitale Plattform
Sie sprechen direkt mit Nils — TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Die digitale Plattform übernimmt Verzeichnis, AVVs, Schulungen und Doku, damit Sie nicht in Word-Dokumenten ertrinken.
Warum Unternehmen in Deutschland sich für frag.hugo entscheiden
Betroffenheitsanalyse
In 30 Minuten Klarheit: Sind Sie als wesentliche oder wichtige Einrichtung von NIS-2 betroffen? Welche Pflichten gelten konkret?
Gap-Analyse mit Priorisierung
Systematischer Abgleich Ihrer IT-Sicherheit mit den Anforderungen an die Cybersicherheit. Maßnahmenplan nach Risiko und Dringlichkeit.
Schulung der Leitungsorgane
NIS-2 verpflichtet Geschäftsführung und Vorstand persönlich zu Cybersicherheits-Schulungen. Wir liefern praxisnahe Schulungen für Ihr Management.
Meldepflichten & Incident Response
24h/72h/1-Monat-Meldekette aufsetzen, damit Sie die Fristen beim BSI einhalten und Sanktionen vermeiden.
Audits — intern und extern
Wir bereiten interne und externe Audits vor und begleiten Prüfungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
ISMS nach ISO 27001 als Basis
70 % Überschneidung — wir bauen ein Information Security Management System auf, das beide Standards gleichzeitig abdeckt.
NIS 2-Umsetzung in 4 Schritten — bundesweit
Betroffenheitsanalyse
Sektor, Schwellenwerte, Einstufung als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung — verbindlich geklärt im Erstgespräch.
Gap-Analyse
Wo stehen Sie heute? Wo fehlen Sicherheitsmaßnahmen? Systematischer Abgleich mit der NIS-2-Richtlinie.
Umsetzung
Risikomanagement, Meldeprozesse, Lieferketten-Sicherheit, Registrierungspflicht beim BSI, Schulungen — vollständig dokumentiert.
Audits & Monitoring
Interne und externe Audits, Vorbereitung auf BSI-Prüfungen, kontinuierliche Anpassung an neue Anforderungen.
Klare Preise. Monatlich kündbar.
Keine Setup-Gebühr, kein Kleingedrucktes. Onboarding macht Nils oder Jens persönlich.
Quick Check
- Betroffenheitsanalyse (Sektor + Schwellenwerte)
- 1 Workshop-Tag remote oder vor Ort
- Schriftliche Einschätzung als wesentliche/wichtige Einrichtung
- Erste Empfehlungen für Sofortmaßnahmen
Gap-Analyse + Roadmap
- Vollständige Gap-Analyse zu allen NIS-2-Anforderungen
- Priorisierter Maßnahmenplan mit Zeit- und Kostenschätzung
- Risikoregister + Sicherheitsrichtlinien-Vorlagen
- BSI-Registrierung begleitet
- Schulung der Leitungsorgane (4 h)
Vollständige Umsetzung
- Aufbau ISMS nach ISO 27001 + NIS-2
- Implementierung aller Sicherheitsmaßnahmen
- Lieferketten-Compliance über Hugo Shield
- Interne und externe Audits
- Laufende Betreuung und Incident Response
Stundenbasiert oder Festpreis — flexibel
Kein Standard-Paket nötig? Wir beraten auch stundenweise oder als Festpreis-Projekt — bundesweit remote oder vor Ort.
