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DSGVO-Bußgeld-Datenbank: alle Fälle mit Quelle

101 belegte Fälle von 2018 bis 2026, 62 davon aus Deutschland. Jeder Eintrag mit Quelle — und mit dem Betrag, der nach Gerichtsentscheidung tatsächlich gilt.

Fälle, 62 aus Deutschland
101 Fälle, 62 aus Deutschland
Median der deutschen Bußgelder
62.500 € Median der deutschen Bußgelder
höchstes deutsches Bußgeld (Vodafone GmbH)
45.000.000 € höchstes deutsches Bußgeld (Vodafone GmbH)
Fälle von Gerichten korrigiert
3 Fälle von Gerichten korrigiert

In 30 Sekunden

  • Das typische deutsche DSGVO-Bußgeld liegt bei 62.500 € (Median aus 62 Fällen) — nicht bei Millionen.
  • Am häufigsten geahndet: Datensicherheit, Beschäftigtenüberwachung, Rechtsgrundlage fehlt.
  • Jeder Fall mit Primärquelle; 32 neu in den letzten 90 Tagen. Zur Auswertung

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101 Fälle

Summe: 6.935.620.276 €

Median: 525.000 €

Verhängte DSGVO-Bußgelder mit Datum, Verantwortlichem, Aufsichtsbehörde, Verstoß und Betrag
Datum Fall Behörde Verstoß Betrag

Xandr Inc. (Microsoft)

Die Werbeplattform Xandr verarbeitete beim Echtzeit-Bieten Daten von Grindr-Nutzern, die auf die sexuelle Orientierung schließen lassen, ohne gültige ausdrückliche Einwilligung. Als gemeinsam Verantwortliche hätte Xandr die Einwilligung selbst prüfen müssen.

Was danach geschah

Ursprünglich angesetzt bzw. Originalwährung: 92 Mio. NOK.

Quelle: Datatilsynet, Pressemitteilung vom Oktober 2026

Datatilsynet Norwegen · Digitale Dienste Rechtsgrundlage fehlt Art. 6 DSGVO, Art. 9 DSGVO 8.600.000 € Rechtsmittel offen

IQVIA Solutions Italy S.r.l.

IQVIA betrieb eine Datenbank mit Gesundheitsdaten von rund einer Million Patienten aus 800 Hausarztpraxen, die nicht wie behauptet anonym war, und nutzte sie u. a. für Studien im Auftrag der Pharmaindustrie. Es fehlten Rechtsgrundlage, Information der Patienten, Speicherfristen, Folgenabschätzung und angemessene Sicherheit.

Quelle: Garante, Comunicato stampa vom 02.10.2026

Garante per la protezione dei dati personali Italien · Gesundheitswesen Rechtsgrundlage fehlt Art. 5 DSGVO, Art. 9 DSGVO, Art. 13 DSGVO, Art. 25 DSGVO, Art. 28 DSGVO, Art. 35 DSGVO 7.000.000 € Rechtsmittel offen

Google Ireland Limited

Google verarbeitete Standortdaten in den Funktionen „Web- & App-Aktivitäten“, „Standortverlauf“ und „Standortgenauigkeit“ zwischen 2018 und 2020 ohne rechtmäßige Grundlage, intransparent und speicherte sie zu lange. Das Verfahren ging auf Beschwerden europäischer Verbraucherverbände (u. a. BEUC) zurück.

Quelle: DPC, Mitteilung vom 21.09.2026

Data Protection Commission (DPC) Irland · Digitale Dienste Rechtsgrundlage fehlt Art. 5 DSGVO, Art. 6 DSGVO, Art. 12 DSGVO, Art. 13 DSGVO 403.000.000 € Rechtsmittel offen

Uber B.V.

Uber sperrte Fahrerkonten bei Betrugsverdacht oder schlechten Kundenbewertungen vollautomatisch, teils dauerhaft, ohne menschliche Prüfung, und informierte die Fahrer nicht ausreichend darüber. Auslöser waren Beschwerden von 171 französischen Fahrern über die CNIL.

Was danach geschah

Uber hat Rechtsmittel eingelegt.

Quelle: Autoriteit Persoonsgegevens, Pressemitteilung vom 21.08.2026

Autoriteit Persoonsgegevens (AP) Niederlande · Verkehr & Logistik Automatisierte Entscheidungen Art. 22 DSGVO, Art. 13 DSGVO 824.990.000 € Rechtsmittel offen

Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, S.A., Niederlassung Italien (BBVA)

Ein Kunde widersprach in der App und beim Kundenservice der Direktwerbung, erhielt wegen eines Synchronisationsfehlers aber sieben Monate lang weiter Werbemitteilungen in der App. Die Bank durfte den Widerspruch nicht auf einen bevorzugten Kanal verweisen.

Was danach geschah

Genauer Betrag laut EDSA-Meldung 5.508.000 €.

Quelle: Garante, Newsletter vom 11.09.2026

Garante per la protezione dei dati personali Italien · Finanzen & Versicherung Betroffenenrechte Art. 5 DSGVO, Art. 12 DSGVO, Art. 21 DSGVO, Art. 24 DSGVO 5.508.000 € Rechtsmittel offen

IQVIA Operations France

IQVIA hielt sich bei zwei Gesundheitsdatenlagern, gespeist aus rund 14.000 Apotheken und tausenden Arztpraxen, nicht an die Auflagen der CNIL-Genehmigungen, insbesondere bei der Information der Patienten und der Ausübung ihrer Rechte.

Was danach geschah

Artikelangaben aus der Pressemitteilung abgeleitet; die Beschlussfassung nennt die Einzelnormen.

Quelle: CNIL, Pressemitteilung vom 28.05.2026

Commission nationale de l’informatique et des libertés (CNIL) Frankreich · Gesundheitswesen Informationspflichten Art. 9 DSGVO, Art. 12 DSGVO, Art. 13 DSGVO, Art. 14 DSGVO 5.000.000 € Rechtsmittel offen

Ridetech International B.V. (Yango)

Der Fahrdienst übermittelte Daten seiner Fahrgäste ohne ausreichende Garantien in ein Drittland und legte die Übermittlung nicht offen.

Quelle: Autoriteit Persoonsgegevens, Bußgeldbescheid Yango

Autoriteit Persoonsgegevens (AP) Niederlande · Verkehr & Logistik Internationale Datenübermittlung Art. 5 DSGVO, Art. 44 DSGVO, Art. 46 DSGVO 100.000.000 € Rechtsmittel offen

Intesa Sanpaolo S.p.A.

Unbefugte Zugriffe von Beschäftigten auf Kundenkonten blieben lange unentdeckt. Die Aufsicht bemängelte fehlende Zugriffskontrollen und die Aufarbeitung des Vorfalls.

Was danach geschah

Ein Gericht in Turin hat die Vollstreckung am 13.07.2026 ausgesetzt; der Garante hat die Entscheidung von seiner Website genommen. Das Rechtsmittel läuft.

Quelle: Garante, Entscheidung vom 26.03.2026 (Archivkopie)

Garante per la protezione dei dati personali Italien · Finanzen & Versicherung Datensicherheit Art. 5 DSGVO, Art. 24 DSGVO, Art. 32 DSGVO, Art. 33 DSGVO 31.800.000 € Rechtsmittel offen

Überregional tätiger Automobilhändler (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Kopien von Personalausweisen und Führerscheinen sowie Probefahrtverträge landeten im normalen Papiermüll und fielen bei der Abfuhr auf die Straße. Die Zwischenlagerung von Datenmüll in offenen Behältern an den Arbeitsplätzen war keine ausreichende organisatorische Maßnahme.

Was danach geschah

Bußgeld wegen Kooperation reduziert. Datum = Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts (Bescheiddatum nicht genannt).

Quelle: LfDI Baden-Württemberg, 41. Tätigkeitsbericht Datenschutz 2025, Kap. 6.5, S. 154

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) Baden-Württemberg, Deutschland · Handel & E-Commerce Datensicherheit Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO, Art. 32 DSGVO 120.000 € Rechtsmittel offen

France Travail

Angreifer kaperten per Social Engineering Konten von Cap-Emploi-Beratern und griffen auf Daten aller in den letzten 20 Jahren registrierten Arbeitsuchenden zu, u. a. Sozialversicherungsnummern. Authentifizierung, Protokollierung und Berechtigungskonzept waren unzureichend.

Quelle: CNIL, Pressemitteilung vom 29.01.2026

Commission nationale de l’informatique et des libertés (CNIL) Frankreich · Öffentlicher Sektor Datensicherheit Art. 32 DSGVO 5.000.000 € Rechtsmittel offen

Free Mobile S.A.S.

Kundendaten wurden weit über die erforderliche Dauer aufbewahrt, und die Sicherheitsmaßnahmen entsprachen nicht dem Stand der Technik.

Quelle: CNIL, Délibération vom 08.01.2026

Commission nationale de l’informatique et des libertés (CNIL) Frankreich · Telekommunikation Löschung & Speicherdauer Art. 5 DSGVO, Art. 32 DSGVO 27.000.000 € Rechtsmittel offen

Free S.A.S.

Bei einem Angriff im Oktober 2024 griff ein Täter auf Daten zu 24 Millionen Abonnementverträgen zu, teils mit IBAN. Free hatte u. a. keinen ausreichend robusten VPN-Zugang und keine wirksame Erkennung auffälliger Aktivitäten; die Benachrichtigung der Betroffenen war unvollständig.

Was danach geschah

Schwesterverfahren zu Free Mobile (27 Mio. €) ist bereits im Bestand.

Quelle: CNIL, Pressemitteilung vom 14.01.2026

Commission nationale de l’informatique et des libertés (CNIL) Frankreich · Telekommunikation Datensicherheit Art. 32 DSGVO, Art. 34 DSGVO 15.000.000 € Rechtsmittel offen

Telekommunikationsunternehmen aus NRW (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Das Unternehmen verschickte fast zwei Jahre lang personalisierte Werbeschreiben an Personen ohne Kundenbeziehung, ohne Informationspflichten zu erfüllen, und beantwortete hunderte Auskunfts-, Löschungs- und Widerspruchsanträge nicht. Im November 2025 setzte die LDI NRW zwei Geldbußen über 100.000 und 200.000 Euro fest.

