Bildschirmarbeitsplatz: Unterweisung online — ergonomisch und rechtssicher.
Gesundes Sitzen, richtige Monitoreinstellung, Pausen — verständlich vermittelt.
Rückenbeschwerden und Augenermüdung durch Bildschirmarbeit sind vermeidbar. Ihre Büro-Mitarbeiter lernen online, ihren Arbeitsplatz ergonomisch zu nutzen — mit Abschlusstest und Nachweis-Dossier. Die individuelle Einrichtung am konkreten Arbeitsplatz ergänzt das vor Ort.
Was die Bildschirmarbeitsplatz-Unterweisung abdeckt.
Auf Basis der Arbeitsstättenverordnung (Anhang 6) und DGUV Information 215-410 vermittelt Hugo Safe das Wissen für gesundes Arbeiten am Bildschirm — verständlich und mit Verständnisprüfung.
Ergonomisches Sitzen
Stuhl, Sitzhaltung und Tischhöhe richtig einstellen — aufrecht, dynamisch, mit abgestützten Unterarmen.
Monitor & Sehabstand
Bildschirm in Augenhöhe und im richtigen Abstand, blendfreie Position, Schriftgröße und Kontrast.
Beleuchtung & Reflexe
Tageslicht nutzen, Blendung und Spiegelungen vermeiden, Bildschirm seitlich zum Fenster.
Bewegung & Pausen
Haltung wechseln, kurze Bewegungspausen, Bildschirmpausen für die Augen und Ausgleichsübungen.
Eingabemittel & Anordnung
Tastatur und Maus körpernah, Vorlagenhalter und ausreichend Platz auf der Arbeitsfläche.
Homeoffice & mobiles Arbeiten
Worauf es beim mobilen Bildschirmarbeitsplatz ankommt — auch außerhalb des klassischen Büros.
Online ja — das bleibt vor Ort.
Online mit Hugo Safe
- •Die theoretische jährliche Unterweisung zur Bildschirmarbeit
- •Ergonomie, Monitoreinstellung, Beleuchtung, Pausen, Homeoffice
- •Abschlusstest, Zertifikat und Nachweis-Dossier
Ergänzend vor Ort
- •Die individuelle Einrichtung des konkreten Arbeitsplatzes (Stuhl, Tisch, Monitor anpassen)
- •Die arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge (Betriebsarzt) ist eine getrennte Maßnahme nach ArbMedVV
Die Gestaltung der Arbeitsstätte aus der Gefährdungsbeurteilung bleibt Arbeitgeberpflicht (§ 13 ArbSchG).
Die Unterweisung zum Bildschirm- und Büroarbeitsplatz ist eines von 24 Modulen in Hugo Safe, der Plattform für Ihre jährlichen Pflicht-Unterweisungen im Arbeits- und Brandschutz — und bereits im Basis-Tarif für alle Büro-Tätigkeiten enthalten.
Wer am Telefon sitzt, wenn Sie anrufen.

Nils Oehmichen
Datenschutzberater & Geschäftsführer
Bei frag.hugo telefonieren Sie direkt mit Nils — kein Account-Manager, keine Hotline. Er ist seit über 13 Jahren TÜV-zertifizierter Datenschutzberater für Mittelständler und kennt die rechtssichere Unterweisung am Bildschirmarbeitsplatz aus über 200 Mandaten.
Bildschirmarbeitsplatz-Unterweisung: häufige Fragen
Ja — die jährliche Unterweisung zur Bildschirmarbeit (§ 12 ArbSchG, Arbeitsstättenverordnung Anhang 6, DGUV Information 215-410) eignet sich besonders gut für die Online-Durchführung: ergonomisches Sitzen, Monitoreinstellung, Beleuchtung und Pausengestaltung lassen sich verständlich digital vermitteln. Hugo Safe dokumentiert das rechtssicher als Blended Learning. Die individuelle Einrichtung am konkreten Arbeitsplatz erfolgt ergänzend vor Ort.
Nein, das ist getrennt. Bei Bildschirmarbeit ist Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge nach ArbMedVV anzubieten (z. B. Untersuchung der Augen). Das ist Aufgabe des Betriebsarztes und nicht Teil der Unterweisung. Hugo Safe deckt die Unterweisung zur ergonomischen Bildschirmarbeit ab — die Vorsorge organisieren Sie separat.
Mindestens einmal jährlich (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1) sowie anlassbezogen — etwa bei einem neuen Arbeitsplatz, neuer Technik oder im Homeoffice. Hugo Safe erinnert automatisch, bevor die Fälligkeit erreicht ist, und führt den Nachweis pro Mitarbeiter und Jahr.
Ja. Nach Abschlusstest (Bestehensgrenze 80 %) und „Verstanden & befolge"-Bestätigung erstellt Hugo Safe ein revisionssicheres Nachweis-Dossier pro Mitarbeiter und Jahr — als PDF auf Knopfdruck für die Berufsgenossenschaft oder die Aufsicht.
Gesunde Bildschirmarbeit — Unterweisung in 15 Minuten.
Starten Sie kostenlos — oder sehen Sie sich alle Tarife und den ganzen Modul-Katalog auf der Hugo-Safe-Hauptseite an.
Inhalte fachlich gegen DGUV / BAuA / ASR / TRBS geprüft · Verantwortung verbleibt beim Arbeitgeber (§ 13 ArbSchG)