- Einzelstunden: 159 €/h (netto)
- Stundenpaket 10 h: 139 €/h (1.390 € netto, gültig 12 Monate)
- Festpreis-Workshops: NIS-2-Foundation, Schulung Geschäftsleitung, Lieferketten-Audit
- Ad-hoc-Einsatz bei Sicherheitsvorfall: 24h-Reaktion
Das sagen unsere Mandanten
„Ein Großkunde hat uns ein NIS2-Lieferantenaudit geschickt — 38 Fragen, Nachweise verlangt. Dank frag.hugo hatten wir alle Richtlinien und das Datenschutzkonzept bereits parat. Auftrag gerettet.“
„Fünf Tage vor unserer TÜV-Rezertifizierung fehlten uns die IT-Risikoanalyse und der Notfallplan. Nils hat das übers Wochenende geliefert. Der Auditor war begeistert.“
„Die NIS-2-Registrierung beim BSI haben wir gemeinsam in einer Sitzung erledigt. Vorher dachte ich, das wird ein Wochenend-Projekt. Drei Stunden, fertig. So muss Beratung sein.“
„Für jeden ist Datenschutz wichtig. Und für uns ist es wichtig, eine pragmatische Lösung zu finden, wie Unternehmen ihren Datenschutz umsetzen — ohne dabei den Geschäftsbetrieb einzustellen.“
Nils Oehmichen — Geschäftsführer & Datenschutzberater, frag.hugo
NIS-2 Beratung — Inhalt in Kürze
- NIS2 ist seit Dezember 2025 in Kraft — das NIS2UmsuCG gilt ohne Übergangsfrist, die BSI-Registrierungsfrist endete am 6. März 2026.
- Rund 29.500 Unternehmen in Deutschland sind direkt betroffen, weitere zehntausende indirekt über die Lieferkette — bundesweit, in 18 Sektoren.
- Bußgelder bis 10 Millionen Euro oder 2 % des Jahresumsatzes für wesentliche Einrichtungen, persönliche Haftung der Leitungsorgane, mögliches Berufsverbot.
- frag.hugo begleitet Sie bundesweit — von der Betroffenheitsanalyse über Gap-Analyse, BSI-Registrierung, Schulungen und Audits bis zur vollständigen Umsetzung.

NIS-2 Beratung mit Expertise — die NIS-2 Richtlinie ist Realität
Die NIS-2 Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) trat auf EU-Ebene im Januar 2023 in Kraft und ist die umfassendste Cybersicherheits-Vorgabe, die die Europäische Union jemals verabschiedet hat. Sie betrifft deutlich mehr Unternehmen als die Vorgängerregelung NIS-1: Statt 7 Sektoren stehen heute 18 im Fokus, statt einigen tausend sind rund 29.500 betroffene Unternehmen allein in Deutschland erfasst — von kritischen Infrastrukturen über Industrie bis zu digitalen Dienstleistern.
Das deutsche Umsetzungsgesetz — die Umsetzung durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) — ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten. Anders als bei der DSGVO gibt es keine Übergangsfrist. Die Anforderungen an Cybersicherheit gelten sofort, das BSI als zuständige Aufsichtsbehörde kann jederzeit interne und externe Audits anordnen. Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen müssen die volle Klaviatur an Sicherheitsmaßnahmen liefern, Betreiber kritischer Anlagen müssen zusätzlich die Sondervorgaben für KRITIS einhalten.
Unsere NIS-2 Beratung verbindet IT-Security-Expertise mit Cyber- und Information Security Management. Wir helfen betroffenen Unternehmen bundesweit dabei, die geforderten Sicherheitsmaßnahmen pragmatisch zu implementieren — Gap-Analyse, Audits und Schulungen aus einer Hand.
Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie — welche Unternehmen sind von NIS-2 betroffen?
Der Anwendungsbereich von NIS-2 ist deutlich weiter gefasst als bei der Vorgängerregelung. NIS-2 verpflichtet Unternehmen in 18 kritischen, bestimmten Sektoren zur Einhaltung strenger Cyberrisiken-Anforderungen. Wer einen relevanten Sektor bedient und die Schwellenwerte überschreitet, fällt automatisch in den Anwendungsbereich der Richtlinie — entweder als besonders wichtige (Essential) oder als wichtige (Important) Einrichtung.
