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Was Auftraggeber nach NIS2 von Lieferanten verlangen — und was davon gedeckt ist

Inhalt in Kürze

  • Ihr Auftraggeber muss die unmittelbaren Anbieter berücksichtigen — nicht jede Stufe der Kette. Das steht so in § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG und in Art. 21 Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2022/2555.
  • Aus dem Gesetz folgt kein Fragebogen, kein Audit und keine Zertifizierungspflicht. Verbindlich wird das alles erst über den Vertrag.
  • § 30 Abs. 1 BSIG stellt jede Maßnahme unter Verhältnismäßigkeit — das ist Ihr sachlichstes Argument gegen einen 200-Fragen-Katalog.
  • Auf der Datenschutzspur zählt der Nachweis von Garantien nach Art. 28 Abs. 1 DSGVO. Welche Form er hat, ist offen.

Die Anfrage klingt selten nach Verhandlung. „Aufgrund unserer gesetzlichen Verpflichtung benötigen wir von Ihnen…”, darunter eine Liste. Und weil dort „gesetzliche Verpflichtung” steht, füllt der Zulieferer aus, was verlangt wird.

Ein Abgleich mit dem Wortlaut lohnt sich. Nicht um sich zu verweigern — sondern um zu wissen, wo Spielraum ist.

Was Ihr Auftraggeber tatsächlich muss

Die Vorschrift, auf die sich Einkaufsabteilungen berufen, ist § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG. Sie lautet vollständig:

„Sicherheit der Lieferkette einschließlich sicherheitsbezogener Aspekte der Beziehungen zu unmittelbaren Anbietern oder Diensteanbietern.”

Zwei Details fallen auf. Erstens: unmittelbare Anbieter. Die häufige Formulierung „die gesamte Lieferkette prüfen” steht so nicht im Gesetz — gemeint sind die direkten Vertragspartner. Zweitens: Es folgt kein Verfahren. Keine Fragenzahl, kein Turnus, kein Format.

Die inhaltlich konkretere Vorgabe steht in Art. 21 Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2022/2555: Einrichtungen sollen die Schwachstellen jedes unmittelbaren Anbieters und die Gesamtqualität der Produkte und Cybersicherheitspraxis ihrer Anbieter berücksichtigen. Diese Passage hat im BSIG keine eigene Entsprechung bekommen — und auch sie sagt „berücksichtigen”, nicht „prüfen”.

1
Halbsatz zur Lieferkette im BSIG
0
Erwähnungen von Fragebögen
20.850
betroffene Einrichtungen (BT-Drs. 20/13184)

Die Zahl stammt aus dem Regierungsentwurf zum NIS2-Umsetzungsgesetz (BT-Drs. 20/13184): rund 2.950 besonders wichtige und 17.900 wichtige Einrichtungen. Jede davon versendet Anfragen. Dass Zulieferer den Aufwand tragen, ist eine Folge der Marktmacht, nicht der Vorschrift.

Das Wichtigste: Ihr Auftraggeber muss dokumentieren, dass er die Cybersicherheit seiner direkten Anbieter berücksichtigt hat. Wie er das tut, entscheidet er. Sie verhandeln deshalb nicht gegen ein Gesetz, sondern über die Umsetzung, die sich Ihr Kunde ausgesucht hat.

Die zweite Spur: Garantien nach Art. 28 DSGVO

Sobald personenbezogene Daten im Spiel sind, kommt eine eigene Grundlage dazu. Art. 28 Abs. 1 DSGVO verlangt, dass der Verantwortliche „nur mit Auftragsverarbeitern arbeitet, die hinreichend Garantien dafür bieten”, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden. Auch hier: keine Form, kein Fragebogen.

Womit sich diese Garantien belegen lassen, steht in den EDSA-Leitlinien 07/2020 (endgültige Fassung vom 07.07.2021), Rn. 94 bis 99. Rn. 95 nennt als Beispiele den Austausch von Unterlagen — Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Informationssicherheitskonzept, Berichte über externe Datenschutzaudits, anerkannte internationale Zertifizierungen wie die ISO-27000-Reihe. Rn. 96 stellt klar, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. Rn. 99 macht die Bewertung zu einer fortlaufenden Aufgabe. Dieselbe Linie zieht das DSK-Kurzpapier Nr. 13 (Stand 17.12.2018).

