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Subprozessor-Monitor

Ihr Auftragsverarbeiter darf neue Unterauftragsverarbeiter einsetzen — Sie dürfen widersprechen. Nur bekommen Sie die Änderung meist nicht mit. Wir sehen für Sie täglich in 17 öffentliche Listen und zeigen, was sich bewegt hat.

überwachte Anbieter
17 überwachte Anbieter
Abgleich der Quellen
täglich Abgleich der Quellen
Änderungen in 90 Tagen
0 Änderungen in 90 Tagen
ohne Anmeldung lesbar
0 € ohne Anmeldung lesbar

Änderungs-Chronik

Absteigend nach Datum. Jeder Eintrag nennt den Anbieter und die Namen, die dazugekommen oder weggefallen sind.

Noch keine Änderung — die Uhr läuft seit heute

Wir haben die Listen am 04. September 2026 zum ersten Mal erfasst. Vor diesem Tag können wir nichts vergleichen — deshalb steht hier nichts. Ab jetzt erscheint an dieser Stelle jede Änderung, die uns auffällt, mit Datum und Namen.

Nichts verpassen: RSS-Feed abonnieren oder Alarm per E-Mail einrichten.

Überwachte Anbieter

Filtern Sie nach Kategorie oder suchen Sie direkt nach einem Namen. Die Detailseite je Anbieter nennt die Besonderheiten seiner Liste.

Maßgeblich ist immer die Liste des Anbieters. Wir zählen die Einträge, halten Änderungen fest und verlinken die Quelle — eine Kopie der fremden Listen finden Sie hier bewusst nicht. Bei 14 der 17 Anbieter lesen wir die Namen einzeln aus; zusammen sind das aktuell 738 Einträge. Wir selbst sind für unsere Mandanten ebenfalls Auftragsverarbeiter — unsere eigenen Unterauftragsverarbeiter stehen unter frag.hugo Subprozessoren.

Warum das wichtig ist

Fast jeder Auftragsverarbeitungsvertrag enthält eine allgemeine Genehmigung: Der Anbieter darf weitere Dienstleister einschalten, ohne Sie jedes Mal einzeln zu fragen. Dafür schreibt Art. 28 Abs. 2 DSGVO ihm zwei Pflichten vor — er muss Sie über beabsichtigte Änderungen informieren, und Sie dürfen widersprechen.

In der Praxis besteht diese Information meist darin, dass der Anbieter eine Seite im Netz aktualisiert. Wer nicht regelmäßig nachsieht, erfährt von einem neuen Unterauftragsverarbeiter erst, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.

Art. 28 Abs. 4 DSGVO erklärt, warum das kein Formalismus ist: Der Unterauftragsverarbeiter muss dieselben Datenschutzpflichten erfüllen wie Ihr Vertragspartner — und Ihr Vertragspartner haftet Ihnen gegenüber weiter in vollem Umfang. Ein neuer Name auf der Liste kann also einen neuen Verarbeitungsort, eine neue Drittlandsübermittlung oder einen neuen KI-Dienst bedeuten, den Sie in Ihrem AVV und im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nachziehen müssen.

  1. Änderung bemerken

    Diese Seite, der RSS-Feed oder der E-Mail-Alarm — Hauptsache, Sie erfahren es, während die Frist noch läuft.

  2. Original prüfen

    Öffnen Sie die Liste beim Anbieter. Dort steht, welchen Dienst der neue Unterauftragsverarbeiter erbringt und wo er verarbeitet.

  3. Betroffenheit klären

    Nutzen Sie das betroffene Produkt oder die betroffene Region überhaupt? Viele Änderungen gehen Sie schlicht nichts an.

  4. Dokumentieren oder widersprechen

    Trifft es Sie, gehört die Änderung ins Verzeichnis — oder Sie legen fristgerecht Widerspruch ein.

