Leitern und Tritte: Unterweisung online — sichere Benutzung, sauber dokumentiert.
Standsicher aufstellen, Sichtprüfung, Mängel erkennen — verständlich vermittelt.
Stürze von Leitern gehören zu den häufigsten Arbeitsunfällen. Ihre Mitarbeiter lernen online, Leitern und Tritte sicher zu benutzen, vor Gebrauch zu prüfen und Mängel zu melden — mit Abschlusstest und Nachweis-Dossier. Die praktische Handhabung am Gerät bleibt Präsenz.
Was die Unterweisung zu Leitern und Tritten abdeckt.
Auf Basis der Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 2121 und DGUV Information 208-016 vermittelt Hugo Safe das sicherheitsrelevante Wissen rund um Leitern und Tritte — verständlich und mit Verständnisprüfung.
Richtige Auswahl & Aufstellung
Die passende Leiterart für die Tätigkeit, sicherer Aufstellwinkel, tragfähiger Untergrund und Sicherung gegen Wegrutschen.
Sichtprüfung vor Gebrauch
Worauf vor jeder Benutzung zu achten ist: Sprossen, Holme, Füße, Spreizsicherung und Beschriftung.
Sicheres Besteigen & Arbeiten
Drei-Punkt-Kontakt, zulässige Standhöhe, keine Arbeiten vom obersten Tritt, kein seitliches Hinauslehnen.
Grenzen der Leiternutzung
Wann eine Leiter nicht mehr genügt und ein Gerüst oder eine Hubarbeitsbühne nötig ist (Höhe, Dauer, Gewicht).
Mängel erkennen & melden
Beschädigte Leitern aus dem Verkehr ziehen und den Mangel an die zuständige Stelle melden.
Tritte & Mehrzweckleitern
Besonderheiten von Stehleitern, Tritten und Mehrzweckleitern im Büro- und Lageralltag.
Online ja — das bleibt Präsenz.
Online mit Hugo Safe
- •Die theoretische jährliche Unterweisung
- •Sicheres Aufstellen, Sichtprüfung, Mängel erkennen, Grenzen der Nutzung
- •Abschlusstest, Zertifikat und Nachweis-Dossier
Präsenz vor Ort
- •Die praktische Handhabung am konkreten Gerät und das Üben des sicheren Aufstellens
- •Die wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person (Betriebssicherheitsverordnung)
Bereitstellung geeigneter, geprüfter Leitern bleibt Arbeitgeberpflicht (§ 13 ArbSchG).
Die Unterweisung zu Leitern und Tritten ist eines von 24 Modulen in Hugo Safe, der Plattform für Ihre jährlichen Pflicht-Unterweisungen im Arbeits- und Brandschutz. Tiefer einsteigen? Mehr dazu im Ratgeber „Leitern und Tritte: sicher benutzen und prüfen".
Wer am Telefon sitzt, wenn Sie anrufen.

Nils Oehmichen
Datenschutzberater & Geschäftsführer
Bei frag.hugo telefonieren Sie direkt mit Nils — kein Account-Manager, keine Hotline. Er ist seit über 13 Jahren TÜV-zertifizierter Datenschutzberater für Mittelständler und kennt die rechtssichere Unterweisung zu Leitern und Tritten aus über 200 Mandaten.
Leitern und Tritte: häufige Fragen
Ja — die theoretische jährliche Unterweisung zur sicheren Benutzung von Leitern und Tritten (§ 12 ArbSchG, Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Information 208-016 / TRBS 2121) lässt sich als Online-Unterweisung durchführen, wenn sie arbeitsplatzbezogen ist, das Verständnis geprüft wird und alles dokumentiert wird. Hugo Safe bildet das ab. Die praktische Handhabung am konkreten Gerät üben Sie vor Ort.
Die wiederkehrende Prüfung führt eine vom Arbeitgeber benannte befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung durch — sie beurteilt Sprossen, Holme, Spreizsicherung und Füße auf Mängel. Hugo Safe vermittelt den Beschäftigten, wie sie vor jeder Benutzung eine Sichtprüfung machen und Mängel melden; die formale Prüfung durch die befähigte Person ersetzt es nicht.
Mindestens einmal jährlich (§ 4 DGUV Vorschrift 1) sowie anlassbezogen — etwa bei neuen Arbeitsmitteln oder nach einem Sturz. Hugo Safe erinnert automatisch, bevor die Fälligkeit erreicht ist, und führt den Nachweis pro Mitarbeiter und Jahr.
Ja. Nach Abschlusstest (Bestehensgrenze 80 %) und „Verstanden & befolge"-Bestätigung erstellt Hugo Safe ein revisionssicheres Nachweis-Dossier pro Mitarbeiter und Jahr — als PDF auf Knopfdruck für die Berufsgenossenschaft oder die Aufsicht.
Leitern und Tritte sicher — Unterweisung in 15 Minuten.
Starten Sie kostenlos — oder sehen Sie sich alle Tarife und den ganzen Modul-Katalog auf der Hugo-Safe-Hauptseite an.
Inhalte fachlich gegen DGUV / BAuA / ASR / TRBS geprüft · Verantwortung verbleibt beim Arbeitgeber (§ 13 ArbSchG)