Besonders wichtige Einrichtungen (Essential Entities)
- Energie: Strom, Gas, Öl, Wasserstoff, Fernwärme
- Transport: Luft, Schiene, Wasser, Straße — inklusive See- und Binnenhäfen
- Bankwesen und Finanzmarktinfrastrukturen
- Gesundheitswesen: Krankenhäuser, Labore, Hersteller von Arzneimitteln
- Trinkwasser und Abwasser
- Digitale Infrastruktur: DNS, TLD-Registries, Cloud-Services, Rechenzentren, Content-Delivery-Networks
- Öffentliche Verwaltung auf Bundes- und Landesebene
- Weltraum (Bodeninfrastruktur)
Wichtige Einrichtungen (Important Entities)
- Post- und Kurierdienste
- Abfallwirtschaft
- Chemie: Herstellung und Vertrieb chemischer Stoffe
- Lebensmittel: Großhandel und industrielle Verarbeitung
- Verarbeitendes Gewerbe: Medizinprodukte, Elektronik, Maschinenbau, Fahrzeugbau, Datenverarbeitungsgeräte
- Digitale Dienste: Online-Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke
- Forschung
Schwellenwerte für die Betroffenheit
Grundsätzlich gilt: Mindestens 50 Mitarbeitende oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz in einem der relevanten Sektoren. Für kritische Anlagen und einige Sondersektoren (Trust-Services, DNS, TLD) gelten die Anforderungen unabhängig von der Größe. Eine Betroffenheitsanalyse durch unsere Berater klärt verbindlich, ob und als welche Kategorie Ihr Unternehmen einzustufen ist — die rein größenbasierte Selbsteinschätzung führt häufig zu Fehleinschätzungen.
Viele Unternehmen unterschätzen den Anwendungsbereich: Auch wer nur indirekt über die Lieferkette an besonders wichtige und wichtige Einrichtungen liefert, wird vom Großkunden faktisch zur Einhaltung von NIS-2-konformen Standards gefordert. Unsere Expertise zeigt: Wer früh handelt, vermeidet Sanktion und Bußgelder, gewinnt Aufträge und stärkt das Vertrauen seiner Kunden und Partnern. Das BSI als zuständige Sicherheit in der Informationstechnik-Behörde hat angekündigt, ab 2026 verstärkt Audits durchzuführen — die Bedrohung für nicht-compliant Unternehmen ist real.
NIS-2 Pflichten im Detail — Risikomanagement, Meldepflichten, Schulung
NIS-2 verpflichtet betroffene Einrichtungen zur Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen nach dem Stand der Technik. Die Richtlinie nennt zehn Mindestanforderungen, die jede betroffene Organisation erfüllen muss:
1. Risikomanagement und Sicherheitsrichtlinien
Ein systematisches Risikomanagement für Informationssicherheit und IT-Sicherheit ist Pflicht. Dazu gehören regelmäßige Risikoanalysen, dokumentierte Sicherheitsrichtlinien und ein Risikoregister, das die identifizierten Bedrohungen, Maßnahmen und Restrisiken transparent macht.
2. Incident-Response und Meldepflichten beim BSI
Die Meldepflichten der NIS-2-Richtlinie sind eng getaktet:
- 24 Stunden: Frühwarnung spätestens innerhalb von 24 Stunden beim BSI nach Kenntnisnahme eines erheblichen Sicherheitsvorfalls
- 72 Stunden: Detaillierte Bewertung mit Schweregrad und ersten Auswirkungen
- innerhalb von 72 Stunden muss das BSI über mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen informiert sein
- 1 Monat: Abschlussbericht mit Ursachenanalyse und ergriffenen Maßnahmen
Diese Fristen setzen eingespielte Prozesse voraus — Erkennung, Eskalation, Bewertung und Meldung müssen geübt sein. Unsere Vorlagen und Playbooks reduzieren die Reaktionszeit auf wenige Stunden.
3. Business Continuity und Krisenmanagement
Wesentliche Dienste müssen auch bei Sicherheitsvorfällen aufrechterhalten werden — Backup-Management, Disaster-Recovery-Pläne, dokumentierte Krisenmanagement-Prozesse und regelmäßige Übungen sind Pflicht.
4. Sicherheit der Lieferkette
NIS-2 verlangt, dass Unternehmen die Sicherheit der Lieferkette einschließlich sicherheitsbezogener Aspekte der Beziehungen zu unmittelbaren Anbietern oder Diensteanbietern berücksichtigen — und das für die gesamte Lieferkette. Bewertung der Risiken, vertragliche Sicherheitsanforderungen, regelmäßige Überprüfung der Compliance — eine Aufgabe, die für viele Unternehmen die größte Hürde darstellt. Mit Hugo Shield liefern wir hierfür eine skalierbare digitale Lösung.
