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Inhalt in Kürze

  • Seit dem 27. September 2026 gilt das EU-Gewährleistungslabel — ohne Übergangsfrist (Art. 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960).
  • Wer nicht fertig ist, arbeitet ab sofort mit laufendem Risiko. Fehlende Pflichtinformationen sind der Regelfall wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.
  • Reihenfolge schlägt Vollständigkeit: Bestseller und Kategorieeinstiege zuerst, Langläufer danach.
  • Am selben Tag sind die neuen UWG-Regeln zur Umweltwerbung in Kraft getreten — wer das übersehen hat, hat zwei Baustellen.

Der Stichtag war gestern. Seit dem 27. September 2026 gehört die Gewährleistungs-Mitteilung auf jede Produktseite für Waren, und eine Schonfrist gibt es nicht. Wenn Sie nicht durchgekommen sind: Das ist reparabel — aber die Reihenfolge entscheidet, wie schnell Sie das Risiko drücken.

Was seit gestern gilt

Art. 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vom 25. September 2025 (ABl. L 2025/1960 vom 2. Oktober 2025) setzt den Geltungsbeginn auf den 27. September 2026. Am selben Tag ist Art. 3 des deutschen Umsetzungsgesetzes vom 3. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 28) in Kraft getreten. Maßgeblich für Händler ist Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 EGBGB im Fernabsatz und Art. 246 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB im Ladengeschäft. Die europäische Grundlage ist Art. 22a der Richtlinie 2011/83/EU, eingefügt durch die Richtlinie (EU) 2024/825.

Zwei Pflichten, ein Datum.

Am 27. September 2026 ist auch das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG vom 12. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 43) in Kraft getreten. Seither stehen fünf Werbeaussagen mit Umweltbezug im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG — darunter „klimaneutral" auf Kompensationsbasis (Nr. 4c). Wer die Labelfrage bearbeitet und die Werbetexte vergisst, hat nur die Hälfte erledigt. Details im Beitrag zum Greenwashing-Verbot im UWG 2026.

Was jetzt konkret das Risiko ist

Fehlt das Label, fehlt eine vorvertragliche Pflichtinformation. Verstöße gegen Informationspflichten sind der Regelfall wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände — daran ändert sich durch das neue Label nichts, außer dass es einen weiteren, sehr leicht überprüfbaren Prüfpunkt gibt.

Und genau das ist der Unterschied zu vielen anderen Pflichten: Ob eine Grafik auf einer Produktseite steht, sieht man in zwei Sekunden. Es braucht keine juristische Bewertung, keinen Testkauf, keine Auswertung. Ein flächendeckend fehlendes Label über den ganzen Katalog ist deshalb ein anderes Risiko als ein Einzelfehler bei drei Artikeln.

In dieser Reihenfolge aufholen

  1. Bestseller und Kategorieeinstiege zuerst. Dort sehen die meisten Menschen hin — und damit auch die meisten Mitbewerber. Wer die Top-100-Artikel abdeckt, senkt das Risiko überproportional.
  2. Dann alles, was Sie bewerben. Alles, was in Newslettern, Anzeigen oder Preisportalen läuft, wird häufiger aufgerufen als der Rest des Katalogs.
  3. Dann der Rest des Sortiments per Massenpflege. Das ist kein juristischer Schritt mehr, sondern ein Datenschritt: Marke und Modellkennung je Artikel in die Felder, Grafik über das Template ausspielen.
  4. Zuletzt die Garantiefälle. Sie sind selten und hängen an Auskünften der Hersteller. Bis die da sind, lassen Sie das Garantielabel weg, statt es auf Verdacht zu setzen.
Setzen Sie das Garantielabel nicht vorsorglich.

Anhang II setzt eine Herstellergarantie voraus, die kostenlos ist, die gesamte Ware abdeckt, länger als zwei Jahre läuft und zu der der Hersteller die Informationen bereitstellt. Eine Garantie, die Sie als Händler selbst geben, löst die Kennzeichnung nicht aus. Ein Label, das dort steht, wo die Voraussetzungen nicht vorliegen, schafft ein neues Problem statt eines gelösten.

Drei Fehler, die beim Nachrüsten passieren

  • Die Grafik wird ins Corporate Design gezogen. Sie ist unveränderbar vorgegeben, trägt einen QR-Code auf das Portal „Ihr Europa" und muss online farbig ausgeliefert werden. Editierbar sind nur Jahreszahl, Marke und Modellkennung.
  • Das Label landet in der Bestellbestätigung. Beide Labels sind vorvertragliche Informationen und gehören auf die Produktseite. Die Hervorhebung unmittelbar vor der Bestellung nach Art. 8 Abs. 2 der Verbraucherrechte-Richtlinie betrifft nur das Garantielabel.
  • Dienstleistungen bekommen ein Label, das sie nicht brauchen. Bei reinen Dienstleistungen und digitalen Inhalten schulden Sie nach Nr. 11b nur einen Hinweis auf die gesetzliche Mängelhaftung — ohne Grafik.

