Folge 01 NIS2 · BSIG 12 Min.

NIS2: Ist mein Unternehmen betroffen?

NIS2 betroffen oder nicht? In dieser Folge prüfen Geschäftsführer in drei Schritten, ob ihr Unternehmen unter das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz fällt: Sektor, Größe, Sonderfälle.

Mit Hugo und Katrin
Compliance für Chefs

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Transkript

Die ganze Folge zum Nachlesen · rund 1.867 Wörter, 8 Min. Lesezeit
Hugo ordnet einKatrin fragt nach

Worum es geht

Hugo

Rund 29.500 Unternehmen und Einrichtungen der Bundesverwaltung fallen nach Schätzung des BSI unter die neuen NIS2-Pflichten. Registriert hatten sich bis Ende September 2026 gut 20.000 Einrichtungen.

Katrin

Dann fehlt rund ein Drittel. Und ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob mein eigener Betrieb dazugehört.

Hugo

Die Zahl von 29.500 ist eine Schätzung, nicht jede Lücke ist also ein Versäumnis. Aber genau diese Frage klären wir heute.

Nach dieser Folge können Sie in drei Schritten selbst prüfen, ob Ihr Unternehmen unter das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz fällt. Und Sie wissen, was dann auf Sie zukommt.

Kurz vorweg: Alles, was wir heute sagen, hat die Redaktion von frag.hugo recherchiert und geprüft.

Katrin

Ich leite einen Maschinenbauer mit 180 Leuten. Wo fange ich an?

Hugo

Mit drei Fragen. Steht Ihre Tätigkeit in den Anlagen des Gesetzes, wie groß ist Ihr Unternehmen, und gibt es einen Sonderfall?

Daraus ergibt sich, ob Sie gar nicht betroffen sind, eine wichtige oder eine besonders wichtige Einrichtung. Davon hängen Pflichten, Aufsicht und Bußgeldrahmen ab.

Fall 1: Der Maschinenbauer

Katrin

Dann nehmen wir mich. Was heißt, in den Anlagen stehen?

Hugo

Das Gesetz über das BSI hat zwei Listen mit Sektoren. Anlage 1 enthält unter anderem Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Gesundheit, Wasser und digitale Infrastruktur.

Anlage 2 enthält unter anderem Post- und Kurierdienste, Abfall, Chemie, Lebensmittel, Forschung und das verarbeitende Gewerbe. Dort steht der Maschinenbau ausdrücklich drin.

Katrin

Woran erkenne ich, ob wir Maschinenbau im Sinne des Gesetzes sind?

Hugo

Am Wirtschaftszweig nach der europäischen Statistik, dem sogenannten NACE-Code. Maschinenbau ist dort Abteilung 28.

Fragen Sie Ihre Buchhaltung, unter welchem Wirtschaftszweig Sie geführt werden. Entscheidend ist aber, welche Tätigkeiten Sie tatsächlich ausüben, auch neben dem Hauptgeschäft.

Katrin

Wir bauen Werkzeugmaschinen, das passt also. Und dann?

Hugo

Dann kommt die Größe. Wichtige Einrichtung sind Sie ab 50 Beschäftigten, oder wenn Umsatz und Bilanzsumme jeweils über 10 Millionen Euro liegen.

Besonders wichtig wird es in den Sektoren der Anlage 1 ab 250 Beschäftigten. Oder bei über 50 Millionen Euro Umsatz und zugleich über 43 Millionen Euro Bilanzsumme.

Katrin

Mit 180 Leuten bin ich also wichtig. Zählt da jede Teilzeitkraft voll?

Hugo

Nein. Gezählt wird nach der EU-Empfehlung für kleine und mittlere Unternehmen, in Jahresarbeitseinheiten, Teilzeit zählt also nur anteilig.

Maßgeblich ist der letzte Jahresabschluss. Laut BSI ändert sich die Einstufung erst, wenn eine Schwelle zwei Geschäftsjahre hintereinander über- oder unterschritten wird.

Katrin

Wir gehören zu einer Gruppe mit einer Schwesterfirma. Rechne ich die mit?

Hugo

Grundsätzlich ja, verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen werden nach der EU-Empfehlung ganz oder anteilig hinzugerechnet. Paragraf 28 macht davon eine Ausnahme.

Nicht hinzugerechnet wird, wenn Ihre IT-Systeme und Prozesse rechtlich, wirtschaftlich und tatsächlich unabhängig von der Gruppe sind. Das sollten Sie belegen können.

Katrin

Kann ich als Maschinenbauer auch besonders wichtig werden?

Hugo

Über die Größe allein nicht. Die Größenregel für besonders wichtige Einrichtungen gilt nur für Sektoren aus Anlage 1, der Maschinenbau steht in Anlage 2.