Was danach geschah

Das Unternehmen hat Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt.

Quelle: LDI NRW, 31. Bericht 2026 (Berichtsjahr 2025), Kap. 9.1, S. 67 f.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Nordrhein-Westfalen, Deutschland · Telekommunikation Betroffenenrechte Art. 5 Abs. 2 DSGVO, Art. 15 DSGVO, Art. 17 DSGVO, Art. 21 DSGVO, Art. 30 DSGVO 300.000 € Rechtsmittel offen

Finanzdienstleister (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Kreditkartenanträge mehrerer Kundinnen und Kunden wurden automatisiert abgelehnt. Auf Nachfrage erklärte das Unternehmen die dahinterliegende Logik nicht ausreichend.

Quelle: HmbBfDI, Zwischenbilanz 2025

Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Hamburg, Deutschland · Finanzen & Versicherung Automatisierte Entscheidungen Art. 15 DSGVO, Art. 22 DSGVO 492.000 € bestandskräftig

Handelsunternehmen (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Das Unternehmen ließ Postwerbung von einem externen Dienstleister ausspielen und reagierte auf Betroffenenanfragen dazu nicht innerhalb der Fristen.

Quelle: HmbBfDI, Zwischenbilanz 2025

Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Hamburg, Deutschland · Handel & E-Commerce Betroffenenrechte Art. 12 DSGVO, Art. 21 DSGVO 195.000 € bestandskräftig

ING Bank Śląski S.A.

Die Bank scannte von 2019 bis 2020 pauschal Personalausweise von Kunden und Interessenten, auch wo das Geldwäschegesetz dies nicht verlangte (etwa bei Reklamationen), ohne Einzelfallprüfung.

Was danach geschah

Ursprünglich angesetzt bzw. Originalwährung: 18.416.400 PLN.

Quelle: EDSA, National News vom 25.09.2025 (UODO-Entscheidung vom 23.07.2025)

Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO) Polen · Finanzen & Versicherung Rechtsgrundlage fehlt Art. 5 DSGVO, Art. 6 DSGVO 4.375.273 € Rechtsmittel offen

McDonald’s Polska sp. z o.o.

Ein Dienstleister verwaltete für McDonald’s die Dienstpläne; durch fehlende Risikoanalyse und Kontrolle des Auftragsverarbeiters lagen Mitarbeiterdaten samt PESEL- und Passnummern in einem öffentlich zugänglichen Verzeichnis. Der Auftragsverarbeiter erhielt zusätzlich 43.680 €.

Was danach geschah

Ursprünglich angesetzt bzw. Originalwährung: 16.932.657 PLN.

Quelle: EDSA, National News vom 25.09.2025 (UODO-Entscheidung vom 23.06.2025)

Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO) Polen · Gastgewerbe & Tourismus Auftragsverarbeitung Art. 5 DSGVO, Art. 24 DSGVO, Art. 25 DSGVO, Art. 28 DSGVO, Art. 32 DSGVO, Art. 34 DSGVO, Art. 38 DSGVO 4.022.773 € Rechtsmittel offen

Vodafone GmbH

Zwei Geldbußen: 15 Mio. € dafür, dass Partneragenturen nicht ausreichend geprüft und überwacht wurden — Mitarbeitende dort hatten Verträge zulasten von Kunden fingiert. Weitere 30 Mio. € für Schwachstellen bei der Authentifizierung zwischen dem Portal „MeinVodafone" und der Hotline, über die Dritte eSIM-Profile abrufen konnten.

Was danach geschah

Höchste je von der Bundesbehörde verhängte Geldbuße. Vodafone hat sie akzeptiert und vollständig gezahlt; die BfDI kündigte eine Folgekontrolle an. Die durchgehende Kooperation des Unternehmens wurde ausdrücklich mildernd gewertet.

Quelle: BfDI, Pressemitteilung 6/2025

Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Bund, Deutschland · Telekommunikation Auftragsverarbeitung Art. 28 DSGVO, Art. 32 DSGVO 45.000.000 € bestandskräftig

TikTok Technology Limited

Daten europäischer Nutzer waren aus China zugänglich, ohne dass ein gleichwertiges Schutzniveau nachgewiesen wurde. Zusätzlich waren die Angaben zu diesen Übermittlungen unvollständig.

Quelle: DPC, Pressemitteilung vom 02.05.2025

Data Protection Commission (DPC) Irland · Digitale Dienste Internationale Datenübermittlung Art. 13 DSGVO, Art. 46 DSGVO 530.000.000 € Rechtsmittel offen

Luka Inc. (Replika)

Der KI-Chatbot „Replika“ verarbeitete Nutzerdaten ohne festgelegte Rechtsgrundlage, mit mangelhafter Datenschutzerklärung und ohne Altersprüfung, obwohl Minderjährige ausgeschlossen sein sollten.

Was danach geschah

Gegen den Bescheid läuft ein Einspruchsverfahren.

Quelle: Garante, Comunicato stampa vom 19.05.2025

Garante per la protezione dei dati personali Italien · Digitale Dienste Rechtsgrundlage fehlt Art. 5 DSGVO, Art. 6 DSGVO, Art. 12 DSGVO, Art. 13 DSGVO, Art. 24 DSGVO, Art. 25 DSGVO 5.000.000 € Rechtsmittel offen

Polizeibeamter (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Ein Beamter rief für private Zwecke Daten aus polizeilichen Systemen ab. Solche Fälle machen einen erheblichen Teil aller deutschen Bußgeldverfahren aus.

Quelle: LfDI Baden-Württemberg, Meldung vom 07.03.2025

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) Baden-Württemberg, Deutschland · Öffentlicher Sektor Rechtsgrundlage fehlt Art. 5 DSGVO, Art. 6 DSGVO 3.500 € bestandskräftig

Amadeus IT Group, S.A.

Amadeus nutzte in einem Pilotprojekt Buchungsdaten (PNR) von Reisenden aus seinem Reservierungssystem, um sie mit Daten von Hotelketten abzugleichen und Reisende zu profilieren, ohne Rechtsgrundlage und ohne die Betroffenen zu informieren. Die AEPD setzte je 9 Mio. € für beide Verstöße an; Amadeus zahlte freiwillig mit 20 % Abschlag.

Was danach geschah

Zahlung am 29.05.2025 ohne Anerkennung der Verantwortung; Amadeus kündigte eine Klage an. Ursprünglich angesetzt bzw. Originalwährung: 18.000.000 € (vor 20 % Abschlag für freiwillige Zahlung).

Quelle: AEPD, Resolución PS/00005/2025 (EXP202315175)

Agencia Española de Protección de Datos (AEPD) Spanien · Verkehr & Logistik Rechtsgrundlage fehlt Art. 6 DSGVO, Art. 14 DSGVO 14.400.000 € Rechtsmittel offen

Kreditinstitut (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Das Kreditinstitut bildete aus Zahlungs-, Stamm- und Wohnumfelddaten aktiver Kundinnen und Kunden Profile für gezielte Werbung (Smart-Data-Verfahren). Ein berechtigtes Interesse lag nicht vor, weil Kunden mit solchen Auswertungen nicht rechnen mussten.

Was danach geschah

Nicht rechtskräftig; eine Verständigung mit dem Institut war gescheitert.

Quelle: LfD Niedersachsen, Tätigkeitsbericht 2025, Kap. F, S. 81

Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) Niedersachsen, Deutschland · Finanzen & Versicherung Rechtsgrundlage fehlt Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO 485.000 € Rechtsmittel offen

Telekommunikationsdiensteanbieter (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Der Anbieter beantwortete in vielen Fällen Auskunftsersuchen nicht oder unvollständig, insbesondere ohne Angabe der Datenherkunft. Die BfDI ahndete zunächst 22 Verstöße mit Einzelbußen zwischen 7.500 und 20.000 Euro.

Was danach geschah

Das Unternehmen hat Einspruch eingelegt; die BfDI hat den Fall zur Durchführung eines gerichtlichen Bußgeldverfahrens abgegeben.

Quelle: BfDI, 34. Tätigkeitsbericht 2025 (BT-Drs. 21/5950), Nr. 7.2, S. 37

Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Bund, Deutschland · Telekommunikation Betroffenenrechte Art. 15 DSGVO 177.500 € Rechtsmittel offen

Unternehmen der Kreuzfahrt- und Tourismusbranche (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Wegen eines Fehlers in der Kundendatenpflege erhielten über 5.000 Personen Werbung, obwohl sie widersprochen hatten. Einem Beschwerdeführer antwortete das Unternehmen zudem nicht fristgerecht auf seinen Widerspruch.

Was danach geschah

Im selben Verfahren zusätzlich 5.000 € wegen der fehlenden Rückmeldung auf den Widerspruch (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Bescheid rechtskräftig.

Quelle: HBDI, 54. Tätigkeitsbericht Datenschutz 2025, Kap. 3, S. 35 f.

Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Hessen, Deutschland · Gastgewerbe & Tourismus Betroffenenrechte Art. 12 Abs. 3 DSGVO, Art. 21 Abs. 2 DSGVO, Art. 21 Abs. 3 DSGVO 70.000 € bestandskräftig

Kreisverband einer Partei (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Der Kreisverband nutzte im Bundestagswahlkampf 2021 Meldedaten für Testimonial-Briefe, die den tatsächlichen Absender verschleierten und keine Datenschutzinformationen enthielten. Die Daten gingen zudem ohne Auftragsverarbeitungsvertrag an einen Druck- und Versanddienstleister.

Was danach geschah

Sechs Geldbußen in einem Verfahren; der Kreisverband hatte Einspruch eingelegt. Rechtskraft nennt der Bericht nicht.

