BSIG · in Kraft seit 06.12.2025

NIS2 erfüllen — ohne ISMS-Projekt.

Betroffenheit klären · beim Bundesamt registrieren · Vorfälle fristgerecht melden · Geschäftsleitung schulen.

Das BSIG in der Fassung des NIS2-Umsetzungsgesetzes gilt seit dem 6. Dezember 2025. Wer betroffen ist, muss registriert sein, melden können und die Geschäftsleitung geschult haben. Hugo NIS2 deckt genau diesen Umfang ab — für 49 € im Monat, monatlich kündbar.

In Hugo ISMS, der Compliance Suite und in DSB Pro & Premium bereits enthalten.

§ 28 BSIG

Drei Fragen — und Sie wissen, ob NIS2 für Sie gilt

1

Sind Sie einer der Einrichtungsarten aus Anlage 1 oder 2 zuzuordnen?

Anlage 1 nennt die Sektoren hoher Kritikalität — Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheit, Trinkwasser und Abwasser, digitale Infrastruktur, Verwaltung von IKT-Diensten, öffentliche Verwaltung, Weltraum. Anlage 2 die sonstigen kritischen Sektoren: Post und Kurier, Abfall, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe, digitale Dienste, Forschung. Ohne Zuordnung zu einer dieser Einrichtungsarten greifen die Größenschwellen gar nicht erst.

2

Erreichen Sie die Größenschwellen — Beschäftigte ODER Umsatz UND Bilanzsumme?

Besonders wichtige Einrichtung (§ 28 Abs. 1 Nr. 4): ab 250 Beschäftigten oder bei über 50 Mio. € Umsatz und über 43 Mio. € Bilanzsumme — nur aus Anlage 1. Wichtige Einrichtung (§ 28 Abs. 2 Nr. 3): ab 50 Beschäftigten oder bei jeweils über 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme — aus Anlage 1 und 2. Das „und“ ist entscheidend: Umsatz allein reicht nicht.

3

Oder gehören Sie zu den Einrichtungen ganz ohne Schwelle?

Betreiber kritischer Anlagen, qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, TLD-Name-Registries und DNS-Diensteanbieter sind unabhängig von ihrer Größe besonders wichtige Einrichtungen (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2). Umgekehrt gibt es Bereichsausnahmen: Für DORA-regulierte Finanzunternehmen sowie für TK- und energierechtlich regulierte Einrichtungen gelten die §§ 30, 32 und 38 BSIG nicht (§ 28 Abs. 5 und 6).

Unsicher? Der NIS2-Schnellcheck führt Sie kostenlos durch dieselben Fragen. Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung — maßgeblich sind Ihre tatsächlichen Tätigkeiten und die Anlagen 1 und 2 zum BSIG.

Was das Gesetz verlangt

Vier Paragrafen, die Sie kennen müssen

§ 30 BSIG

Zehn Risikomanagement-Maßnahmen

Von Risikoanalyse und Vorfallbewältigung über Lieferkette und Schwachstellenmanagement bis zu Kryptografie, Zugriffskontrolle und Mehr-Faktor-Authentifizierung. Nummer 7 sind grundlegende Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen. Die Einhaltung ist zu dokumentieren (Abs. 1 Satz 3).

§ 32 BSIG · harte Fristen

Meldung in Stufen

Frühe Erstmeldung binnen 24 Stunden, Meldung mit erster Bewertung binnen 72 Stunden, Abschlussmeldung spätestens einen Monat nach dieser 72-Stunden-Meldung. Eine Zwischenmeldung nur auf Ersuchen des Bundesamts. Adressat ist die gemeinsame Meldestelle von BSI und BBK.

§ 33 BSIG · drei Monate

Registrierung

Die Angaben sind spätestens drei Monate nach Eintritt der Betroffenheit zu übermitteln. Ändern sie sich, gilt: unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen (Abs. 5). Wer die Pflicht nicht erfüllt, kann vom Bundesamt selbst registriert werden (Abs. 3).

§ 38 BSIG · persönlich

Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen nach § 30 umsetzen und ihre Umsetzung überwachen (Abs. 1) — „billigen“ ist der Wortlaut der Richtlinie, das deutsche Gesetz verlangt mehr. Sie haftet der eigenen Einrichtung für schuldhaft verursachte Schäden (Abs. 2) und muss regelmäßig an Schulungen teilnehmen (Abs. 3).

