LfDI Bremen: 8. Jahresbericht nach der DSGVO (2025) — Zahlen und Schwerpunkte
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen — Aufsicht über Unternehmen, Vereine und öffentliche Stellen in Bremen und Bremerhaven.
8. Jahresbericht nach der DSGVO · Berichtsjahr 2025
Erschienen 16. März 2026 · 158 Seiten · Leitung: Dr. Timo Utermark
Die Zahlen des Berichts
Jede Zahl mit wörtlichem Zitat. Ein Klick auf die Seitenzahl öffnet das PDF an der Stelle.
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Beschwerden
765
+48 % ggü. Vorjahr
Zählweise: Kalenderjahr 2025, Summe der Monatstabelle (Spalten: Beschwerden, Beratungsanfragen, Meldungen Datenschutzverletzungen, Meldungen Datenschutzbeauftragte).
„Dezember 50 19 16 22 Gesamt 765 418 259 286"
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Gemeldete Datenpannen (Art. 33 DSGVO)
259
+26 % ggü. Vorjahr
Zählweise: Kalenderjahr 2025, dritte Spalte der Monatstabelle (Meldungen nach Art. 33 DSGVO). Die Pressemitteilung vom 16.03.2026 nennt abweichend 260.
„Dezember 50 19 16 22 Gesamt 765 418 259 286"
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Beratungen und Anfragen
418
Zählweise: Beratungsanfragen 2025, zweite Spalte der Monatstabelle. Laut Diagramm schriftliche und telefonische Beratungen zusammen; eine getrennte Zahl nennt der Bericht nicht.
„Dezember 50 19 16 22 Gesamt 765 418 259 286"
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Bußgeldverfahren
15
Zählweise: Zählt 2025 erlassene Bußgeldbescheide (6 gegen natürliche Personen, 9 gegen Unternehmen). Sie enthalten zusammen 101 einzelne Geldbußen; in 26 Fällen wurde abgesehen oder eingestellt.
„Von den 15 erlassenen Bescheiden wurden 14 im Berichtsjahr rechtskräftig."
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Festgesetzte Bußgelder
75 Tsd. €
−64 % ggü. Vorjahr
Zählweise: Summe der 2025 verhängten Geldbußen; 14 der 15 Bescheide wurden im Berichtsjahr rechtskräftig.
„in Höhe von 75.077 € verhängt. Im Berichtsjahr verteilten sich die Geldbußen nach Artikel 83 Datenschutzgrundverordnung wie folgt"
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Kontrollen und Prüfungen
nicht ausgewiesen
Zählweise: Im Bericht nicht als Gesamtzahl ausgewiesen.
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Personal (Stellen/Beschäftigte)
nicht ausgewiesen
Zählweise: Im Bericht nicht ausgewiesen.
Nur Behörden mit ausgewertetem Bericht und ausgewiesener Zahl. Zählweisen unterscheiden sich.
- Hamburg 225,7
- Bremen 108,2
- Hessen 96,7
- Saarland 77,7
- Berlin 77,2
- Bayern 73,6
- Nordrhein-Westfalen 70,0
- Baden-Württemberg 68,3
- Brandenburg 62,7
- Schleswig-Holstein 62,2
- Mecklenburg-Vorpommern 61,6
- Sachsen-Anhalt 52,8
- Niedersachsen 50,3
- Sachsen 29,5
- Rheinland-Pfalz 26,9
- Thüringen 22,5
Worauf die LfDI Bremen schaut
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Digitale Souveränität und Microsoft 365
- Cloud & Drittland
- Öffentliche Verwaltung
Die Behörde sieht im Einsatz von Microsoft 365 weiterhin Risiken: unklare Datenflüsse, Zugriffsmöglichkeiten aus den USA und Telemetriedaten, deren Verarbeitung Verantwortliche kaum nachvollziehen können. Sie wirbt dafür, die digitale Souveränität zur Leitidee bei der Beschaffung von IT zu machen.
„Der Einsatz der Office-Anwendung Microsoft 365 bringt datenschutzrechtlich weiterhin Risiken mit sich."
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KI-Training und KI-Verordnung
- KI
Ein Kernthema war das Verhältnis von DSGVO und KI-Verordnung, ausgelöst unter anderem durch das Training von Metas KI mit öffentlichen Facebook- und Instagram-Daten. Die Behörde betont, dass die KI-Verordnung den Datenschutz nicht einschränkt, und will das auch bei der Aufsichtsstruktur im deutschen Ausführungsgesetz berücksichtigt sehen.