Quelle: BlnBDI, Jahresbericht 2025, Kap. B II.2, S. 43 f.

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) Berlin, Deutschland · Öffentlicher Sektor Informationspflichten Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO, Art. 14 DSGVO, Art. 28 Abs. 3 DSGVO 65.000 € Rechtsmittel offen

Unternehmen im Umfeld eines Fahrzeugverkaufs (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Das Unternehmen beantwortete das Auskunftsersuchen einer Kundin nicht und befolgte auch bestandskräftige Anweisungen des BayLDA trotz wiederholter Zwangsgelder nicht.

Was danach geschah

Zwei Geldbußen in einem Verfahren; zuvor waren mehrfach Zwangsgelder angedroht und teils gezahlt worden.

Quelle: BayLDA, 15. Tätigkeitsbericht 2025, S. 23

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) Bayern, Deutschland · Beratung & Dienstleistung Betroffenenrechte Art. 15 DSGVO, Art. 58 Abs. 2 DSGVO 50.000 € Rechtsmittel offen

Logistikunternehmen (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Das Unternehmen überwachte einzelne Arbeitsbereiche seiner Beschäftigten per Video ohne Rechtsgrundlage.

Quelle: LfD Niedersachsen, Tätigkeitsbericht 2025, Kap. F, S. 82

Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) Niedersachsen, Deutschland · Verkehr & Logistik Beschäftigtenüberwachung Art. 6 DSGVO 46.500 € Rechtsmittel offen

Fleischverarbeitendes Unternehmen (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Ein fleischverarbeitender Betrieb überwachte seine Beschäftigten per Video ohne Rechtsgrundlage.

Was danach geschah

Nicht rechtskräftig.

Quelle: LfD Niedersachsen, Tätigkeitsbericht 2025, Kap. F, S. 82

Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) Niedersachsen, Deutschland · Industrie & Produktion Beschäftigtenüberwachung Art. 6 DSGVO 29.000 € Rechtsmittel offen

Anbieter von Apps und Online-Diensten für die Gastronomie (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Über eine einfach veränderbare Kennung in der URL ließen sich Bestellhistorien fremder Kundinnen und Kunden abrufen; der Auftragsverarbeiter kam zudem seiner Meldepflicht nicht vollständig nach. Es war die erste hessische Geldbuße gegen einen Auftragsverarbeiter.

Was danach geschah

Zwei Geldbußen zu je 10.000 € in einem Bescheid; rechtskräftig.

Quelle: HBDI, 54. Tätigkeitsbericht Datenschutz 2025, Kap. 3, S. 40

Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Hessen, Deutschland · Digitale Dienste Datensicherheit Art. 32 Abs. 1 DSGVO, Art. 33 Abs. 2 DSGVO 20.000 € bestandskräftig

Inhaber einer Gastwirtschaft (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Der Inhaber einer Gastwirtschaft überwachte Beschäftigte sowie Gäste per Video und arbeitete nicht mit der Aufsichtsbehörde zusammen.

Quelle: LfD Niedersachsen, Tätigkeitsbericht 2025, Kap. F, S. 82

Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) Niedersachsen, Deutschland · Gastgewerbe & Tourismus Beschäftigtenüberwachung Art. 6 DSGVO, Art. 31 DSGVO 14.200 € Rechtsmittel offen

Tankstellenbetreiber (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Ein Tankstellenbetreiber überwachte per Video neben öffentlichen Verkehrsflächen auch die Arbeitsbereiche seiner Beschäftigten.

Quelle: LfD Niedersachsen, Tätigkeitsbericht 2025, Kap. F, S. 82

Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) Niedersachsen, Deutschland · Handel & E-Commerce Beschäftigtenüberwachung Art. 6 DSGVO 11.200 € Rechtsmittel offen

Unternehmen der Modebranche (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Das Unternehmen reagierte über fünf Monate weder auf Anfragen noch auf Anweisungen der Aufsicht zu Werbewiderspruch und Auskunft, bis Zwangsgelder festgesetzt wurden.

Quelle: HBDI, 54. Tätigkeitsbericht Datenschutz 2025, Kap. 3, S. 37

Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Hessen, Deutschland · Handel & E-Commerce Mitwirkung gegenüber der Aufsicht Art. 31 DSGVO 10.000 € Rechtsmittel offen

Unternehmen der digitalen Parkraumüberwachung (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Das Unternehmen erläuterte seine Datenverarbeitung rund 1,5 Jahre lang nicht ausreichend, legte Unterlagen nicht vor und beantwortete Anfragen der Aufsicht nur unvollständig.

Was danach geschah

Gegen dasselbe und ein weiteres Unternehmen der Branche ergingen zusätzlich Geldbußen von 7.000 € und 5.000 € wegen vorzeitiger Datenlöschung (Art. 5 Abs. 2 DSGVO); die Zuordnung nennt der Bericht nicht.

Quelle: HBDI, 54. Tätigkeitsbericht Datenschutz 2025, Kap. 3, S. 38 f.

Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Hessen, Deutschland · Verkehr & Logistik Mitwirkung gegenüber der Aufsicht Art. 31 DSGVO 10.000 € Rechtsmittel offen

Gastronomiebetrieb (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Ein Gastronomiebetrieb überwachte Gastraum, Küche, Außensitze und eine angrenzende Fußgängerpassage mit zahlreichen Kameras und speicherte die Aufnahmen mindestens 48 Stunden.

Quelle: SDTB, Tätigkeitsbericht Datenschutz 2025, Kap. 6, S. 206

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB) Sachsen, Deutschland · Gastgewerbe & Tourismus Beschäftigtenüberwachung Art. 6 DSGVO 7.500 € Rechtsmittel offen

Inhaber einer Gastwirtschaft (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Der Inhaber einer Gastwirtschaft verweigerte die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, obwohl bereits mehrere Zwangsgelder bestandskräftig festgesetzt worden waren.

Quelle: LfD Niedersachsen, Tätigkeitsbericht 2025, Kap. F, S. 82

Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) Niedersachsen, Deutschland · Gastgewerbe & Tourismus Mitwirkung gegenüber der Aufsicht Art. 31 DSGVO 7.400 € Rechtsmittel offen

Betreiber einer Vergleichsplattform für ärztliche Leistungen (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Das Unternehmen beantwortete Anfragen der Aufsicht zu einer Auskunftsbeschwerde verspätet, unklar und unvollständig und ließ eine verlängerte Frist ungenutzt.

Quelle: HBDI, 54. Tätigkeitsbericht Datenschutz 2025, Kap. 3, S. 38

Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Hessen, Deutschland · Gesundheitswesen Mitwirkung gegenüber der Aufsicht Art. 31 DSGVO 5.000 € Rechtsmittel offen

Rechtsanwalt (Strafverteidiger, Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Ein Strafverteidiger zeigte in einem Instagram-Werbevideo ungeschwärzte Strafakten, aus denen Daten von mindestens 20 Personen lesbar waren. Es war die erste Geldbuße des HBDI gegen einen Rechtsanwalt.

Quelle: HBDI, 54. Tätigkeitsbericht Datenschutz 2025, Kap. 3, S. 41

Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Hessen, Deutschland · Beratung & Dienstleistung Rechtsgrundlage fehlt Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO, Art. 6 Abs. 1 DSGVO, Art. 10 DSGVO 4.000 € Rechtsmittel offen

IT-Kleinstunternehmen als Unterauftragsverarbeiter eines Laborbetreibers (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Wegen einer Sicherheitslücke in einer Online-Lösung zum Abruf von Corona-Testergebnissen waren einzelne Ergebnisse teilweise ohne Passwort abrufbar; unautorisierte Zugriffe wurden festgestellt.

Quelle: HBDI, 54. Tätigkeitsbericht Datenschutz 2025, Kap. 3, S. 40

Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Hessen, Deutschland · Digitale Dienste Datensicherheit Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO, Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO 3.000 € Rechtsmittel offen

Meta Platforms Ireland Limited

Bei der Datenpanne von 2018 („View As") konnten Angreifer Zugriffstoken von rund 29 Mio. Konten erbeuten. Die Meldung an die Aufsicht war unvollständig, und der Datenschutz durch Technikgestaltung griff nicht.

Quelle: DPC Irland, Pressemitteilung vom 17.12.2024

Data Protection Commission (DPC) Irland · Digitale Dienste Meldepflicht bei Datenpannen Art. 25 DSGVO, Art. 33 DSGVO 251.000.000 € Rechtsmittel offen

Inkassodienstleister (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Ergebnis einer branchenweiten Schwerpunktprüfung im Forderungsmanagement: Der Dienstleister verarbeitete Schuldnerdaten ohne tragfähige Rechtsgrundlage.

Quelle: HmbBfDI, Meldung vom 12.11.2024

Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Hamburg, Deutschland · Finanzen & Versicherung Rechtsgrundlage fehlt Art. 5 DSGVO, Art. 6 DSGVO 900.000 € bestandskräftig

LinkedIn Ireland Unlimited Company

Für verhaltensbasierte Werbung und Analysen fehlte eine tragfähige Rechtsgrundlage; weder Einwilligung noch berechtigtes Interesse trugen die Verarbeitung.

Quelle: DPC Irland, Pressemitteilung vom 24.10.2024

Data Protection Commission (DPC) Irland · Digitale Dienste Rechtsgrundlage fehlt Art. 5 DSGVO, Art. 6 DSGVO, Art. 13 DSGVO, Art. 14 DSGVO 310.000.000 € Rechtsmittel offen

Meta Platforms Ireland Limited

Passwörter von Nutzern wurden über Jahre im Klartext in internen Systemen gespeichert. Derselbe Fehler, der 2018 Knuddels.de 20.000 € gekostet hatte — nur in anderer Größenordnung.

Quelle: DPC Irland, Pressemitteilung vom 27.09.2024

Data Protection Commission (DPC) Irland · Digitale Dienste Datensicherheit Art. 5 DSGVO, Art. 32 DSGVO, Art. 33 DSGVO 91.000.000 € Rechtsmittel offen

Uber Technologies Inc. / Uber B.V.

