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UDZ Saarland: 34. Tätigkeitsbericht Datenschutz 2025 (Landtagsdrucksache 17/1987) (2025) — Zahlen und Schwerpunkte

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland — Aufsicht über Unternehmen, Vereine und öffentliche Stellen mit Sitz im Saarland.

34. Tätigkeitsbericht Datenschutz 2025 (Landtagsdrucksache 17/1987) · Berichtsjahr 2025

Erschienen 18. März 2026 · 144 Seiten · Leitung: Monika Grethel

Die Zahlen des Berichts

Jede Zahl mit wörtlichem Zitat. Ein Klick auf die Seitenzahl öffnet das PDF an der Stelle.

  • Beschwerden

    783

    +39 % ggü. Vorjahr

    Zählweise: Nur schriftliche Beschwerden nach DSK-Zählweise. Laut Grafik entfallen 82 % auf nicht-öffentliche Stellen.

    „Im Berichtsjahr 2025 lag die Zahl der Beschwerdeverfahren mit insgesamt 783 deutlich über dem Niveau des Vorjahres (2024: 565)."

  • Gemeldete Datenpannen (Art. 33 DSGVO)

    913

    +3 % ggü. Vorjahr

    Zählweise: Kapitel 8.2 desselben Berichts nennt 914 Meldungen; wir übernehmen die Zahl aus der Statistik.

    „Hier ist im Berichtsjahr ein Zuwachs von 885 Meldungen im Jahr 2024 auf 913 Meldungen im Jahr 2025 festzustellen."

  • Beratungen und Anfragen

    272

    Zählweise: Nur schriftliche Beratungen; mündliche Beratungen werden nicht gezählt.

    „Die Anzahl an Beratungsverfahren im Jahr 2025 beträgt 272 (2024: 264)."

  • Bußgeldverfahren

    63

    Zählweise: Geführte Verfahren. Als Abhilfemaßnahme weist die Statistik 9 Geldbußen aus.

    „Im Jahr 2025 führte das Unabhängige Datenschutzzentrum insgesamt sechs Gerichts- und 63 Bußgeldverfahren."

  • Festgesetzte Bußgelder

    nicht ausgewiesen

    Zählweise: Im Bericht nicht ausgewiesen.

  • Kontrollen und Prüfungen

    nicht ausgewiesen

    Zählweise: Im Bericht nicht als Zahl ausgewiesen.

  • Personal (Stellen/Beschäftigte)

    nicht ausgewiesen

    Zählweise: Im Bericht nicht ausgewiesen.

Beschwerden je 100.000 Einwohner im Ländervergleich

Nur Behörden mit ausgewertetem Bericht und ausgewiesener Zahl. Zählweisen unterscheiden sich.

  1. Hamburg 225,7
  2. Bremen 108,2
  3. Hessen 96,7
  4. Saarland 77,7
  5. Berlin 77,2
  6. Bayern 73,6
  7. Nordrhein-Westfalen 70,0
  8. Baden-Württemberg 68,3
  9. Brandenburg 62,7
  10. Schleswig-Holstein 62,2
  11. Mecklenburg-Vorpommern 61,6
  12. Sachsen-Anhalt 52,8
  13. Niedersachsen 50,3
  14. Sachsen 29,5
  15. Rheinland-Pfalz 26,9
  16. Thüringen 22,5

Worauf die UDZ Saarland schaut

  1. Phishing und unsichere Drittanbieter-Software

    • Datensicherheit & Datenpannen

    Neben Fehlversand gehen viele Datenpannen auf Phishing und Lücken in eingekaufter Hard- und Software zurück. Die Behörde empfiehlt Spamfilter und E-Mail-Schutz mit SPF, DKIM und DMARC sowie Schulungen, damit Beschäftigte Angriffe erkennen und ohne Angst melden.

