LDI NRW: 31. Bericht zum Datenschutz (2025) — Zahlen und Schwerpunkte
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen — Aufsicht über Unternehmen, Vereine und öffentliche Stellen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
31. Bericht zum Datenschutz · Berichtsjahr 2025
Erschienen April 2026 · 164 Seiten · Leitung: Bettina Gayk
Die Zahlen des Berichts
Jede Zahl mit wörtlichem Zitat. Ein Klick auf die Seitenzahl öffnet das PDF an der Stelle.
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Beschwerden
12.592
+67 % ggü. Vorjahr
Zählweise: Beschwerden nach Art. 77 DS-GVO, Kalenderjahr 2025, öffentlicher und nicht-öffentlicher Bereich zusammen. Insgesamt gingen 18.060 schriftliche Eingaben ein (einschließlich Datenpannen und Beratungsanfragen).
„Im Jahr 2025 haben uns 12.592 Beschwerden erreicht."
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Gemeldete Datenpannen (Art. 33 DSGVO)
2.844
+31 % ggü. Vorjahr
Zählweise: Häufigste Ursachen laut Bericht: Cyberangriffe (34 %), Fehlversand (24 %), andere unbefugte Weitergabe (20 %).
„Meldungen nach Art. 33 DS-GVO zu sog. Datenpannen haben uns 2.844 erreicht. Im Jahr 2024 waren es 2.170"
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Beratungen und Anfragen
904
Zählweise: Nur schriftliche Beratungsanfragen; telefonische Anfragen erfasst die Behörde nicht.
„Schriftliche Beratungsanfragen haben wir insgesamt 904 erhalten"
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Bußgeldverfahren
141
Zählweise: Eingeleitete oder übernommene Verfahren. Erlassen wurden 53 Bußgeldbescheide.
„Zentralen Bußgeldstelle der LDI NRW 141 Bußgeldverfahren eingeleitet bzw. zur weiteren Verfolgung von den Staatsanwaltschaften übernommen."
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Festgesetzte Bußgelder
432 Tsd. €
Zählweise: Median 500 Euro: Ein einzelnes Bußgeld (300.000 Euro) macht den Großteil der Summe aus.
„Die Summe aller Bußgelder beträgt 431.900 Euro, das höchste Bußgeld betrug 300.000 Euro, der Mittelwert aller Bußgelder beträgt 8.150 Euro und der Median 500 Euro."
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Kontrollen und Prüfungen
nicht ausgewiesen
Zählweise: Im Bericht nicht als Zahl ausgewiesen.
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Personal (Stellen/Beschäftigte)
nicht ausgewiesen
Zählweise: Im Bericht nicht ausgewiesen.
Nur Behörden mit ausgewertetem Bericht und ausgewiesener Zahl. Zählweisen unterscheiden sich.
- Hamburg 225,7
- Bremen 108,2
- Hessen 96,7
- Saarland 77,7
- Berlin 77,2
- Bayern 73,6
- Nordrhein-Westfalen 70,0
- Baden-Württemberg 68,3
- Brandenburg 62,7
- Schleswig-Holstein 62,2
- Mecklenburg-Vorpommern 61,6
- Sachsen-Anhalt 52,8
- Niedersachsen 50,3
- Sachsen 29,5
- Rheinland-Pfalz 26,9
- Thüringen 22,5
Worauf die LDI NRW schaut
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300.000 Euro Bußgeld gegen ein Telekommunikationsunternehmen
- Werbung & Tracking
- Auskunftsrechte
Ein Anbieter aus NRW verschickte fast zwei Jahre lang irreführende, personalisierte Werbeschreiben und ignorierte Auskunftsrechte und Anfragen der Behörde. Das brachte 2025 das höchste Bußgeld des Jahres.
„Ein Telekommunikationsunternehmen aus NRW ignoriert seit Jahren Betroffenenrechte und Transparenzpflichten."
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Warenkorb-Erinnerungen sind Werbung
- Werbung & Tracking
Erinnerungsmails nach einem abgebrochenen Einkauf gelten laut Behörde nicht als Servicekommunikation, sondern als Werbung. Bei Neukunden braucht es eine Einwilligung; bei Bestandskunden sind in engem Rahmen Ausnahmen möglich.
„Bei Erinnerungsmails handelt es sich nämlich um Werbung und nicht – wie der Händler im konkreten Fall bei der LDI NRW annahm – um Servicekommunikation."
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Gastzugang im Online-Handel
- Werbung & Tracking
- Sonstiges
Die Aufsichtsbehörden verlangen, dass Kunden ohne Kundenkonto bestellen können. Kundenkonten sammeln viele Daten, die Rückschlüsse auf Vorlieben zulassen.
„Im Online-Handel müssen deshalb in der Regel Bestellungen ohne Kund*innenkonten möglich sein"
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GPS-Ortung von Dienstwagen
- Beschäftigtendatenschutz
Flottenortung ist mit klarem, dokumentiertem Zweck zulässig, darf aber nicht in Dauerüberwachung umschlagen. Eine Einwilligung der Beschäftigten trägt im Dienst meist nicht. Privatfahrten sollten Beschäftigte selbst von der Ortung ausnehmen können.
„Das GPS-System sollte die Option bieten, die Ortung während der Privatfahrten selbstständig auszuschalten"
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Woher Datenpannen kommen
- Datensicherheit & Datenpannen
Ein Drittel der 2.844 gemeldeten Datenpannen ging auf Cyberangriffe zurück. Fast ein Viertel entstand durch Fehlversand, also Post oder E-Mails an die falsche Adresse.
„34 Prozent Cyberangriffe 24 Prozent Fehlversand"
Was das für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen heißt
- Auskunftsersuchen und Schreiben der Aufsicht fristgerecht beantworten: Wer die Behörde ignoriert, riskiert ein hohes Bußgeld.
- Warenkorb-Erinnerungen nur mit Einwilligung verschicken, bei Bestandskunden nur im engen Rahmen des Wettbewerbsrechts.
- Im Onlineshop eine Gastbestellung ohne Kundenkonto anbieten.
- Fehlversand ist die zweithäufigste Pannenursache: E-Mail-Verteiler und Empfängerauswahl absichern.
Unsere Einordnung aus dem Bericht, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Geprüft am 19. Oktober 2026. Gefunden einen Fehler? Schreiben Sie uns.
Alle 18 Behörden vergleichenHäufige Fragen zur LDI NRW
Aufsicht über Unternehmen, Vereine und öffentliche Stellen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Laut 31. Bericht zum Datenschutz 12.592 (Vorjahr: 7.539). Beschwerden nach Art. 77 DS-GVO, Kalenderjahr 2025, öffentlicher und nicht-öffentlicher Bereich zusammen. Insgesamt gingen 18.060 schriftliche Eingaben ein (einschließlich Datenpannen und Beratungsanfragen). Quelle: Seite 126 des Berichts.
Im Berichtszeitraum 2.844 Meldungen nach Art. 33 DSGVO (Vorjahr: 2.170). Häufigste Ursachen laut Bericht: Cyberangriffe (34 %), Fehlversand (24 %), andere unbefugte Weitergabe (20 %).
Der aktuelle 31. Bericht zum Datenschutz erschien im April 2026. Die Berichte erscheinen üblicherweise um den April. Wir prüfen die Veröffentlichungsseite monatlich und werten neue Berichte nach demselben Schema aus.
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