Daten europäischer Fahrerinnen und Fahrer — darunter Ausweisdokumente, Standortdaten und in Einzelfällen Gesundheitsdaten — wurden über zwei Jahre ohne geeignete Garantien auf US-Server übertragen.

Quelle: Autoriteit Persoonsgegevens, Pressemitteilung vom 26.08.2024

Autoriteit Persoonsgegevens (AP) Niederlande · Verkehr & Logistik Internationale Datenübermittlung Art. 44 DSGVO 290.000.000 € Rechtsmittel offen

Clearview AI Inc.

Aus dem Internet gesammelte Gesichtsbilder wurden zu biometrischen Profilen verarbeitet und als Suchdienst verkauft — ohne Rechtsgrundlage und ohne Wissen der Betroffenen.

Was danach geschah

Vier europäische Behörden haben Clearview AI unabhängig voneinander mit zusammen über 90 Mio. € belegt (Italien und Griechenland je 20 Mio. €, Frankreich 20 Mio. €). Gezahlt wurde bislang nichts.

Quelle: Autoriteit Persoonsgegevens, Meldung vom 03.09.2024

Autoriteit Persoonsgegevens (AP) Niederlande · Digitale Dienste Rechtsgrundlage fehlt Art. 5 DSGVO, Art. 6 DSGVO, Art. 9 DSGVO 30.500.000 € Rechtsmittel offen

Enel Energia S.p.A.

Unerlaubtes Telemarketing über ein Netz von Vertriebspartnern, deren Datenquellen der Konzern nicht kontrollierte. Die Aufsicht bemängelte fehlende Steuerung der Auftragsverarbeiter.

Quelle: Garante, Provvedimento vom 08.02.2024

Garante per la protezione dei dati personali Italien · Energie & Versorgung Werbung ohne Einwilligung Art. 5 DSGVO, Art. 24 DSGVO, Art. 32 DSGVO 79.107.101 € Rechtsmittel offen

Großes Unternehmen der Finanzbranche (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Auskünfte an Betroffene kamen wiederholt zu spät, sensible Kundenunterlagen gingen an falsche Empfänger, und Kunden wurden ohne Einwilligung telefonisch beworben.

Was danach geschah

Erstes prominentes deutsches Settlement-Verfahren: Das Unternehmen räumte die Verstöße ein und erhielt dafür einen bußgeldmindernden Abschlag. Der Bescheid wurde rechtskräftig.

Quelle: HBDI, 53. Tätigkeitsbericht 2024, Kapitel 3.2

Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Hessen, Deutschland · Finanzen & Versicherung Betroffenenrechte Art. 5 DSGVO, Art. 6 DSGVO, Art. 12 DSGVO, Art. 15 DSGVO 496.000 € bestandskräftig

Unternehmen (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Das Unternehmen wirkte trotz mehrfacher Aufforderung nicht an der Aufklärung mit. Fehlende Mitwirkung ist nach Art. 31 DSGVO ein eigenständiger, bußgeldbewehrter Verstoß.

Quelle: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Tätigkeitsbericht 2024

Sächsischer Datenschutzbeauftragter Sachsen, Deutschland · Beratung & Dienstleistung Mitwirkung gegenüber der Aufsicht Art. 31 DSGVO 120.000 € bestandskräftig

Unternehmen im Gesundheitsbereich (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen im Umgang mit Gesundheitsdaten.

Quelle: BlnBDI, Jahresbericht 2024

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) Berlin, Deutschland · Gesundheitswesen Datensicherheit Art. 32 DSGVO 60.000 € bestandskräftig

Logistikunternehmen (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Listen mit Daten von Zustellern wurden nicht ordnungsgemäß entsorgt.

Quelle: HmbBfDI, Zwischenbilanz 2024

Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Hamburg, Deutschland · Verkehr & Logistik Datensicherheit Art. 32 DSGVO 32.000 € bestandskräftig

Unternehmen (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Auch hier: keine Mitwirkung an der Aufklärung trotz förmlicher Aufforderung.

Quelle: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Tätigkeitsbericht 2024

Sächsischer Datenschutzbeauftragter Sachsen, Deutschland · Beratung & Dienstleistung Mitwirkung gegenüber der Aufsicht Art. 31 DSGVO 22.080 € bestandskräftig

IT-Unternehmen (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Für eine einmalige Kaltakquise-Kampagne wurden über 2.700 Personen angeschrieben, deren Adressen aus öffentlich zugänglichen Quellen zusammengeführt worden waren. Eine Einwilligung lag nicht vor, und die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 UWG waren nicht erfüllt.

Was danach geschah

Lehrreich an zwei Stellen: Die Behörde rechnete ausdrücklich nach den EDSA-Leitlinien 04/2022 und rechnete dem Verantwortlichen das Handeln seines Auftragsverarbeiters zu — unter Verweis auf EuGH C-683/21.

Quelle: HBDI, 53. Tätigkeitsbericht 2024, Kapitel 3.2

Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Hessen, Deutschland · Digitale Dienste Werbung ohne Einwilligung Art. 6 DSGVO, Art. 7 DSGVO 10.000 € bestandskräftig

Freiberuflicher Websitebetreiber (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Auf der Website fehlten die Pflichtinformationen nach Art. 13 DSGVO. Der Betreiber ignorierte anschließend eine förmliche Anweisung der Aufsichtsbehörde.

Was danach geschah

Zusätzlich zur Geldbuße wurden Zwangsgelder von insgesamt 6.000 € festgesetzt. Der Bescheid ist rechtskräftig.

Quelle: HBDI, 53. Tätigkeitsbericht 2024, Kapitel 3.2

Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Hessen, Deutschland · Beratung & Dienstleistung Mitwirkung gegenüber der Aufsicht Art. 13 DSGVO, Art. 31 DSGVO, Art. 58 DSGVO 10.000 € bestandskräftig

Onlinehändler (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten wurde nicht fristgerecht gemeldet.

Quelle: HmbBfDI, Zwischenbilanz 2024

Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Hamburg, Deutschland · Handel & E-Commerce Meldepflicht bei Datenpannen Art. 33 DSGVO 6.000 € bestandskräftig

Arztpraxis (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Die Praxis antwortete öffentlich auf negative Google-Bewertungen und gab dabei Patientendaten preis.

Was danach geschah

Ein Fall für die Größenordnung am unteren Ende: Auch eine kleine Praxis zahlt — nur eben vierstellig, weil das Modell am Umsatz ansetzt.

Quelle: HBDI, 53. Tätigkeitsbericht 2024, Kapitel 3.2

Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Hessen, Deutschland · Gesundheitswesen Rechtsgrundlage fehlt Art. 5 DSGVO, Art. 6 DSGVO, Art. 9 DSGVO 3.300 € bestandskräftig

Arztpraxis (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Patientendaten waren in der Praxis unzureichend gegen unbefugten Zugriff gesichert.

Quelle: HBDI, 53. Tätigkeitsbericht 2024, Kapitel 3.2

Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Hessen, Deutschland · Gesundheitswesen Datensicherheit Art. 5 DSGVO, Art. 6 DSGVO, Art. 32 DSGVO 2.500 € bestandskräftig

TikTok Technology Limited

Konten von Kindern waren voreingestellt öffentlich, und die Funktion „Family Pairing" erlaubte Erwachsenen Einstellungen, die für Minderjährige riskant waren.

Quelle: DPC, Pressemitteilung vom 15.09.2023

Data Protection Commission (DPC) Irland · Digitale Dienste Rechtsgrundlage fehlt Art. 5 DSGVO, Art. 12 DSGVO, Art. 25 DSGVO 345.000.000 € Rechtsmittel offen

Criteo S.A.

Das Werbenetzwerk konnte für seine Retargeting-Profile keinen Nachweis wirksamer Einwilligungen vorlegen und informierte die Betroffenen unzureichend.

Quelle: CNIL, Pressemitteilung vom 22.06.2023 (Archivkopie)

Commission nationale de l’informatique et des libertés (CNIL) Frankreich · Digitale Dienste Rechtsgrundlage fehlt Art. 7 DSGVO, Art. 12 DSGVO, Art. 13 DSGVO, Art. 15 DSGVO 40.000.000 € bestandskräftig

Deutsche Kreditbank AG

Ein Kreditkartenantrag wurde automatisiert abgelehnt. Auf die Frage nach den Gründen bekam der Antragsteller nur allgemeine Textbausteine — nicht die Logik der Entscheidung.

Was danach geschah

Die Pressemitteilung der Behörde trägt den Titel „Computer sagt nein". Der Fall ist der deutsche Referenzfall zu Art. 22 DSGVO.

Quelle: BlnBDI, Pressemitteilung vom 31.05.2023

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) Berlin, Deutschland · Finanzen & Versicherung Automatisierte Entscheidungen Art. 5 DSGVO, Art. 15 DSGVO, Art. 22 DSGVO 300.000 € bestandskräftig

Meta Platforms Ireland Limited

Facebook-Nutzerdaten wurden auf Grundlage von Standardvertragsklauseln in die USA übermittelt, obwohl der EuGH in „Schrems II" entschieden hatte, dass diese den Zugriff US-amerikanischer Nachrichtendienste nicht ausgleichen.

Was danach geschah

Die höchste je nach der DSGVO verhängte Geldbuße. Meta hat Rechtsmittel eingelegt.

Quelle: DPC Irland, Pressemitteilung vom 22.05.2023

Data Protection Commission (DPC) Irland · Digitale Dienste Internationale Datenübermittlung Art. 46 DSGVO 1.200.000.000 € Rechtsmittel offen

Meta Platforms Ireland Limited

Personalisierte Werbung auf Facebook und Instagram wurde auf „Erfüllung des Vertrags" gestützt statt auf eine Einwilligung. Der EDSA hielt das für unzulässig.