5. Schulung der Leitungsorgane
Die Geschäftsleitung muss persönlich an Cybersicherheits-Schulungen teilnehmen. Diese Pflicht ist nicht delegierbar. Auch Mitarbeitende, die kritische digitale Infrastruktur bedienen, müssen regelmäßig geschult werden.
6. Weitere Pflichten
- Zugriffskontrolle und Multi-Faktor-Authentifizierung
- Verschlüsselung im Ruhezustand und bei der Übertragung
- Netzwerksegmentierung und Schwachstellenmanagement
- Sicherer Software-Lebenszyklus und Patch-Management
- Regelmäßige interne und externe Audits

NIS-2 Bußgeld und Sanktion — was bei Verstößen gegen die NIS-2-Richtlinie droht
Die Sanktion bei NIS-2-Verstößen gehört zu den schärfsten Instrumenten im deutschen Cybersicherheitsrecht. Das NIS2UmsuCG sieht empfindliche Bußgelder vor, die jeden Geschäftsführer zum Handeln zwingen sollten:
- Wesentliche Einrichtungen: Bußgeld bis 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes — der höhere Betrag zählt
- Wichtige Einrichtungen: Bußgeld bis 7 Millionen Euro oder 1,4 % des Jahresumsatzes
- Persönliche Haftung der Leitungsorgane — die Geschäftsleitung haftet mit dem Privatvermögen
- Temporäres Berufsverbot — das BSI kann die Untersagung der Leitungstätigkeit anordnen
Die Sanktionen sind real und werden bereits durchgesetzt. Das BSI hat erste Prüfungen angekündigt und kann jederzeit interne und externe Audits anordnen. Wer keine dokumentierten Sicherheitsmaßnahmen vorweisen kann, riskiert ein empfindliches Bußgeld — und im schlimmsten Fall die persönliche Haftung. Wer die NIS 2-Umsetzung verzögert oder ignoriert, zockt mit der eigenen Existenz.
Persönliche Haftung der Geschäftsleitung — Cybersicherheit ist Chefsache
Art. 20 der NIS-2-Richtlinie und § 38 BSIG stellen unmissverständlich klar: Die Geschäftsleitung ist persönlich für die Einhaltung der Cybersicherheits-Anforderungen verantwortlich. Diese Pflicht ist nicht delegierbar — auch nicht an einen CISO oder externen Dienstleister.
Konkret bedeutet das:
- Die Leitungsorgane müssen die Risikomanagement-Maßnahmen genehmigen und deren Umsetzung überwachen
- Bei Verstößen haften die Leitungsorgane persönlich, mit dem Privatvermögen
- Die Geschäftsleitung muss an Cybersicherheits-Schulungen teilnehmen — wir liefern das passende Format
Mehr dazu auf unserer Seite zur NIS2 Geschäftsführer-Haftung.
NIS-2 und ISMS nach ISO 27001 — die effiziente Kombi
Etwa 70 % der NIS-2-Anforderungen überschneiden sich mit den Vorgaben der ISO 27001. Unternehmen, die bereits ein ISMS (Information Security Management System) betreiben, haben einen erheblichen Vorsprung bei der NIS-2 Umsetzung. Wer beides parallel aufbaut, spart Aufwand und gewinnt eine international anerkannte Zertifizierung obendrauf.
Was NIS-2 zusätzlich zu ISO 27001 verlangt:
- Meldepflichten beim BSI mit konkreten Fristen (24h/72h/1 Monat)
- Sicherheit der Lieferkette — systematische Bewertung aller Anbieter und Diensteanbieter (siehe NIS2 Lieferketten-Compliance)
- Persönliche Schulungspflicht der Leitungsorgane
- Registrierungspflicht beim BSI für alle betroffenen Einrichtungen
Wir kombinieren beides in einem Projekt — die ISO 27001 Beratung ist die ideale Basis für eine nachhaltige NIS-2-Compliance.