Aus der Praxis

Wenn ein Stichtag verpasst ist, ist der erste Reflex meist der falsche: alles gleichzeitig anfassen. Das dauert am längsten und man sieht es niemandem an. Nehmen Sie die Artikel, über die tatsächlich Umsatz läuft, bringen Sie die in Ordnung, und arbeiten Sie den Rest in Ruhe ab. Ein Mitbewerber schaut sich Ihre Bestseller an, nicht das Ersatzteil von 2019.

Nils Oehmichen Nils OehmichenDatenschutzberater bei frag.hugo
Das Wichtigste: Die Pflicht gilt seit dem 27. September 2026, ohne Übergangsfrist. Aufholen heißt priorisieren: Bestseller vor Langläufern, Gewährleistungs-Mitteilung vor Garantielabel — und die Werbetexte nicht vergessen, denn die zweite Pflicht mit demselben Stichtag betrifft die Umweltaussagen.

Fazit

Ein verpasster Stichtag ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik — solange Sie jetzt anfangen und in der richtigen Reihenfolge vorgehen. Den Überblick über alle vier Shop-Pflichten dieses Jahres gibt der Beitrag Shop-Recht 2026: Vier neue Pflichten für Onlinehändler; die Einzelheiten zum Label stehen im Beitrag EU-Gewährleistungslabel: Pflicht ab 27. September 2026.

Um zu sehen, wo Sie stehen, können Sie eine Produktseite kostenlos und ohne Anmeldung durch den Shop-Check schicken. Der automatische Scan erkennt einen Teil der Kriterien und ersetzt keine Rechtsberatung, reduziert aber das Risiko, eine offensichtliche Lücke zu übersehen. Die Prüfpunkte gehören zu Hugo Check und sind in allen Tarifen enthalten; Fix-Anleitungen je Shopsystem gibt es im Tarif Pro (29 €/Monat), die Massenprüfung vieler Domains im Tarif Agentur (99 €/Monat).

Sie wollen den Rückstand strukturiert abarbeiten?

Wir priorisieren mit Ihnen: welche Artikel zuerst, welche Garantiefälle offen bleiben können und was parallel bei den Werbetexten zu tun ist.

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Häufige Fragen (FAQ)

Seit wann gilt das EU-Gewährleistungslabel?

Seit dem 27. September 2026. Art. 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 setzt den Geltungsbeginn auf dieses Datum, ohne Übergangsfrist. Art. 3 des deutschen Umsetzungsgesetzes vom 3. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 28) ist am selben Tag in Kraft getreten.

Was passiert, wenn das Label auf meinen Produktseiten fehlt?

Es fehlt eine vorvertragliche Pflichtinformation nach Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 EGBGB. Verstöße gegen Informationspflichten sind der Regelfall wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände. Ein einzelner Fehler führt selten sofort zu einer Abmahnung, ein flächendeckend fehlendes Label über den gesamten Katalog ist dagegen leicht auffindbar.

Welche Artikel sollte ich zuerst nachrüsten?

Die mit dem meisten Traffic und dem höchsten Umsatz. Wer nicht alles gleichzeitig schafft, senkt das Risiko am schnellsten dort, wo die meisten Menschen und damit auch die meisten Mitbewerber hinsehen — also auf den Bestsellern und den Kategorieeinstiegen.

Reicht ein Hinweis in den AGB oder auf einer Infoseite?

Nein. Beide Labels sind vorvertragliche Informationen und gehören auf die Produktseite. Eine zentrale Informationsseite ersetzt die Angabe am Angebot nicht.

Muss ich das Garantielabel überall nachrüsten, wo eine Garantie beworben wird?

Nur dort, wo eine Herstellergarantie vorliegt, die kostenlos ist, die gesamte Ware abdeckt, länger als zwei Jahre läuft und zu der der Hersteller die Informationen bereitstellt. Eine Garantie, die Sie als Händler selbst geben, löst die Kennzeichnung nach Anhang II nicht aus.

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Nils Oehmichen

Nils Oehmichen

Datenschutzberater & Geschäftsführer

Nils ist TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Seit über 13 Jahren betreut er Mittelständler bei DSGVO, NIS2 und dem EU AI Act. Geschäftsführer der frag.hugo Informationssicherheit GmbH und der datuno GmbH, leitet außerdem die BVMID-Geschäftsstelle Hamburg Süd/Ost.

TÜV-zertifiziert BVMID Hamburg 13+ Jahre DSB 200+ Mandate
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