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LDA Brandenburg: Tätigkeitsbericht Datenschutz 2025 (2025) — Zahlen und Schwerpunkte

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg — Aufsicht über Unternehmen, Vereine, Freiberufler und öffentliche Stellen im Land Brandenburg.

Tätigkeitsbericht Datenschutz 2025 · Berichtsjahr 2025

Erschienen Mai 2026 · 184 Seiten · Leitung: Dagmar Hartge

Die Zahlen des Berichts

Jede Zahl mit wörtlichem Zitat. Ein Klick auf die Seitenzahl öffnet das PDF an der Stelle.

  • Beschwerden

    1.599

    +10 % ggü. Vorjahr

    Zählweise: Schriftliche Beschwerden nach Art. 77 DSGVO, Kalenderjahr 2025. Davon 431 zur Videoüberwachung. Mehrfacheingaben ohne Zuständigkeit sind herausgerechnet.

    „Beschwerden Im Berichtszeitraum gingen bei der Landesbeauftragten 1.599"

  • Gemeldete Datenpannen (Art. 33 DSGVO)

    576

    +14 % ggü. Vorjahr

    Zählweise: Meldungen nach Art. 33 DSGVO, öffentlicher (271) und nicht-öffentlicher Bereich (305) zusammen.

    „Im Berichtszeitraum erhielt die Landesbeauftragte insgesamt 576 Meldungen von Datenschutzverletzungen. Das bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr, in welchem 506 Meldungen"

  • Beratungen und Anfragen

    477

    Zählweise: Nur schriftlich erfasste Anfragen; telefonische Beratungen werden laut Bericht nicht statistisch erfasst. Zusätzlich 68 Beratungen zur Videoüberwachung gesondert ausgewiesen.

    „jahr auch 477 Anfragen zu Datenschutzthemen, was einen leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr bedeutet."

  • Bußgeldverfahren

    25

    Zählweise: Zählt verhängte Geldbußen (25, gegen 9 Verantwortliche), nicht eingeleitete Verfahren. Laut Bericht 40 neue Sachverhalte bei der Bußgeldstelle (32 davon von Polizei oder Staatsanwaltschaft) und 49 abgeschlossene Verfahren.

    „gen der festgestellten datenschutzrechtlichen Verstöße insgesamt 25 Geldbußen. Ihre Gesamtsumme betrug knapp 109.000 Euro."

  • Festgesetzte Bußgelder

    109 Tsd. €

    Zählweise: Bericht nennt „knapp 109.000 Euro“ (gerundet); Rechtskraft nicht angegeben.

    „gen der festgestellten datenschutzrechtlichen Verstöße insgesamt 25 Geldbußen. Ihre Gesamtsumme betrug knapp 109.000 Euro."

  • Kontrollen und Prüfungen

    nicht ausgewiesen

    Zählweise: Im Bericht nicht als Zahl ausgewiesen. Gezählt werden nur die geprüften Videokameras (956), nicht Kontrollen; anlasslose Prüfungen werden als Einzelfälle beschrieben.

  • Personal (Stellen/Beschäftigte)

    46

    Zählweise: Stellen der gesamten Dienststelle (Datenschutz und Akteneinsicht), nicht Köpfe; sieben Stellen waren im Berichtsjahr zeitweise vakant.

    „Für eine recht kleine Behörde mit nur 46 Stellen sind eine hohe"

Beschwerden je 100.000 Einwohner im Ländervergleich

Nur Behörden mit ausgewertetem Bericht und ausgewiesener Zahl. Zählweisen unterscheiden sich.

  1. Hamburg 225,7
  2. Bremen 108,2
  3. Hessen 96,7
  4. Saarland 77,7
  5. Berlin 77,2
  6. Bayern 73,6
  7. Nordrhein-Westfalen 70,0
  8. Baden-Württemberg 68,3
  9. Brandenburg 62,7
  10. Schleswig-Holstein 62,2
  11. Mecklenburg-Vorpommern 61,6
  12. Sachsen-Anhalt 52,8
  13. Niedersachsen 50,3
  14. Sachsen 29,5
  15. Rheinland-Pfalz 26,9
  16. Thüringen 22,5

Worauf die LDA Brandenburg schaut

  1. KI-Training auf einem Online-Marktplatz

    • KI

    Die Behörde begleitete einen großen Online-Marktplatz, der Kundendaten für KI-Training nutzen wollte. Sie bemängelte pauschale Interessenabwägungen, eine zu allgemeine Folgenabschätzung und eine Datenschutzerklärung, aus der Nutzer den konkreten KI-Einsatz nicht erkennen konnten; das Unternehmen stellte das Training bis zur Klärung zurück.

