Aufsicht Thüringen Stand:

TLfDI: 7. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz nach der DS-GVO 2024 (2024) — Zahlen und Schwerpunkte

Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit — Aufsicht über Unternehmen, Vereine und öffentliche Stellen mit Sitz in Thüringen.

7. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz nach der DS-GVO 2024 · Berichtsjahr 2024

Für 2025 liegt von dieser Behörde noch kein Bericht vor — die Zahlen sind älter als bei den meisten anderen.

Erschienen Dezember 2025 · 157 Seiten · Leitung: Tino Melzer

Die Zahlen des Berichts

Jede Zahl mit wörtlichem Zitat. Ein Klick auf die Seitenzahl öffnet das PDF an der Stelle.

  • Beschwerden

    468

    Zählweise: Kalenderjahr 2024: 305 gegen nicht-öffentliche und 163 gegen öffentliche Stellen. Insgesamt verzeichnete die Behörde 19.042 Posteingänge.

    „Im Berichtszeitraum gingen 468 Beschwerden nach Art. 77 Abs. 1 DS-GVO ein"

  • Gemeldete Datenpannen (Art. 33 DSGVO)

    330

    „Insgesamt gab es 330 Meldungen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nach Art. 33 DS-GVO."

  • Beratungen und Anfragen

    nicht ausgewiesen

    Zählweise: Im Bericht nicht als Zahl ausgewiesen.

  • Bußgeldverfahren

    135

    Zählweise: Eröffnete Verfahren, öffentlicher und nicht-öffentlicher Bereich. Erlassen wurden 38 Bußgeldbescheide, überwiegend wegen unbefugter Videoüberwachung.

    „Es wurden im Berichtsjahr 135 Bußgeldverfahren eröffnet, das sind gut 17 Prozent mehr als im Vorjahr."

  • Festgesetzte Bußgelder

    51 Tsd. €

    Zählweise: Festgesetzt, davon 27 Bescheide bis Jahresende rechtskräftig.

    „Die Höhe der insgesamt festgesetzten Bußgelder betrug 50.840 Euro, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um gut 61 Prozent bedeutet."

  • Kontrollen und Prüfungen

    nicht ausgewiesen

    Zählweise: Im Bericht nicht als Zahl ausgewiesen.

  • Personal (Stellen/Beschäftigte)

    nicht ausgewiesen

    Zählweise: Im Bericht nicht ausgewiesen.

Beschwerden je 100.000 Einwohner im Ländervergleich

Nur Behörden mit ausgewertetem Bericht und ausgewiesener Zahl. Zählweisen unterscheiden sich.

  1. Hamburg 225,7
  2. Bremen 108,2
  3. Hessen 96,7
  4. Saarland 77,7
  5. Berlin 77,2
  6. Bayern 73,6
  7. Nordrhein-Westfalen 70,0
  8. Baden-Württemberg 68,3
  9. Brandenburg 62,7
  10. Schleswig-Holstein 62,2
  11. Mecklenburg-Vorpommern 61,6
  12. Sachsen-Anhalt 52,8
  13. Niedersachsen 50,3
  14. Sachsen 29,5
  15. Rheinland-Pfalz 26,9
  16. Thüringen 22,5

Worauf die TLfDI schaut

  1. Bußgelder vor allem wegen Videoüberwachung

    • Videoüberwachung

    Von 38 Bußgeldbescheiden richteten sich die meisten wie in den Vorjahren gegen Betreiber unzulässiger Kameras. Auch bei den Beschwerden bleibt Videoüberwachung ein Schwerpunkt.

    „sich die Bußgeldbescheide erneut schwerpunktmäßig gegen die Betreiber unbefugter Videoüberwachung"

  2. Arbeitsvertrag im Gruppenchat

    • Beschäftigtendatenschutz

    Ein Pflegeunternehmen stellte die erste Seite eines Arbeitsvertrags in einen Messenger-Gruppenchat und löschte sie gleich wieder. Die Behörde verwarnte das Unternehmen. Das Verwaltungsgericht Weimar bestätigte die Verwarnung: Kollegen sind in diesem Fall Dritte.

    „Der Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters hat in einem Gruppenchat nichts zu suchen, selbst dann nicht, wenn er sofort wieder gelöscht wird."

  3. Betriebsrat gab Kündigungsgründe weiter

    • Beschäftigtendatenschutz
    • Gesundheit

    Der Betriebsrat eines Krankenhauses informierte den Konzernbetriebsrat über eine Kündigung samt Gesundheitsgründen. Das war nicht erforderlich. Die Behörde verwarnte den Betriebsrat; künftig sollen solche Informationen möglichst anonymisiert fließen.

    „Der TLfDI hat gegenüber dem Betriebsrat des Krankenhauses eine Verwarnung ausgesprochen."

  4. Nur ein Datenschutzbeauftragter je Verantwortungsbereich

    • Sonstiges

    Mehrere Personen können sich das Amt nicht teilen und gegenseitig vertreten. Aufteilen lässt es sich nur bei klar abgegrenzten Zuständigkeiten. Dann sind die Kontaktdaten aller Beauftragten zu veröffentlichen und der Behörde zu melden.

    „Aus der Rechtsstellung und den Aufgaben ergibt sich aber, dass grundsätzlich nur eine Person zum Datenschutzbeauftragten berufen werden kann."

  5. Unternehmensverkauf: Erleichterung für Kleinbetriebe

    • Werbung & Tracking
    • Sonstiges

    Nach dem DSK-Beschluss zum Asset Deal dürfen Kleinst- und Kleinunternehmen Kundendaten beim Verkauf mit einer Widerspruchslösung übergeben. Altdaten muss der Käufer getrennt halten; für andere Zwecke braucht er eine Einwilligung.

    „Der Erwerber darf diese Daten zu anderen Zwecken nur mit einer wirksamen Einwilligung der Kundinnen und Kunden nutzen."

Was das für Unternehmen in Thüringen heißt

  • Personalunterlagen nie in Messenger-Gruppen teilen, auch nicht kurz: Schon das Einstellen ist ein Verstoß.
  • Kameras vorher rechtlich prüfen: Unzulässige Videoüberwachung ist in Thüringen der häufigste Bußgeldgrund.
  • Einen Datenschutzbeauftragten benennen, nicht mehrere gleichrangige, und die Benennung der Behörde melden.
  • Beim Verkauf eines Kleinbetriebs Kunden vorab über die Datenübergabe informieren und ein Widerspruchsrecht einräumen.

Unsere Einordnung aus dem Bericht, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Häufige Fragen zur TLfDI

Aufsicht über Unternehmen, Vereine und öffentliche Stellen mit Sitz in Thüringen.

Laut 7. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz nach der DS-GVO 2024 468. Kalenderjahr 2024: 305 gegen nicht-öffentliche und 163 gegen öffentliche Stellen. Insgesamt verzeichnete die Behörde 19.042 Posteingänge. Quelle: Seite 13 des Berichts.

Im Berichtszeitraum 330 Meldungen nach Art. 33 DSGVO.

Der aktuelle 7. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz nach der DS-GVO 2024 erschien im Dezember 2025. Die Berichte erscheinen üblicherweise um den Dezember. Wir prüfen die Veröffentlichungsseite monatlich und werten neue Berichte nach demselben Schema aus.

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