§ 38 Abs. 3 BSIG

Die NIS-2-Pflichtschulung für Ihre Geschäftsleitung.

Rund 45 Minuten · bis zu 5 Personen · 199 € einmalig

Die NIS-2-Richtlinie nimmt die Leitungsebene selbst in die Pflicht: Geschäftsführung und Vorstand müssen die Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG umsetzen, ihre Umsetzung überwachen — und regelmäßig an Schulungen teilnehmen. Diese Schulung für Geschäftsführer und Vorstände lässt sich zwischen zwei Terminen erledigen und hinterlässt einen Schulungsnachweis, den Sie in einer Prüfung vorlegen können.

Enthalten in Hugo NIS2 Basis, Hugo ISMS und den DSB-Tarifen Pro & Premium.

Was das Gesetz sagt

Die Pflicht aus der NIS-2-Richtlinie in drei Sätzen

Erstens: § 38 Abs. 1 BSIG verpflichtet Geschäftsleitungen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen im Sinne der NIS-2-Richtlinie, die Risikomanagement-Maßnahmen nach § 30 umzusetzen und ihre Umsetzung zu überwachen. Achten Sie auf den Wortlaut — die europäische Richtlinie spricht vom „Billigen“, das deutsche Gesetz verlangt mehr. Diese Fassung des BSIG gilt seit dem 6. Dezember 2025; sie stammt aus dem NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG), das die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht regelt.

Zweitens: Nach Abs. 3 müssen sie regelmäßig an Schulungen teilnehmen, um Risiken und Risikomanagementpraktiken erkennen und bewerten zu können und um deren Auswirkungen auf die eigenen Dienste zu beurteilen. Diese drei Kompetenzen sind der Maßstab. Gemeint ist keine IT-Fortbildung, sondern die Grundlage für strategische Entscheidungen zur Cybersicherheit — und für die Verantwortlichkeiten, die Sie dabei verteilen.

Drittens: Wer die Pflichten aus Abs. 1 verletzt, haftet der eigenen Einrichtung für einen schuldhaft verursachten Schaden — nach den Regeln des Gesellschaftsrechts der jeweiligen Rechtsform (Abs. 2). Die Haftungsrisiken treffen also die Mitglieder der Unternehmensleitung persönlich. Eine Haftung gegenüber Dritten begründet § 38 nicht, und ein Bußgeld sieht § 65 für die Schulungspflicht ebenfalls nicht vor.

Acht Einheiten

Was in der NIS-2-Geschäftsleitungsschulung drin ist

Acht Einheiten entlang der Anforderungen der NIS-2-Richtlinie — mit Video-Einstieg, Szenarien aus der Praxis, einer Entscheidungsübung und zehn Fragen zum Abschluss.

1

Warum Sie persönlich betroffen sind

Welche gesetzlichen Anforderungen § 38 Abs. 1 BSIG an Sie stellt: die Maßnahmen nach § 30 umsetzen und ihre Umsetzung überwachen. Wo der Bußgeldrahmen wirklich greift — und wo nicht.

2

Was die NIS-2-Richtlinie von Ihnen verlangt

Die zehn Risikomanagementmaßnahmen des § 30 Abs. 2 im Wortlaut, und warum Nummer 7 die Mitarbeitenden meint und nicht Sie.

3

Risikomanagement — Ihr Überblick

Wie ein ISMS ohne Fachjargon funktioniert: Risikoanalyse, Bewertung, Schutzmaßnahmen, Überprüfung — und welche Verantwortlichkeiten dabei bei Ihnen bleiben.

4

Meldepflichten — die Uhr läuft ab Kenntnis

24 Stunden, 72 Stunden, ein Monat nach der zweiten Meldung. Mit einer Entscheidungsübung am realen Fall.

5

Lieferkette

Warum § 30 Abs. 2 Nr. 4 auch Ihre Dienstleister betrifft, was in Verträge gehört und wie Sie die Einhaltung nachhalten.

