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BayLDA: 15. Tätigkeitsbericht (2025) — Zahlen und Schwerpunkte

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht — Unternehmen, Vereine, Freiberufler und andere nicht-öffentliche Stellen in Bayern; für Behörden und Kommunen in Bayern ist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz zuständig.

15. Tätigkeitsbericht · Berichtsjahr 2025

Erschienen 12. März 2026 · 84 Seiten · Leitung: Michael Will (Präsident)

Die Zahlen des Berichts

Jede Zahl mit wörtlichem Zitat. Ein Klick auf die Seitenzahl öffnet das PDF an der Stelle.

  • Beschwerden

    9.746

    +61 % ggü. Vorjahr

    Zählweise: Zählt Beschwerden und Kontrollanregungen zusammen (Kalenderjahr 2025, +61 % zum Vorjahr): 67 % förmliche Beschwerden, 21 % Kontrollanregungen, 12 % noch nicht bewertete Eingänge. Das Zitat stammt aus einer zweispaltigen Seite.

    „Im Jahr 2025 erreichten das BayLDA insgesamt 9746 Beschwerden und Kontrollanregungen. Gegenüber dem Vorjahr stellt dies einen Anstieg um 61 % dar."

  • Gemeldete Datenpannen (Art. 33 DSGVO)

    3.603

    +23 % ggü. Vorjahr

    Zählweise: Meldungen von Datenschutzverletzungen im Kalenderjahr 2025 (+23 % zum Vorjahr); darunter 524 Ransomware-Fälle.

    „Im Jahr 2025 gingen beim BayLDA 3603 Datenpannenmeldungen ein."

  • Beratungen und Anfragen

    1.274

    Zählweise: Nur schriftliche Beratungsanfragen: 614 Bürger- und 660 Unternehmensberatungen. Laut Bericht ein Allzeittief, weil Beschwerden Vorrang haben.

    „Im Jahr 2025 wurden 1274 schriftliche Beratungsanfragen (aufgeteilt in Bürgerberatungen 614 und Unternehmensberatungen 660) bearbeitet."

  • Bußgeldverfahren

    nicht ausgewiesen

    Zählweise: Im Bericht nicht ausgewiesen. Es heißt nur, die Anzahl der verhängten Geldbußen steige weiter; die meisten Fälle gehen auf Anzeigen der Polizei zurück.

  • Festgesetzte Bußgelder

    nicht ausgewiesen

    Zählweise: Im Bericht nicht als Zahl ausgewiesen, nur „insgesamt hohe fünfstellige Höhe“; nicht alle Bescheide waren bei Redaktionsschluss rechtskräftig.

  • Kontrollen und Prüfungen

    nicht ausgewiesen

    Zählweise: Im Bericht nicht ausgewiesen.

  • Personal (Stellen/Beschäftigte)

    43

    Zählweise: Nominell 43 Planstellen im Berichtszeitraum, nicht Köpfe. Das Zitat stammt aus einer zweispaltigen Seite, der Satz lautet: „Die Personalausstattung des BayLDA im Berichtszeitraum belief sich auf nominell 43 Planstellen.“

    „Die Personalausstattung des BayLDA im Berichtszeitraum belief sich auf nominell 43 Planstellen."

Beschwerden je 100.000 Einwohner im Ländervergleich

Nur Behörden mit ausgewertetem Bericht und ausgewiesener Zahl. Zählweisen unterscheiden sich.

  1. Hamburg 225,7
  2. Bremen 108,2
  3. Hessen 96,7
  4. Saarland 77,7
  5. Berlin 77,2
  6. Bayern 73,6
  7. Nordrhein-Westfalen 70,0
  8. Baden-Württemberg 68,3
  9. Brandenburg 62,7
  10. Schleswig-Holstein 62,2
  11. Mecklenburg-Vorpommern 61,6
  12. Sachsen-Anhalt 52,8
  13. Niedersachsen 50,3
  14. Sachsen 29,5
  15. Rheinland-Pfalz 26,9
  16. Thüringen 22,5

Worauf die BayLDA schaut

  1. Einwilligung in Werbung muss beweisbar sein

    • Werbung & Tracking

    Beschwerden über Werbung nach angeblicher Teilnahme an Online-Gewinnspielen haben zugenommen. Das BayLDA verlangt einen vollständigen Nachweis jeder einzelnen Einwilligung; eine gespeicherte IP-Adresse mit Zeitstempel reicht dafür nicht.