Quelle: DPC Irland, Pressemitteilung vom 04.01.2023

Data Protection Commission (DPC) Irland · Digitale Dienste Rechtsgrundlage fehlt Art. 5 DSGVO, Art. 6 DSGVO, Art. 12 DSGVO 390.000.000 € Rechtsmittel offen

Humboldt Forum Service GmbH

Die Servicegesellschaft des Humboldt Forums verarbeitete Beschäftigtendaten ohne ausreichende Rechtsgrundlage. Die Berliner Aufsicht verhängte dafür mehrere Geldbußen von zusammen 215.000 €.

Quelle: BlnBDI, Jahresbericht 2023

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) Berlin, Deutschland · Kultur & Bildung Beschäftigtenüberwachung Art. 5 DSGVO, Art. 6 DSGVO 215.000 € bestandskräftig

Arbeitgeber (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Gesundheitsdaten von Beschäftigten wurden ohne die für besondere Datenkategorien nötigen Schutzmaßnahmen verarbeitet.

Quelle: HmbBfDI, 32. Tätigkeitsbericht 2023

Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Hamburg, Deutschland · Beratung & Dienstleistung Beschäftigtenüberwachung Art. 9 DSGVO, Art. 32 DSGVO 75.000 € bestandskräftig

Meta Platforms Ireland Limited (Facebook)

Über die Facebook-Suche und die Kontakt-Importfunktionen von Messenger und Instagram konnten Dritte massenhaft Nutzerdaten abgreifen, die später gesammelt im Internet auftauchten. Meta hatte keinen ausreichenden Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen umgesetzt.

Quelle: DPC, Pressemitteilung vom 28.11.2022

Data Protection Commission (DPC) Irland · Digitale Dienste Datensicherheit Art. 25 DSGVO 265.000.000 € Rechtsmittel offen

Bauträgerunternehmen (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Grundbuchdaten wurden zweckwidrig genutzt, um Eigentümer für Ankaufsangebote anzuschreiben. Die Betroffenen erfuhren nicht, woher ihre Daten stammten.

Quelle: LfDI Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 21.09.2022

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) Baden-Württemberg, Deutschland · Immobilienwirtschaft Rechtsgrundlage fehlt Art. 6 DSGVO, Art. 14 DSGVO 50.000 € bestandskräftig

Konzerngesellschaft (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Der bestellte Datenschutzbeauftragte war zugleich Geschäftsführer zweier Dienstleistungsgesellschaften, die im Auftrag des Unternehmens personenbezogene Daten verarbeiteten. Er hätte also sich selbst kontrollieren müssen.

Was danach geschah

Der teuerste dokumentierte Interessenkonflikt eines Datenschutzbeauftragten in Deutschland — und ein Argument für die externe Bestellung.

Quelle: BlnBDI, Jahresbericht 2022 (Bußgeld wegen Interessenkonflikts eines Datenschutzbeauftragten)

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) Berlin, Deutschland · Beratung & Dienstleistung Datenschutzbeauftragter Art. 38 DSGVO 525.000 € bestandskräftig

Meta Platforms, Inc. (Instagram)

Konten minderjähriger Nutzer waren standardmäßig öffentlich, und bei Umstellung auf ein Unternehmenskonto wurden Telefonnummer und E-Mail-Adresse sichtbar.

Quelle: DPC, Pressemitteilung vom 15.09.2022

Data Protection Commission (DPC) Irland · Digitale Dienste Rechtsgrundlage fehlt Art. 5 DSGVO, Art. 6 DSGVO, Art. 12 DSGVO, Art. 25 DSGVO 405.000.000 € Rechtsmittel offen

Hannoversche Volksbank eG

Das Kreditinstitut analysierte Kundendaten für Werbezwecke, ohne dass eine wirksame Einwilligung vorlag.

Quelle: LfD Niedersachsen, Pressemitteilung vom 28.07.2022

Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) Niedersachsen, Deutschland · Finanzen & Versicherung Werbung ohne Einwilligung Art. 6 DSGVO 900.000 € bestandskräftig

Volkswagen AG

Ein Forschungsfahrzeug für Fahrassistenzsysteme filmte den Straßenverkehr, ohne dass Passanten darauf hingewiesen wurden. Es fehlten außerdem der Auftragsverarbeitungsvertrag, ein vollständiger Eintrag im Verarbeitungsverzeichnis und die Datenschutz-Folgenabschätzung.

Was danach geschah

Volkswagen akzeptierte den Bescheid. Der Fall zeigt, dass auch reine Dokumentationsversäumnisse siebenstellig werden können, wenn sie sich häufen.

Quelle: LfD Niedersachsen, Pressemitteilung vom 26.07.2022

Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) Niedersachsen, Deutschland · Industrie & Produktion Informationspflichten Art. 13 DSGVO, Art. 28 DSGVO, Art. 30 DSGVO, Art. 35 DSGVO 1.100.000 € bestandskräftig

Google LLC

Löschanträge liefen über ein Formular eines US-Projekts, das die Daten an Dritte weitergab, statt über einen Weg, der dem Löschanspruch der DSGVO genügt.

Quelle: AEPD, Verfahren PS/00140/2020

Agencia Española de Protección de Datos (AEPD) Spanien · Digitale Dienste Betroffenenrechte Art. 6 DSGVO, Art. 17 DSGVO 10.000.000 € bestandskräftig

Clearview AI Inc.

Bilder britischer Bürger landeten ohne deren Wissen in einer Datenbank mit über 20 Mrd. Gesichtern, die an Sicherheitsbehörden vermarktet wurde.

Quelle: ICO, Pressemitteilung vom 23.05.2022 (Archivkopie)

Information Commissioner’s Office (ICO) Vereinigtes Königreich · Digitale Dienste Rechtsgrundlage fehlt Art. 5 DSGVO, Art. 6 DSGVO, Art. 9 DSGVO 9.000.000 € Rechtsmittel offen

BREBAU GmbH

Das Wohnungsunternehmen verarbeitete Daten von mehr als 9.500 Mietinteressenten ohne Rechtsgrundlage — darunter Angaben zu Haartracht, Körpergeruch, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit und Gesundheit.

Was danach geschah

Das Unternehmen kooperierte, legte den Sachverhalt offen und verzichtete auf Rechtsmittel; das reduzierte die Buße erheblich.

Quelle: LfDI Bremen, Pressemitteilung vom 03.03.2022

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen (LfDI) Bremen, Deutschland · Immobilienwirtschaft Rechtsgrundlage fehlt Art. 5 DSGVO, Art. 6 DSGVO, Art. 9 DSGVO 1.900.000 € bestandskräftig

Clearview AI Inc.

Biometrische Verarbeitung von Gesichtsbildern italienischer Bürger ohne Rechtsgrundlage; zusätzlich wurden Auskunfts- und Löschansprüche nicht bearbeitet.

Quelle: Garante, Provvedimento vom 10.02.2022

Garante per la protezione dei dati personali Italien · Digitale Dienste Rechtsgrundlage fehlt Art. 5 DSGVO, Art. 6 DSGVO, Art. 9 DSGVO, Art. 12 DSGVO 20.000.000 € Rechtsmittel offen

Corona-Testzentrum (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Testergebnisse waren über eine unsichere Weboberfläche abrufbar; der Vorfall wurde zudem nicht ordnungsgemäß gemeldet.

Quelle: HBDI, 51. Tätigkeitsbericht 2022

Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Hessen, Deutschland · Gesundheitswesen Datensicherheit Art. 6 DSGVO, Art. 33 DSGVO 16.400 € bestandskräftig

Apotheke (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Kundendaten wurden nicht ausreichend vertraulich behandelt.

Quelle: LfDI Baden-Württemberg, 38. Tätigkeitsbericht 2022

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) Baden-Württemberg, Deutschland · Gesundheitswesen Datensicherheit Art. 5 DSGVO 6.500 € bestandskräftig

Grindr LLC

Die Dating-App gab Standortdaten, Gerätekennungen und die Tatsache der Nutzung — und damit einen Hinweis auf die sexuelle Orientierung — ohne wirksame Einwilligung an Werbepartner weiter.

Quelle: Datatilsynet, Entscheidung vom 13.12.2021

Datatilsynet Norwegen · Digitale Dienste Rechtsgrundlage fehlt Art. 6 DSGVO, Art. 9 DSGVO 6.300.000 € bestandskräftig

Vattenfall Europe Sales GmbH

Rund 500.000 Neukundenanfragen wurden daraufhin geprüft, ob der Anfragende regelmäßig Bonusangebote abgreift („Bonushopper"). Über diesen Abgleich wurden die Betroffenen nicht informiert.

Quelle: heise online, 24.09.2021

Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Hamburg, Deutschland · Energie & Versorgung Informationspflichten Art. 12 DSGVO, Art. 13 DSGVO 901.388 € bestandskräftig

WhatsApp Ireland Ltd.

Nutzer und Nichtnutzer wurden nicht ausreichend darüber informiert, welche Daten WhatsApp verarbeitet und an andere Konzerngesellschaften weitergibt.

Quelle: DPC Irland, Entscheidung vom 20.08.2021

Data Protection Commission (DPC) Irland · Digitale Dienste Informationspflichten Art. 5 DSGVO, Art. 12 DSGVO, Art. 13 DSGVO, Art. 14 DSGVO 225.000.000 € Rechtsmittel offen

Amazon Europe Core S.à r.l.

Personalisierte Werbung wurde ohne wirksame Einwilligung ausgespielt. Ausgangspunkt war eine Sammelbeschwerde der französischen Organisation La Quadrature du Net für rund 10.000 Personen.

Was danach geschah

Das Verwaltungsgericht Luxemburg wies Amazons Klage am 18.03.2025 in vollem Umfang ab und bestätigte die Buße. Zweithöchste DSGVO-Geldbuße überhaupt.

