CRM DSGVO-konform nutzen – HubSpot, Salesforce & Co.
CRM DSGVO-konform nutzen: AVV, EU-Serverstandort, Löschkonzept und Marketing-Einwilligung – mit Vergleich von HubSpot, Salesforce und deutschen Alternativen.
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Zoom gehört seit der Pandemie zum Standard-Werkzeug in deutschen Büros. Millionen Meetings laufen täglich darüber. Doch bei jeder Videokonferenz fließen personenbezogene Daten – Namen, Stimme, Bild, Chatverläufe, oft ganze Aufzeichnungen.
In Deutschland stand Zoom deshalb lange in der Kritik: unklare Datenflüsse, Übermittlung in die USA, mächtige Aufzeichnungs- und KI-Funktionen. Die gute Nachricht: Zoom ist DSGVO-konform nutzbar. Voraussetzung sind die richtigen Einstellungen, ein sauberer AVV und ein bewusster Umgang mit den kritischen Funktionen.
Zoom ist ein US-Anbieter. Damit gelten drei Dauerthemen, die jede Aufsichtsbehörde als Erstes anspricht:
Für den Transfer in die USA nutzt Zoom das EU-US Data Privacy Framework (DPF), unter dem das Unternehmen zertifiziert ist. Seit dem Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vom 10. Juli 2023 ist das eine gültige Rechtsgrundlage.
Nach einem US-Urteil zur Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde FTC (Juni 2026) und einem laufenden Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (C-703/25 P) halten Fachleute ein Kippen des DPF für möglich. Behandeln Sie das Framework nicht als einzige Säule Ihrer Compliance. Wer die Datenregion auf die EU stellt oder auf Zoom X setzt, ist unabhängig vom Ausgang abgesichert.
Wie sauber sind Ihre Auftragsverarbeiter insgesamt aufgestellt? Unser kostenloser AVV-Check zeigt Ihnen in wenigen Minuten, ob Ihre wichtigsten Verträge DSGVO-konform sind.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist Pflicht, sobald Sie Zoom geschäftlich einsetzen. Zoom stellt ihn als Data Processing Addendum (DPA) bereit – es ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen und gilt automatisch mit.
Automatisch heißt aber nicht: einfach hinnehmen. Sie sollten das DPA aktiv prüfen:
Nicht jede Funktion ist gleich kritisch. Diese Tabelle zeigt, worauf es ankommt:
| Funktion | Datenschutz-Risiko | Handlungsbedarf |
|---|---|---|
| Meeting-Aufzeichnung | Hoch | Nur mit Einwilligung, Speicherort EU, Löschfrist |
| Automatische Transkription | Hoch | Standardmäßig deaktivieren |
| Zoom AI Companion (KI) | Hoch | Bewusst freigeben, Zweck prüfen |
| Cloud-Chat & Dateien | Mittel | Aufbewahrung begrenzen, EU-Region |
| Warteraum & Meeting-Passwort | Niedrig | Aktivieren – schützt vor unbefugtem Zutritt |
| Teilnahmeberichte | Mittel | Nur für Admins, Zweckbindung beachten |
| Drittanbieter-Apps (Marketplace) | Hoch | Einschränken, je App eigenen AVV prüfen |
Diese Punkte stellen Sie in der Zoom-Administration ein:
Wer den USA-Transfer ganz vermeiden will, findet in Zoom X – der Kooperation von Zoom und der Deutschen Telekom – eine Lösung mit Rechenzentren in Deutschland. Die Daten verlassen die EU nicht, der Betrieb läuft über die Telekom-Infrastruktur.
Für die meisten KMU reicht das gut konfigurierte Standard-Zoom mit EU-Datenregion. Für Behörden, Arztpraxen, Kanzleien und Finanzdienstleister mit besonders sensiblen Daten ist Zoom X das ruhigere Gewissen – besonders angesichts der unsicheren DPF-Lage.
Für jeden ist Datenschutz wichtig. Und für uns ist es wichtig, eine pragmatische Lösung zu finden, wie Unternehmen ihren Datenschutz umsetzen – ohne dabei den Geschäftsbetrieb einzustellen.
Kein Unternehmen muss Zoom verbieten, um datenschutzkonform zu arbeiten. Es geht um die richtigen Schalter – und um die Nachweise, dass man sie gestellt hat. Dieselbe Logik gilt übrigens für Microsoft Teams: konfigurieren statt kapitulieren.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Zoom, Teams & Co. wirklich sauber aufgesetzt?
Wir prüfen Ihre Videokonferenz- und Kollaborationstools und stellen sicher, dass alles DSGVO-konform läuft.
Kostenloses Erstgespräch buchen →Ja, aber nicht mit den Standardeinstellungen. Sie brauchen einen gültigen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), müssen die Datenregion auf die EU stellen, Aufzeichnungen und KI-Funktionen bewusst steuern und die Verarbeitung dokumentieren.
Ja. Zoom ist Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Der AVV steckt im Data Processing Addendum (DPA), das Teil der Zoom-Nutzungsbedingungen ist. Prüfen und dokumentieren Sie es, statt es nur stillschweigend zu akzeptieren.
Zoom bietet in den Admin-Einstellungen eine Datenregion-Auswahl. Stellen Sie die Speicher- und Verarbeitungsregion für Meeting-Daten und Aufzeichnungen fest auf die EU. Der Standard umfasst sonst auch US-Rechenzentren.
Nein. Alle Teilnehmenden müssen vor Beginn der Aufzeichnung informiert werden und zustimmen. Zoom blendet einen Hinweis ein, doch Sie sollten zusätzlich mündlich auf Zweck und Speicherdauer hinweisen.
Zoom X ist eine Variante von Zoom und der Deutschen Telekom mit Rechenzentren in Deutschland. Sie lohnt sich für Behörden sowie Unternehmen im Gesundheits-, Finanz- oder Rechtsbereich, die einen Datentransfer in die USA vermeiden wollen.
Zoom ist nur ein Baustein Ihrer Tool-Compliance.
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Datenschutzberater & Geschäftsführer
Nils ist TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Seit über 13 Jahren betreut er Mittelständler bei DSGVO, NIS2 und dem EU AI Act. Geschäftsführer der frag.hugo Informationssicherheit GmbH und der datuno GmbH, leitet außerdem die BVMID-Geschäftsstelle Hamburg Süd/Ost.
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