Praktisch heißt das: Wer ein gepflegtes Verarbeitungsverzeichnis, eine Beschreibung seiner Maßnahmen und einen Schulungsnachweis vorlegt, liefert genau die Art von Nachweis, die die Aufsichtsseite selbst als Beispiel benennt.

Die zehn häufigsten Forderungen im Abgleich

Forderung im FragebogenGrundlageWie Sie sachlich antworten
Ausgefüllter Fragebogen binnen 14 Tagenkeine gesetzliche FristGegentermin nennen, Teillieferung anbieten
ISO-27001-Zertifikat als Bedingungvertraglich möglich, gesetzlich nicht gefordertMaßnahmen dokumentiert vorlegen, Rn. 96 EDSA anführen
Vor-Ort-Auditnur bei vertraglicher Zusage; Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO im Rahmen des AVVUmfang und Anlass klären, Fernprüfung anbieten
Netzplan und SystemversionenkeineAblehnen, Beschreibung der Schutzmaßnahmen anbieten
Liste aller UnterauftragnehmerArt. 28 Abs. 2 DSGVO für die AuftragsverarbeitungListe führen und übergeben
Nachweis jährlicher Schulungenergibt sich aus Art. 32 DSGVO und § 30 BSIG als MaßnahmeNachweis mit Datum
Meldung von Vorfällen binnen 24 Stunden an den Kundenvertraglich; gesetzliche Fristen betreffen BehördenFrist zusagen, die Sie halten können
Weitergabe Ihrer Antworten an dritte KundenkeineZweckbindung vereinbaren
Haftungsübernahme für jeden CybervorfallkeineAuf übliche Haftungsgrenzen verweisen
Bestätigung, „NIS2-konform” zu seinkeine — es gibt keine Konformitätserklärung für ZuliefererBeschreiben, welche Maßnahmen umgesetzt sind

Der letzte Punkt taucht überraschend oft auf. Eine Erklärung „wir sind NIS2-konform” gibt es für nicht regulierte Zulieferer schlicht nicht — es fehlt der Adressat, das Verfahren und die Rechtsfolge. Wer sie trotzdem unterschreibt, sagt etwas zu, dessen Inhalt niemand definiert hat.

Tipp:

Antworten Sie auf pauschale Konformitätsfragen mit einer Liste umgesetzter Maßnahmen und einem Stand-Datum. Das ist prüfbar, während eine pauschale Bestätigung es nicht ist — und Einkaufsabteilungen akzeptieren es in der Regel, weil ihre eigene Dokumentation damit besser dasteht.

Aus der Praxis

Fünf Tage vor der TÜV-Rezertifizierung ISO 9001 kam die E-Mail: Können Sie uns helfen? Zum Glück lag das Wochenende dazwischen. Der Auditor war am Ende begeistert.

Nils Oehmichen Nils OehmichenDatenschutzberater bei frag.hugo

Das ist der Normalfall, und er ist vermeidbar. Die Unterlagen, die unter Zeitdruck zusammengesucht werden, sind fast immer dieselben, die auch im Lieferantenfragebogen abgefragt werden. Wer sie einmal ordnet, bedient beide Anlässe.

Was Sie im eigenen Interesse liefern sollten

  • Einen benannten Ansprechpartner. Er beendet die Weiterleitungskette auf beiden Seiten.
  • Ein Stand-Datum an jeder Angabe. Antworten ohne Datum werden als veraltet gelesen.
  • Belege statt Behauptungen. „Wir schulen jährlich" ohne Nachweis erzeugt eine Rückfrage, die mehr Zeit kostet als der Nachweis.
  • Ehrliche Lücken mit Termin. „Notfallübung geplant für Q1/2027" ist bewertbar. Eine geschönte Antwort wird bei einem Vorfall zum Problem.
  • Eine Meldestelle für Schwachstellen. Wie das ohne Aufwand geht, steht im Beitrag zu security.txt und Meldeseite.