Quelle: heise online, 30.07.2021

Commission nationale pour la protection des données (CNPD) Luxemburg · Handel & E-Commerce Rechtsgrundlage fehlt Art. 6 DSGVO 746.000.000 € Rechtsmittel offen

VfB Stuttgart 1893 AG

Bei der Aufarbeitung einer Datenaffäre konnte der Verein nicht belegen, auf welcher Grundlage Mitgliederdaten verarbeitet und weitergegeben worden waren. Die Aufsicht wertete das als Verstoß gegen die Rechenschaftspflicht.

Quelle: LfDI Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 10.03.2021

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) Baden-Württemberg, Deutschland · Sport & Freizeit Rechtsgrundlage fehlt Art. 5 DSGVO 300.000 € bestandskräftig

notebooksbilliger.de AG

Über mindestens zwei Jahre liefen Kameras auf Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche — ohne Rechtsgrundlage. Eine Videoüberwachung zur Aufdeckung von Straftaten setzt einen konkreten Verdacht gegen bestimmte Personen voraus; eine Dauerüberwachung auf Verdacht genügt dafür nicht.

Was danach geschah

Das LG Hannover senkte die Buße am 06.05.2024 auf 700.000 €, das OLG Celle setzte sie schließlich auf 900.000 € fest. Mildernd wirkte unter anderem, dass ein Großteil der Aufnahmen ungesehen gelöscht wurde.

Quelle: LfD Niedersachsen, Presseinformation vom 08.01.2021

Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) Niedersachsen, Deutschland · Handel & E-Commerce Beschäftigtenüberwachung Art. 5 DSGVO, Art. 6 DSGVO 900.000 € Bescheid: 10.400.000 € gerichtlich geändert

Elektronikfachmarkt (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Kundendaten wurden über die Erforderlichkeit hinaus gespeichert und Löschansprüche nicht umgesetzt.

Was danach geschah

Das Unternehmen hat Einspruch eingelegt; der Ausgang ist im Tätigkeitsbericht nicht dokumentiert.

Quelle: LfD Niedersachsen, Tätigkeitsbericht 2021

Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) Niedersachsen, Deutschland · Handel & E-Commerce Löschung & Speicherdauer Art. 5 DSGVO, Art. 17 DSGVO 16.000 € Rechtsmittel offen

Marriott International, Inc.

In der übernommenen Starwood-Reservierungsdatenbank saßen Angreifer seit 2014 unbemerkt; betroffen waren weltweit rund 339 Mio. Gästedatensätze. Die Sicherheitslücke wurde bei der Übernahme nicht erkannt.

Was danach geschah

Angekündigt waren 99,2 Mio. £, festgesetzt wurden 18,4 Mio. £. Der Fall ist das Standardargument für Datenschutz-Due-Diligence bei Unternehmenskäufen: Marriott haftete für ein Leck, das vor der Übernahme entstand.

Quelle: ICO, Pressemitteilung vom 30.10.2020 (Archivkopie)

Information Commissioner’s Office (ICO) Vereinigtes Königreich · Gastgewerbe & Tourismus Datensicherheit Art. 32 DSGVO 20.450.000 € bestandskräftig

British Airways plc

Angreifer leiteten Zahlungsdaten von rund 400.000 Kunden über eine manipulierte Skriptdatei um. Es fehlten Mehrfaktor-Authentifizierung, Netzsegmentierung und Angriffserkennung.

Was danach geschah

Die angekündigte Buße lag zunächst bei 183,4 Mio. £. Nach Anhörung und mit Blick auf die wirtschaftliche Lage in der Pandemie blieben 20 Mio. £ übrig — ein Lehrstück dazu, dass die angekündigte Zahl nicht die endgültige ist.

Quelle: ICO, Pressemitteilung vom 16.10.2020 (Archivkopie)

Information Commissioner’s Office (ICO) Vereinigtes Königreich · Verkehr & Logistik Datensicherheit Art. 5 DSGVO, Art. 32 DSGVO 22.046.000 € bestandskräftig

H&M Hennes & Mauritz Online Shop A.B. & Co. KG

Im Servicecenter Nürnberg wurden seit mindestens 2014 Notizen über Urlaube, Krankheiten, Familienverhältnisse und religiöse Überzeugungen mehrerer hundert Beschäftigter gesammelt und dauerhaft auf einem Netzlaufwerk gespeichert. Die Aufzeichnungen flossen in Personalentscheidungen ein.

Was danach geschah

Aufgeflogen durch einen Konfigurationsfehler im Oktober 2019, durch den die Notizen für einige Stunden unternehmensweit lesbar waren. Bis zum Vodafone-Verfahren 2025 die höchste Geldbuße in Deutschland.

Quelle: HmbBfDI, Pressemitteilung vom 01.10.2020 (Archivkopie)

Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Hamburg, Deutschland · Handel & E-Commerce Beschäftigtenüberwachung Art. 5 DSGVO, Art. 6 DSGVO 35.258.708 € bestandskräftig

Wind Tre S.p.A.

Unerbetene Werbung per Anruf, SMS und App-Nachricht; Widersprüche wurden über Jahre nicht umgesetzt, und Vertriebspartner arbeiteten mit fragwürdigen Adresslisten.

Quelle: Garante, Provvedimento vom 09.07.2020

Garante per la protezione dei dati personali Italien · Telekommunikation Werbung ohne Einwilligung Art. 5 DSGVO, Art. 6 DSGVO, Art. 12 DSGVO, Art. 24 DSGVO 16.729.600 € bestandskräftig

AOK Baden-Württemberg

Daten aus Gewinnspielen wurden für Werbung genutzt, obwohl die Einwilligung dafür nicht vorlag. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen reichten nicht aus, um das zu verhindern.

Was danach geschah

Die AOK stellte das Verfahren nach Bekanntwerden sofort um und richtete ein internes Kontrollsystem ein — die Aufsicht wertete das ausdrücklich mildernd.

Quelle: LfDI Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 30.06.2020

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) Baden-Württemberg, Deutschland · Gesundheitswesen Rechtsgrundlage fehlt Art. 5 DSGVO, Art. 6 DSGVO, Art. 32 DSGVO 1.240.000 € bestandskräftig

TIM S.p.A.

Millionen Werbeanrufe gingen an Personen, die nie eingewilligt oder ausdrücklich widersprochen hatten. Widerspruchslisten wurden nicht gepflegt.

Quelle: Garante, Provvedimento vom 15.01.2020

Garante per la protezione dei dati personali Italien · Telekommunikation Werbung ohne Einwilligung Art. 5 DSGVO, Art. 6 DSGVO, Art. 17 DSGVO, Art. 21 DSGVO 27.802.946 € bestandskräftig

Unternehmen (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Die technischen und organisatorischen Maßnahmen genügten nicht dem Risiko der Verarbeitung.

Quelle: LfD Niedersachsen, 26. Tätigkeitsbericht 2020

Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) Niedersachsen, Deutschland · Industrie & Produktion Datensicherheit Art. 32 DSGVO 65.500 € bestandskräftig

1&1 Telecom GmbH

In der telefonischen Kundenbetreuung genügten Name und Geburtsdatum, um Auskünfte zu einem Kundenkonto zu bekommen. Eine Anruferin erhielt so die neue Mobilfunknummer ihres Ex-Partners.

Was danach geschah

Das LG Bonn reduzierte die Buße am 11.11.2020 auf 900.000 € — die erste deutsche Gerichtsentscheidung, die ein DSGVO-Bußgeld deutlich zusammenstrich.

Quelle: BfDI, Pressemitteilung 30/2019

Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Bund, Deutschland · Telekommunikation Datensicherheit Art. 32 DSGVO 900.000 € Bescheid: 9.550.000 € gerichtlich geändert

Rapidata GmbH

Das Unternehmen benannte trotz Aufforderung über längere Zeit keinen Datenschutzbeauftragten.

Quelle: BfDI, Pressemitteilung 30/2019

Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Bund, Deutschland · Telekommunikation Datenschutzbeauftragter Art. 37 DSGVO 10.000 € bestandskräftig

Krankenhaus (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Eine Patientenverwechslung bei der Aufnahme führte zu einer falschen Rechnungsstellung. Dahinter standen strukturelle Mängel im Patientenmanagement.

Quelle: LfDI Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung (Abdruck auf datenschutz.de)

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) Rheinland-Pfalz, Deutschland · Gesundheitswesen Datensicherheit Art. 32 DSGVO 105.000 € bestandskräftig

Deutsche Wohnen SE

Das Archivsystem für Mieterdaten sah schlicht keine Löschfunktion vor. Gehaltsbescheinigungen, Ausweiskopien und Kontoauszüge früherer Mieter blieben jahrelang gespeichert, ohne dass geprüft wurde, ob sie noch gebraucht werden.

Was danach geschah

Der bekannteste deutsche Bußgeldfall — und der Grund, warum das Bußgeldrecht heute anders aussieht. Das LG Berlin stellte 2021 zunächst ein, der EuGH entschied am 05.12.2023 (C-807/21), dass eine Geldbuße Verschulden voraussetzt. Am 09.06.2026 setzte das LG Berlin I (526 OWi LG 1/20) die Buße auf 900.000 € fest: Verschulden ja, aber Einführungsphase der DSGVO, externe Berater eingebunden, Nachweisprobleme aufseiten der Behörde.

Quelle: BlnBDI, Pressemitteilung vom 05.11.2019

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) Berlin, Deutschland · Immobilienwirtschaft Löschung & Speicherdauer Art. 5 DSGVO, Art. 6 DSGVO, Art. 25 DSGVO 900.000 € Bescheid: 14.500.000 € gerichtlich geändert

Lebensmittelunternehmen (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Personenbezogene Daten waren unzureichend gegen unbefugten Zugriff gesichert; die getroffenen Maßnahmen entsprachen nicht dem Stand der Technik.