Zum Bußgeldrahmen, weil dazu viel Falsches kursiert: Bis 10 Mio. € für besonders wichtige, bis 7 Mio. € für wichtige Einrichtungen — für einen bestimmten Katalog von Verstößen. Die Prozentsätze (2 % bzw. 1,4 % des weltweiten Gesamtumsatzes) greifen erst ab 500 Mio. € Gesamtumsatz und treten dann an die Stelle des Festbetrags. Eine fehlende Registrierung ist mit bis zu 500.000 € bewehrt. § 38 steht nicht in diesem Katalog — eine versäumte Schulung der Geschäftsleitung ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Haftungsfrage. Wie die NIS-2-Geschäftsleitungsschulung nach § 38 Abs. 3 abläuft und was der Nachweis am Ende belegt, steht auf ihrer eigenen Seite.

Was Sie bekommen

Sieben Bausteine — mehr braucht es für NIS2 nicht

Betroffenheitscheck

Fünf Fragen nach § 28 BSIG — Sektor, Beschäftigte, Umsatz, Bilanzsumme, Sonderfälle. Das Ergebnis nennt die Fundstelle und weist auf mögliche Bereichsausnahmen hin.

Registrierungs-Assistent

Schritt für Schritt durch das Portal des Bundesamts: welche Angaben nötig sind, wie Sie das Unternehmenskonto und das Organisationszertifikat bekommen, was danach zu tun ist.

Vorfallmeldung mit Fristen-Uhr

Die drei Stufen nach § 32 mit laufenden Fristen ab Kenntniserlangung — 24 Stunden, 72 Stunden, ein Monat nach der zweiten Meldung. Inklusive Fortschrittsmeldung bei andauernden Vorfällen.

Gap-Analyse zu § 30

Alle zehn Maßnahmen im Abgleich mit Ihrem Stand. Das Ergebnis ist ein Maßnahmenplan, kein Ampelbild.

Schulung der Geschäftsleitung

Für bis zu fünf Personen, rund 45 Minuten, mit Wissensprüfung und Teilnahmebescheinigung je Person. Enthalten.

Nachweis-Paket

Ein Dokument nach den vier Angaben der BSI-Handreichung: Anbieter, Teilnehmende mit Name und Funktion, Datum, Uhrzeit und Dauer, behandelte Inhalte — plus ein Feld für Ihren einrichtungsindividuellen Teil.

Dashboard und Report

Ein Stand auf einen Blick und ein Bericht zum Mitnehmen — für die Gesellschafterversammlung, den Beirat oder den Kunden, der nach Ihrem NIS2-Stand fragt.

Ehrliche Abgrenzung

Was Basis kann — und was nicht

Hugo NIS2 Basis deckt die Pflichten aus dem BSIG ab. Asset- und Risiko-Register, Statement of Applicability und Audit-Exporte bleiben Hugo ISMS vorbehalten.

Vergleich der Leistungen von Hugo NIS2 Basis, Hugo ISMS und Hugo DSB Pro
Leistung NIS2 Basis
49 €/Mon.
Hugo ISMS
ab 149 €/Mon.
DSB Pro
299 €/Mon.
Betroffenheitscheck und Gap-Analyse
Registrierung und Vorfallmeldung
Schulung der Geschäftsleitung (§ 38 Abs. 3)
Asset-Register und Risiko-Register
Statement of Applicability, Audit-Exporte
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, AVV, DSFA
Externer Datenschutzbeauftragter
Zwei Wege

Alles — oder nur die Pflichtschulung

Alle Preise netto zzgl. USt. Keine Mindestlaufzeit. Was in der Pflichtschulung steckt, steht im Detail auf der Seite zur Schulung der Geschäftsleitung.

Empfohlen

Hugo NIS2 Basis

49 € /Monat
  • Betroffenheitscheck nach § 28 BSIG
  • Assistent für die Registrierung nach § 33
  • Vorfallmeldung in drei Stufen mit Fristen-Uhr
  • Gap-Analyse zu den zehn Maßnahmen nach § 30
  • Schulung der Geschäftsleitung für bis zu 5 Personen
  • Nachweis-Paket nach der BSI-Handreichung
  • Monatlich kündbar — keine Mindestlaufzeit
Hugo NIS2 starten

Nur die Schulung

199 € einmalig
  • Schulung der Geschäftsleitung nach § 38 Abs. 3 BSIG
  • Für bis zu 5 Personen, zwölf Monate Zugang
  • Rund 45 Minuten, jederzeit unterbrechbar
  • Wissensprüfung und Teilnahmebescheinigung je Person
  • Nachweis-Paket für die Organisation
  • Einmalkauf — kein Abo, nichts zu kündigen
Schulung buchen

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Dann ist der NIS2-Umfang bereits enthalten — Sie brauchen Hugo NIS2 nicht zusätzlich zu buchen. Alle Tarife im Überblick →

Ihr persönlicher Berater

Wer am Telefon sitzt, wenn Sie anrufen.