6

Ihre persönlichen Haftungsrisiken

§ 38 Abs. 2: Haftung gegenüber der eigenen Einrichtung, nach den Regeln Ihrer Rechtsform. Welche Pflichten und Haftungsrisiken daraus folgen — und was Sie entlastet.

7

Was Sie jetzt tun sollten

Fünf Schritte, die nach der Schulung anstehen — von der Registrierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bis zum Quartals-Review.

8

Zusammenfassung

Drei Punkte, die jede Führungskraft mitnehmen sollte, danach zehn Fragen zur Wissensprüfung.

In drei Schritten

So läuft es ab

1

Buchen

199 € einmalig, für bis zu fünf Personen. Kein Abo, keine Mindestlaufzeit — die Rechnung kommt von Stripe.

2

Personen einladen

Name, E-Mail und Funktion je Person — ob geschäftsführender Gesellschafter, Vorstandsmitglied oder Werkleitung. Jede bekommt einen eigenen Zugang per Mail und startet ohne Passwort.

3

Nachweis führen

Nach dem Abschluss lädt jede Person ihre Teilnahmebescheinigung; die Organisation erzeugt daraus einen Schulungsnachweis nach den vier Angaben der BSI-Handreichung.

Der Nachweis

Der Schulungsnachweis: was am Ende in der Akte liegt

Das BSI nennt in seiner Handreichung „Schulung für Geschäftsleitungen“ (Version 1.0 vom 17.04.2026) vier Angaben, die eine Schulungsdokumentation enthalten sollte. Sie ist eine Empfehlung zur Schulungspflicht für Geschäftsleitungen, kein verbindlicher Standard — unser Nachweis-Paket ist trotzdem genau danach aufgebaut:

  1. 1Schulungsanbieter oder interne Stelle
  2. 2Teilnehmende mit Name und Rolle oder Funktion
  3. 3Datum, Uhrzeit und Dauer der Schulungseinheiten
  4. 4Behandelte Inhalte und Formate mit Bezug zu § 38 Abs. 3 BSIG

Und ein fünfter Punkt, den kein externer Anbieter liefern kann: Das BSI erwartet einen einrichtungsindividuellen Bezug — kritische Geschäftsprozesse, Governance-Struktur, aktuelle Risikolage. Dafür gibt es im Nachweis-Paket ein eigenes Feld. Bleibt es leer, steht das ausdrücklich im Dokument. Wir verkaufen keinen Nachweis, der in der Prüfung Fragen aufwirft.

Einmalkauf

199 € — für bis zu fünf Personen

Netto zzgl. USt. Zwölf Monate Zugang. Kein Abo, nichts zu kündigen.

  • Online-Schulung, rund 45 Minuten, jederzeit unterbrechbar
  • Wissensprüfung mit zehn Fragen, Bestehensgrenze 80 %
  • Teilnahmebescheinigung je Person zum Herunterladen
  • Nachweis-Paket nach den vier Angaben der BSI-Handreichung
  • Feld für den einrichtungsindividuellen Teil
  • Erinnerung 30 Tage bevor der Zugang ausläuft
Schulung buchen

Sie brauchen mehr als die Schulung? Hugo NIS2 Basis enthält sie und deckt zusätzlich Registrierung, Meldewege und Gap-Analyse ab — für 49 € im Monat.

Ihr persönlicher Berater

Wer am Telefon sitzt, wenn Sie anrufen.

Nils Oehmichen – Datenschutzberater & Geschäftsführer
Hamburg · persönlich · seit 2024

Nils Oehmichen

Bei frag.hugo telefonieren Sie direkt mit Nils — kein Account-Manager, keine Hotline. Er ist seit über 13 Jahren TÜV-zertifizierter Datenschutzberater für Mittel­ständler und kennt die Schulungspflicht Ihrer Geschäftsleitung nach § 38 BSIG aus über 200 Mandaten.

