DSGVO-Bußgeldrechner: Was ein Verstoß Ihr Unternehmen kosten kann
Rechnet in fünf Schritten nach dem Modell, das die deutschen Aufsichtsbehörden veröffentlicht haben — mit jedem Zwischenergebnis, damit Sie die Zahl nachrechnen und nicht nur glauben müssen.
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Eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Der Rechner bildet das veröffentlichte Zumessungsmodell nach. Über Schweregrad und Umstände entscheidet im Ernstfall die Aufsichtsbehörde, und ein Gericht kann die Höhe vollständig neu bestimmen. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser — es wird nichts übertragen und nichts gespeichert.
Woher die Zahlen kommen — und was sie nicht können
Die Tagessätze in Schritt 1 sind keine Schätzung. Sie stehen so in Tabelle 3 des Konzepts, das die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder am 14. Oktober 2019 beschlossen haben: mittlerer Jahresumsatz der Untergruppe, geteilt durch 360. Ein Unternehmen mit 8 Mio. € Umsatz fällt in Klasse B.III, deren Mittelwert 8,75 Mio. € beträgt — daraus wird ein Tagessatz von 24.306 €. Genauso rechnen die Behörden.
Ehrlich muss man dazusagen: Formal gilt dieses Konzept nicht mehr. Es enthält selbst die Klausel, dass es seine Gültigkeit verliert, sobald der Europäische Datenschutzausschuss abschließende Leitlinien erlässt. Genau das ist am 24. Mai 2023 mit den Leitlinien 04/2022 passiert. Deutsche Behörden begründen ihre Zumessung seitdem mit den europäischen Leitlinien — der Hessische Beauftragte für Datenschutz etwa führt in seinem Tätigkeitsbericht für 2024 eine Geldbuße von 10.000 € ausdrücklich auf sie zurück. Die Rechenlogik ist dabei dieselbe geblieben: Umsatz, Schwere, Einzelfall. Deshalb zeigt der Rechner beide Wege nebeneinander.
Was ein Rechner nicht abbilden kann, ist der Verlauf eines Verfahrens. Der Fall Deutsche Wohnen ist dafür das Lehrstück: 14,5 Mio. € Bußgeldbescheid im Oktober 2019, Einstellung durch das Landgericht Berlin 2021, ein Vorlageverfahren beim Europäischen Gerichtshof, dessen Urteil vom 5. Dezember 2023 (C-807/21) klarstellte, dass eine Geldbuße Verschulden voraussetzt — und am Ende, im Juni 2026, eine Geldbuße von 900.000 €. Sechs Prozent des ursprünglichen Bescheids. Dieselbe Bewegung gab es bei 1&1 (9,55 Mio. € auf 900.000 €) und bei notebooksbilliger.de (10,4 Mio. € auf 900.000 €). In der Bußgeld-Datenbank sind diese Korrekturen mit dem Ursprungsbetrag hinterlegt, weil die üblichen Ranglisten nur den Erstbescheid zeigen und damit ein schiefes Bild vom deutschen Bußgeldniveau zeichnen.
Der praktisch wichtigste Hebel steckt in Schritt 4. Kooperation, eigene Meldung und belegbare technische Maßnahmen senken die Buße spürbar — der Bundesbeauftragte hob im Vodafone-Verfahren 2025 eigens hervor, dass das Unternehmen auch selbstbelastende Umstände offengelegt hatte. Das setzt allerdings voraus, dass jemand die Vorfälle überhaupt bemerkt und dokumentiert. Genau darum geht es bei einem externen Datenschutzbeauftragten: nicht darum, ein Bußgeld auszuschließen, sondern darum, im Ernstfall auf der richtigen Seite von Art. 83 Abs. 2 lit. c, d und f zu stehen. Wie sich die Bußgeldlandschaft entwickelt hat, steht im Bußgeld-Spiegel 2026; was wir sonst übernehmen, steht unter Leistungen, und die übrigen kostenlosen Werkzeuge arbeiten nach demselben Prinzip: erst prüfen, dann entscheiden.
Tagessätze nach Größenklasse
Aus den Tabellen 1 bis 3 des DSK-Konzepts. Ab 500 Mio. € Umsatz rechnet das Modell mit dem konkreten Umsatz geteilt durch 360.