Anders ist es, wenn Sie zusätzlich etwas aus Anlage 1 betreiben oder ein Sonderfall vorliegt.

Katrin

Welche Sonderfälle?

Hugo

Manche Einrichtungen sind unabhängig von ihrer Größe erfasst. Betreiber kritischer Anlagen gelten immer als besonders wichtig, ebenso qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter.

Vertrauensdiensteanbieter sind Stellen, die etwa elektronische Signaturen oder Siegel ausstellen. Dazu kommen DNS-Diensteanbieter, die Namen im Internet in Adressen übersetzen, und die Verwalter von Domain-Endungen.

Auch Anbieter öffentlicher Telekommunikationsdienste sind ohne Mindestgröße erfasst. Für einen Maschinenbauer ist das selten, aber prüfen Sie es kurz.

Katrin

Gut. Was muss ich konkret tun, wenn ich wichtig bin?

Hugo

Vier Dinge. Erstens registrieren Sie sich beim BSI, zweistufig: erst über Mein Unternehmenskonto mit dem ELSTER-Organisationszertifikat, dann im BSI-Portal.

Katrin

Bis wann?

Hugo

Spätestens drei Monate, nachdem Sie erstmals als Einrichtung gelten. Das Gesetz gilt seit dem sechsten Dezember 2025, laut BSI ohne allgemeine Übergangsfrist.

Wer schon bei Inkrafttreten alle Merkmale erfüllte, musste sich also bis Anfang März 2026 registrieren. Wer das verpasst hat, holt die Registrierung jetzt sofort nach.

Katrin

Was muss ich bei der Registrierung angeben?

Hugo

Unter anderem Name, Rechtsform, Handelsregisternummer, Kontaktdaten, Sektor, zuständige Aufsichtsbehörden und Ihre öffentlichen IP-Adressbereiche. Für die IP-Adressen brauchen Sie meist Ihren IT-Dienstleister.

Ändern sich diese Angaben später, melden Sie das dem BSI unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen.

Katrin

Und die anderen drei Dinge?

Hugo

Zweitens Risikomanagement nach Paragraf 30, mit mindestens zehn Bausteinen. Darunter Risikoanalyse, Notfallplanung mit Backups, Zugriffskontrolle, Mehr-Faktor-Anmeldung, Schulungen und die Sicherheit der Lieferkette.

Die Umsetzung müssen Sie dokumentieren. Drittens gelten Meldepflichten bei erheblichen Sicherheitsvorfällen, dazu mehr im dritten Fall.

Viertens betrifft es Sie persönlich. Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen umsetzen, ihre Umsetzung überwachen und regelmäßig an Schulungen teilnehmen.

Katrin

Wie oft ist regelmäßig?

Hugo

Das Gesetz selbst nennt keine Zahl. Laut Gesetzesbegründung heißt regelmäßig mindestens alle drei Jahre, und sie rechnet mit einer halbtägigen Schulung.

Das BSI sagt aber, dass vier Stunden in den allermeisten Fällen nicht reichen. Planen Sie für jedes Mitglied der Geschäftsführung also großzügiger.

Katrin

Und was passiert, wenn ich das alles liegen lasse?

Hugo

Dann drohen Bußgelder. Für fehlende Maßnahmen oder Meldungen bis 7 Millionen Euro bei wichtigen, bis 10 Millionen Euro bei besonders wichtigen Einrichtungen.

Bei mehr als 500 Millionen Euro weltweitem Umsatz kann es mehr werden. Dann sind bis 1,4 beziehungsweise 2 Prozent dieses Umsatzes möglich.

Eine versäumte Registrierung kann bis 500.000 Euro kosten, und das BSI kann Sie auch selbst registrieren. Was das für Sie persönlich heißt, klären wir in Folge 2.

Katrin

Gibt es bei der Aufsicht einen Unterschied zwischen wichtig und besonders wichtig?

Hugo

Ja. Bei besonders wichtigen Einrichtungen kann das BSI Audits und Prüfungen anordnen, auch ohne konkreten Verdacht.

Bei wichtigen Einrichtungen prüft es, wenn Tatsachen auf Mängel hindeuten. Die Pflichten selbst sind aber im Kern für beide gleich.

Fall 2: Der Zulieferer

Katrin

Jetzt die andere Seite: Mein Dreher, der mir Drehteile nach Zeichnung liefert, hat 60 Leute. Ist der auch betroffen?

Hugo

Ein typischer Fall. Lohnfertigung wie Drehen und Fräsen von Metallteilen läuft in der Statistik unter Abteilung 25, Herstellung von Metallerzeugnissen.

Diese Abteilung steht nicht in den Anlagen. Ohne weitere gelistete Tätigkeit und ohne Sonderfall ist Ihr Dreher also nicht selbst betroffen.