NIS-2 Registrierungspflicht beim BSI — was Unternehmen jetzt tun müssen
Seit dem 6. Januar 2026 ist das BSI-Registrierungsportal freigeschaltet. Die ursprüngliche Frist endete am 6. März 2026. Wer sie verpasst hat, sollte die Registrierungspflicht schnellstmöglich nachholen — eine verspätete Registrierung kann ein Bußgeld auslösen, ist aber besser als gar keine.
Im Portal hinterlegen Sie:
- Stammdaten Ihrer Einrichtung
- Sektor und Einstufung (besonders wichtige oder wichtige Einrichtung)
- Ansprechpartner für Cybersicherheit und Meldewege
- Beschreibung Ihrer kritischen Dienste
Wir begleiten die Registrierung in einer Sitzung und übernehmen die korrekte Einstufung — so vermeiden Sie Falschangaben, die später zu Rückfragen oder Sanktionen führen.

NIS 2-Umsetzung in der Praxis — Gap-Analyse, BSI-Audit, Schulung in 4 Phasen
Unsere NIS-2 Beratung folgt einem erprobten Vorgehen, das wir bundesweit einsetzen — remote oder vor Ort. Jede Sicherheitsmaßnahme wird dokumentiert, implementiert und regelmäßig überprüft.
Phase 1: Betroffenheitsanalyse (1 Tag)
Sind Sie als wesentliche oder wichtige Einrichtung von NIS-2 betroffen? Wir prüfen Sektor, Schwellenwerte und Sonderfälle (kritische Anlagen, Trust-Services, DNS) verbindlich. Ergebnis: schriftliche Einschätzung plus Empfehlungen für Sofortmaßnahmen. Einen ersten Überblick liefert unser NIS2-Betroffenheitscheck.
Phase 2: Gap-Analyse (2-4 Wochen)
Systematischer Abgleich mit den Anforderungen an die Cybersicherheit nach NIS-2. Wo fehlen Sicherheitsrichtlinien, Prozesse, technische Schutzmaßnahmen? Ergebnis: priorisierter Maßnahmenplan mit Zeit- und Kostenschätzung — geordnet nach Risiko und regulatorischer Dringlichkeit.
Phase 3: Umsetzung (3-9 Monate)
Wir begleiten die Implementierung — von Sicherheitsrichtlinien über die Einrichtung der Meldewege beim BSI bis zur Schulung der Leitungsorgane. Bei Bedarf koordinieren wir externe Dienstleister (Pentest, SOC, IT-Forensik) und sorgen für saubere Dokumentation.
Phase 4: Audits und kontinuierliche Verbesserung
Nach der Implementierung folgen interne und externe Audits. Wir bereiten Sie auf BSI-Prüfungen vor, führen Penetrationstests durch (siehe Penetrationstest) und passen das Sicherheitskonzept an neue Bedrohungen an. Cybersicherheit ist kein Projekt mit Enddatum — sondern ein laufender Prozess.
NIS-2 und Informationssicherheit — relevante Anforderungen für betroffene Unternehmen
Die NIS-2-Richtlinie verschärft die Anforderungen an die Cybersicherheit von Unternehmen erheblich. Unsere NIS-2 Beratung verbindet Cyber- und IT-Security-Expertise mit Information Security Management, um die geforderten Sicherheitsmaßnahmen effizient zu implementieren. Das NIS2UmsuCG verpflichtet betroffene Unternehmen zur Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen — von der Netzwerksegmentierung über Verschlüsselung bis zum dokumentierten Schwachstellenmanagement. Jede einzelne Sicherheitsmaßnahme muss verhältnismäßig, dokumentiert und regelmäßig getestet sein.
Ein ISMS nach ISO 27001 bildet die Grundlage. Die neuen Anforderungen der NIS-2-Richtlinie gehen jedoch darüber hinaus: Meldepflichten beim BSI, Lieferketten-Sicherheit, Schulung der Leitungsorgane und die Registrierungspflicht. Branchenspezifisch unterscheiden sich die spezifischen Anforderungen — Energie hat andere Pflichten als Gesundheitswesen oder verarbeitendes Gewerbe. Wir helfen Ihnen, die NIS 2-Umsetzung pragmatisch und mit der nötigen Expertise zu implementieren — Gap-Analyse, Audits und Schulungen aus einer Hand. Information Security ist nicht nur Pflicht, sondern auch Wettbewerbsvorteil: Wer Compliance nachweisen kann, gewinnt Aufträge in der Lieferkette und stärkt das Vertrauen seiner Kunden und Partnern in der Lieferkette.
