Alle 18 Aufsichtsbehörden im DACH 2026
Komplette Übersicht für Art. 77 DSGVO-Beschwerden: BfDI, 16 Landesbeauftragte, EDÖB Schweiz, DSB Österreich. Mit Online-Formularen, Adressen und Bearbeitungszeiten.
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PDF · stand Mai 2026 · interaktiv online verfügbar
Alle 18 Aufsichtsbehörden im DACH 2026
Ihre Anfrage muss nach DSGVO Art. 77 die richtige Aufsichtsbehörde nennen. Aber: Welche ist zuständig — die am Sitz des Verantwortlichen, am Wohnort des Antragstellers oder am Verstoßort? Wir liefern die komplette DACH-Liste mit Zuständigkeits-Logik. Kein anderer Anbieter (OneTrust, Iubenda, SAR Portal) hat diese Liste integriert.
Welche Behörde ist zuständig?
13 Bausteine — sofort einsetzbar in Ihrem Unternehmen.
0xxx · Sachsen
Sächsischer Datenschutzbeauftragter
1xxx · Berlin
BlnBDI – Berliner Beauftragte für Datenschutz
14xxx · Brandenburg
LDA Brandenburg
20-25xxx · Hamburg / Schleswig-Holstein
HmbBfDI / ULD
26-31xxx · Niedersachsen
LfD Niedersachsen
32-49xxx · Nordrhein-Westfalen
LDI NRW
5xxx · NRW / RP
LDI / LfDI Rheinland-Pfalz
6xxx · Hessen / Saarland
HBDI / Saarl. Unabhängiges Datenschutzzentrum
7xxx · Baden-Württemberg
LfDI BW
8-9xxx · Bayern
BayLDA + BayLfD
Bundxxx · Deutschland
BfDI – Bundesbeauftragter
CHxxx · Schweiz
EDÖB – Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter
ATxxx · Österreich
Datenschutzbehörde Österreich
Bei einer Behörden-Prüfung muss man die richtige Stelle nennen können. Antragsteller dürfen sich auch an mehrere wenden — bei der am Sitz UND der am Wohnort. Diese Übersicht klärt das.
Häufige Fragen
Was Sie vor dem Download wissen sollten.
Standardmäßig die am Sitz des Verantwortlichen. Antragsteller dürfen aber auch die Behörde am eigenen Wohnort oder am Verstoßort kontaktieren. Bei Bundesbehörden, Telekommunikation und Post ist immer die BfDI zuständig.
Typischerweise 6-18 Monate. Manche überlasten (NRW LDI ~24 Monate), manche schneller (BayLDA ~6 Monate). Im Bußgeld-Fall können Verfahren mehrere Jahre dauern.
Wenn Sie in der Schweiz oder Österreich wohnen oder Verarbeitung dort stattfindet, ja. Die EDÖB folgt nicht der DSGVO sondern dem CH-DSG (sehr ähnlich), DSB-AT folgt der DSGVO direkt.
Statistisch HmbBfDI und LfDI BW antworten am schnellsten. BfDI bei Bundesbehörden besonders gründlich. Bei E-Commerce-Beschwerden ist NRW-LDI federführend (Amazon-Sitz).
Nicht zwingend. Die Aufsichtsbehörde prüft kostenlos. Bei Bußgeldverfahren gegen Sie als Verantwortlicher sollten Sie aber einen Datenschutz-Anwalt einschalten.
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