Vorsicht aber: Wer eigene Wellen, Lager oder Zahnräder als Antriebselemente herstellt, gehört zu Abteilung 28, also zum Maschinenbau. Dann wäre er mit 60 Leuten wichtige Einrichtung.

Katrin

Also kann er sich zurücklehnen?

Hugo

Nein. Sie als wichtige Einrichtung müssen die Sicherheit Ihrer Lieferkette berücksichtigen, so steht es in Paragraf 30, Absatz 2, Nummer 4.

Das BSI schreibt, dass sich das Gesetz so mittelbar auch auf nicht betroffene Unternehmen auswirken kann. Etwa über Verträge mit betroffenen Kunden.

Katrin

Was muss ich konkret von ihm verlangen? Ein Zertifikat?

Hugo

Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Zertifikat vor. Laut BSI gibt es auch kein einzelnes Zertifikat, das die Anforderungen pauschal belegt.

Eine Zertifizierung nach ISO 27001 kann aber in Ihre Bewertung einfließen. Ob sie reicht, beurteilen Sie im eigenen Risikomanagement.

Praktisch heißt das: Sie legen fest, welche Lieferanten für Ihren Betrieb kritisch sind. Mit diesen vereinbaren Sie konkrete Sicherheitsanforderungen im Vertrag.

Katrin

Zum Beispiel?

Hugo

Zum Beispiel, dass der Lieferant Sicherheitsvorfälle, die Sie betreffen, schnell meldet. Oder dass Zugänge zu Ihren Systemen nur mit Mehr-Faktor-Anmeldung möglich sind.

Für den Dreher heißt das: Er sollte die Sicherheitsfragen seiner Kunden gebündelt beantworten können. Das BSI begrüßt einheitliche Fragenkataloge für Lieferanten, die genau das erleichtern.

Katrin

Mein Steuerungslieferant hat Fernzugriff auf unsere Maschinen. Gehört das auch dazu?

Hugo

Ja, genau dieser Zugang gehört in Ihre Risikoanalyse. Wer greift zu, mit welcher Anmeldung, und wie sperren Sie den Zugang im Notfall?

Katrin

Und wenn ich selbst Zulieferer eines großen Autobauers bin?

Hugo

Dann kommen die Anforderungen von zwei Seiten. Einmal aus Ihren eigenen Pflichten, einmal aus den Verträgen Ihres Kunden.

Bei Herstellern von Kraftwagen und Kraftwagenteilen hilft wieder der Blick in Anlage 2. Dort steht auch diese Branche, als Abteilung 29.

Fall 3: Lebensmittel und Logistik

Katrin

Nehmen wir einen Lebensmittelhersteller mit 120 Leuten.

Hugo

Lebensmittelunternehmen im Großhandel oder in der industriellen Produktion und Verarbeitung stehen in Anlage 2. Produziert der Betrieb industriell, ist er mit 120 Leuten wichtige Einrichtung.

Der reine Ladenverkauf an Endkunden steht dort nicht. Eine Bäckerei mit Filialen sollte deshalb genau prüfen, ob sie industriell produziert oder Großhandel betreibt.

Katrin

Und ein Logistiker?

Hugo

Da kommt es auf die Tätigkeit an. Eine Spedition, die nur Lkw-Ladungen fährt, steht als solche nicht in den Anlagen, sofern sie keine kritische Anlage betreibt.

Post- und Kurierdienste stehen dagegen in Anlage 2. Dazu zählt nach dem Postgesetz, wer gewerbsmäßig Briefe oder Pakete bis 31,5 Kilogramm befördert.

Katrin

Und wenn der Kurierdienst nur ein kleiner Teil des Geschäfts ist?

Hugo

Dann hilft Paragraf 28, Absatz 3. Tätigkeiten, die gemessen am gesamten Geschäft vernachlässigbar sind, dürfen bei der Zuordnung unberücksichtigt bleiben.

Als Anhaltspunkte nennt das BSI Mitarbeiter, Umsatz oder Bilanzsumme dieses Bereichs. Steht die Tätigkeit im Gesellschaftsvertrag, spricht das eher gegen vernachlässigbar.

Katrin

Zurück zum Lebensmittelhersteller: Montagmorgen sind alle Rechner verschlüsselt. Was passiert dann?

Hugo

Ist das ein erheblicher Sicherheitsvorfall, läuft die Uhr ab dem Moment, in dem Sie davon wissen. Erheblich ist er schon, wenn er schwere Betriebsstörungen, finanzielle Verluste oder erhebliche Schäden bei anderen verursachen kann.

Unverzüglich, spätestens nach 24 Stunden, geht eine frühe Erstmeldung an die gemeinsame Meldestelle von BSI und Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Katrin

Was steht da drin?

