Aufsicht Mecklenburg-Vorpommern Stand:

LfDI M-V: 20. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz (2024) — Zahlen und Schwerpunkte

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern — Aufsicht über Unternehmen, Vereine und öffentliche Stellen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.

20. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz · Berichtsjahr 2024

Für 2025 liegt von dieser Behörde noch kein Bericht vor — die Zahlen sind älter als bei den meisten anderen.

Erschienen Februar 2026 · 84 Seiten · Leitung: Sebastian Schmidt

Die Zahlen des Berichts

Jede Zahl mit wörtlichem Zitat. Ein Klick auf die Seitenzahl öffnet das PDF an der Stelle.

  • Beschwerden

    969

    +8 % ggü. Vorjahr

    Zählweise: Der Bericht fasst „Eingaben und Beschwerden“ zusammen; keine Trennung nach öffentlichem und nicht-öffentlichem Bereich.

    „steigerte sich im Berichtszeitraum 2024 noch einmal von 898 im Jahr 2023 auf 969 Beschwerden im Jahr 2024."

  • Gemeldete Datenpannen (Art. 33 DSGVO)

    290

    −28 % ggü. Vorjahr

    „reduzierten sich die Datenpannenmeldungen gem. Art. 33 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Berichtszeitraum auf 290 Meldungen gegenüber 401 Meldungen in 2023."

  • Beratungen und Anfragen

    nicht ausgewiesen

    Zählweise: Im Bericht nicht als Zahl ausgewiesen; die Behörde beschreibt nur ein gestiegenes Beratungsaufkommen.

  • Bußgeldverfahren

    nicht ausgewiesen

    Zählweise: Im Bericht nicht als Zahl ausgewiesen; nur Einzelfälle (Krankenhaus, unbefugte Datenabfragen durch Beschäftigte).

  • Festgesetzte Bußgelder

    nicht ausgewiesen

    Zählweise: Im Bericht nicht ausgewiesen.

  • Kontrollen und Prüfungen

    nicht ausgewiesen

    Zählweise: Eine Gesamtzahl der Kontrollen ist nicht ausgewiesen. Belegt sind nur 26 unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen zur Videoüberwachung.

    „Im Jahr 2024 führten die Mitarbeiter:innen unserer Behörde insgesamt 26 unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen zur Videoüberwachung im gesamten Landesbereich durch."

  • Personal (Stellen/Beschäftigte)

    nicht ausgewiesen

    Zählweise: Im Bericht nicht ausgewiesen.

Beschwerden je 100.000 Einwohner im Ländervergleich

Nur Behörden mit ausgewertetem Bericht und ausgewiesener Zahl. Zählweisen unterscheiden sich.

  1. Hamburg 225,7
  2. Bremen 108,2
  3. Hessen 96,7
  4. Saarland 77,7
  5. Berlin 77,2
  6. Bayern 73,6
  7. Nordrhein-Westfalen 70,0
  8. Baden-Württemberg 68,3
  9. Brandenburg 62,7
  10. Schleswig-Holstein 62,2
  11. Mecklenburg-Vorpommern 61,6
  12. Sachsen-Anhalt 52,8
  13. Niedersachsen 50,3
  14. Sachsen 29,5
  15. Rheinland-Pfalz 26,9
  16. Thüringen 22,5

Worauf die LfDI M-V schaut

  1. Videoüberwachung in Fitnessstudios

    • Videoüberwachung
    • Beschäftigtendatenschutz

    Bei Vor-Ort-Kontrollen fiel auf, dass Studios auch Beschäftigte und Aufenthaltsbereiche filmen. Sitz- und Ruhezonen gehören laut Behörde zum Freizeitbereich und dürfen im Regelfall nicht überwacht werden. Diebstahlschutz rechtfertigt keine Rundumüberwachung.

    „Darüber hinaus ist eine Videoüberwachung von Aufenthaltsbereichen in einem Fitnessstudio im Regelfall datenschutzrechtlich unzulässig."

