KOSTENLOSE ÜBERSICHT

Alle 18 Aufsichtsbehörden im DACH 2026

Komplette Übersicht für Art. 77 DSGVO-Beschwerden: BfDI, 16 Landesbeauftragte, EDÖB Schweiz, DSB Österreich. Mit Online-Formularen, Adressen und Bearbeitungszeiten.

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PDF · stand Mai 2026 · interaktiv online verfügbar

18
Behörden DACH abgedeckt
16+1
deutsche Landes- + Bundesbehörde
EDÖB
Schweiz inkludiert
DSB-AT
Österreich inkludiert

Ihre Anfrage muss nach DSGVO Art. 77 die richtige Aufsichtsbehörde nennen. Aber: Welche ist zuständig — die am Sitz des Verantwortlichen, am Wohnort des Antragstellers oder am Verstoßort? Wir liefern die komplette DACH-Liste mit Zuständigkeits-Logik. Kein anderer Anbieter (OneTrust, Iubenda, SAR Portal) hat diese Liste integriert.

Inhalt

Welche Behörde ist zuständig?

13 Bausteine — sofort einsetzbar in Ihrem Unternehmen.

0xxx · Sachsen

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

1xxx · Berlin

BlnBDI – Berliner Beauftragte für Datenschutz

14xxx · Brandenburg

LDA Brandenburg

20-25xxx · Hamburg / Schleswig-Holstein

HmbBfDI / ULD

26-31xxx · Niedersachsen

LfD Niedersachsen

32-49xxx · Nordrhein-Westfalen

LDI NRW

5xxx · NRW / RP

LDI / LfDI Rheinland-Pfalz

6xxx · Hessen / Saarland

HBDI / Saarl. Unabhängiges Datenschutzzentrum

7xxx · Baden-Württemberg

LfDI BW

8-9xxx · Bayern

BayLDA + BayLfD

Bundxxx · Deutschland

BfDI – Bundesbeauftragter

CHxxx · Schweiz

EDÖB – Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter

ATxxx · Österreich

Datenschutzbehörde Österreich

Bei einer Behörden-Prüfung muss man die richtige Stelle nennen können. Antragsteller dürfen sich auch an mehrere wenden — bei der am Sitz UND der am Wohnort. Diese Übersicht klärt das.

Nils Oehmichen
Nils Oehmichen
TÜV-zertifizierter Datenschutzberater · frag.hugo

Häufige Fragen

Was Sie vor dem Download wissen sollten.

Standardmäßig die am Sitz des Verantwortlichen. Antragsteller dürfen aber auch die Behörde am eigenen Wohnort oder am Verstoßort kontaktieren. Bei Bundesbehörden, Telekommunikation und Post ist immer die BfDI zuständig.

Typischerweise 6-18 Monate. Manche überlasten (NRW LDI ~24 Monate), manche schneller (BayLDA ~6 Monate). Im Bußgeld-Fall können Verfahren mehrere Jahre dauern.

Wenn Sie in der Schweiz oder Österreich wohnen oder Verarbeitung dort stattfindet, ja. Die EDÖB folgt nicht der DSGVO sondern dem CH-DSG (sehr ähnlich), DSB-AT folgt der DSGVO direkt.

Statistisch HmbBfDI und LfDI BW antworten am schnellsten. BfDI bei Bundesbehörden besonders gründlich. Bei E-Commerce-Beschwerden ist NRW-LDI federführend (Amazon-Sitz).

Nicht zwingend. Die Aufsichtsbehörde prüft kostenlos. Bei Bußgeldverfahren gegen Sie als Verantwortlicher sollten Sie aber einen Datenschutz-Anwalt einschalten.

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