Bundesbehörde Stand:

BfDI: 34. Tätigkeitsbericht (2025) — Zahlen und Schwerpunkte

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit — Bundesbehörden und andere öffentliche Stellen des Bundes, Jobcenter, gesetzliche Krankenkassen unter Bundesaufsicht sowie Unternehmen, die Telekommunikations- und Postdienste erbringen.

34. Tätigkeitsbericht · Berichtsjahr 2025

Erschienen 6. Mai 2026 · 70 Seiten · Leitung: Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider

Die Zahlen des Berichts

Jede Zahl mit wörtlichem Zitat. Ein Klick auf die Seitenzahl öffnet das PDF an der Stelle.

  • Beschwerden

    5.329

    +61 % ggü. Vorjahr

    Zählweise: Nur förmliche Beschwerden nach Art. 77 DSGVO, Kalenderjahr 2025. Dazu kommen 11 Beschwerden nach Art. 80 DSGVO, 84 nach § 60 BDSG und 70 Eingaben gegen Nachrichtendienste. Eingaben insgesamt (Beschwerden und Anfragen): 11 824.

    „Allgemeine Anfrage 4434 5162 5225 6330 Beschwerde Art. 77 DSGVO 2115 2513 3313 5329"

  • Gemeldete Datenpannen (Art. 33 DSGVO)

    9.110

    +4 % ggü. Vorjahr

    Zählweise: Meldungen nach Art. 33 DSGVO im Kalenderjahr 2025. Zusätzlich 60 Meldungen nach § 169 TKG; der Fließtext nennt beide zusammen (9170).

    „Meldungen von Datenschutzverstößen 2022 2023 2024 2025 Meldungen nach Art. 33 DSGVO 10 614 9 234 8 740 9 110"

  • Beratungen und Anfragen

    6.330

    Zählweise: Allgemeine Anfragen. Zusätzlich 183 Beratungs- und Informationsbesuche und 3091 telefonische Beratungen.

    „Beratungs- und Informationsbesuche: 183 (+ 22 % zum Vorjahr) Allgemeine Anfragen: 6330 (+ 21,15 % zum Vorjahr)"

  • Bußgeldverfahren

    nicht ausgewiesen

    Zählweise: Im Bericht nicht als Zahl ausgewiesen. Beschrieben werden zwei Geldbußen (15 und 30 Mio. Euro) gegen einen Telekommunikationsanbieter und ein Bußgeldbescheid über 22 Verstöße gegen einen weiteren; außerdem 129 aufsichtsrechtliche Maßnahmen (Verwarnungen, Anweisungen, Zwangsgelder).

  • Festgesetzte Bußgelder

    45 Mio. €

    Zählweise: Gesamtvolumen der im Berichtsjahr festgesetzten Geldbußen (Fußnote 52), nicht nur rechtskräftige: Gegen den Bescheid über 177 500 Euro wurde Einspruch eingelegt. Das Zitat stammt aus einer zweispaltigen Seite.

    „Aufsichtsrechtliche Maßnahmen: 129 (+ 8,4 % zum Vorjahr) Geldbußen: 45 177 500 Euro"

  • Kontrollen und Prüfungen

    nicht ausgewiesen

    Zählweise: Keine Gesamtzahl ausgewiesen. Teilwerte 2025 (S. 36): 80 Vor-Ort-Kontrollen, 40 schriftliche Kontrollen, 9 sonstige Kontrollen.

  • Personal (Stellen/Beschäftigte)

    386

    Zählweise: Beschäftigte (Köpfe) zum Stichtag 31.12.2025, nicht Planstellen. Budget 2025: 47 402 000 Euro.

    „Zum Stichtag 31. Dezember 2025 verfügte meine Behörde insgesamt über 386 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter."

Worauf die BfDI schaut

  1. Künstliche Intelligenz: Rechtssicherheit durch Auslegung

    • KI

    Die BfDI sieht großen Bedarf an Rechtssicherheit beim KI-Einsatz und fordert vom Gesetzgeber eigene Rechtsgrundlagen. Bis dahin will die Aufsicht das geltende Recht auslegen: Sie hat eine Konsultation zu personenbezogenen Daten in Sprachmodellen durchgeführt und eine Handreichung für KI in Behörden veröffentlicht.

    „der Datenschutzaufsicht die wichtige Rolle zu, durch Auslegung des geltenden Rechts Orientierung für die Praxis zu geben."

  2. Cookies und eingebettete Dienste auf Webseiten

    • Werbung & Tracking
    • Öffentliche Verwaltung

    Die Behörde prüft Webseiten teilautomatisiert auf eingebundene Drittdienste: Bei knapp 200 Bundes-Webseiten fand sie auf 38 Seiten YouTube-Einbindungen, die ohne Einwilligung Daten übertragen. Außerdem hat sie erstmals einen Dienst zur Einwilligungsverwaltung anerkannt und fordert, dass Webseiten solche Einstellungen beachten müssen.