NIS2-Compliance mit frag.hugo — Expertise aus Hamburg, bundesweit für betroffene Unternehmen
frag.hugo verbindet langjährige NIS-2-Expertise mit pragmatischem Mittelstands-Verständnis. Unser Hauptsitz in Hamburg ist der Ausgangspunkt — von Hamburg aus betreuen wir Mandanten in ganz Deutschland, von Flensburg bis München. Hamburger Industriekunden, Hafen-Logistiker und IT-Dienstleister gehören zum Stammpublikum unserer NIS-2 Beratung Hamburg, gleichzeitig sind wir als bundesweite NIS-2-Beratung in allen Bundesländern aktiv. Vor-Ort-Termine fahren oder fliegen wir bundesweit.
- TÜV-zertifizierte Berater — nachgewiesene Fachkunde im Bereich Informationssicherheit und Datenschutz
- 0 Bußgelder bei unseren Mandanten — bisher haben wir alle Audits und Behördenprüfungen sauber begleitet
- Persönlicher Ansprechpartner — kein anonymes Callcenter, sondern feste Berater
- Branchenerfahrung — Maschinenbau, Logistik, Energie, Gesundheitswesen, Finanzdienstleister, IT-Dienstleister
- Digitale Tools: ISMS-Plattform, Audit-Trails, Lieferketten-Modul (Hugo Shield), KI-gestützte Schulungen
- Pragmatischer Ansatz: Wir bauen keine Compliance-Theaterkulissen, sondern wirksame Sicherheit
Brauchen Sie Hamburger Spezialwissen? Dann lohnt der Blick auf unsere NIS2-Beratung Hamburg mit lokalem Branchenfokus.
Jetzt handeln — NIS-2 Beratung ohne Schonfrist starten
Die NIS-2-Richtlinie ist seit Dezember 2025 verbindlich. Die Registrierungspflicht beim BSI lief am 6. März 2026 ab. Jeder Tag ohne Maßnahmen erhöht Ihr Risiko — regulatorisch und operativ. Großkunden verlangen NIS-2-Nachweise von ihren Zulieferern. Wer nicht liefern kann, verliert Aufträge.
Kostenloses Erstgespräch buchen →
In 30 Minuten klären wir, ob und wie NIS-2 Ihr Unternehmen betrifft. Pragmatisch, auf den Punkt, mit konkretem Mehrwert. Oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular — wir melden uns innerhalb eines Werktags zurück.
NIS-2 Beratung in Hamburg, Berlin, München und allen anderen Städten
Unsere NIS-2 Beratung erreicht betroffene Unternehmen bundesweit: NIS-2 Beratung Hamburg, Berlin, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf — überall dort, wo besonders wichtige und wichtige Einrichtungen Klarheit zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie brauchen. Vor-Ort-Workshops in jeder größeren deutschen Stadt, Remote-Begleitung über sichere Videokonferenz und ISMS-Plattform. Egal ob Sie als Mittelstand in Norddeutschland, Süddeutschland oder im Ruhrgebiet sitzen — die Anforderungen an die Cybersicherheit sind dieselben, und unsere Expertise reist mit.
Wer am Telefon sitzt, wenn Sie anrufen.

Jens Hagel
Mitgründer & IT-Unternehmer
Jens führt seit 2004 die hagel IT-Services GmbH (35 Mitarbeitende) und ist Mitgründer von frag.hugo. Bei die NIS2-Umsetzung für den Mittelstand reden Sie mit jemandem, der das Tagesgeschäft seit über 20 Jahren selbst macht — keine Theorie, keine PowerPoint-Beratung.