Quelle: LfDI Baden-Württemberg, 35. Tätigkeitsbericht 2019

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) Baden-Württemberg, Deutschland · Gastgewerbe & Tourismus Datensicherheit Art. 5 DSGVO, Art. 32 DSGVO 100.000 € bestandskräftig

Delivery Hero SE

Konten ehemaliger Kunden wurden nicht gelöscht, Werbe-E-Mails trotz Widerspruch weiter verschickt, Auskunftsersuchen blieben unbeantwortet. Zehn Einzelverstöße in einem Bescheid.

Quelle: BlnBDI, Pressemitteilung vom 19.09.2019

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) Berlin, Deutschland · Digitale Dienste Betroffenenrechte Art. 15 DSGVO, Art. 17 DSGVO, Art. 21 DSGVO 195.407 € bestandskräftig

Unternehmen der Finanzbranche (Name nicht veröffentlicht) anonymisiert

Durch einen internen Fehler wurden personenbezogene Daten im Internet zugänglich. Die Aufsicht bemängelte fehlende Schutzmaßnahmen und Kontrollen.

Quelle: LfDI Baden-Württemberg, 35. Tätigkeitsbericht 2019 (Fall aus Pressemitteilung vom 12.04.2019)

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) Baden-Württemberg, Deutschland · Finanzen & Versicherung Datensicherheit Art. 5 DSGVO, Art. 32 DSGVO 80.000 € bestandskräftig

N26 Bank GmbH

Die Bank führte eine interne Liste ehemaliger Kunden weiter, um deren erneute Anmeldung zu verhindern — auch in Fällen, in denen dafür keine Rechtsgrundlage bestand.

Quelle: BlnBDI, Pressemitteilung vom 19.09.2019

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) Berlin, Deutschland · Finanzen & Versicherung Löschung & Speicherdauer Art. 6 DSGVO 50.000 € bestandskräftig

Google LLC

Bei der Einrichtung eines Android-Geräts waren die Informationen zur personalisierten Werbung über mehrere Ebenen verstreut, und die Einwilligung war vorangekreuzt statt aktiv erteilt.

Was danach geschah

Die erste große DSGVO-Geldbuße in Europa. Der französische Staatsrat bestätigte sie 2020 in vollem Umfang.

Quelle: CNIL, Pressemitteilung vom 21.01.2019 (Archivkopie)

Commission nationale de l’informatique et des libertés (CNIL) Frankreich · Digitale Dienste Informationspflichten Art. 5 DSGVO, Art. 6 DSGVO, Art. 13 DSGVO, Art. 14 DSGVO 50.000.000 € bestandskräftig

Facebook Germany GmbH

Die deutsche Gesellschaft verstieß gegen die Pflichten rund um die Benennung und Meldung des Datenschutzbeauftragten.

Quelle: HmbBfDI, 28. Tätigkeitsbericht 2019

Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Hamburg, Deutschland · Digitale Dienste Datenschutzbeauftragter Art. 37 DSGVO 51.000 € bestandskräftig

Hamburger Verkehrsverbund GmbH

Eine Datenpanne wurde der Aufsichtsbehörde nicht fristgerecht gemeldet und die betroffenen Personen nicht ausreichend informiert.

Quelle: HmbBfDI, 28. Tätigkeitsbericht 2019

Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Hamburg, Deutschland · Verkehr & Logistik Meldepflicht bei Datenpannen Art. 33 DSGVO, Art. 34 DSGVO 20.000 € bestandskräftig

Knuddels.de

Nach einem Hackerangriff stellte sich heraus, dass die Passwörter der Nutzer im Klartext gespeichert waren. Rund 330.000 Zugangsdaten wurden veröffentlicht.

Was danach geschah

Das erste DSGVO-Bußgeld in Deutschland. Der Betreiber meldete den Vorfall selbst und arbeitete umfassend mit — die Aufsicht sprach ausdrücklich von einer „vorbildlichen" Reaktion, die die Buße niedrig hielt.

Quelle: LfDI Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 21.11.2018

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) Baden-Württemberg, Deutschland · Digitale Dienste Datensicherheit Art. 32 DSGVO 20.000 € bestandskräftig

„Bescheid" nennt den ursprünglich von der Behörde festgesetzten Betrag, falls ein Gericht ihn später geändert hat. Der große Betrag ist immer der heute geltende.

Was 101 belegte Fälle über DSGVO-Bußgelder verraten

Jede Zahl auf dieser Seite wird bei jeder Aktualisierung neu aus dem Datensatz berechnet — Stand . Die Auswertung gilt für den ganzen Datensatz, nicht für Ihre Filterauswahl oben.

Median in Deutschland
62.500 €
die Hälfte der 62 deutschen Fälle liegt darunter
Durchschnitt in Deutschland
1,5 Mio. €
25-mal so hoch wie der Median — wegen weniger Großfälle
Median im übrigen Europa
30,5 Mio. €
39 Fälle, überwiegend Großverfahren gegen Plattformen
Neu aufgenommen
32
Fälle in den letzten 90 Tagen

Fälle je Jahr

Anzahl der erfassten Bußgelder nach Jahr des Bescheids.

Säulendiagramm: Bußgeldfälle je Jahr, 2018: 1 Deutschland, 0 Europa; 2019: 10 Deutschland, 1 Europa; 2020: 3 Deutschland, 4 Europa; 2021: 4 Deutschland, 3 Europa; 2022: 7 Deutschland, 5 Europa; 2023: 3 Deutschland, 4 Europa; 2024: 11 Deutschland, 6 Europa; 2025: 22 Deutschland, 5 Europa; 2026: 1 Deutschland, 11 Europa. 7 14 20 27 1 2018 11 2019 7 2020 7 2021 12 2022 7 2023 17 2024 27 2025 12 2026
Die Datenbank erfasst ausgewählte, belegte Fälle — sie ist keine Vollerhebung. Für die Gesamtzahl aller Bußgelder eines Jahres sind die Tätigkeitsberichte der Behörden maßgeblich.
Jahreswerte als Tabelle: Anzahl, Summe und Median, Deutschland und übriges Europa
Bußgelder je Jahr: Anzahl, Summe und Median für Deutschland und das übrige Europa
Jahr Deutschland Übriges Europa
Fälle Summe Median Fälle Summe Median
2018 1 20.000 € 20.000 € 0 — —
2019 10 2.411.407 € 90.000 € 1 50.000.000 € 50.000.000 €
2020 3 36.564.208 € 1.240.000 € 4 87.028.546 € 21.248.000 €
2021 4 2.117.388 € 600.000 € 3 977.300.000 € 225.000.000 €
2022 7 4.497.900 € 525.000 € 5 709.000.000 € 20.000.000 €
2023 3 590.000 € 215.000 € 4 1.975.000.000 € 367.500.000 €
2024 11 1.661.880 € 22.080 € 6 1.051.607.101 € 171.000.000 €
2025 22 47.005.800 € 24.500 € 5 557.798.046 € 5.000.000 €
2026 1 120.000 € 120.000 € 11 1.432.898.000 € 15.000.000 €
Gesamt 62 94.988.583 € 62.500 € 39 6.840.631.693 € 30.500.000 €

Warum wir den Median zeigen

Bußgelder streuen über sechs Größenordnungen. Eine Summe oder ein Durchschnitt wird deshalb von wenigen Ausreißern bestimmt: In Deutschland macht der größte Einzelfall (Vodafone GmbH, 45.000.000 €) allein 47 % der erfassten Summe aus, die drei größten zusammen 86 %. Im übrigen Europa tragen die drei größten Verfahren 41 % der Summe.

Der Median ist robuster: Er ist der Betrag in der Mitte, wenn man alle Fälle der Größe nach ordnet. Für ein mittelständisches Unternehmen ist er die ehrlichere Orientierung als jede Rekordmeldung.

Deutsche Fälle nach Größe

  • unter 10.000 € 10
  • 10.000 bis 100.000 € 26
  • 100.000 bis 1 Mio. € 21
  • 1 bis 10 Mio. € 3
  • über 10 Mio. € 2

Wofür Bußgelder verhängt werden

Alle Fälle nach Verstoßkategorie, sortiert nach Anzahl.

  • Rechtsgrundlage fehlt 25 Fälle
  • Datensicherheit 21 Fälle
  • Beschäftigtenüberwachung 9 Fälle
  • Betroffenenrechte 9 Fälle
  • Mitwirkung gegenüber der Aufsicht 7 Fälle
  • Informationspflichten 6 Fälle
  • Werbung ohne Einwilligung 5 Fälle
  • Internationale Datenübermittlung 4 Fälle
  • Löschung & Speicherdauer 4 Fälle
  • Automatisierte Entscheidungen 3 Fälle
  • Meldepflicht bei Datenpannen 3 Fälle
  • Datenschutzbeauftragter 3 Fälle
  • Auftragsverarbeitung 2 Fälle
Verstoßkategorien als Tabelle
Anzahl und Summe der Bußgelder je Verstoßkategorie
Kategorie Fälle Summe
Rechtsgrundlage fehlt 25 2.749.061.073 €
Datensicherheit 21 451.826.900 €
Beschäftigtenüberwachung 9 36.557.108 €
Betroffenenrechte 9 16.991.907 €
Mitwirkung gegenüber der Aufsicht 7 184.480 €
Informationspflichten 6 282.066.388 €
Werbung ohne Einwilligung 5 124.549.647 €
Internationale Datenübermittlung 4 2.120.000.000 €
Löschung & Speicherdauer 4 27.966.000 €
Automatisierte Entscheidungen 3 825.782.000 €
Meldepflicht bei Datenpannen 3 251.026.000 €
Datenschutzbeauftragter 3 586.000 €
Auftragsverarbeitung 2 49.022.773 €

Welche Branchen es trifft

Alle Fälle nach Branche des Verantwortlichen.