    „die Einrichtung und Anpassung von Spamfiltern sowie weiterer E-Mail-Sicherheitsmechanismen wie SPF, DKIM und DMARC"

  2. Telefonwerbung bei Zahnärzten: Untersagung bestätigt

    • Werbung & Tracking

    Das Bundesverwaltungsgericht hat 2025 eine Untersagung der Behörde aus dem Jahr 2017 bestätigt. Ein Händler hatte Einzelpraxen ohne Einwilligung zu Werbezwecken angerufen. Auch im B2B-Geschäft braucht Telefonwerbung eine tragfähige Grundlage.

    „erfolgte die bereits im Jahr 2017 aufsichtsbehördlich untersagte Verarbeitung personenbezogener Daten von Einzelzahnärztinnen"

  3. Automatische Ablehnung per Score-Wert

    • KI
    • Sonstiges

    Ein Carsharing-Anbieter lehnte Interessenten allein aufgrund eines externen Bonitäts-Scores ab, ohne dass ein Mensch eingreifen konnte. Die Behörde sah darin einen Verstoß gegen das Verbot rein automatisierter Entscheidungen nach Art. 22 DSGVO.

    „kann dies einen Verstoß gegen Art. 22 Abs. 1 DSGVO darstellen"

  4. Forderung über den Arbeitgeber eingetrieben

    • Beschäftigtendatenschutz
    • Sonstiges

    Ein Anwalt schrieb wegen einer offenen Forderung an die Funktionsadresse des Arbeitgebers einer vermeintlichen Angehörigen. Das war rechtswidrig. Kontakt über den Arbeitsplatz ist nur diskret und ohne Nennung des Grundes zulässig.

    „Diese Form der Kontaktaufnahme war rechtswidrig und verletzte die betroffene Arbeitnehmerin in ihren datenschutzrechtlichen Positionen."

  5. Dashcams und Kameras unterwegs

    • Videoüberwachung

    Die Verfahren zu Dashcams in Privatfahrzeugen nehmen zu. Nach einem EuGH-Urteil vom 18. Dezember 2025 gilt die Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO. Wie eine Dashcam dann noch zulässig betrieben werden kann, hält die Behörde vorerst für offen.

    „Angesichts einer Zunahme an Verfahren betreffend den Einsatz von Dashcams in privaten Fahrzeugen"

Was das für Unternehmen in Saarland heißt

  • E-Mail-Absicherung mit SPF, DKIM und DMARC einrichten und Beschäftigte regelmäßig zu Phishing schulen.
  • Kaltakquise am Telefon auch gegenüber Geschäftskunden nur mit belastbarer Einwilligung oder Rechtsgrundlage.
  • Ablehnungen nicht allein einem Score oder Algorithmus überlassen: Ein Mensch muss eingreifen können.
  • Forderungsmanagement: Schuldner nie über den Arbeitgeber mit Nennung des Grundes ansprechen.

Unsere Einordnung aus dem Bericht, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Geprüft am 19. Oktober 2026. Gefunden einen Fehler? Schreiben Sie uns.

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Häufige Fragen zur UDZ Saarland

Aufsicht über Unternehmen, Vereine und öffentliche Stellen mit Sitz im Saarland.

Laut 34. Tätigkeitsbericht Datenschutz 2025 (Landtagsdrucksache 17/1987) 783 (Vorjahr: 565). Nur schriftliche Beschwerden nach DSK-Zählweise. Laut Grafik entfallen 82 % auf nicht-öffentliche Stellen. Quelle: Seite 14 des Berichts.

Im Berichtszeitraum 913 Meldungen nach Art. 33 DSGVO (Vorjahr: 885). Kapitel 8.2 desselben Berichts nennt 914 Meldungen; wir übernehmen die Zahl aus der Statistik.

Der aktuelle 34. Tätigkeitsbericht Datenschutz 2025 (Landtagsdrucksache 17/1987) erschien im 18. März 2026. Die Berichte erscheinen üblicherweise um den März. Wir prüfen die Veröffentlichungsseite monatlich und werten neue Berichte nach demselben Schema aus.

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