  2. Unangekündigte Kontrollen von Kameras

    • Videoüberwachung

    Bei unklaren Beschwerden über Kameras an Grundstücken und Betriebsgeländen kommt die Behörde grundsätzlich unangekündigt vorbei. 2024 waren es 26 solcher Kontrollen. Viele Fälle ließen sich vor Ort ohne förmliches Verfahren klären.

    „Bei unklaren oder sich widersprechenden Sachverhalten wird daher grundsätzlich eine unangekündigte Vor-Ort-Kontrolle durch den LfDI MV durchgeführt."

  3. Selbstauskunft vor der Wohnungsbesichtigung

    • Wohnen & Mieter

    Vermieter, Makler und Hausverwaltungen dürfen vor einer Besichtigung nur erheben, was für den Termin nötig ist. Fragen zu Einkommen oder Bonität sind erst später zulässig, wenn jemand die Wohnung konkret anmieten will.

    „Streben Mietinteressierte zunächst nur eine Besichtigung der Räumlichkeiten an, so ist es in aller Regel nicht erforderlich, Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen zu erfragen."

  4. Bußgeld wegen offener Patientenakten

    • Datensicherheit & Datenpannen
    • Gesundheit

    In einem frei zugänglichen Baustellenbereich eines Krankenhauses lagen über 100 alte Patientenakten in einem defekten Schrank. Die Behörde verhängte ein Bußgeld. Dass das Haus sofort reagierte und kooperierte, senkte die Höhe deutlich.

    „Diese Umstände flossen unmittelbar in die Bemessung des Bußgeldes ein und führten deutlich zu dessen Reduzierung."

  5. Unbefugte Abfragen durch Beschäftigte

    • Beschäftigtendatenschutz
    • Datensicherheit & Datenpannen

    Beschäftigte in Behörden und Krankenhäusern fragen Daten aus Neugier ab. Vor Gericht berufen sie sich dann auf weitergegebene Passwörter und umgangene Bildschirmsperren. Die Behörde empfiehlt, die Anmeldung am Arbeitsplatz so zu gestalten, dass jeder Zugriff eindeutig einer Person zuzuordnen ist.

    „Der LfDI MV empfiehlt daher Polizei, öffentlichen Stellen und Krankenhäusern, die internen Authentifizierungsprozesse zu überprüfen."

Was das für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern heißt

  • Kameras in Pausen-, Sitz- und Ruhebereichen sind im Regelfall unzulässig, auch wenn es um Diebstahlschutz geht.
  • Mit unangekündigtem Besuch rechnen: Bei Kamera-Beschwerden prüft die Behörde vor Ort und kann Fälle dort klären.
  • Alte Papierakten nach Fristablauf vernichten und verschlossen lagern; offene Akten führen in der Regel zu einem Bußgeld.
  • Zugriffe auf Kunden- oder Patientendaten protokollieren und jedem Beschäftigten ein eigenes Login geben; geteilte Passwörter schwächen jeden Nachweis.

Unsere Einordnung aus dem Bericht, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Geprüft am 19. Oktober 2026. Gefunden einen Fehler? Schreiben Sie uns.

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Häufige Fragen zur LfDI M-V

Aufsicht über Unternehmen, Vereine und öffentliche Stellen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.

Laut 20. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz 969 (Vorjahr: 898). Der Bericht fasst „Eingaben und Beschwerden“ zusammen; keine Trennung nach öffentlichem und nicht-öffentlichem Bereich. Quelle: Seite 9 des Berichts.

Im Berichtszeitraum 290 Meldungen nach Art. 33 DSGVO (Vorjahr: 401).

Der aktuelle 20. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz erschien im Februar 2026. Die Berichte erscheinen üblicherweise um den Februar. Wir prüfen die Veröffentlichungsseite monatlich und werten neue Berichte nach demselben Schema aus.

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