    „Das bloße Abspeichern einer IP-Adresse und die Behauptung, dass von dieser eine Einwilligung erteilt worden sei, genügen den Anforderungen an eine Nachweisbarkeit nicht."

  2. GPS-Tracking in Firmenfahrzeugen

    • Beschäftigtendatenschutz

    GPS-Tracker in Dienstwagen sind laut BayLDA nur in Ausnahmefällen zulässig; zur Kontrolle von Arbeitszeit oder Route ist eine Ortung grundsätzlich nicht erforderlich. Eine Einzelunternehmerin, die heimlich AirTags im Firmenwagen versteckte, erhielt eine Geldbuße im oberen vierstelligen Bereich.

    „Die Ortung eines Beschäftigten ist in einem Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich nicht erforderlich, um den Arbeitsvertrag erfüllen zu können."

  3. KI-Transkription von Videokonferenzen

    • KI
    • Beschäftigtendatenschutz

    Viele Unternehmen fragten, ob sie Besprechungen automatisch mitschreiben lassen dürfen. Das BayLDA hält das auch ohne Einwilligung für möglich, verlangt aber eine dokumentierte Interessenabwägung und rät von dauerhaft eingeschalteten Transkriptionsfunktionen ab.

    „Im Rahmen der Erforderlichkeitsprüfung wurde darauf hingewiesen, dass eine pauschale oder dauerhafte Aktivierung von Transkriptionsfunktionen regelmäßig nicht geboten ist."

  4. Cyberangriffe und Ransomware

    • Datensicherheit & Datenpannen

    Das BayLDA erhält täglich Meldungen über Cyberangriffe, 2025 allein 524 Ransomware-Fälle. Mit zehn „Cyberfestung“-Bausteinen will es vor allem kleinen und mittleren Unternehmen mehrschichtige Schutzmaßnahmen nahebringen.

    „Die Cybercrime‑Szene ist in Bayern nachhaltig aktiv und gefährlich: Täglich erreichen das BayLDA Meldungen bayerischer Firmen über Cyberattacken."

Was das für Unternehmen in Bayern heißt

  • Dokumentieren Sie Werbeeinwilligungen so, dass Sie sie vollständig vorlegen können, etwa die Bestätigungs-E-Mail des Double-Opt-in. Eine IP-Adresse mit Zeitstempel genügt dem BayLDA nicht.
  • Setzen Sie GPS-Tracker in Firmenfahrzeugen nur mit einem konkreten, dokumentierten Zweck ein und prüfen Sie mildere Mittel. Heimliche Ortung von Beschäftigten wurde mit Bußgeld geahndet.
  • Regeln Sie in einem Offboarding-Prozess, was mit dem E-Mail-Postfach ausscheidender Beschäftigter passiert. Ein über Monate weiter aktives Postfach ohne Abwesenheitsnotiz führte zu einer Verwarnung.
  • Schalten Sie Transkriptions- und KI-Protokollfunktionen in Videokonferenzen nicht pauschal dauerhaft ein, sondern nur dort, wo eine Mitschrift tatsächlich nötig ist.

Unsere Einordnung aus dem Bericht, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Geprüft am 19. Oktober 2026. Gefunden einen Fehler? Schreiben Sie uns.

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Häufige Fragen zur BayLDA

Unternehmen, Vereine, Freiberufler und andere nicht-öffentliche Stellen in Bayern; für Behörden und Kommunen in Bayern ist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz zuständig.

Laut 15. Tätigkeitsbericht 9.746 (Vorjahr: 6.046). Zählt Beschwerden und Kontrollanregungen zusammen (Kalenderjahr 2025, +61 % zum Vorjahr): 67 % förmliche Beschwerden, 21 % Kontrollanregungen, 12 % noch nicht bewertete Eingänge. Das Zitat stammt aus einer zweispaltigen Seite. Quelle: Seite 12 des Berichts.

Im Berichtszeitraum 3.603 Meldungen nach Art. 33 DSGVO (Vorjahr: 2.930). Meldungen von Datenschutzverletzungen im Kalenderjahr 2025 (+23 % zum Vorjahr); darunter 524 Ransomware-Fälle.

Der aktuelle 15. Tätigkeitsbericht erschien im 12. März 2026. Die Berichte erscheinen üblicherweise um den März. Wir prüfen die Veröffentlichungsseite monatlich und werten neue Berichte nach demselben Schema aus.

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