„Anlässlich der Ankündigung des Meta-Konzerns mit Pressemitteilung vom 14. April 2025, die Daten ihrer volljährigen Nutzerinnen und Nutzer, die diese bei Facebook und Instagram"
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Videoüberwachung bleibt größtes Beschwerdethema
- Videoüberwachung
- Beschäftigtendatenschutz
Fast jede fünfte Beschwerde betraf Videoüberwachung, meist in der Nachbarschaft, aber auch in Cafés, Restaurants und am Arbeitsplatz. Eine dauerhafte Überwachung von Bereichen, in denen Beschäftigte überwiegend arbeiten, hält die Behörde grundsätzlich für unzulässig; Kameras in Umkleiden und Pausenräumen erst recht.
„Die Anzahl der Beschwerden stieg jedoch mit nunmehr 148 Beschwerden in diesem Bereich im Vergleich zum Vorjahr erneut an."
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WhatsApp im Betrieb unzulässig
- Beschäftigtendatenschutz
Die Behörde bekräftigt, dass WhatsApp für dienstliche Kommunikation mit Beschäftigtendaten unzulässig ist. Eine freiwillige Einwilligung der Beschäftigten hält sie wegen des Drucks im Arbeitsverhältnis und der intransparenten Verarbeitung durch Meta kaum für möglich, zumal der Adressbuch-Upload auch Kontakte ohne WhatsApp erfasst.
„Bereits mehrfach hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in den letzten Jahren darauf hingewiesen, dass die Nutzung von WhatsApp im betrieblichen Kontext,"
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Bußgelder für private Abfragen mit dienstlichem Zugang
- Öffentliche Verwaltung
- Datensicherheit & Datenpannen
Wie im Vorjahr ahndete die Behörde mehrere Fälle, in denen Beschäftigte ihren beruflichen Zugriff für private Abfragen nutzten; in drei Fällen ging es um Melderegisterauskünfte, die Geldbußen richteten sich gegen die handelnden Personen selbst. Solche Mitarbeiterexzesse beschädigen aus ihrer Sicht das Vertrauen in den Umgang mit personenbezogenen Daten erheblich.
„Privatmotivierte unbefugte Abfragen durch Beschäftigte öffentlicher Stellen sind in hohem Maße dazu geeignet,"
Was das für Unternehmen in Bremen heißt
- Verzichten Sie auf WhatsApp für dienstliche Absprachen mit Beschäftigtendaten und stellen Sie einen datenschutzfreundlichen Messenger bereit. Die Bremer Aufsicht hält eine wirksame Einwilligung der Beschäftigten kaum für möglich.
- Wenn Sie Kameras im Betrieb einsetzen, lassen Sie den Beschäftigten Bereiche ohne Überwachung. Dauerhafte Videoüberwachung von Arbeitsplätzen ist nach Ansicht der Behörde grundsätzlich unzulässig.
- Löschen Sie Unterlagen abgelehnter oder zurückgezogener Bewerbungen spätestens sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens. Längere Speicherung hat die Behörde bei mehreren Unternehmen beanstandet.
- Beschränken Sie Zugriffsrechte auf das Nötige und protokollieren Sie Abfragen. Private Abfragen mit dienstlichem Zugang werden in Bremen wiederholt mit Bußgeldern gegen die handelnden Personen geahndet.
Unsere Einordnung aus dem Bericht, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Geprüft am 19. Oktober 2026. Gefunden einen Fehler? Schreiben Sie uns.
Alle 18 Behörden vergleichenHäufige Fragen zur LfDI Bremen
Aufsicht über Unternehmen, Vereine und öffentliche Stellen in Bremen und Bremerhaven.
Laut 8. Jahresbericht nach der DSGVO 765 (Vorjahr: 516). Kalenderjahr 2025, Summe der Monatstabelle (Spalten: Beschwerden, Beratungsanfragen, Meldungen Datenschutzverletzungen, Meldungen Datenschutzbeauftragte). Quelle: Seite 150 des Berichts.
Im Berichtszeitraum 259 Meldungen nach Art. 33 DSGVO (Vorjahr: 205). Kalenderjahr 2025, dritte Spalte der Monatstabelle (Meldungen nach Art. 33 DSGVO). Die Pressemitteilung vom 16.03.2026 nennt abweichend 260.
Der aktuelle 8. Jahresbericht nach der DSGVO erschien im 16. März 2026. Die Berichte erscheinen üblicherweise um den März. Wir prüfen die Veröffentlichungsseite monatlich und werten neue Berichte nach demselben Schema aus.
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