  • Digitale Dienste 26 · 4,59 Mrd. €
  • Finanzen & Versicherung 11 · 45,4 Mio. €
  • Gesundheitswesen 10 · 13,4 Mio. €
  • Verkehr & Logistik 9 · 1,25 Mrd. €
  • Handel & E-Commerce 9 · 782,5 Mio. €
  • Telekommunikation 9 · 132,9 Mio. €
  • Gastgewerbe & Tourismus 7 · 24,7 Mio. €
  • Beratung & Dienstleistung 7 · 806 Tsd. €
  • Öffentlicher Sektor 3 · 5,1 Mio. €
  • Immobilienwirtschaft 3 · 2,9 Mio. €
  • Industrie & Produktion 3 · 1,2 Mio. €
  • Energie & Versorgung 2 · 80 Mio. €
  • Sport & Freizeit 1 · 300 Tsd. €
  • Kultur & Bildung 1 · 215 Tsd. €
Branchen als Tabelle
Anzahl und Summe der Bußgelder je Branche
Branche Fälle Summe
Digitale Dienste 26 4.594.699.407 €
Finanzen & Versicherung 11 45.386.273 €
Gesundheitswesen 10 13.438.700 €
Verkehr & Logistik 9 1.251.544.500 €
Handel & E-Commerce 9 782.516.908 €
Telekommunikation 9 132.920.046 €
Gastgewerbe & Tourismus 7 24.671.873 €
Beratung & Dienstleistung 7 806.080 €
Öffentlicher Sektor 3 5.068.500 €
Immobilienwirtschaft 3 2.850.000 €
Industrie & Produktion 3 1.194.500 €
Energie & Versorgung 2 80.008.489 €
Sport & Freizeit 1 300.000 €
Kultur & Bildung 1 215.000 €

Für den Mittelstand

Was KMU daraus lernen: die drei häufigsten Verstöße in Deutschland

Gezählt über die 62 deutschen Fälle der Datenbank. Die Tipps sind unsere Einschätzung aus der Beratungspraxis, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

  1. Datensicherheit

    14 Fälle · Median 46.000 €

    Technische und organisatorische Maßnahmen fehlten oder waren veraltet — offene Systeme, schwache Zugänge, fehlende Verschlüsselung.

    Praxis-Tipp Schreiben Sie Ihre Schutzmaßnahmen (TOM) einmal sauber auf und prüfen Sie sie jährlich: Zwei-Faktor-Anmeldung, Updates, Backups, Rechte.

    TOM: Beispiele für KMU
  2. Beschäftigtenüberwachung

    9 Fälle · Median 46.500 €

    Kameras, Leistungs- oder Verhaltenskontrolle von Beschäftigten ohne klaren Zweck, Frist und Abwägung.

    Praxis-Tipp Jede Kamera und jede Auswertung von Mitarbeiterdaten braucht einen dokumentierten Zweck, eine Löschfrist und — wo vorhanden — den Betriebsrat.

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz
  3. Rechtsgrundlage fehlt

    9 Fälle · Median 300.000 €

    Daten wurden verarbeitet, ohne dass eine Einwilligung, ein Vertrag oder ein tragfähiges berechtigtes Interesse vorlag.

    Praxis-Tipp Legen Sie im Verarbeitungsverzeichnis zu jeder Tätigkeit die Rechtsgrundlage fest — und prüfen Sie Einwilligungen darauf, ob Sie sie nachweisen können.

    Einwilligung richtig einholen

Alle drei Punkte sind Organisationsfragen — genau die Arbeit eines externen Datenschutzbeauftragten. Mit Hugo DSB haben Sie Verzeichnis, TOM, AVV und Fristen an einem Ort.

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Alle Fälle als CSV 101 Zeilen, Semikolon, UTF-8 — öffnet direkt in Excel. RSS-Feed neuer Fälle Jeder neu aufgenommene Fall mit Quelle, direkt im Feedreader.
So zitieren Sie „Quelle: frag.hugo Bußgeld-Datenbank, Stand 2026-10-19, fraghugo.de/tools/bussgeld-datenbank/" — frei nutzbar unter CC BY 4.0.

Was man aus 101 Fällen wirklich lernen kann

Die erste Erkenntnis ist eine Ernüchterung: Das typische deutsche DSGVO-Bußgeld ist kein Millionenbetrag. Der Median der hier erfassten deutschen Fälle liegt bei 62.500 € — die eine Hälfte darunter, die andere darüber. Was die Statistik verzerrt, sind wenige Großverfahren: Allein der größte deutsche Fall (Vodafone GmbH) macht mit 45.000.000 € 47 % der gesamten hier erfassten deutschen Bußgeldsumme aus.

Die zweite Erkenntnis betrifft die Gerichte. In 3 der erfassten Fälle hat ein Gericht die Höhe korrigiert — jedes Mal nach unten, und jedes Mal drastisch. Wer mit Bußgeldzahlen argumentiert, sollte deshalb wissen, ob er über einen Bescheid oder über eine rechtskräftige Entscheidung spricht. In dieser Datenbank steht beides nebeneinander. Wie sich die Beträge überhaupt zusammensetzen, zeigt der DSGVO-Bußgeldrechner, der den Rechenweg der Aufsichtsbehörden Schritt für Schritt offenlegt.

Die dritte Erkenntnis ist die praktisch wichtigste. Zählt man die Fälle nach Verstoßart, stehen nicht spektakuläre Hackerangriffe oben, sondern zwei Alltagsprobleme: eine fehlende Rechtsgrundlage und unzureichende Datensicherheit. Beide entstehen nicht durch böse Absicht, sondern durch fehlende Zuständigkeit — niemand hat geprüft, worauf sich eine Verarbeitung stützt, und niemand hat nachgehalten, ob die Schutzmaßnahmen noch passen. Genau das ist die Aufgabe eines externen Datenschutzbeauftragten; in Hamburg übernehmen wir sie vor Ort, bundesweit aus der Ferne. Einzelne Fälle greifen wir regelmäßig im Blog auf, die Entwicklung über die Jahre steht im Bußgeld-Spiegel 2026.

Diese Fälle auf Ihrer eigenen Website

Für Fachportale, Verbände, Kanzleien und Intranets gibt es ein kostenloses Widget: zwei Zeilen HTML, keine Anmeldung, keine Cookies, keine Tracking-Skripte. Es zeigt die aktuellen Fälle, lässt sich auf Bundesland und Branche eingrenzen und passt seine Höhe selbst an.

Widget einbetten

Zitieren: frag.hugo Bußgeld-Datenbank, Stand 2026-10-19, www.fraghugo.de/tools/bussgeld-datenbank/. Zahlen und Auswertungen dürfen mit Quellenangabe übernommen werden.

Häufige Fragen zur Bußgeld-Datenbank

Aus Pressemitteilungen und Tätigkeitsberichten der Aufsichtsbehörden, aus veröffentlichten Entscheidungen und aus Fachmedien, die einen Fall belegen. Jeder Eintrag verlinkt seine Quelle. Ohne belegbare Quelle nehmen wir einen Fall nicht auf — auch dann nicht, wenn er in anderen Übersichten steht.

Weil ein Gericht ihn gesenkt hat und wir den heute geltenden Betrag zeigen. Bei Deutsche Wohnen wurden aus 14,5 Mio. € am Ende 900.000 €, bei notebooksbilliger.de aus 10,4 Mio. € ebenfalls 900.000 €, bei 1&1 aus 9,55 Mio. € ebenfalls 900.000 €. Der Bescheid der Behörde steht jeweils daneben. Ranglisten, die nur den Erstbescheid zeigen, zeichnen ein deutlich zu hohes Bild vom deutschen Bußgeldniveau.

Weil die Behörde den Namen nicht veröffentlicht hat. In diesen Fällen steht die Art des Verantwortlichen — „Inkassodienstleister", „Arztpraxis", „Krankenhaus". Wir recherchieren Namen nicht nach: Ein Bußgeld ist eine Sanktion, keine Vorverurteilung, und die Aufsichtsbehörden haben für ihre Anonymisierung gute Gründe.

Deutlich niedriger, als die Schlagzeilen vermuten lassen. Der Median der 62 hier erfassten deutschen Fälle liegt bei 62.500 € — die Hälfte aller Bußgelder liegt also darunter. Die Millionenbeträge sind Ausreißer, keine Regel: Ein einzelner Fall (Vodafone GmbH, 45.000.000 €) macht 47 % der gesamten hier erfassten deutschen Bußgeldsumme aus.

Nach Fallzahl führen Rechtsgrundlage fehlt (25 Fälle) und Datensicherheit (21 Fälle). Nach Summe dominieren Rechtsgrundlage fehlt und Internationale Datenübermittlung — getrieben von wenigen Großverfahren gegen Plattformbetreiber, die kleine Unternehmen kaum betreffen. Für den Mittelstand sind die praktisch relevanten Kategorien Beschäftigtenüberwachung, Auskunfts- und Löschansprüche sowie fehlende Auftragsverarbeitungsverträge.

Ja. Zahlen und Auswertungen dürfen unter Nennung der Quelle „frag.hugo Bußgeld-Datenbank" mit Link auf diese Seite verwendet werden — für Presse, Vorträge, Schulungen und wissenschaftliche Arbeiten. Wer die Fälle laufend eingebettet zeigen möchte, nimmt das kostenlose Widget.

Monatlich. Am 10. jedes Monats prüfen wir die Pressemitteilungen der 18 deutschen Aufsichtsbehörden und des Europäischen Datenschutzausschusses und nehmen neue Fälle auf — jeden nur mit Primärquelle und wörtlichem Beleg des Betrags. Der aktuelle Stand steht oben auf der Seite (2026-10-19). Neu aufgenommene Fälle gibt es auch als RSS-Feed. Neue Tätigkeitsberichte der Landesbehörden erscheinen üblicherweise zwischen März und Juni.

Die Datenbank zeigt, was verhängt wurde. Der Bußgeldrechner zeigt, wie gerechnet wird — nach dem Modell der Datenschutzkonferenz und den EDSA-Leitlinien 04/2022. Beides zusammen ergibt eine belastbare Einschätzung: das Modell für die Größenordnung, die Fälle für den Realitätsabgleich.

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