    „von Artikel 13 DS-GVO nicht vollständig erfüllt, da Nutzerinnen und Nutzer nicht erkennen konnten, an welchen Stellen und in welcher Form KI tatsächlich im Einsatz war."

  2. Datensicherung, die beim Ransomware-Angriff mitverschlüsselt wurde

    • Datensicherheit & Datenpannen
    • Gesundheit

    Eine Arztpraxis verlor nach einem Ransomware-Angriff die Daten von über 8.000 Patienten, weil alle Sicherungsfestplatten dauerhaft am System hingen. Die Behörde sprach eine Verwarnung wegen Verstoßes gegen Art. 32 DSGVO aus.

    „Da die Ransomware auf sie zugreifen konnte, wurden die dort gespeicherten Daten mitverschlüsselt."

  3. Online-Recruiting per E-Mail

    • Werbung & Tracking
    • Auskunftsrechte

    Ein Personalvermittler schrieb Entwickler über deren Profil auf einer Softwareplattform mit Stellenangeboten an. Die Behörde wertete das als Werbung ohne Rechtsgrundlage und verwarnte zusätzlich wegen fehlender Information und unbeantworteter Auskunft.

    „Entgegen der Ansicht des Verantwortlichen stellte allein der Umstand, dass der Nutzer auf der Webseite des Online-Dienstes ein Profil angelegt hatte, keine explizite Erlaubnis für die Kontaktaufnahme dar."

  4. Videoüberwachung in Geschäften und Freizeiteinrichtungen

    • Videoüberwachung
    • Beschäftigtendatenschutz

    Videoüberwachung bleibt ein Dauerschwerpunkt mit deutlich mehr Beschwerden als im Vorjahr. In einem Barbershop, der Kunden und Beschäftigte filmte, verlangte die Behörde, zuerst mildere Mittel wie Kassensicherungen zu prüfen, und sprach eine Verwarnung aus.

    „Zudem hat ein Verantwortlicher vor dem Einsatz von Videokameras stets zu prüfen, ob gleich geeignete, mildere Mittel zur Verfügung stehen, um den beabsichtigten Zweck zu erreichen."

  5. Gehaltsnachweis im laufenden Mietverhältnis

    • Wohnen & Mieter

    Nach einem Eigentümerwechsel forderte eine Vermieterin von einer pünktlich zahlenden Mieterin einen aktuellen Gehaltsnachweis. Die Behörde sah dafür keine Rechtsgrundlage und sprach eine Warnung aus.

    „Eine Rechtsgrundlage für die Forderung eines Gehaltsnachweises bestand somit nicht."

Was das für Unternehmen in Brandenburg heißt

  • Prüfen Sie Ihre Datensicherung darauf, ob mindestens eine Kopie getrennt vom laufenden System liegt. Hängen alle Sicherungen dauerhaft am Netz, kann Ransomware sie mitverschlüsseln.
  • Wer Kundendaten für KI nutzen will, braucht je Zweck eine eigene Interessenabwägung und eine Datenschutzinformation, die den konkreten Einsatz erkennbar macht.
  • Bewerber über öffentliche Profile per E-Mail anzuschreiben, kann als Werbung ohne Rechtsgrundlage gelten. Sorgen Sie außerdem dafür, dass Auskunftsersuchen intern zur zuständigen Stelle gelangen.
  • Bevor Sie Kameras im Laden oder Betrieb aufhängen, dokumentieren Sie den konkreten Anlass und prüfen Sie mildere Mittel; Kunden- und Beschäftigtenbereiche sind besonders heikel.

Unsere Einordnung aus dem Bericht, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Geprüft am 19. Oktober 2026. Gefunden einen Fehler? Schreiben Sie uns.

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Häufige Fragen zur LDA Brandenburg

Aufsicht über Unternehmen, Vereine, Freiberufler und öffentliche Stellen im Land Brandenburg.

Laut Tätigkeitsbericht Datenschutz 2025 1.599 (Vorjahr: 1.450). Schriftliche Beschwerden nach Art. 77 DSGVO, Kalenderjahr 2025. Davon 431 zur Videoüberwachung. Mehrfacheingaben ohne Zuständigkeit sind herausgerechnet. Quelle: Seite 135 des Berichts.

Im Berichtszeitraum 576 Meldungen nach Art. 33 DSGVO (Vorjahr: 506). Meldungen nach Art. 33 DSGVO, öffentlicher (271) und nicht-öffentlicher Bereich (305) zusammen.

Der aktuelle Tätigkeitsbericht Datenschutz 2025 erschien im Mai 2026. Die Berichte erscheinen üblicherweise um den Mai. Wir prüfen die Veröffentlichungsseite monatlich und werten neue Berichte nach demselben Schema aus.

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