TÜV-zertifiziertBVMID Hamburg13+ Jahre externe DSB200+ Mandate
Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zur Schulung für Geschäftsführer

Die Geschäftsleitungen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen. Die Schulungspflicht für Geschäftsleitungen wichtiger Einrichtungen trifft dabei die Mitglieder der Unternehmensleitung selbst — Geschäftsführung, Vorstand —, nicht die IT-Leitung. Die Schulung der Mitarbeitenden ist eine andere Pflicht: Sie steht in § 30 Abs. 2 Nr. 7 als „grundlegende Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen“.

Nein. Eine Anerkennung von Schulungsanbietern durch das BSI sieht das Gesetz nicht vor, und eine bestimmte Prüfung schreibt es auch nicht vor. Wir stellen eine Teilnahmebescheinigung aus. Sie belegt die Teilnahme — nicht die Vermittlung ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten. Das sagt das BSI in seiner Handreichung ausdrücklich über jede Schulungsdokumentation.

Das Gesetz schreibt keine Schulungsform vor. Das BSI erwartet in seiner Handreichung allerdings einen einrichtungsindividuellen Bezug: kritische Geschäftsprozesse, Governance-Struktur und aktuelle Risikolage Ihrer Einrichtung. Eine allgemeine Online-Schulung deckt das allein nicht ab. Deshalb hat unser Nachweis-Paket ein eigenes Feld, in dem Sie diesen Teil festhalten — etwa das Protokoll einer Sitzung mit Ihrer IT-Leitung.

Kein Bußgeld — § 38 steht nicht im Katalog des § 65 BSIG. Die Zahl „10 Mio. €“, die dazu oft genannt wird, gehört zu anderen Verstößen: fehlende Maßnahmen nach § 30, versäumte Meldungen nach § 32. Die Prozentsätze des § 65 greifen ohnehin erst ab 500 Mio. € Gesamtumsatz und treten dann an die Stelle des Festbetrags. Die Schulungspflicht wirkt über andere Wege: über die persönlichen Haftungsrisiken der Geschäftsleitung gegenüber der eigenen Einrichtung (§ 38 Abs. 2), über § 61 Abs. 1 — das Bundesamt kann die Einhaltung der Pflichten überprüfen lassen — und darüber, dass Sie ohne Schulungsnachweis schwerer belegen können, Ihre Pflichten erfüllt zu haben.

§ 38 Abs. 3 BSIG sagt „regelmäßig“ und nennt weder Intervall noch Dauer. Das BSI empfiehlt eine ausführliche Erstschulung und daran anschließende Folgeschulungen, ausgerichtet an Risikolage und Änderungsanlässen. Ein jährlicher Rhythmus hat sich als Praxis etabliert und ist leicht zu belegen. Ihr Zugang läuft nach zwölf Monaten aus; wir erinnern Sie 30 Tage vorher.

Die vier Angaben, die die BSI-Handreichung nennt: der Schulungsanbieter, die Teilnehmenden mit Name und Funktion, Datum, Uhrzeit und Dauer der Schulungseinheiten sowie die behandelten Inhalte mit Bezug auf § 38 Abs. 3 BSIG. Dazu Ihr einrichtungsindividueller Teil und ein Prüfwert, an dem sich erkennen lässt, ob zwei Ausdrucke denselben Stand zeigen.

Marktübliche Tagesseminare der großen Akademien und Prüforganisationen liegen für Geschäftsleitungen im mittleren dreistelligen Bereich pro Person, zuzüglich Reise und Ausfallzeit. Unsere Schulung kostet 199 € einmalig für bis zu fünf Personen und lässt sich zwischen zwei Terminen erledigen. Ein Präsenz-Seminar hat andere Vorzüge — Austausch, Rückfragen, ein Referent im Raum. Wo beides möglich ist, ist beides sinnvoll.

Nein. In allen drei Tarifen ist die NIS2-Schulung der Geschäftsleitung für bis zu fünf Personen bereits enthalten. Der Einzelkauf ist für Einrichtungen gedacht, denen genau dieser Baustein fehlt.

Ein Nachmittag — und die Pflicht ist erfüllt.

199 € einmalig für bis zu fünf Personen der Geschäftsleitung.

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