Nils Oehmichen – Datenschutzberater & Geschäftsführer
Hamburg · persönlich · seit 2024

Nils Oehmichen

Bei frag.hugo telefonieren Sie direkt mit Nils — kein Account-Manager, keine Hotline. Er ist seit über 13 Jahren TÜV-zertifizierter Datenschutzberater für Mittel­ständler und kennt Ihre NIS2-Pflichten und die Registrierung beim Bundesamt aus über 200 Mandaten.

TÜV-zertifiziertBVMID Hamburg13+ Jahre externe DSB200+ Mandate
Häufige Fragen

NIS2 — kurz beantwortet

Nein. Die Registrierung nach § 33 BSIG ist Ihre Handlung — sie läuft über das Portal des Bundesamts und verlangt ein ELSTER-Organisationszertifikat, das über „Mein Unternehmenskonto“ beantragt wird. Wir führen Sie Schritt für Schritt hin: welche Angaben Sie brauchen, in welcher Reihenfolge, und was danach zu tun ist. Absenden müssen Sie selbst.

Ja. Die Registrierungspflicht ist nicht dadurch erledigt, dass die Frist verstrichen ist; sie besteht weiter. § 33 Abs. 3 BSIG erlaubt es dem Bundesamt sogar, die Registrierung im Einvernehmen mit der zuständigen Aufsichtsbehörde selbst vorzunehmen, wenn die Pflicht nicht erfüllt wird. Eine versäumte Registrierung ist nach § 65 Abs. 2 Nr. 6 mit bis zu 500.000 € bewehrt. Nachholen ist der richtige Schritt.

Für einen bestimmten Katalog von Verstößen — darunter fehlende Maßnahmen nach § 30 und versäumte Meldungen nach § 32 — sieht § 65 Abs. 5 BSIG Geldbußen bis zu 10 Mio. € für besonders wichtige und bis zu 7 Mio. € für wichtige Einrichtungen vor. Erst ab einem Gesamtumsatz von mehr als 500 Mio. € treten nach den Absätzen 6 und 7 die Sätze von 2 beziehungsweise 1,4 Prozent an die Stelle dieser Beträge. Eine fehlende Registrierung ist mit bis zu 500.000 € bewehrt.

Nein. Diese Zahl kursiert, ist aber falsch: § 38 steht nicht im Bußgeldkatalog des § 65 BSIG. Eine versäumte Schulung der Geschäftsleitung ist keine Ordnungswidrigkeit. Sie wirkt an anderer Stelle — über die Haftung der Geschäftsleitung gegenüber der eigenen Einrichtung nach § 38 Abs. 2 und darüber, dass ohne Schulungsdokumentation die Pflichterfüllung schwerer zu belegen ist.

Nein — eine Anerkennung von Schulungsanbietern durch das BSI sieht das Gesetz nicht vor, und eine bestimmte Prüfung schreibt es auch nicht vor. Wir stellen eine Teilnahmebescheinigung aus. Sie belegt die Teilnahme, nicht die Vermittlung ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten; das sagt das BSI in seiner Handreichung selbst über jede Schulungsdokumentation.

Allein nicht. Das BSI erwartet in seiner Handreichung „Schulung für Geschäftsleitungen“ (Version 1.0 vom 17.04.2026) einen einrichtungsindividuellen Bezug: kritische Geschäftsprozesse, Governance-Struktur und aktuelle Risikolage Ihrer Einrichtung. Externe Anbieter sollen ihre allgemeinen Inhalte um solche Angaben ergänzen lassen. Genau dafür hat das Nachweis-Paket ein eigenes Feld, in dem Sie diesen Teil festhalten.

Das Gesetz nennt weder ein Intervall noch eine Dauer — § 38 Abs. 3 BSIG verlangt „regelmäßig“. Das BSI empfiehlt eine ausführliche Erstschulung und daran anschließende Folgeschulungen, ausgerichtet an Risikolage und Änderungsanlässen. Ein jährlicher Rhythmus hat sich als Praxis etabliert und ist leicht zu belegen. Wir erinnern Sie, bevor Ihr Zugang nach zwölf Monaten ausläuft.

Nein. In Hugo ISMS (alle Stufen), in der Compliance Suite und in den DSB-Tarifen Pro und Premium ist der NIS2-Umfang bereits enthalten. Hugo NIS2 Basis ist der kleine Weg für alle, die genau diesen Teil brauchen — und kein ISMS-Projekt aufsetzen wollen.

Bringen Sie NIS2 hinter sich.

Registrierung, Meldewege und die Schulung der Geschäftsleitung — ab 49 € im Monat, ohne Mindestlaufzeit.