Wenn Ihnen an dieser Stelle auffällt, dass niemand im Haus diese Prüfung übernimmt: Genau das gehört zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten. Wir machen das als externer Datenschutzbeauftragter für unsere Mandanten mit — zusammen mit dem Rest der laufenden Betreuung.

RSS-Feed

Der schnellste Weg, ohne uns Ihre Adresse zu geben: Feed in den Reader legen — Sie bekommen jede erkannte Änderung als Eintrag, mit Datum und Link zur Originalquelle.

Feed öffnen

https://www.fraghugo.de/tools/subprozessoren-monitor/feed.xml

Änderungs-Alarm per E-Mail

Wir schreiben Ihnen nur, wenn sich tatsächlich etwas geändert hat — keine Wochenübersicht, keine Werbestrecke. An ruhigen Tagen hören Sie nichts von uns.

Sie erhalten ausschließlich Meldungen dieses Monitors. Der Nutzung Ihrer Adresse für diese Meldungen können Sie jederzeit widersprechen — in jeder Mail steht ein Abmeldelink, ein Klick genügt. Datenschutzerklärung

Weitere kostenlose Werkzeuge finden Sie im Werkzeugkasten; Hintergründe zu Auftragsverarbeitung und Drittlandstransfer stehen in unserem Fachblog.

Häufige Fragen

Ein Unterauftragsverarbeiter ist ein Dienstleister, den Ihr Auftragsverarbeiter selbst einschaltet. Beispiel: Sie beauftragen ein CRM, das CRM lässt seine Server bei einem Cloud-Anbieter laufen und seinen Kundenservice von einem externen Team erledigen. Beide sind Unterauftragsverarbeiter — und beide kommen an Ihre Daten.

Nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO darf Ihr Auftragsverarbeiter neue Unterauftragsverarbeiter nur mit Ihrer Genehmigung einsetzen. In der Praxis erteilen fast alle Verträge eine allgemeine Genehmigung — dann muss der Anbieter Sie über beabsichtigte Änderungen informieren, und Sie haben ein Widerspruchsrecht. Das nützt Ihnen aber nur, wenn Sie die Änderung bemerken, bevor die Frist abgelaufen ist.

Einmal täglich, jeweils am frühen Morgen. Jede Quelle wird pro Lauf genau einmal abgerufen — wir belasten die Seiten der Anbieter nicht mehr als nötig.

Weil die Liste dort nicht maschinenlesbar veröffentlicht wird — etwa als PDF oder in einer Anwendung, deren Inhalt erst im Browser entsteht. Wir erkennen dann, dass sich das Dokument geändert hat, aber nicht automatisch, welche Namen dazugekommen sind. Damit kein Fehlalarm entsteht, meldet der Monitor eine solche Änderung erst, wenn sie sich am Folgetag bestätigt.

Nein, und das ist Absicht. Wir zeigen die Anzahl der Einträge, welche Namen hinzugekommen oder weggefallen sind, das Datum — und verlinken die Originalquelle. Maßgeblich ist immer die Liste des Anbieters selbst, nicht unsere Auswertung.

Nein. Die Seite ist ohne Anmeldung lesbar und kostenlos. Anmelden müssen Sie sich nur, wenn Sie den Änderungs-Alarm per E-Mail möchten — oder Sie nehmen den RSS-Feed, dann brauchen wir Ihre Adresse gar nicht.

Nein. Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und Ihre AVV-Akte müssen Sie weiterhin selbst führen. Der Monitor nimmt Ihnen nur das tägliche Nachsehen auf 17 fremden Webseiten ab.

Schreiben Sie uns — wir nehmen ihn auf, sofern er seine Liste öffentlich veröffentlicht. Nicht aufnehmen können wir Anbieter, deren Liste nur hinter einem Login liegt oder die automatisierte Abrufe sperren.

Werkzeuge zeigen Lücken. Schließen muss sie jemand.

Wir übernehmen Datenschutz und Informationssicherheit als externer Dienstleister — TÜV-zertifiziert, mit festem Ansprechpartner, ab 79 € im Monat.