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BayLfD: 34. Tätigkeitsbericht (2024) — Zahlen und Schwerpunkte

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz — Aufsicht über bayerische öffentliche Stellen wie Behörden, Kommunen, Schulen, Hochschulen und kommunale Kliniken; Unternehmen in Bayern beaufsichtigt das BayLDA.

34. Tätigkeitsbericht · Berichtsjahr 2024

Für 2025 liegt von dieser Behörde noch kein Bericht vor — die Zahlen sind älter als bei den meisten anderen.

Erschienen 28. Oktober 2025 · 131 Seiten · Leitung: Prof. Dr. Thomas Petri

Die Zahlen des Berichts

Jede Zahl mit wörtlichem Zitat. Ein Klick auf die Seitenzahl öffnet das PDF an der Stelle.

  • Beschwerden

    nicht ausgewiesen

    Zählweise: Im Bericht nicht ausgewiesen. Der BayLfD-Tätigkeitsbericht enthält keinen Statistikteil.

  • Gemeldete Datenpannen (Art. 33 DSGVO)

    nicht ausgewiesen

    Zählweise: Im Bericht nicht ausgewiesen; der Bericht spricht nur qualitativ von einer massiven Zunahme erfolgreicher Hackerangriffe auf öffentliche Stellen.

  • Beratungen und Anfragen

    nicht ausgewiesen

    Zählweise: Im Bericht nicht ausgewiesen.

  • Bußgeldverfahren

    nicht ausgewiesen

    Zählweise: Im Bericht nicht ausgewiesen. Gegenüber bayerischen öffentlichen Stellen arbeitet der BayLfD mit förmlichen Beanstandungen statt Geldbußen; der Bericht nennt Beanstandungen nur als Einzelfälle.

  • Festgesetzte Bußgelder

    nicht ausgewiesen

    Zählweise: Im Bericht nicht ausgewiesen (siehe Bußgeldverfahren). Ein im Bericht genanntes Zwangsgeld von 17.500 Euro ist keine Geldbuße.

  • Kontrollen und Prüfungen

    nicht ausgewiesen

    Zählweise: Im Bericht nicht ausgewiesen; Vor-Ort-Prüfungen werden nur als Einzelfälle geschildert.

  • Personal (Stellen/Beschäftigte)

    nicht ausgewiesen

    Zählweise: Im Bericht nicht ausgewiesen.

Worauf die BayLfD schaut

  1. Hackerangriffe durch fehlende Updates

    • Datensicherheit & Datenpannen
    • Öffentliche Verwaltung

    Der Landesbeauftragte verzeichnete eine massive Zunahme erfolgreicher Hackerangriffe auf bayerische öffentliche Stellen, darunter ein Klinikum und ein kommunaler IT-Dienstleister. Ursache waren meist monatelang nicht eingespielte Patches und Konten ohne Zwei-Faktor-Schutz; er sprach mehrere förmliche Beanstandungen aus.

    „sondern etwa über ein halbes Jahr nach Erscheinen immer noch nicht eingespielte Patches und Updates oder schlecht gesicherte Benutzerkonten, insbesondere auch auf kritischen Systemen wie Firewalls."

  2. Datenpanne beim App-Anbieter

    • Datensicherheit & Datenpannen
    • Schule & Bildung

    Nach einer Panne bei einer Kita- und Schul-App meldeten viele Einrichtungen verspätet, weil sie Hinweise des Anbieters für Werbung hielten oder glaubten, der Anbieter melde selbst. Die Meldepflicht bleibt beim Verantwortlichen, die 72-Stunden-Frist läuft ab Kenntnis durch den Auftragsverarbeiter.

    „Auftragsverarbeitung bedeutet für den Verantwortlichen also nicht „Problementsorgung“: Soweit sie reicht,"

  3. Veröffentlichte Fotos als KI-Trainingsmaterial

    • KI
    • Öffentliche Verwaltung

    Öffentlich gestellte Fotos samt Metadaten werden zunehmend von KI-Crawlern eingesammelt. Der Landesbeauftragte rät öffentlichen Stellen zu datensparsamer Öffentlichkeitsarbeit, zum Verpixeln von Personen im Hintergrund und zum Entfernen von Metadaten.

    „Bayerische öffentliche Stellen sind grundsätzlich gut beraten, eine datensparsame Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben."

  4. Beschäftigtendaten in der Öffentlichkeit

    • Beschäftigtendatenschutz
    • Öffentliche Verwaltung

    Abwesenheitsvermerke, Äußerungen zu Krankheitsfällen und veröffentlichte private Telefonnummern von Lehrkräften führten zu Beanstandungen. Dienstliche Kontaktdaten dürfen in Grenzen veröffentlicht werden, private Kontaktdaten und Gesundheitsangaben nicht.

    „Die Veröffentlichung privater Kontaktdaten von Beschäftigten ist für bayerische Dienstherren und öffentliche Arbeitgeber allerdings tabu"

Was das für Unternehmen in Bayern heißt

  • Auch wenn der BayLfD nur öffentliche Stellen beaufsichtigt: Die geschilderten Angriffe liefen über bekannte, ungepatchte Lücken und Konten ohne Zwei-Faktor-Schutz. Spielen Sie Sicherheitsupdates zeitnah ein, gerade auf Firewalls und Fernzugängen.
  • Arbeiten Sie als Dienstleister für Kommunen, Schulen oder Kliniken, müssen Sie Datenpannen sofort und klar erkennbar an den Auftraggeber melden. Vereinbaren Sie dafür einen festen Meldeweg.
  • Nutzen Sie selbst Apps oder Cloud-Dienste im Auftrag, bleibt die Meldung einer Panne Ihre Pflicht. Prüfen Sie Hinweise Ihres Anbieters sofort, die 72-Stunden-Frist läuft ab dessen Mitteilung.
  • Veröffentlichen Sie keine privaten Kontaktdaten oder Krankheitsangaben von Beschäftigten, auch nicht als Abwesenheitsnotiz auf der Website.

Unsere Einordnung aus dem Bericht, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Geprüft am 19. Oktober 2026. Gefunden einen Fehler? Schreiben Sie uns.

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Häufige Fragen zur BayLfD

Aufsicht über bayerische öffentliche Stellen wie Behörden, Kommunen, Schulen, Hochschulen und kommunale Kliniken; Unternehmen in Bayern beaufsichtigt das BayLDA.

Der aktuelle 34. Tätigkeitsbericht erschien im 28. Oktober 2025. Die Berichte erscheinen üblicherweise um den Oktober. Wir prüfen die Veröffentlichungsseite monatlich und werten neue Berichte nach demselben Schema aus.

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