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Schatten-KI-Check — acht Fragen zur KI-Nutzung im eigenen Betrieb

Acht Fragen, dann wissen Sie, wie viel von der KI-Nutzung in Ihrem Betrieb Sie tatsächlich sehen — und welche drei Dinge zuerst dran sind. Der Selbsttest rechnet in Ihrem Browser und greift auf nichts zu.

rund drei Minuten
8 Fragen rund drei Minuten
auf Ihren Microsoft-365-Mandanten
kein Zugriff auf Ihren Microsoft-365-Mandanten
zugeschnitten auf Ihre Antworten
3 Maßnahmen zugeschnitten auf Ihre Antworten
seither gilt Art. 4 der KI-Verordnung
02.02.2025 seither gilt Art. 4 der KI-Verordnung

Was dieses Werkzeug tut — und was nicht

Eine Selbsteinschätzung in drei Minuten. Keine Messung, keine Rechtsberatung.

Schatten-KI ist der Teil der KI-Nutzung im Betrieb, von dem die Verantwortlichen nichts wissen: der Übersetzungsdienst, der mit dem Firmenkonto verbunden wurde, der Notizdienst, der in Besprechungen mitschreibt, die Erweiterung im Browser, die Textentwürfe an einen Anbieter schickt. Fast nie steckt böse Absicht dahinter — meistens jemand, der schneller fertig werden wollte.

Der Selbsttest fragt Sie nach acht Dingen, an denen sich in der Praxis entscheidet, ob Sie den Überblick haben: Zugang, Regelwerk, Schulung, Bestand, Verträge und Mitbestimmung. Er greift dafür auf nichts zu. Wer nicht schätzen, sondern messen will, braucht den Schatten-KI-Radar in Hugo KI — und dafür eine bewusste Freigabe durch die eigene IT.

  • Nichts verlässt Ihr Gerät Die Antworten werden im Browser verarbeitet. Erst wenn Sie am Ende die Vorlage anfordern, übertragen Sie Ihre E-Mail-Adresse.
  • „Weiß ich nicht“ zählt Diese Antwort wird fast wie die schlechteste gewertet. Das ist kein Rechentrick: Schatten-KI ist genau der Teil, den niemand kennt.
  • Stand 5. September 2026 Rechtsstand: Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Digital-Omnibus- Verordnung (EU) 2026/1744.

Der Selbsttest

Zugang

Frage 1 von 8

Zugang

Können Beschäftigte KI-Dienste mit dem Firmenkonto verbinden, ohne dass jemand zustimmt?

Gemeint ist der Knopf „Mit Microsoft anmelden“ bei einem KI-Werkzeug. Dabei bekommt der Dienst Berechtigungen — auf das Postfach, auf Dateien, auf den Kalender.

Mit der Tabulatortaste wechseln Sie zwischen den Antworten, mit der Eingabetaste wählen Sie eine aus. Es gibt keine falsche Antwort — der Test misst den Zustand, nicht die Person.

Häufige Fragen zu Schatten-KI

Schatten-KI ist der Teil der KI-Nutzung im Betrieb, von dem die Verantwortlichen nichts wissen: ein Übersetzungsdienst, der mit dem Firmenkonto verbunden wurde, ein Notizdienst, der in Besprechungen mitschreibt, eine Browser-Erweiterung, die Texte an einen Anbieter schickt. Der Begriff stammt aus derselben Familie wie „Schatten-IT“ und meint nichts Böswilliges — meistens ist es jemand, der schneller fertig werden wollte.

Nein. Der Selbsttest rechnet ausschließlich in Ihrem Browser; es gibt keinen Endpunkt, an den die Antworten gehen könnten. Erst wenn Sie am Ende die KI-Richtlinien-Vorlage anfordern, übertragen Sie Ihre E-Mail-Adresse — und auch dann gehen die Antworten nicht mit.

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen nach Artikel 4 der KI-Verordnung nach besten Kräften unterstützen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025. Seit dem Digital Omnibus vom 27. Juli 2026 stellt die Verordnung ausdrücklich klar, dass damit kein bestimmtes Kompetenzniveau garantiert werden muss. Ein Bußgeld ist an Artikel 4 nicht geknüpft: Er steht weder im Sanktionskatalog des Art. 99 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 noch im deutschen KI-Marktüberwachungsgesetz vom 22. Juli 2026, dessen § 15 die Artikel 21, 27, 45 und 86 nennt.

Nein. Artikel 26 regelt die Pflichten von Betreibern von Hochrisiko-KI-Systemen und gilt ausschließlich für diese. Wer im Arbeitsalltag ein allgemeines Sprachmodell benutzt, betreibt in aller Regel kein Hochrisiko-System. Verbindlich ist für Sie Artikel 4 (KI-Kompetenz) und, wenn Sie KI nach außen einsetzen, Artikel 50 — dort treffen den Betreiber allerdings nur die Absätze 3 und 4; die Absätze 1 und 2 richten sich an den Anbieter.

Wenn das Werkzeug objektiv geeignet ist, Verhalten oder Leistung zu überwachen, greift das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG — auf die Absicht kommt es dabei nicht an. Unabhängig davon ist der Betriebsrat nach § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG über geplante Änderungen von Arbeitsverfahren rechtzeitig zu unterrichten. In der Praxis scheitern Vorhaben selten am Nein des Gremiums, sondern daran, dass es zu spät gefragt wurde.

Der Selbsttest fragt Sie, der Radar misst. Der Schatten-KI-Radar in Hugo KI liest nach einer Freigabe durch Ihre IT aus Microsoft Entra ID aus, welche Anwendungen tatsächlich mit Firmenkonten verbunden sind, welche Berechtigungen sie haben und in welchen Abteilungen sie benutzt werden. Inhalte liest er nicht, und private Konten sieht er nicht.

Werkzeuge zeigen Lücken. Schließen muss sie jemand.

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