Ihr nächster Schritt

Wenn der nächste Bogen kommt, gehen Sie ihn zweimal durch: einmal für die Fragen, die Sie beantworten wollen, und einmal für die Forderungen, über die zu sprechen ist. Beides in derselben Mail — freundlich, mit Begründung. In der Mehrzahl der Fälle endet das mit einem kürzeren Bogen und einer längeren Frist.

Antworten, die Sie wiederverwenden können

Hugo Shield hält Ihre Sicherheitsangaben samt Nachweisen an einer Stelle und ordnet die Fragen aus dem Excel Ihres Auftraggebers Ihren vorhandenen Antworten zu. Offene Punkte bleiben als Aufgabe sichtbar, statt in der Datei zu verschwinden.

Fragebogen-Funktion ansehen →

Den vollständigen Ablauf für Zulieferer beschreibt der Leitfaden zum Lieferantenfragebogen. Was auf eine öffentliche Sicherheitsseite gehört, steht im Beitrag zum Trust Center für KMU. Und wie ein Lieferantenaudit im Detail abläuft, lesen Sie im NIS2-Lieferantenaudit für Zulieferer.


Häufige Fragen (FAQ)

Muss mein Auftraggeber die gesamte Lieferkette prüfen?

Der Wortlaut des § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG spricht von „sicherheitsbezogenen Aspekten der Beziehungen zu unmittelbaren Anbietern oder Diensteanbietern”. Gemeint sind also die direkten Vertragspartner, nicht jede Stufe dahinter. Auch Art. 21 Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2022/2555 spricht von den unmittelbaren Anbietern und Diensteanbietern.

Darf ein Auftraggeber eine ISO-27001-Zertifizierung zur Bedingung machen?

Vertraglich ja — er kann seine Anforderungen frei festlegen. Aus dem BSIG folgt eine solche Pflicht aber nicht. § 30 Abs. 1 BSIG stellt sämtliche Maßnahmen unter den Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit, und die EDSA-Leitlinien 07/2020 führen Zertifizierungen in Rn. 95 als eines von mehreren Beispielen für Nachweise auf, ausdrücklich nicht abschließend (Rn. 96).

Muss ich ein Vor-Ort-Audit zulassen?

Nur wenn Sie es vertraglich zugesagt haben. Im Bereich der Auftragsverarbeitung sieht Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO Überprüfungen einschließlich Inspektionen vor, allerdings im Rahmen des abgeschlossenen Vertrags. Außerhalb personenbezogener Verarbeitung gibt es keine gesetzliche Duldungspflicht gegenüber einem Geschäftspartner.

Was passiert, wenn ich eine Frage nicht beantworten kann?

Eine begründete Fehlanzeige mit Umsetzungstermin ist eine verwertbare Antwort. Auftraggeber müssen den Sachverhalt bewerten, nicht bestätigt bekommen. Eine geschönte Antwort wird spätestens bei einem Vorfall zum Problem, weil dann der Widerspruch zwischen Zusage und Wirklichkeit dokumentiert vorliegt.

Wer ist in Deutschland überhaupt NIS2-pflichtig?

Der Regierungsentwurf zum NIS2-Umsetzungsgesetz (BT-Drs. 20/13184) rechnet mit rund 20.850 Einrichtungen — etwa 2.950 besonders wichtigen und 17.900 wichtigen. Zulieferer dieser Einrichtungen sind vom Gesetz selbst nicht erfasst, bekommen die Anforderungen aber über den Vertrag weitergereicht.

Wie kurz darf die Frist für die Rückmeldung sein?

Das regelt kein Gesetz. Fristen im Fragebogen sind Wünsche der Einkaufsabteilung. Wer einen realistischen Gegentermin nennt und dabei sagt, welche Blöcke sofort und welche später kommen, bekommt ihn in aller Regel.

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Jens Hagel

Jens Hagel

Mitgründer & IT-Unternehmer

Jens führt seit Dezember 2004 die hagel IT-Services GmbH in Hamburg, heute 35+ Mitarbeitende. Mitgründer von frag.hugo Informationssicherheit und der SYNAPSE KI-Agentur. Mehrfach als „Deutschlands beste IT-Dienstleister" (statista / brand eins) ausgezeichnet.

21 Jahre IT-Unternehmer statista / brand eins Award Microsoft Partner WatchGuard Gold
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