    „Unterseiten analysiert und die Ergebnisse auf Indikatoren zur Einbindung von Videos der Plattform YouTube geprüft. Durch diese Einbindungen werden Daten der Endgeräte der Nutzenden ohne vorher"

  3. 45 Millionen Euro wegen Auftragsverarbeitern und Sicherheitslücken

    • Datensicherheit & Datenpannen

    Ein Telekommunikationsanbieter musste 15 Millionen Euro zahlen, weil er seine Partneragenturen nicht ausreichend geprüft und überwacht hatte, und weitere 30 Millionen Euro wegen einer unsicheren Authentifizierung, über die Fremde eSIM-Profile übernehmen konnten. Kooperation und Nachbesserung des Unternehmens wirkten bußgeldmindernd.

    „Eine Geldbuße in Höhe von 15 Millionen Euro erging, weil das Unternehmen für sich tätige Partneragenturen nur unzureichend datenschutzrechtlich überprüft und überwacht hatte."

  4. Auskunftsrecht: Herkunft der Daten und Kopie

    • Auskunftsrechte

    Gegen einen Telekommunikationsanbieter, der Auskunftsersuchen gar nicht oder unvollständig beantwortete, verhängte die BfDI Bußgelder über 177 500 Euro. Sie betont, dass eine Auskunft auch die Herkunft der Daten und eine Kopie der Daten umfassen muss.

    „Im Rahmen der Auskunft muss Betroffenen neben den in Art. 15 Abs. 1 DSGVO genannten Angaben zudem eine Kopie ihrer personenbezogenen Daten in Sinne einer originalgetreuen Reproduktion bereitgestellt werden,"

Was das für Unternehmen unter Bundesaufsicht heißt

  • Prüfen und überwachen Sie Dienstleister, die in Ihrem Auftrag Kundendaten verarbeiten, nachweisbar. Fehlende Kontrolle von Partneragenturen war Anlass für eine Geldbuße von 15 Millionen Euro.
  • Beantworten Sie Auskunftsersuchen vollständig: Dazu gehören die Herkunft der Daten und eine Kopie. Unvollständige Antworten wurden einzeln mit Bußgeldern zwischen 7 500 und 20 000 Euro geahndet.
  • Binden Sie Videos und andere Drittdienste auf Ihrer Website erst nach Einwilligung ein. Die Aufsicht prüft Webseiten inzwischen teilautomatisiert auf solche Einbindungen.
  • Wenn Sie Microsoft 365 einsetzen, müssen Sie die datenschutzkonforme Nutzung selbst nachweisen können; nach Einschätzung der BfDI lässt sich das auf Grundlage des aktuellen Vertrags noch nicht abschließend prüfen.

Unsere Einordnung aus dem Bericht, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Geprüft am 19. Oktober 2026. Gefunden einen Fehler? Schreiben Sie uns.

Alle 18 Behörden vergleichen

Häufige Fragen zur BfDI

Bundesbehörden und andere öffentliche Stellen des Bundes, Jobcenter, gesetzliche Krankenkassen unter Bundesaufsicht sowie Unternehmen, die Telekommunikations- und Postdienste erbringen.

Laut 34. Tätigkeitsbericht 5.329 (Vorjahr: 3.313). Nur förmliche Beschwerden nach Art. 77 DSGVO, Kalenderjahr 2025. Dazu kommen 11 Beschwerden nach Art. 80 DSGVO, 84 nach § 60 BDSG und 70 Eingaben gegen Nachrichtendienste. Eingaben insgesamt (Beschwerden und Anfragen): 11 824. Quelle: Seite 59 des Berichts.

Im Berichtszeitraum 9.110 Meldungen nach Art. 33 DSGVO (Vorjahr: 8.740). Meldungen nach Art. 33 DSGVO im Kalenderjahr 2025. Zusätzlich 60 Meldungen nach § 169 TKG; der Fließtext nennt beide zusammen (9170).

Der aktuelle 34. Tätigkeitsbericht erschien im 6. Mai 2026. Die Berichte erscheinen üblicherweise um den Mai. Wir prüfen die Veröffentlichungsseite monatlich und werten neue Berichte nach demselben Schema aus.

Weitere kostenlose Werkzeuge

Alle ohne Anmeldung, alle ohne Kosten.

Alle Werkzeuge

Werkzeuge zeigen Lücken. Schließen muss sie jemand.

Wir übernehmen Datenschutz und Informationssicherheit als externer Dienstleister — TÜV-zertifiziert, mit festem Ansprechpartner, ab 79 € im Monat.