Hugo

Vor allem, ob Sie einen Angriff vermuten und ob es Auswirkungen in anderen Ländern geben könnte. Spätestens nach 72 Stunden folgt die Meldung mit einer ersten Bewertung von Schwere und Auswirkungen.

Spätestens einen Monat nach der 72-Stunden-Meldung kommt die Abschlussmeldung mit Ursache und Abhilfemaßnahmen. Läuft der Vorfall dann noch, schicken Sie stattdessen eine Fortschrittsmeldung.

Katrin

Wer macht das bei uns um drei Uhr nachts?

Hugo

Das legen Sie vorher fest. Benennen Sie eine verantwortliche Person mit Vertretung, und üben Sie den Ablauf einmal mit Ihrem IT-Dienstleister.

Wer gar nicht, falsch oder zu spät meldet, riskiert denselben Bußgeldrahmen wie bei fehlenden Maßnahmen.

Katrin

Ändert sich an all dem gerade etwas? Man liest von Erleichterungen aus Brüssel.

Hugo

Die EU-Kommission hat im Januar 2026 Änderungen an der NIS2-Richtlinie vorgeschlagen. Stand Oktober 2026 liegt der Vorschlag noch im Ausschuss des Europäischen Parlaments.

Beschlossen ist nichts. Für Sie gilt das deutsche Gesetz über das BSI in seiner heutigen Fassung.

Zum Mitnehmen

Katrin

Was nehme ich aus dieser Folge mit?

Hugo

Erstens: Prüfen Sie Sektor, Größe und Sonderfälle. Ab 50 Beschäftigten oder je über 10 Millionen Euro Umsatz und Bilanzsumme sind Sie in den gelisteten Sektoren wichtige Einrichtung.

Zweitens: Wenn Sie betroffen sind, registrieren Sie sich sofort beim BSI. Starten Sie dann Risikomanagement, einen Meldeweg für 24 Stunden und Ihre eigene Schulung.

Drittens: Auch wenn Sie nicht selbst betroffen sind, schauen Sie auf Ihre Kunden. Als Zulieferer können deren Anforderungen über Verträge bei Ihnen ankommen.

Katrin

Und wenn ich danach immer noch unsicher bin?

Hugo

Für die erste Orientierung gibt es die anonyme NIS2-Betroffenheitsprüfung des BSI. Sie ist unverbindlich, die Einstufung bleibt Ihre eigene Aufgabe.

Diese Folge ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. In Folge 2 geht es um die Haftung der Geschäftsleitung.

Einen kostenlosen NIS2-Schnellcheck mit zehn Fragen finden Sie bei frag.hugo.

Quellen und Normen

Jede Aussage dieser Folge haben wir an der Originalquelle geprüft.

  • Anlage 1 BSIG
  • Anlage 2 BSIG
  • § 2 BSIG
  • § 28 BSIG
  • § 30 BSIG
  • § 32 BSIG
  • § 33 BSIG
  • § 38 BSIG
  • § 61 BSIG
  • § 62 BSIG
  • § 65 BSIG
  • § 3 PostG
  1. 1 bsi.bund.de FAQ zu NIS 2 (öffnet in neuem Tab)
  2. 2 bsi.bund.de 251205 NIS 2 Umsetzungsgesetz in Kraft (öffnet in neuem Tab)
  3. 3 Anlage 1 BSIG gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
  4. 4 Anlage 2 BSIG gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
  5. 5 § 3 PostG gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
  6. 6 § 28 BSIG gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
  7. 7 § 2 BSIG gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
  8. 8 § 33 BSIG gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
  9. 9 bsi.bund.de Anleitung Registrierung (öffnet in neuem Tab)
  10. 10 bsi.bund.de 260601 NIS2 BSI Portal (öffnet in neuem Tab)
  11. 11 § 30 BSIG gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
  12. 12 § 32 BSIG gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
  13. 13 § 38 BSIG gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
  14. 14 dserver.bundestag.de 2101501 (öffnet in neuem Tab)
  15. 15 § 65 BSIG gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
  16. 16 § 61 BSIG gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
  17. 17 § 62 BSIG gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
  18. 18 oeil.europarl.europa.eu procedure file (öffnet in neuem Tab)
  19. 19 eur-lex.europa.eu eur-lex.europa.eu (öffnet in neuem Tab)
  20. 20 bsi.bund.de nis 2 in zahlen (öffnet in neuem Tab)
  21. 21 bsi.bund.de nis 2 betroffenheitspruefung (öffnet in neuem Tab)
  22. 22 fraghugo.de nis2 schnellcheck (öffnet in neuem Tab)
  23. 23 destatis.de klassifikation wz 2008 3100100089004 aktuell (öffnet in neuem Tab)

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