| Klasse | Jahresumsatz | Mittlerer Umsatz | Tagessatz |
|---|---|---|---|
| A.I | bis 700.000 € | 350.000 € | 972 € |
| A.II | über 700.000 € bis 1,4 Mio. € | 1.050.000 € | 2.917 € |
| A.III | über 1,4 bis 2 Mio. € | 1.700.000 € | 4.722 € |
| B.I | über 2 bis 5 Mio. € | 3.500.000 € | 9.722 € |
| B.II | über 5 bis 7,5 Mio. € | 6.250.000 € | 17.361 € |
| B.III | über 7,5 bis 10 Mio. € | 8.750.000 € | 24.306 € |
| C.I | über 10 bis 12,5 Mio. € | 11.250.000 € | 31.250 € |
| C.II | über 12,5 bis 15 Mio. € | 13.750.000 € | 38.194 € |
| C.III | über 15 bis 20 Mio. € | 17.500.000 € | 48.611 € |
| C.IV | über 20 bis 25 Mio. € | 22.500.000 € | 62.500 € |
| C.V | über 25 bis 30 Mio. € | 27.500.000 € | 76.389 € |
| C.VI | über 30 bis 40 Mio. € | 35.000.000 € | 97.222 € |
| C.VII | über 40 bis 50 Mio. € | 45.000.000 € | 125.000 € |
| D.I | über 50 bis 75 Mio. € | 62.500.000 € | 173.611 € |
| D.II | über 75 bis 100 Mio. € | 87.500.000 € | 243.056 € |
| D.III | über 100 bis 200 Mio. € | 150.000.000 € | 416.667 € |
| D.IV | über 200 bis 300 Mio. € | 250.000.000 € | 694.444 € |
| D.V | über 300 bis 400 Mio. € | 350.000.000 € | 972.222 € |
| D.VI | über 400 bis 500 Mio. € | 450.000.000 € | 1.250.000 € |
| D.VII | über 500 Mio. € — konkreter Jahresumsatz | konkreter Umsatz | Umsatz ÷ 360 |
Quellen: DSK-Konzept zur Bußgeldzumessung vom 14.10.2019 · EDSA-Leitlinien 04/2022, Fassung 2.1 · EuGH, Urteil vom 05.12.2023, C-807/21
Häufige Fragen zum Bußgeldrechner
Sie zeigt eine Größenordnung, kein Ergebnis. Der Rechner bildet den Rechenweg nach, den die deutschen Aufsichtsbehörden 2019 veröffentlicht haben — aber die Behörde entscheidet über Schweregrad und Umstände im Einzelfall, und ein Gericht kann alles neu bewerten. Wie weit das auseinanderliegen kann, zeigt der Fall Deutsche Wohnen: Aus einem Bußgeldbescheid über 14,5 Mio. € vom Oktober 2019 wurde im Juni 2026 eine Geldbuße von 900.000 €.
Formal nicht mehr. Das Konzept sagt selbst, dass es seine Gültigkeit verliert, sobald der Europäische Datenschutzausschuss abschließende Leitlinien erlässt — das ist am 24. Mai 2023 mit den Leitlinien 04/2022 geschehen. Die Rechenlogik lebt aber weiter: Umsatzbezug, Schweregrad-Faktor und Anpassung an den Einzelfall stehen auch dort. Deutsche Behörden begründen ihre Zumessung heute mit den EDSA-Leitlinien; der Rechner zeigt deshalb beide Wege nebeneinander.
Weil das Modell selbst mit Spannen arbeitet. Für einen mittelschweren materiellen Verstoß sieht es einen Faktor zwischen 4 und 8 vor — das ist der Ermessensspielraum der Behörde. Wer daraus eine einzelne Zahl macht, tut so, als gäbe es diesen Spielraum nicht.
Formelle Verstöße betreffen die Organisation des Datenschutzes: fehlendes Verarbeitungsverzeichnis, kein Auftragsverarbeitungsvertrag, unzureichende technische Maßnahmen, keine Meldung einer Datenpanne. Dafür sieht Art. 83 Abs. 4 DSGVO bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vor. Materielle Verstöße betreffen die Verarbeitung selbst — fehlende Rechtsgrundlage, verletzte Betroffenenrechte, unzulässige Übermittlung ins Ausland. Hier verdoppelt sich der Rahmen auf 20 Mio. € oder 4 %.
Der des Konzerns. Die DSGVO verwendet den Unternehmensbegriff der Artikel 101 und 102 AEUV — den sogenannten funktionalen Unternehmensbegriff aus dem Kartellrecht. Maßgeblich ist die wirtschaftliche Einheit, nicht die einzelne juristische Person. Für Tochtergesellschaften großer Konzerne macht das den entscheidenden Unterschied.
Nein. Der Europäische Gerichtshof hat am 5. Dezember 2023 in der Sache Deutsche Wohnen SE (C-807/21) entschieden, dass eine Geldbuße Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraussetzt. Zugleich muss die Behörde den Verstoß aber keiner bestimmten Leitungsperson zurechnen — es genügt, dass das Unternehmen schuldhaft gehandelt hat. Auch das Verhalten eines Auftragsverarbeiters wird dem Verantwortlichen zugerechnet (C-683/21).
Indirekt, ja. Art. 83 Abs. 2 lit. d DSGVO verlangt, den Grad der Verantwortung unter Berücksichtigung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu bewerten — ein bestellter und tatsächlich eingebundener Datenschutzbeauftragter gehört dazu. Umgekehrt gilt es auch: Die Berliner Aufsicht verhängte 2022 eine Geldbuße von 525.000 €, weil der bestellte Datenschutzbeauftragte zugleich Geschäftsführer der Dienstleister war, die er hätte kontrollieren müssen.
Nein. Die Rechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es wird nichts übertragen, nichts gespeichert und nichts protokolliert — auch nicht der Umsatz. Sie können die Seite offline nutzen, sobald sie geladen ist.
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