NIS-2 Beratung Hamburg & bundesweit — häufige Fragen zur NIS-2-Richtlinie
Die NIS-2-Richtlinie (EU 2022/2555) ist die EU-weite Vorgabe zur Stärkung der Cybersicherheit in 18 kritischen Sektoren. In Deutschland wurde sie durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) in nationales Recht umgesetzt — kraft getreten am 6. Dezember 2025, ohne Übergangsfrist. Betroffene Unternehmen müssen die Anforderungen an die Cybersicherheit seither vollständig erfüllen, sich beim BSI registrieren und ihre Risikomanagement-Maßnahmen dokumentieren.
NIS-2 betrifft rund 29.500 Unternehmen in Deutschland aus 18 Sektoren. Grundsätzlich gilt: Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder mit mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz in einem relevanten Sektor fallen unter die NIS-2-Richtlinie und werden je nach Sektor als besonders wichtige (Essential) oder wichtige (Important) Einrichtung eingestuft. Betreiber kritischer Anlagen und digitale Infrastruktur unterliegen zusätzlichen Anforderungen. Eine Betroffenheitsanalyse klärt verbindlich, welche Pflichten für Ihr Unternehmen gelten.
Die Sanktion bei NIS-2-Verstößen gehört zu den höchsten im deutschen Cybersicherheitsrecht: Wesentliche Einrichtungen müssen mit einem Bußgeld bis 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes rechnen, wichtige Einrichtungen bis 7 Millionen Euro oder 1,4 % des Jahresumsatzes. Hinzu kommt die persönliche Haftung der Geschäftsleitung — die Pflicht zur Einhaltung der Cybersicherheit ist nicht delegierbar. Das BSI kann zudem ein temporäres Berufsverbot für Leitungsorgane anordnen.
NIS-2 fordert die Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen nach dem Stand der Technik: Risikomanagement, Zugangskontrollen, Verschlüsselung, Netzwerksegmentierung, Schwachstellenmanagement, Backup- und Disaster-Recovery, Incident-Response-Prozesse mit Meldepflichten an das BSI, Sicherheit der Lieferkette und regelmäßige Schulung der Mitarbeitenden. Jede einzelne Sicherheitsmaßnahme muss dokumentiert, getestet und an neue Bedrohungen angepasst werden. Ein ISMS nach ISO 27001 deckt etwa 70 % dieser Anforderungen ab.
Die NIS-2 Umsetzung dauert typisch 6 bis 12 Monate, abhängig vom aktuellen Reifegrad Ihrer Information Security und IT-Security. Wir empfehlen einen priorisierten Ansatz: zuerst die kritischsten Lücken schließen — BSI-Registrierungspflicht, Meldeprozesse, Risikomanagement und Schulungen der Leitungsorgane — danach schrittweise das ISMS ausbauen. Die Betroffenheitsanalyse erledigen wir in einem Workshop-Tag, die Gap-Analyse braucht 2-4 Wochen. Anschließend startet die eigentliche Implementierung.
Betroffene Unternehmen müssen sich seit dem 6. Januar 2026 über das BSI-Registrierungsportal anmelden. Die ursprüngliche Frist endete am 6. März 2026 — wer sie verpasst hat, sollte die Registrierung schnellstmöglich nachholen. Im Portal hinterlegen Sie Stammdaten, Sektor, Einstufung, Ansprechpartner für Cybersicherheit und Meldewege. Wir begleiten die Registrierung und beraten zur korrekten Einstufung als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung.
Eine ISO 27001-Zertifizierung deckt rund 70 % der NIS-2-Anforderungen ab und wird als starker Compliance-Nachweis anerkannt. Allerdings verlangt die NIS-2-Richtlinie zusätzlich: Meldepflichten beim BSI (24h/72h/1 Monat), Sicherheit der Lieferkette einschließlich vertraglicher Anforderungen an Anbieter und Diensteanbieter, persönliche Schulungspflicht der Leitungsorgane sowie die Registrierungspflicht. Wer bereits ein ISMS betreibt, hat einen erheblichen Vorsprung — die fehlenden 30 % bauen wir gezielt auf.
Ja. Die NIS-2-Richtlinie verpflichtet betroffene Unternehmen zu regelmäßigen Cybersicherheits-Schulungen auf allen Ebenen. Besonders relevant: Die Leitungsorgane — Geschäftsführer und Vorstände — müssen persönlich an Schulungen teilnehmen. Diese Pflicht ist nicht delegierbar. Mitarbeitende, die Zugang zur kritischen digitalen Infrastruktur haben, müssen ebenfalls geschult werden. Wir liefern praxisnahe Schulung — sowohl als Einzel-Workshop für die Geschäftsleitung als auch als E-Learning für die Belegschaft.
Der Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie umfasst rund 29.500 betroffene Einrichtungen in Deutschland aus 18 bestimmten Sektoren. Maßgeblich ist die Kombination aus Sektor-Zugehörigkeit und Größenkriterium: Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder mit mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz fallen automatisch in den Anwendungsbereich. Betreiber kritischer Anlagen müssen die Anforderungen unabhängig von der Größe erfüllen — gleiches gilt für Trust-Services, DNS-Anbieter und TLD-Registries. Eine sektorgenaue Betroffenheitsanalyse klärt verbindlich, ob Ihr Unternehmen als wesentliche oder wichtige Einrichtung einzustufen ist und welche spezifischen Anforderungen an die Cybersicherheit konkret gelten.
NIS-2 verpflichtet betroffene Unternehmen, die Sicherheit der Lieferkette einschließlich sicherheitsbezogener Aspekte der Beziehungen zu unmittelbaren Anbietern oder Diensteanbietern systematisch zu bewerten. Konkret heißt das: Risikoanalyse pro Lieferant, vertragliche Sicherheitsanforderungen, regelmäßige Überprüfung der Compliance und ein Nachweismanagement, das jeder Sicherheitsmaßnahme eine Verantwortlichkeit zuordnet. Wer Großkunden im Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie beliefert, bekommt zunehmend Lieferantenaudits mit 20-50 Fragen — ohne strukturiertes Vorgehen ist der Auftrag verloren. Mit Hugo Shield digitalisieren wir Lieferketten-Nachweise audit-fest und skalierbar.
maximales Bußgeld pro Verstoß
Unternehmen direkt betroffen
Bußgelder bei unseren Mandanten
Das NIS2UmsuCG ist seit Dezember 2025 in Kraft getreten — ohne Übergangsfrist. Die BSI-Registrierungsfrist lief am 6. März 2026 ab. Wer noch nicht registriert ist, riskiert Sanktion und persönliche Haftung. Jetzt ist Handeln Pflicht.
Jetzt absichern — Erstgespräch buchenInformationssicherheit & Datenschutz in Hamburg
Logistik, Hafen, Medien, E-Commerce, Finanzdienstleister — jede Hamburger Branche hat ihre eigene Datenschutz-Baustelle. Wir kennen sie aus über 200 Mandaten.
Wir sitzen selbst in Hamburg und arbeiten regelmäßig mit der Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) zusammen. Wir wissen, was die Behörde bei Prüfungen sehen will und was nicht.
Unser Büro in der Spaldingstraße 64-68, 20097 Hamburg ist gut mit dem ÖPNV erreichbar — Sie können vorbeikommen, statt nur zu telefonieren.
Persönlich vor Ort in Deutschland
Wir betreuen Deutschland von Hamburg aus persönlich. Erstgespräche, Audits und Schulungen finden bei Ihnen vor Ort statt — Sie wissen, mit wem Sie sprechen.
- Vor-Ort-Termine in Deutschland und Umgebung
- Kurze Reaktionszeiten durch regionale Präsenz
- Kenntnis der zuständigen Landesdatenschutzbehörde
Passend dazu
Nils Oehmichen & Jens Hagel — Ihre Ansprechpartner
Jetzt NIS-2 Beratung Hamburg vereinbaren — Erstgespräch kostenlos
Oder: Lassen Sie Ihre Website kostenlos prüfen — in 60 Sekunden wissen Sie, wo Sie stehen.
Unverbindlich, persönlich, ohne versteckte Kosten.
100 % Datenverarbeitung in Deutschland · Hetzner · ISO 27001
Lieber erstmal schreiben? Kontaktformular